Festplatte kaputt aber falsch verkauft?

glpsy

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Hallo,
ich habe bzw. hatte eine WD10EACS. Vor zwei Tagen wurde die Hdd im Betrieb auf einmal nicht mehr erkannt und dann direkt wieder "neu" gefunden von Windows. Daraufhin habe ich mit "CrystalDiskInfo" den Status der Hdd prüfen wollen. Das Tool zeigte mir Warnung bei "Aktuell schwebende Sektoren" und "Unkorrigierbare Sektoren" an. Siehe Bild.
Ok .. alle Daten runter. Beim Sichern wurde die Hdd dann noch einmal neu gefunden. Dieser Fehler trat danach ca. 6Std nicht auf. Seit dem hatte ich die Hdd nicht mehr betrieben.
Nun wollte ich auf der WD Homepage die Garantie prüfen. Allerdings sagt mir die WD Homepage "No Limited Warranty". Mit der Erklärung "Product was originally sold to a system manufacturer. Please contact the system manufacturer or the place of purchase for warranty service. ".
Ok also Rechnung suchen, da ich die Hdd in einem Computergeschäft gekauft hatte. Rechnung gefunden  Kaufdatum 19.12.2008 (natürlich knapp aus den 3 Jahren raus).
Jetzt frage ich mich, wieso die Hdd aber laut WD nicht im Einzelverkauf war. Wurde ich damals "betrogen" beim Kauf der Hdd?
Gibt es bei dieser Situation eine legale Möglichkeit gratis Ersatz für die Hdd zu bekommen oder komme ich um eine Neuanschaffung nicht herum?

Sry hatte einen Fehler im Jahr. Die Hdd wurde 2008 gekauft
 

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Wurde ich damals "betrogen" beim Kauf der Hdd?
Kurzum... ja... du hast eine für den OEM Markt bestimmte HDD verkauft bekommen.

Gibt es bei dieser Situation eine legale Möglichkeit gratis Ersatz für die Hdd zu bekommen
Der Händler muss ja nur 2 Jahre herhalten, der Hersteller in dem Fall gar nicht. Ich würde den Händler mit der Tatsache konfrontieren und gucken was er sagt.
 
Es kommt leider immer wieder vor, dass Festplatten (egal von welchem Hersteller) im Einzelhandel verkauft werden, die für OEM Fertiger gedacht sind, und daher keine eigene Garantie haben.

Das ist dann Pech bzw. ja... Betrug.

Darüber hinaus wäre die Händlergewährleistung (in jedem Fall 2 Jahre) sowieso abgelaufen bei dir, Herstellergarantie hast du auf diesem Laufwerk ja nicht.

Also sowieso Pech...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Platte ist doch vollkommen in Ordnung, der eine schwebende Sektor, den die Platte gefunden hat, ist nun wirklich kein Grund zur Sorge.

/edit:
Das Rechnen mit Datumsangaben scheint einigen Prpbleme zu bereiten, bei mir ist die Platte 2 Jahre und 2 Monate alt, also deutlich innerhalb der 3-jährigen Garantie für Retail-Platten.
 
Das Problem hatte ich vor ein paar Monaten auch, als ich mir eine neue F4 2TB gekauft habe. Ich hatte extra nachgefragt ob es keine OEM Ware ist und dennoch, als ich zu Hause war und die Seriennummer überprüft habe, war es eine OEM Platte. Zurück in den Laden, nächste getestet, auch OEM Ware. Die vierte war dann mit voller Garantie...

Du solltest also, wenn du dir jetzt eine neue Platte kaufst, die Seriennummer vorher testen, am besten vor Ort und wenn du Online bestellst, ruhig vorher anfragen. Ich weiß, das CSV z.B. die Platten vorher prüft. Denn auch die Händler bekommen die Platten "untergejubelt" und die Hersteller können da kaum etwas gegen machen.
 
kisser schrieb:
der eine schwebende Sektor, den die Platte gefunden hat, ist nun wirklich kein Grund zur Sorge.
Normalerweise hast du Recht, aber das ist meist der Anfang vom Ende; ich würde die Platte auch sofort austauschen.
 
