Festplatte kaputt aber falsch verkauft?

kisser schrieb:
Offenbar hast du nicht die geringste Ahnung von Festplatten und deren Smart-Werten. Ebensowenig vonSachmängeln und Gewährleistung.
Aber lass mal schön den Anwalt machen.:freak:

Wie schon gesagt, es geht darum, für X bezahlt zu haben aber Y bekommen zu haben.

Und Du bist also der Hdd Gott? Du kannst also garantieren, dass die Hdd noch Jahre laufen wird? Ohne Daten zu verlieren?
Dann frage ich mich, wieso die Hdd schon während des Betriebs mehrfach ausgefallen ist. Steht in meinem ersten Post. Kabel defekt? Mainboardport defekt? Stromkabel defekt? Eine andere Festplatte, am selben Port, Kabel und Stromstecker läuft ohne Probleme.

Meinst Du nicht auch, dass die Hdd vielleicht doch nicht mehr so optimal ist?
 
Und Du bist also der Hdd Gott? Du kannst also garantieren, dass die Hdd noch Jahre laufen wird? Ohne Daten zu verlieren?
Du betest den falschen Laternenmast an, und ein Wechsel auf den nächsten wird Dich nicht vor Unheil bewahren. Festplatten können laufen oder ausfallen, wie es ihnen beliebt. Dazu hat man ein Backup erfunden. Ungeachtet der OEM-Problematik hat die Platte selbstständig gesucht und einen Sektor mit potentiell möglichem Datenverlustverhalten gefunden, was den ganzen Drive noch nicht als unzuverlässig einzustufen erlaubt. Von der Seite her also: Viel Lärm um nichts.
 
Ich wiederhole ... sie hat nicht nur das Problem mit dem Sektor, sondern auch schon Ausfälle gehabt.

Also jeder der sich nur ein bisschen mit Hardware auskennt, sollte spätestens an diesem Punkt stutzig werden. Und für mich heißt das Zusammentreffen von Ausfällen und defekten Sektoren, die Hdd wird ausgebaut.

Es sind keine Daten verloren und es gibt auch Backups. Dieses war aber nicht Thema meiner Seite und das ist gar nicht der Punkt. Ob jemand die Hdd noch weiter nutzen würde oder nicht interessiert mich auch nicht. Für mich persönlich wird die Sache zu heikel und deswegen habe ich mich entschieden, diese Hdd nicht mehr zu betreiben. Wenn ich jemanden damit zu verschwenderisch oder so bin, da kann er dieser Meinung gerne sein. Aber das Thema wurde von mir eröffnet, weil ich auf die Sache mit dem OEM aufmerksam geworden bin. Und dafür ist es egal, wie lange jemand seine Hdd´s laufen lässt.
 
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Wackler am Stromstecker, oder SATA Kabel/Stecker Problem (es gibt ja 4 UDMA CRC Fehler), oder ein buggy BIOS, welches mal beim ACPI /APM Unsinn macht, alles ist da möglich.
Die zwei Gelben Ereignisse haben die Platte ganz sicher nicht daran gehindert, sich zu melden.
Aber das kannst Du halten, wie es Dir beliebt. Sollte nur die Ansteckung anderer Leser mit Hysterie vermeiden, deswegen gleich die Nerven wegzuschmeissen...

Dass auch mal OEM oder reimportiertes Zeug über den Ladentisch rutscht, ist auch ein alter Hut.
 
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Ernst@at schrieb:
Wackler am Stromstecker, oder SATA Kabel/Stecker Problem (es gibt ja 4 UDMA CRC Fehler), oder ein buggy BIOS, welches mal beim ACPI /APM Unsinn macht, alles ist da möglich.
Die zwei Gelben Ereignisse haben die Platte ganz sicher nicht daran gehindert, sich zu melden.

Ist das so schwer zu verstehen? Dieses Thema wurde nicht wegen der Sektoren Sache gestartet sondern wegen der OEM Sache. Das kann zwar passieren, aber so stehen lassen nach dem Motto "ist halt passiert Dein Pech" ist in meinen Augen nicht ok.

P.S.: Wann ich meine Festplatten nicht mehr betreibe ich auch ganz alleine meine Sache. Also entweder schreibe was zum Thema oder lass es doch einfach.
 
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Hallo,

es geht hier jetzt um die *zweite intakte* HDD und nicht um das, warum der TE das Thema erstellt hat.

TE eine OEM HDD ist kein Qualitätsmerkmal. Wenn Du jetzt kurz vor Garantieende die zweite reklamieren willst, steht Dir das ja frei. OEM hin oder her.

Aber um es kurz und einfach zu machen. Nochmals. Im Falle eines Defekts hätte sich K&M auch um Deine OEM HDD gekümmert. Schlicht und einfach.

