Okon
Cadet 4th Year
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 124
coldition schrieb:[...] Die 2 Jahre Garantie das ich den PC einfach einschicken kann mit Problembericht, wäre 1. Einfacher 2. Bessere Absicherung bei Schadensfall einer Komponente. Da die bei einzelnen Teilen einfach sagen können, wurde nicht Ordnungsgemäß gekühlt o.ä
Hi coldition,
Die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung hast du immer drin. Meist ist es so das wenn du dir ein Komplettsystem kaufst zusätzlich noch eine freiwillige Händergarantie dazu kommt.
Die Gewährleistung besagt das die Komponenten beim Verkauf frei von Mängeln sind und sichert dir als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Wichtig hierbei ist jedoch das wie du schon erwähnt hast nach 6 Monaten eine Beweislast-Umkehr stattfindet. Ergo musst du als Kunde beiweisen dass der Defekt schon bei der Auslieferung vorlag. Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können.
Das P/L Verhältnis ist bei Eigenbauten jedoch deutlich besser. Sollte im Selbstbau-PC jedoch mal ein Teil hops gehen, is es meist mit ein wenig Aufwand zu identifizieren. Somit kann das Teil gezielt eingeschickt und getauscht werden. Der PC kann so weitergenutzt werden.
Combatready beispielsweise vertreibt seine Komplettsysteme mit 5 Jahren Garantie, sind aber dafür deutlich teurer als bspw. Mindfactory. Heiß aber auch automatisch immer das gesamte System einzuschicken.
Sollte dir aber durch unsachgemäße Kühlung oder eine Slotblende, die sich löst und auf Grafikkarte fällt (So tatsächlich passiert
Wie Held213 geschrieben hat Garantie =/= Gewährleistung und den jeweiligen Umfang der Garantieleistungen legt der Händler fest. Gewährleistung ist gesetzlich Vorgeschrieben.
Zuletzt bearbeitet: