News Europäischer Gerichtshof: Urteil mit Auswirkungen auf das illegale Streaming

Nitschi66 schrieb:
...Manchmal kommt man als Serienjunkie aber nicht drum rum... Wenn ich Serien direkt nach der Ausstrahlung in Amerika sehen will...

Ich hätte ja gerne die Möglichkeit, Serien bzw den Produzenten direkt Geld zu "spenden" bzw "schenken" um mein schlechtes Gewissen los zu werden. Ich will ja das die Serien finanziellen Erfolg haben und nicht eingestellt werden. Leider bringt das illegale Streamen meiner lieblingsserien natürlich nichts :-(


Nun ja, wenn eine Serie einen überzeugt hat, kann man sich ja nachträglich die DVD/BR Veröffentlichung kaufen. Ändert zwar nichts an der Illigalität des Streams, aber man die Qualität der Serie wenigstens im Nachhinein finanziell gewürdigt. Hat auch den Vorteil, dass man die Serien unabhängig von den Streamingdiensten schauen kann. Amazon z.B. hat "Doctor Who" jetzt aus dem Prime-Angebot rausgeworfen. Da bin ich schon froh, dass ich mir die DVDs geholt habe.

Das ist ein ganz großes Problem bei den Streaming-Anbietern: Es ist aufgrund von Lizensvereinbarungen nicht alles immer verfügbar. Übel, wenn die Serie, die man gerade schaut, aus dem Sortiment fliegt.
 
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trader2 schrieb:
Das sind doch typische Verfahren, die wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn es nur um den Nutzer geht.
Ich denke dabei an das Anschauen von Sportübertragungen.

Die echten Sportveranstaltungen laufen doch eh bei den Öffis? ski, Leichtathletik; ETC.
 
Shelung schrieb:
Mag für manche nicht verständlich sein aber ich profitiere sehr vom next day versand :D

Ich glaube eher Amazon profitiert davon, dass du unbedacht Sachen kaufst und noch glaubst, dass es gut für dich ist.
 
...

Konsequenzen für die Nutzer von illegalen Streaming-Webseiten

Dass die Anbieter von illegalen Streaming-Webseiten rechtswidrig vorgehen, ist bekannt. Auswirkungen kann das aktuelle Urteil (PDF) allerdings noch für die Nutzer haben, die sich auf solchen Portalen etwa Bundesliga- oder Champions-League-Spiele anschauen, die nicht im Free-TV laufen. Denn die „vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks durch Streaming“ – also das kurzfristige Speichern der Inhalte – kann schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Und das gilt eben auch dann, wenn der Nutzer keine Streaming-Box verwendet.

So erklärt etwa Benjamin Raue, Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität Trier, auf Anfrage der Tagesschau: „Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."

Was ist denn nun mit den Pornoseiten, dort streamt man ja auch bewusst.
Die Clips aus dem Browser zu extrahieren ist aber nicht ganz banal.
 
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M.B.H. schrieb:
Nutze Spotify zwar auch, aber ich speichere/rippe mir die Songs alle als mp3 ab, ich mag es nicht, immer Online sein zu müssen oder dass haufenweise Songs die ich gut finde, verschwinden. Ich will unabhängigkeit. und auch Serien lade ich mir offline runter, dann gibt es weder Abspielunterbrechungen und es verbraucht deutlich weniger Akku.

Spotify Premium hat Downloads integriert.

Prime lässt dich auch Filme und Serien auf das Endgerät herunterladen, wenn auch nicht alle.
 
Das Gerät ist mit Plugins ausgestattet und so konfiguriert, dass die Käufer auch geschützte Streaming-Inhalte abrufen können, die eigentlich nicht frei im Internet verfügbar sind.

Klingt es nur für mich so oder wird hier von verschlüsselten (DRM) Streams gesprochen deren DRM aufgehoben/gebrochen wurde? Dann ergibt das Urteil nämlich irgendwie mehr Sinn für mich.