Du hast jetzt ein neues Feinbild. OEM HDDs...

Ich habe keine HDD mehr als 2 Jahre in Betrieb. Spätestens nach 2 Jahren wird sie verkauft und durch eine neue ersetzt.

Grüße,

Blubbs
 
Wenn ich mir mal so die Produktbeschreibung bei K&M ansehe und steht dort z.B. bei einigen WD HDDs "5 Jahre Herstellergarantie", dann sollte man keine OEM Platte bekommen.

glpsy, wenn die Beschreibung der Artikelnummer der Platte die Du gekauft hast dies ebenfalls enthalten hat und Du das auch belegen kannst, dann würde ich mich an den Händler wenden und um Klärung des Sachverhalts bitten. Es kommt ja nun bekanntlich gerade bei HDDs nicht selten vor, dass Händler OEM Hardware verkaufen ohne dem Kunden dies mitzuteilen. Ist die Herstellergarantie allerdings schon abgelaufen, so ist Dir effektiv kein Schaden entstanden wenn die Platte erst danach einen Defekt hat.
 
BlubbsDE schrieb:
Aber um es kurz und einfach zu machen. Nochmals. Im Falle eines Defekts hätte sich K&M auch um Deine OEM HDD gekümmert. Schlicht und einfach.

Arbeitest Du für K&M oder wieso bist Du überzeugt von denen stellst sie wie die Götter hin?
Bis jetzt haben sie es noch nicht einmal als nötig angesehen, den Eingang mehr Email zu bestätigen bzw. darauf zu reagieren.
Und leider weiß ich aus Erfahrung, dass sich dieser Laden auch sehr anstellen kann. Bei Kleinigkeiten. Es mag auch andere Bespiele geben, aber negative Sachen haben eine viel intensivere Nachwirkung als positive.
 
Hallo,

das hatten wir schon im Laufe des Threads...

Was soll Dir K&M denn schreiben? Du willst ja nichts reklamieren. Du wolltest sie informieren über den Sachverhalt OEM.

Möglich, dass Du die zweite HDD jetzt reklamieren willst. Davon hast Du aber nichts gesagt. Und wenn Du die HDD damals mit 3 Jahren Garantie erworben hast, wird K&M sich da auch bewegen.

Und wenn dem so ist. Lasse die Reaktion von K&M mal hier wissen.

Grüße,

Blubbs
 
Die zweite HDD hätte bei 3 Jahren ja noch etwas Restgarantie, aber die ist ja nicht kaputt. Bei der ersten wären die 3 Jahre ja schon rum, damit ist ja kein Schaden entstanden, denn OEM oder nicht, die Garantie wäre sowieso abgelaufen.

Wenn man eine OEM Platte bekommen hat die einem als Retail mit Herstellergarantie verkauft wurde und diese innerhalb der Herstellergarantie Probleme macht, dann sollte man vom Händler schon einfordern anstelle des Herstellers für dessen Garantieversprechen einzustehen.
 
Benzer schrieb:
@kisser:

Darum gehts doch gar nicht... es geht darum das er nicht die Produkte bekommen hat,

= Mangel => Gewährleistung => 2 Jahre Zeit, den Mangel zu beanstanden.... und die sind hier um.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Da kann er noch soviele Anwälte bemühen, die Gewährleistung ist abgelaufen.
 
kisser schrieb:
= Mangel => Gewährleistung => 2 Jahre Zeit, den Mangel zu beanstanden.... und die sind hier um.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html



Da kann er noch soviele Anwälte bemühen, die Gewährleistung ist abgelaufen.

WD gibt 3 Jahre Garantie auf Produkt X.
Produkt wurde gekauft und bezahlt.
Es wurde aber Produkt Y ausgehändigt.

Nach Deiner Schilderung hätte ich dann Pech und könnte die 3 Jahre nicht in Anspruch nehmen?
 
glpsy, bevor die Frage zu beantworten ist, ob Du Pech hattest oder nicht, wäre zunächst zu klären, was genau der Händler Dir verkauft hat. Es ist ja nicht verboten OEM Platten an Endkunden abzugeben und sofern es nicht als Retail Version verkauft wird, kannst Du auch nicht aus dem Umstand ein Privatkunde zu sein auch nicht ableiten keine OEM Version zu bekommen. Steht aber in der Produktbeschreibung klar, dass es eine Retail Version ist oder eben wie bei K&M etwas von der Herstellergarantie, so ist eindeutig vom Angebot einer Retail HDD auszugehen. Bekommt man dann eine OEM Version geliefert, so liegt durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (der Herstellergarantie) klar ein Mangel vor.

