Frist bei Reklamationen

Eleanor

Lt. Commander
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Okt. 2007
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1.539
Hallo,
ich habe vor 5 Wochen einen Projektor reklamiert. Das Gerät ist 1,5 Jahre alt und wurde bei dem Händler reklamiert wo es gekauft wurde. Jetzt habe ich heute erfahren, dass das Gerät immernoch nicht weitergeleitet wurde zum Hersteller. Es liegt also seit 5 Wochen unbearbeitet bei dem Händler.

Ist es jetzt sinnvoll eine Frist zu setzen? Wenn ja, wie lange sollte die sein?
Was kann ich sonst tun?

Danke für die Hilfe
Grüße
 
Danke für die Antwort. Das Recht auf Wandlung besteht also auch, wenn der Artikel das erste mal reklamiert wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Äh Wandlung nach 1,5 Jahen?
Oder wurde der gebraucht gekauft?
 
Nein, der Artikel wurde vor 1,5 Jahren neu gekauft.
 
Frist setzen ist ok, das solltest du aber auch wirklich machen, schriftlich. Ob du dann wie Sherman sagt 100% Anspruch hast weiß ich nicht, und das kann ich mir auch nicht vorstellen, wenn nicht repariert wird, muß der Hersteller sich etwas einfallen lassen, ist es ein Garantiefall dann wird es nach den Herstellerbedingungen abgehandelt.

Frist 2 Wochen, die vergangenen 5 Wochen würde ich nebenbei auch noch erwähnen.
 
Das Problem hierbei ist wahrscheinlich die Beweislastumkehr. Wenn der Händler mir blöd kommen möchte, dann muss ich wohl beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand.
 
Das Problem hierbei ist wahrscheinlich die Beweislastumkehr. Wenn der Händler mir blöd kommen möchte, dann muss ich wohl beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand.
Das stimmt. Quasi: Wenn du ihm blöd kommst, kommt er dir blöd.
Das habe ich überlesen, dass das Gerät bereits 1.5 Jahre alt ist. "Sanfter Druck" ist hier wohl besser geeignet.
 
Sherman123 schrieb:
Setze eine 2 Wochen Frist. Verstreicht diese ohne dass der Händler der Reparatur nachgekommen ist, hast du das Recht auf Kaufvertragswandlung. (100% Geld zurück)

https://www.computerbase.de/forum/threads/notebook-zum-3-mal-defekt.1021348/page-3#post-11496523

Es gibt im deutschen Recht keine Kaufvertragswandlung, sondern nur den Rücktritt vom Vertrag.

Dieser ist aber nur möglich, wenn (u.a.) der Mangel erheblich ist.

Tritt der Käufer zurück, kann der Verkäufer Wertersatz für die gezogene Nutzung verlangen.

Auf das Thema Beweislast bist du ja glücklicherweise selbst gekommen.
 
Okay, nochmals Danke für die Hilfe. Ich warte jetzt nochmal einen Augenblick ab. Mir wurde versichert, dass das Gerät so schnell wie möglich reklamiert wird.
 
Schreibt der Hersteller eine Abwicklung über den Händler vor oder warum hast du einen Garantiefall zum Händler gebracht?
 
Warum nicht?! Nur weil der Hersteller im Garantiefall der Ansprechpartner ist, kann man trotz alledem die Abwicklung über den Händler machen, so etwas nennt sich auch Service.......
 
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