Denn die „vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks durch Streaming“ – also das kurzfristige Speichern der Inhalte – kann schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein.

In dem Moment in dem das "vorübergehende Speichern", welches auf Grund einer technischen Notwendigkeit stattfindet, als Urheberrechtsverletzung geahndet werden kann, kann man das Internet auch komplett abschalten
da simple Besuch einer Webseite dann schon eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde.

Man MUSS einfach unterscheiden zwischen "der Nutzer speichert aktiv" und "technisch notwendiges Speichern".

Ist meine Meinung dazu.


€dit:

engine schrieb:
Was ist denn nun mit den Pornoseiten, dort streamt man ja auch bewusst.

Wurde nicht mal gesagt das Pornos nicht die "Schöpferische höhe" erreichen um unter das Urheberrecht zu fallen als die RT-Abmahnungen umgingen?
 
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Einfach mal die Zwangsabgaben in Sachen GEZ, ZPÜ etc. abschaffen, die bezahlte Kohle in eine eingeschränke Kulturflatrate umwandeln, mit der man X Sendungen kostenlos schauen kann, egal was. Wer mehr will, soll dann mehr zahlen. Vergütung der Künstler erfolgt anhand der Views. Wäre aber zu einfach :)
 
mal gucken ob "wir" es auch noch hinkriegen freie Software wie Kodi zu verbieten. Denn damit "könnte" man ja auch irgendwas illegales schauen weil kein DRM vorhanden ist.
Warscheinlich wird irgendwann genau so argumentiert werden.
Auch wenn das Urteil richtig sein mag, das Problem welches ich in heutigen Zeiten sehe ist dass es keine wirklich Grenze gibt und immer schön in kleinen Häppchen der Bürger weiter beschnitten wird.
 
lamor200 schrieb:
[...]Nur weil ich illegale streams erkenne, trifft das nicht auf jeden zu. Die gutgläubige "ältere" Generation hat womöglich probleme dies zu erkennen den es wurde immerhin so gekauft also muss es wohl legal sein o_O

Ältere Generationen "verlaufen" sich in der Regel aber auch nicht auf die entsprechenden fragwürdigen Seiten. (Ist zumindest meine Vermutung)

PsychoPC schrieb:
Daran sieht und erkennt man das du keine Ahnung hast was wann illegal ist und es nur als illegal ansiehst :freak:
Du kapierst nicht einmal was das es dir auf deine obere 2 Zeilen aus #3 schrieb zu Punk 1 :o

Ja, ich sehe es ein, ich bin zu dumm, um direkt zu erkennen, auf welche Aussage du eingehen wolltest. Schande über mein Haupt.

Aber was du offensichtlich nicht verstehen willst, ist die Tatsache, dass es sehr wohl ein "richtiges" und "falsches" Verhalten gibt, auch in Bereichen, die der Gesetzgeber nicht 100% klar umrissen hat. Also wirf mir bitte nicht vor, den Unterschied zwischen Streaming und Downloads und was davon rechtens ist, nicht zu kennen.
 
https://www.youtube.com/watch?v=wxL8bVJhXCM

So. Das sind zusammenhängende 145 Sekunden (deutlich mehr als jedes Zitat, Fair Use, etc.) eines Kinofilms der garantiert und sicher unter Copyright steht. Gefunden durch: youtube.com Suche nach "Star Wars", Dritter Hit (die ersten 2 waren Trailer).
Wer hat jetzt hier eine Urheberrechtsverletzung begangen?
Ich? Ihr alle die ihr zuseht? computerbase? youtube? der Youtube Uploader? Alle zusammen? Wen soll man laut Gericht haftbar machen?

Streaming illegaler Inhalte mag illegal sein und nicht nur eine Grauzone. Aber dieses Urteil so wie die Medienberichte es suggerieren durchsetzen zu wollen ist Kokolores. Falls das Urteil überhaupt das aussagt was die Medien berichten.
 