Hallo,

wenn sie wirklich mit drei Jahre Garantie verkauft wurde, ist sie ja wohl noch im Zeitraum.

19.12.2009 + 3 Jahre sind meinen bescheidenen Mathefähigkeiten nach 19.12.2012.

Grüße,

Blubbs
 
Das Rechnen mit Datumsangaben scheint einigen Prpbleme zu bereiten, bei mir ist die Platte 2 Jahre und 2 Monate alt, also deutlich innerhalb der 3-jährigen Garantie für Retail-Platten.
Ne... aber wer gibt denn die 3 Jährige, freiwillige, Garantie... der Hersteller... der gibt diese aber nicht für OEM Platten.

@BlubbsDE: Hier gehts aber nicht um Mathe... :D... Der Hersteller gibt keine 3 Jahre auf OEM HDD's.
 
Hallo,

die Frage ist, mit was für Garantieleistungen der Händler die HDD verkauft hat. Hat er dazu keine Angaben gemacht, ist sie eben aus der Gewährleitung raus. Hat er welche gemacht, ist er der Ansprechspartner.

Grüße,

Blubbs
 
Das Problem ist das Western Digital die Inanspruchnahme der Garantie nicht akzeptieren wird, da diese Festplatte mit dieser Seriennummer nicht im Einzelhandel verkauft werden durfte.
Dieses einzelne Laufwerk hat keine Herstellergarantie, nicht einen Tag, nie gehabt.

Du kannst höchstens versuchen mit der Originalrechnung den damaligen Händler mit der Tatsache konfrontieren das er dir damals eine Festplatte verkauft hat, die er so nicht hätte verkaufen dürfen.
Der wird natürlich argumentieren das er nicht alle Festplatten, die er von seinem Distributor bezieht, einzeln testen kann und genau wie du in gutem Glauben einkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler wird gar nichts machen... der ist aus den zwei Jahren Gewährleistung raus. Freiwillige Garantien wird der auch nicht gemacht haben... wäre er ja schön doof. Vom Hersteller gibts nix... also bleibt nur der Weg zum Händler... erst freundlich nach Kulanz / Rabatt auf eine neue HDD fragen. Wenn das nicht klappt mit Anzeige wegen Betruges drohen. (Oder ist auf der Rechnung ausgeweisen das es eine OEM HDD ist?)
 
KnolleJupp schrieb:
Normalerweise .... aber das ist meist ....

Noch mehr sich selbst widersprechen in einem Satz kann man nicht.:D

Das ist weder ein Austauschgrund für die Platte noch ein Beweis dafür, dass die Platte überhaupt beschädigt ist.
Schlecht lesbare Sektoren können auch durch kurzeitige Erschütterungen der Platte auftreten und wieder verschwinden.
 
Dennoch ist sein Verkäufer ihm Schadensersatz pflichtet, da wenn der VK ihn damals nicht betrogen hätte, er seine Garantie nun in Anspruch nehmen könnte. Kann er aber nicht WEGEN dem Verkäufer. Wenn die Garantie nun eh abgelaufen wäre, also mehr als 3 jahre wäre es eh egal, aber so hat er noch die Chance auf Ersatz.

Nur weil die 2Jahre abgelaufen sind ist der VK ja nicht fein raus. Er muss sie zwar nicht zurücknehmen, hat aber sein Vertrag zu erfüllen. Wenn damals nicht von einer OEM Platte die rede war, hat der Käufer Anspruch auf diese.

Also entweder klärt der Händler das mit WD sodass der Käufer ne neue Platte bekommt, oder der Händler schickt ihm von sich aus ne neue. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.

Der Händler wird gar nichts machen... der ist aus den zwei Jahren Gewährleistung raus
Aus der Sache mit der Gewährleistung ist er zwar raus, aber die Sache wegen dem Betrug dafür kann er noch belangt werden. Der Käufer ist ja hier eindeutig im Nachteil.

