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Hallo, ich kann eine Grafikkarte von MSI gebraucht günstig kaufen, allerdings steht der Name des Erstkäufers, also nicht mein eigener, auf der Rechnung von einen Onlineshop. Nun zu meiner Frage, weiß jemand von euch, ob es bei einen Garantiefall Probleme geben könnte, da nicht mein Name auf der Rechnung steht?
Das kommt auf die AGBs des Herstellers an, Creative als Beispiel, gewährt nur dem Erstkäufer Garantie, verkaufst du eine Soundkarte die 6 Monate alt ist weiter hat der Käufer keinen Anspruch mehr, da er nicht als Erstkäufer auf der Rechnung steht. Mach dich mal schlau wie die Garantiebedingungen bei MSI sind. Normal sollte sowas eigentlich kein Problem sein, aber Ausnahmen gibt es immer wieder.
Was der Hersteller in seinen AGB´s rein schreibt ist im Prinzip egal. Die meisten AGB´s sind fehlerhaft. Ob du erst - oder 10. käufer bist - es gelten immer die gleichen Gesetzlichen Bestimmungen - punkt.
Was der Hersteller in seinen AGB´s rein schreibt ist im Prinzip egal. Die meisten AGB´s sind fehlerhaft. Ob du erst - oder 10. käufer bist - es gelten immer die gleichen Gesetzlichen Bestimmungen - punkt.
Naja, ganz so einfach ist das nicht. Du verwurschtelst da zwei Dinge miteinander die man getrennt betrachten muss.
1. Es gibt die gesetzliche Mängelgewährleistung (des Lieferanten) die aber effektiv nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf einer Sache wirkt (wegen der Beweislastumkehr).
2. Es gibt eine freiwillige Garantie (des Herstellers). Die ist nicht gesetzlich und im Zweifel auch nicht einklagbar. Da kommt es auf den Hersteller an wie großzügig oder eng er seine AGBs auslegt.