Natürlich kann praktisch jedes Internet fähige Gerät illegale Streams abspielen, es hat aber nicht jedes Gerät Software an Board die explizit nur diesem einen Zweck dient und das ist dann doch ein wesentlicher Unterschied.
Verkaufe einen Laptop der ein vorinstalliertem Popcorntime und du bekommst garantiert einen auf die Mütze. Verkauf ihn ohne dieses Programm und es interessiert keine Sau, zumindest keine von der Copyrightmafia.

HominiLupus schrieb:
Wer hat jetzt hier eine Urheberrechtsverletzung begangen?
Ich? Ihr alle die ihr zuseht? computerbase? youtube? der Youtube Uploader? Alle zusammen? Wen soll man laut Gericht haftbar machen?
Ich nicht :)
Youtube ist erstmal raus, CB genau so, du grenzwertig, wenn du es angeschaut hast aber genau so wie jeder andere der es angeschaut hat und der uploader sowieso. Ist doch alles ganz einfach ;)
 
@v_ossi
Kodi boxen gibt es nicht nur aus dubiosen quellen und der post von hominiLupus sollte dir auch die Augen öffnen
 
v_ossi schrieb:
Wer beispielsweise bei KinoX.to einen "Premium Account" hat, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Finde, wer sich da schlecht abgefilmte Kinomitschnitte in minderer Qualität gibt, ist schon gestraft genug.

Generell hat die Industrie mit Netflix, Amazon Prime, Sky und wie sie alle heißen inzwischen relativ attraktive Angebote um nicht mehr illegal hantieren zu müssen, bei Sachen wie Sportveranstaltungen, ist man aber mMn immer noch nicht gut aufgestellt. Warum ist es da immer noch nicht möglich mal für 5 Euro ein Spiel anzugucken?
Was nutzt mir ein teures "Sky Sonstwas" Paket, wenn ich nur mal alle 2 Wochen ein Fußballspiel sehen will?

Ich glaube du hast es nicht verstanden oder?? Es geht nicht darum, was DU willst, sondern was diese Anbieter wollen! Sie wollen Geld. Wenn du dich nur für 5 Spiele im Jahr interessierst (25 Euro) dann machen sie viel weniger wie mit nem Jahresabo von.. 150 Euro oder sowas.
 
Relevant ist das Urteil aber nicht nur für den Händler, sondern auch für die Käufer. Denn die hätten nach Ansicht des EuGH die Streaming-Box bewusst gekauft, aufgrund der Werbung wäre der Hauptanreiz eben die Plugins für die illegalen Streams. Somit würden die Käufer gegen das Urheberrecht verstoßen.

Uhuh...also diese Rechtsauslegung ist schon abenteuerlich, eigentlich eine glatte Unterstellung. Die Box kann "auch" solche Streams abspielen, nicht ausschließlich. Zudem, seit wann ist Werbung nun der Maßsstab für Nutzerabsichten, das wäre ja mal ganz was neues, argumentiert Werbung (also der Werberat) nicht immer dass sie nicht "völlig ernst zu nehmen" sei und der Kunde bei Botschaften sehr wohl differenzieren könnte (sonst wäre sie haftbar...)?

Nehmen wir das Urteil mal ernst und münzen es auf andere Geräte um, was für ein Rattenschwanz da dranhängt.
 
lamor200 schrieb:
@v_ossi
Kodi boxen gibt es nicht nur aus dubiosen quellen und der post von hominiLupus sollte dir auch die Augen öffnen

Und für die Kodi Boxen gibt es ja jetzt auch "eindeutige" Regeln. Das Beispiel von hominiLups hingegen, da geht es nur um einen kurzen Ausschnitt, denke nicht, dass Disney da irgendwelche Probleme mit hat, da es eher gratis Werbung ist und man so evtl. Leute dazu bringt den Film zu gucken.
Wie die rechtliche Lage dabei ist, ist aber wieder etwas komplett anderes, dass ich so gar nicht bewerten kann.

