Fritzbox vor illegalen Downloads/Webpages schützen?

Caine1

Commander
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hi leute, ich verreise 1 woche und jemand wohnt in der wohnung. allerdings möchte ich mein netzwerk vor missbrauch schützen, es liegt eine fritzbox vor und ich habe folgendes video gefunden welches auch eine voreinstellugn zeigt BLACKliste einzuschalten.


jedoch reicht es? oder gibt es evtl. eine anleitung/video welches grundlagensicherheit zeigt wie / was man einstellen muss bei einer fritzbox? danke!!!
 
Einfach ausschalten. Oder dem Gast keinen Zugang zur Box geben.
Ohne dem kein effektiver Schutz vor Missbrauch oder Anschiss, auch wenn Du alles Erdenkliche getan haben willst/wirst.

Fuer den Rest, frag einen Anwalt.

BFF
 
Zuletzt bearbeitet:
Du stellst jemandem deinen Internetanschluß zur Verfügung? Bist du noch ganz bei Trost? Du haftest als Anschlußinhaber für sämtlichen Kram, der über ihn begangen wird.
Bei möglichem physischem Zugang hast du sowieso verloren, weil der Gast dann die FRITZ!Box zurücksetzen kann, womit sämtliche eingerichteten Filterregeln verschwunden sind.
 
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Wenn dein "Mitbewohner" einen VPN nutzt sind eh alle Maßnahmen der Box ausgehebelt.
Da müsstest schon auf OSI Schicht 5-7 VPNs verhindern.
Und das wirst mit einer simplen Fritzbox nicht schaffen.
 
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Gastzugang aktivieren und ihn darüber surfen lassen .... dort kannst dann eine Textnachricht einblenden lassen das er für XYZ Haftbar ist und bist bei der Störerhaftung etwas raus.
 
hmmmm aber wie ist es bei hostels usw? die haben doch auch nicht alle cisco firewalls usw. :/
 
Da ist meist nur Port 80/443 offen in der "Hoffnung" das dahinter Webseiten sitzen.
Wenn der VPN Server im Internet aber auch auf Port 80/443 lauscht/erreichbar ist kommst durch, es sein denn ein Contentfilter prüft OSI Schicht 5-7.
Das wären dann aber schon chinesische Verhältnisse. :lol:
 
Ganz genau durch lesen.

https://www.verbraucherzentrale.de/...tung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261

Bist Du oeffentlich?

Egal.

Du laesst jemanden ueber Deinen Zugang, meinetwegen Gastzugang, an das Netz.
Der/Die/Das macht Bullshit. Irgendwer kommt und will jemanden haftbar machen. Am Anfang stehen sie bei Dir auf dem Teppich. OK, gut, Du kannst nachweisen das Du Der/Die/Das nur den Gastzugang gegeben hast und Du im Urlaub warst. Den anfaenglichen Stress hast Du dennoch.

BFF
 
Wenn Du denjenigen der dann bei DIr wohnt so schon nicht trauen kannst,
dann würde ich mir lieber andere Gedanken machen um Dein Wohnung´s Inventar.
Alles andere wurde schon gesagt.
 
Ihr habt Probleme....

Zutodegefürchtet ist auch gestorben.


BFF schrieb:
Fuer den Rest, frag einen Anwalt.

DeusoftheWired schrieb:
Du stellst jemandem deinen Internetanschluß zur Verfügung? Bist du noch ganz bei Trost?

leipziger1979 schrieb:
Wenn dein "Mitbewohner" einen VPN nutzt sind eh alle Maßnahmen der Box ausgehebelt.


Ihr tut geradezu so, als würde eine geladene Waffe in der Wohnung herumliegen.

Ob der Bewohner mit dem Internet Unfug treibt oder nicht, wird wohl nichts mit deiner Anwesenheit zu tun haben.
Wie kontrollierst Du das jetzt? Schaust Du ihm immer beim Surfen zu?
Was ändert sich an der Internet Situation, wenn Du verreist?
 
Du kannst einen Gastzugang erstellen, wenn der Gastzugang verwendet wird, und du nicht da bist, ist klar wer es war. Außerdem gibt es im Internet sicher irgendwelche Listen mit Websites, die du auf eine Blacklist setzen kannst (die allerdings wegen VPN etc wohl nicht sehr viel bringt)
Am WIchtigsten ist aber eher, dass du den Leuten, denen du Zugriff auf dein Internet gibst, vertrauen kannst...
 
BFF schrieb:
Bist Du oeffentlich?

Egal.


Ganz wichtig natürlich den Gesetzestext lesen....

Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.

....
Im Sinne dieses Gesetzes 1.
ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html
Sicher wenn jemand zugang zur Box hat kann er alles Aushebeln ... kann man aber auch erstmal per VPN Überprüfen per Fernzugang ...

Aber wenn man verreist kann man das oft auch beweisen weil man wo anders eine Unterkunft hat.

Problem wird da die Kontrolle sein ... per Gastzugang aber tut man sein mindestes.
 
Setze einfach ein Schriftstück auf, wo zum einen die genauen Tage festgehalten sind, die Überlassung des Anschlusses festgeschrieben wird und der Bewohner sich verpflichtet, den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen. Zusammen mit den Personalien und der Unterschrift des Bewohners sollte das ausreichen, dass die Haftung für den Zeitraum auf den Bewohner übergeht.
 
Hi,

Was alles nix an der Tatsache aendert, dass sie als erstes versuchen beim Anschlussinhaber aufzuschlagen.

Egal was man macht.
Der erste Stress ist vorprogrammiert, auch wenn man nachweisen kann das man es definitiv nicht war.


BFF
 
Das ganze sehe ich eher als Vorbeugung an. Wenn jemand weiß, dass er für seinen Mist auch einstehen muss, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt. Ein Mindestmaß an Intellekt voraus gesetzt ...

Eine schriftliche Vereinbarung lässt sich schwer bestreiten.
 
Bei Hotels ist es genau das gleiche: Wenn ein Gast Schindluder treibt, steht der mögliche Kläger auch erstmal beim Hotel auf der Matte.

Ich verstehe grade nicht warum man jemandem seine Wohnung anvertraut aber dann Panik hat er könnte Unfug im Netz treiben.
Aber um deine Frage zu beantworten:
Wenn es irgendeinen Beleg gibt dass du weg warst und den temporären Bewohner im Fall der Fälle verpfeifst reicht das völlig.
 
h00bi schrieb:
Bei Hotels ist es genau das gleiche: Wenn ein Gast Schindluder treibt, steht der mögliche Kläger auch erstmal beim Hotel auf der Matte.

Einmalig mag das zutreffen. Abmahnfirmen sind aber auch nicht blöd und führen Listen, wen sie nicht belangen können. Fürs Hotel reicht ein einfacher Brief an die Abmahnfirma mit Gewerbenachweis. Danach landen die auf der Blacklist.

Auf den einfachen privaten Air-BnB Vermieter trifft das natürlich nicht zu, da der oft kein Gewerbe dafür angemeldet hat.
 
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