Daher würde ich auf ne neue Platte bestehen, egal ob die nun vom Händler oder WD kommt
 
Ganz einfach:

Der Händler hat seinen Vertrag (von Anfang an) nicht erfüllt und nicht die, auf der Rechnung ausgewiesene, Ware geliefert.
Ergo muss der Händler seinen Vertrag (nach-)erfüllen. Du hast schließlich für ein Produkt mit 3 Jahren Garantie bezahlt und kein OEM Produkt, hast es aber nicht geliefert bekommen, sondern etwas anderes.

Also lass dich nicht durch irgendein bla bla Abwimmeln, sondern bestehe auf die Erfüllung des Kaufvertrages.

Alles andere ist jetzt eine Sache zwischen dem Händler, dem Großhändler / Zwischenhändler und letztenendes Western Digital. Sollen die sich damit rumschlagen, aber nicht du als Kunde.
Dennoch muss man sich fragen wie überhaupt immer wieder diese OEM Platten in den Einzelhandel kommen, denn diese Platten dürften selbst bei den Großhändlern nicht auftauchen, sondern ausschließlich an OEM Fertiger geiefert werden. :rolleyes:
 
Wo bitte habe ich mir selbst widersprochen?

Hast du ne' Rechtschutzversicherung? :D
Es würde Zeit mal rechtlich dagegen vorzugehen...
 
Wenn eine OEM-Festplatte im Einzelhandel auftaucht und diese dann auch als Original-Festplatte verkauft wird, zählt das meiner Meinung nach schon zur arglistigen Täuschung.
 
ich hatte das Problem auch mit einer Samsung, nach dem der Händler die Garantie nicht übernehmen wollte (2 Jahre Gewährleistung vorbei aber noch innerhalb der 3 Jahre Garantie) habe ich mich an Samsung gewendett und die haben mir bestätigt das der Händler in diesem Fall verantwortlich ist weil Samsung nur Retail Produkte direkt abwickelt das habe ich mir schriftlich bestätigen lassen und an den shop gemailt und prompt bekam ich austausch
 
PiPaPa schrieb:
Ganz einfach:

Der Händler hat seinen Vertrag (von Anfang an) nicht erfüllt und nicht die, auf der Rechnung ausgewiesene, Ware geliefert.
Ergo muss der Händler seinen Vertrag (nach-)erfüllen. Du hast schließlich für ein Produkt mit 3 Jahren Garantie bezahlt und kein OEM Produkt, hast es aber nicht geliefert bekommen, sondern etwas anderes.

Also lass dich nicht durch irgendein bla bla Abwimmeln, sondern bestehe auf die Erfüllung des Kaufvertrages.

Alles andere ist jetzt eine Sache zwischen dem Händler, dem Großhändler / Zwischenhändler und letztenendes Western Digital. Sollen die sich damit rumschlagen, aber nicht du als Kunde.
Dennoch muss man sich fragen wie überhaupt immer wieder diese OEM Platten in den Einzelhandel kommen, denn diese Platten dürften selbst bei den Großhändlern nicht auftauchen, sondern ausschließlich an OEM Fertiger geiefert werden. :rolleyes:

Ich hatte einen Schreibfehler. Die Hdd wurde am 19.12.2008 gekauft. Kann ich den Verkäufer trotzdem vorwerfen, mir nicht das verkauft zu haben, was bezahlt wurde?
Auf der Rechnung steht nichts von OEM.

Aber es wird noch besser:
Ich habe auch noch eine WD10EADS. Gekauft am 26.03.2009
Auch nicht als OEM. Aber auch hier sagt mir die WD Homepage, dass es eine OEM Festplatte sein soll.

gekauft wurden die Hdd´s übrigens beim K&M
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja dann mit beiden Platten hin zu KM... Datum ist erstmal egal.

Oder mail denen einfach die Rechnungsnummern & das die HDD's OEM sind... nicht an den Shop direkt, sondern an die "Zentrale" mailen.
 
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