El_Chapo schrieb:
Ich glaube du hast es nicht verstanden oder?? Es geht nicht darum, was DU willst, sondern was diese Anbieter wollen! Sie wollen Geld. Wenn du dich nur für 5 Spiele im Jahr interessierst (25 Euro) dann machen sie viel weniger wie mit nem Jahresabo von.. 150 Euro oder sowas.

Aber weder ich, noch die anderen Nutzer die auch den Wunsch nach etwas Ähnlichem geäußert haben, werden sich jetzt auf einmal das Jahresabo holen, sondern die 5 Spiele im Jahr auch weiterhin in einer Bar gucken oder illegal streamen. Da verdient Sky dann noch weniger oder gar nichts dran. Aber du hast schon Recht, man wird das wohl durchgerechnet haben und die jetzige Lösung wird sich als Profitabelste erwiesen haben.
 
@TNM: Vermutlich hat der Verkäufer einen ordentlichen Aufpreis für seine Dienstleistung genommen, und auch EXTRA damit geworben. Doch Du hast recht, wiedermal so eine EU-Entscheidung den Käufer generell eine krimminelle Tat zu unterstellen. Das würde ich als Richter anders sehen, aber ich habe auch nicht so viele Lobbyisten im Genick, die mir meinen Geist vernebeln.
 
Die letzten illegalen Filme, dich gesehen habe, waren noch gebrannt auf CD im DivX-Format - gefühlt min. 10-12 Jahre her... aber damit macht man sich das Filmerlebnis kaputt mMn.
Seit Amazon-Prime brauche ich überhaupt nichts anderes mehr. Ich bin aber auch nicht der Film- oder Serien-Fetischist. Das kleine Zeitfenster das mir bleibt, wo ich wirklich Freizeit habe, da zocke ich (meistens) lieber.

Das einzige, wofür ich noch zusätzlich bezahlen würde, wäre F1. Keine nervige Werbung während den Rennen, FullHD und kein störender Heiko Wasser bzw. Christian Danner...
Nur leider ist es derezeit nicht möglich zu sagen: "Hey, ich kaufe mir das komplette Rennwochenende mit Training/Quali/Rennen."
Das ist wirklich Schade... da bin ich wohl nicht der einzige, wie ich hier gelesen habe.
 
lamor200 schrieb:
Wird nun beim Streaming der Inhalt "gespeichert" oder nicht.
Chrome speichert Videostreams für eine gewisse Zeit auf der Festplatte. Die Streams liegen dann in vielen kleinen Videoschnipseln vor bis Chrome diese aussortiert.

SothaSil schrieb:
Wie kommst du darauf das es nicht illegal war?
Es war ein Graubereich zu dem es unterschiedliche Meinungen gab und keine klaren Hinweise aus Gerichtsurteilen, wie die Rechtslage zu interpretieren ist.
Die Bundesregierung selbst hatte einen Kommentar veröffentlicht, wonach Streaming keine urheberrechtlich relevante Handlung war. Insofern war Streaming legal.
 
v_ossi schrieb:
Und für die Kodi Boxen gibt es ja jetzt auch "eindeutige" Regeln. Das Beispiel von hominiLups hingegen, da geht es nur um einen kurzen Ausschnitt, denke nicht, dass Disney da irgendwelche Probleme mit hat, da es eher gratis Werbung ist und man so evtl. Leute dazu bringt den Film zu gucken.
Wie die rechtliche Lage dabei ist, ist aber wieder etwas komplett anderes, dass ich so gar nicht bewerten kann.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: wenn ich nen ~10 Sekunden Teaser nehmen würde dann wäre das vom Coypright her ok und Disney könnte nix machen selbst wenn sie wollten. Siehe auch die Diskussionen zum Leistungschutzrecht. Aber dem ist hier bewusst ja nicht so. Das sind 145 Sekunden ungeschnittener Kinofilm. Disney muss nicht dagegen vorgehen, aber es ist eindeutig ein Copyrightverstoß ohne wenn und aber.
 
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