Falsche Gehaltsangabe

Da der TE Mittwoch online war ohne sich hier zu melden, scheint es ihn ja nicht mehr zu jucken.

Trotzdem finde ich manche Ansichten schon interessant.
Die Angabe des TE ist bindend, obwohl der AG zur Gehaltsverhandlung einlädt und bisher scheinbar noch kein Wort drüber verloren wurde.
Was wäre gewesen wenn er 40k eingetragen hätte? Dann wäre er nicht eingeladen worden. Heißt im Umkehrschluss, mit dieser Angabe kann man als AN nur verlieren. Entweder man ist zu niedrig, dann wird nicht verhandelt weil natürlich bindend, ist es im Rahmen dann wird man eingeladen und verhandelt oder man ist zu hoch dann wird man eh nicht eingeladen.

Wenn eine Firma einen frisch ausgelernten jungen Menschen aufgrund eines solchen Fehlers nicht mehr will weil man offen und ehrlich den Fauxpas anspricht, dann ist es eh die falsche Firma.
Der IT Markt ist aktuell eh sehr gut, also notfalls weiter bewerben.

Wo das Problem mit dem Lebenslauf sein soll, wenn er anfängt und sich unterdessen weiter bewirbt und dann ggf. wechselt, erschließt sich mir auch nicht. Ein ganz normaler Vorgang. Grad bei frisch ausgelernten.
 
Es geht um Verlässlichkeit. Verhandelt ein neuer Mitarbeiter nach, dann ist er potentiell auch mit seinem Bildschirm, seinen Stuhl, seinen Arbeitsaufgaben unzufrieden und verhandelt nach. Oder er sucht gleich weiter, ist also potentiell nicht lange im Unternehmen.

Ein Arbeitgeberwechsel ist relativ unproblematisch. Was aber, wenn es beim nächsten Arbeitgeber aus anderem Grund nicht klappt? Und dann womöglich sogar beim dritten Arbeitgeber? Dann ist der Lebenslauf erledigt.
 
Idon schrieb:
[...]
Ein Arbeitgeberwechsel ist relativ unproblematisch. Was aber, wenn es beim nächsten Arbeitgeber aus anderem Grund nicht klappt? Und dann womöglich sogar beim dritten Arbeitgeber? Dann ist der Lebenslauf erledigt.

Rein aus Interesse; Ist man dazu verpflichtet jeden Arbeitgeber im LL aufzuführen, sei die Anstellung auch noch so Kurz? Ich meine statt einfach ein Jahr "Arbeitssuchend" einzutragen und gut ist.
 
Lügen und kreative Ungenauigkeiten können im Einzelfall das Vertrauensverhältnis soweit zerstören, dass am Arbeitsverhältnis nicht festzuhalten ist.

Mir persönlich wäre das also zu heiß. Ich gehe da aber auch gerne auf Nummer sicher.
 
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BridaX schrieb:
Rein aus Interesse; Ist man dazu verpflichtet jeden Arbeitgeber im LL aufzuführen, sei die Anstellung auch noch so Kurz? Ich meine statt einfach ein Jahr "Arbeitssuchend" einzutragen und gut ist.

Über juristische Grauzonen ("Probearbeit", "Testphase", "Probezeit", "Festanstellung") will ich mich hier nicht äußern, immer zu vermeiden sind tatsächliche Unwahrheiten. Man kann natürlich in der Bewerbung eine kurze "Probearbeitsanstellung" "unwissentlich" als "Arbeitssuchphase" auslegen, aber würde Dir das gefallen, wenn Dein Gegenüber so "aufrichtig" Dir gegenüber wäre? Spätestens wenn im Vorstellungsgespräch die konkrete Frage nach vorherigen sozialversicherungspflichtigen Anstellungen kommt, muss reiner Wein eingeschenkt werden (dazu zählt auch eine Probezeit).

Stell Dir mal Folgendes vor: Du willst Dir einen Gebrauchtwagen zulegen und begibst dich deshalb zu einer Ausstellungsfläche eines Gebrauchtwagenhändlers. Welche Modelle sprechen Dich sofort an? Die, die dort schon seit 12 Monaten stehen (und offensichtlich keiner haben will)? Die, die schon fünf Vorbesitzer in 8 Jahren hatten (und offensichtlich keiner behalten will)?

Es geht natürlich um Menschen und um ein Miteinander, aber der Begriff lautet ArbeitsMARKT.

Interessiert Dich die Vorgeschichte zum "Ladenhüter" oder zum "Wanderpokal" des Gebrauchtwagenhändlers?
 
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