Gewährleistung - Sehr lange Reparatur

Tameros

Lieutenant
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Hallo!

Ich habe vor 6 Wochen denn Support kontaktiert da mein Joystick einen Defekt hatte, ich habe auch sofort einen Retourenschein erhalten.

Man sagte zu mir dass die Reparatur maximal drei Wochen benötigen würde, doch dem ist nicht so, der Joystick war am 19.05 bei dem Hersteller, das sind inzwischen sechs Wochen!

Ich habe bei meinem Händler immer wieder angerufen und gefragt wie lange es noch dauern würde, doch ich wurde bis jetzt 3x vertröstet, dass ich doch noch ein paar Tage warten sollte und dass die lange Reparaturdauer aufgrund der vielen Feiertagen entstehen würde.

Ich habe heute nochmal angerufen und direkt gesagt dass ich bis Mittwoch den Joystick bei mir möchte, ansonsten kauf ich mir einen neuen und sende die Rechnung an meinen Händler.

Meiner Meinung nach ist dies unerhört einen Kunden derart zu behandeln, falsche Versprechungen, warm halten etc.

Meint ihr es ist rechtens dass ich dem Händler (Er ist ja mein Ansprechpartner, dort habe ich den Joystick schließlich gekauft) eine Frist gesetzt habe, und beim Ablauf einen neuen kaufe und die Rechnung an Sie sende?

Oder hätte ich dies besser direkt beim Hersteller machen sollen? (Wie gesagt, Händler sollte ja für alles der Ansprechpartner sein, oder nicht?)

Ich bin einfach nur noch wütend, ich kann seit 6 Wochen kein FSX mehr spielen, sitz da wie der Blöde und bekomme immer nur leere Versprechungen.

Grüße.
 
Kauf doch nen neuen Joystick, behandel den gut und zock damit 14 tage, und gib ihn dann vor ablauf der 2-wöchigen rückgabefrist per fernabsatzgesetz wieder zurück. Vielleicht kriegst du ja in den zwei Wochen deinen alten Joystick von der Reparatur zurück.
 
Das mit dem Widerrufsrecht habe ich schon mal gemacht, ist nicht so mein Ding.
Der Joystick wurde am 28.08.2009 gekauft.
 
Dann solltest du für Ansprüche gegen den Verkäufer zunächst beweisen können, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
 
Tameros schrieb:
Ich habe heute nochmal angerufen und direkt gesagt dass ich bis Mittwoch den Joystick bei mir möchte, ansonsten kauf ich mir einen neuen und sende die Rechnung an meinen Händler.
Die er dir postwendend zurückschicken wird. Auf deine Kosten.

Halte dich doch wenigstens an die allgemeinen Grundsätze zur Fristsetzung.
 
voodoo44 schrieb:
Die er dir postwendend zurückschicken wird. Auf deine Kosten.

Halte dich doch wenigstens an die allgemeinen Grundsätze zur Fristsetzung.

Die wären?


Dann solltest du für Ansprüche gegen den Verkäufer zunächst beweisen können, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

Huch? Wie soll ich dass den beweisen?
 
um welchen Joystick handelt es sich denn? hast du Garantie oder ist es "nur" Gewährleistung?
 
Na was soll wohl mit einer Fristsetzung gemeint sein?

Du setzt ihm eine realistische und verbindliche Frist (14-Tage+) und schickst das Ganze per Einschreiben. Darin kannst du darauf hinweisen, dass du bei Nichteinhaltung das Mahnverfahren einleiten wirst. Dann biste du aber schon in der Ebene eines Anwaltsbesuchs.

Telefonisch würde ich ab sofort sein lassen, da der Händler sich anscheinend nicht bewegen will/ kann. daher die schriftliche Variante!
 
Cyborg X - Ich habe auf der Seite des Herstellers (www.olano.de) nachgesehen und fand nichts bezüglich Garantie, demnach gehe ich von "nur" Gewährleistung aus.

Okay, 0815 Burner, dann fertige ich heute noch ein Schreiben an und werde es senden, ein Anwalt ist mir in diesem Fall nicht zu teuer.
 
Tameros schrieb:
Der Joystick wurde am 28.08.2009 gekauft.

Dann bist du ja gerade noch so in der Gewährleistungsfrist.

Du hättest übrigens auch nach einem Austauschgerät fragen können.
Nach § 439 Abs. 1 BGB hast du im falle eines Mangels als Käufer die Wahl, ob das Gerät repariert werden soll, oder du ein anderes fehlerfreies möchtest. Dabei gibt es zwar noch Abs. 3 zu beachten, aber ich denke nicht dass das in diesem Fall unverhältnismäßig wäre, und benachteiligt bist du durch die lange Wartezeit sicherlich auch. Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert.
Du hast dann aber sicherlich keinen Anspruch auf Neuware.
 
Aus deinem Post geht nicht eindeutig hervor, ob du nun die Gewährleistung in Anspruch genommen hast oder die Herstellergarantie.

Für erstere könnte es Reparaturfristen geben, für zweitere nicht. Jedoch herrscht in Dtl. 6 Monate nach dem Kauf Beweislastumkehr, d.h. du musts beweisen, dass eine Fehlfunktion nicht durch Verschleiß oder ähnliches hervorgerufen wird, sondern durch herstellungsbedingte Fehler. Kannst du das nicht (was die meisten wohl nicht können), dann ists schon ein wenig Kulanz des Händlers überhaupt was zu tun.

Zum Thema Fristen solltest du dich einmal belesen, da stimme ich meinen Vorrednern zu. Nichts desto trotz ist es im allgemeinen nicht Ratsam 6 Monate nach dem Kauf wirklich etwas an den Händler zu schicken. Hersteller reagieren im allgemeinen Kulanter.

Also: abwarten und solange was produktives machen, z. B. zum Thema Fristsetzung belesen.

Grüße
 
Okay, dann lese ich mich da mal ein, wie gesagt, Gewährleistung (So bin ich zumindest informiert)
Dann warte ich noch bis Mittwoch am besten, sollte dort nichts ankommen wird einfach die Frist via Schreiben eingesendet und dann seh ich weiter.

Danke Euch ;)
 
0815burner schrieb:
Na was soll wohl mit einer Fristsetzung gemeint sein?

Du setzt ihm eine realistische und verbindliche Frist (14-Tage+) und schickst das Ganze per Einschreiben. Darin kannst du darauf hinweisen, dass du bei Nichteinhaltung das Mahnverfahren einleiten wirst. Dann biste du aber schon in der Ebene eines Anwaltsbesuchs.

Telefonisch würde ich ab sofort sein lassen, da der Händler sich anscheinend nicht bewegen will/ kann. daher die schriftliche Variante!

Und was bringt ihm das Mahnverfahren, wenn er Nacherfüllung verlangt?

Und wie schon geschrieben, wenn der Käufer nicht beweisen kann, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, dann hat er überhaupt keine Ansprüche.

Ob es sich für diese simple Erkenntnis lohnt, einen Anwalt zu besuchen, sei dahingestellt.

Wenn man ein Recht notfalls erkämpfen will, sollte man sich vorher zumindest darüber im Klaren sein, dass es existiert.
 
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