Wie damit umzugehen ist, steht auf einem andere Blatt. Die HDD ansich ist ja identisch und ein Schaden entsteht ja nur, wenn diese Platte nach Ende der Gewährleistungspflicht aber vor Ende der Herstellergarantie eine Defekt aufweist. Dieser Fall ist ja wohl bei Dir nicht eingetreten, denn die erste HDD, die jetzt einen defekten Sektor hat dessen Bewertung ich hier mal nicht vornehmen möchte, wäre ja auch schon aus der Herstellergarantie und die zweite hat noch keinen Schaden.

Grundsätzlich sollte man vor dem Kauf klären, ob man eine OEM oder eine Retail Version erwirbt. Bei SSD ist das oft durch die Produktnummer schon klar erkennbar und allgemein sollte man bei Versionen die nicht als Retail angeboten werden, auch von OEM ausgehen. Nach dem Kauf bzw. Erhalt sollte man dann ggf.. sofort prüfen, ob man wirklich eine Retail erhalten hat und wenn nicht, dies dann auch sofort reklamieren.
 
Bei der ersten wären die 3 Jahre ja schon rum, damit ist ja kein Schaden entstanden, denn OEM oder nicht, die Garantie wäre sowieso abgelaufen.

Ich weiß nicht ob man so argumentieren kann. Dann kann der Händler mir beispielsweise auch einfach nen Kabel einer anderen Farbe schicken oder etwas weglassen. Wenn ich dann etwas eh nicht genutzt hätte, sagen wir mal das Blutooth Modul kann man hier doch auch nicht einfach sagen "ist kein Schaden entstanden" aufgrund dessen weil ich es eben nicht genutzt habe.

Mir ist durchaus klar dass es wenn die Garantie eh abgelaufen ist keinen Unterschied macht ob die Platt nur Garantie hatte oder nicht.

Außerdem hab ich dann noch eine Frage wegen der Gewährleistung:

Ist ein Händler dann auch aus dem Schneider wenn der Kunde sein "Pech" erst NACH den 2 Jahren bemerkt, dass er eigentlich etwas anderes bekommen hat als geliefert wurde?


Erhalt sollte man dann ggf.. sofort prüfen, ob man wirklich eine Retail erhalten hat und wenn nicht, dies dann auch sofort reklamieren.

Ja ist aber nur nen Tipp fürs nächstemal, sprich für einn selbst. Nen Händler kann ja wohl schlecht sagen "da hätten sie besser aufpassen müssen halt" wenn das verschulden nicht beim Kunden liegt
 
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Rach78 schrieb:
Ist ein Händler dann auch aus dem Schneider wenn der Kunde sein "Pech" erst NACH den 2 Jahren bemerkt, dass er eigentlich etwas anderes bekommen hat als geliefert wurde?

Hallo,

ein Händler ist nie aus dem Schneider. Erstmal ist es wichtig, was Du eingekauft hast. Da solltest Du drauf achten. Welche Garantielänge gab er beim Kauf an. Und diese gilt. Ob Du eine OEM, Bulk oder Retail HDD hast, spielt für Dich als Kunde 0 Rolle. Was Du gekauft hast unter welchen Garantiebedingungen ist das Entscheidende.

Und die Tatsache, dass allesamt alle HDD Hersteller die Garantie herunter geschraubt haben auf jetzt 2 oder auch nur 1 Jahr, sollte man heute beim Kauf bedenken.

Grüße,

Blubbs
 
Rach78 schrieb:
Ist ein Händler dann auch aus dem Schneider wenn der Kunde sein "Pech" erst NACH den 2 Jahren bemerkt, dass er eigentlich etwas anderes bekommen hat als geliefert wurde?

Ja, was einen Umtausch wegen Sachmangels betrifft.

Zur Länge der Garantie siehe Posting von BlubbsDE.
Allerdings ist auf den Rechnungen der besagten HDDs keine Garantiedauer angegeben, ansonsten müsste der Händler für diese Dauer haften.
 
Ja, was einen Umtausch wegen Sachmangels betrifft

Naja aber ob ein falsches Produkt als ein Sachmangel bezeichnet werden kann?

Was wenn ich ein PC gekauft habe und nach 3 Jahren beim Aufrüsten erst merke dass die Platte 5400 Umin statt 7200Umin hat wie in der Rechnung stand.

Hab ich dann etwa Pech?
 
Wenn im Shop nichts von OEM stand, dann droh dem Shop mit dem Anwalt und erklär ihnen noch mal das es illegal ist. Für so etwas gibt es extra Regelungen, damit keiner durch irgendwelche Fristen davon kommt.
Die Frist fängt nämlich dann an, wenn der Tatbestand bekannt wird.

Prüfe vorher aber noch einmal die Rechnung !
Ich bin mir sicher dass sie die Platte zackig ersetzen, da der Betrugsfall sicherlich kein Einzelfall war.
 
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