Gibt es ein Gesetz?

kaji-kun

Lt. Commander
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Juli 2004
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1.555
Hallo,

hab ein großes Problem. Mein Notebook ist gestern abgeschmiert (Display).
Das NB ist gerade etwas über 3 monate alt. Habe mich nun bei dem Händler gemeldet und er meint, er würde es einschicken :headshot: aber ein leihgerät oder ersatz muss er mir net rausgeben.
Vor einiger Zeit, hab ich aber im Fersehn was gesehen, wo erklärt wurde, das ich in der Garantiezeit ein Recht auf ein Ersatz/ Austausch hab.
Nun meine Frage stimmt das?
Ich hab halt echt kein Bock nen monat oder so ohne pc auszukommen (über den läuft auch mein tv, audi,etc, etc...).

Kann mir bitte jemand helfen? Und wenns da so ne Klausel gibt, wäre ein Link, verweiß oder am besten der § selbst genial)

Thx 4 help
 
Steht das nicht irgendwo in der Servicerubrik (Internet) deines Nootbookherstellers ?
Ich denke wenn die das im TV gezeigt haben...sollte es stimmen.

Aber hie nochmal einen nützlichen LINK

Greetz
DrMirror
 
Hi,
ein guter Händler wird einem problemlos ein Austauschnotebook geben, alleridngs sind deren Notebooks dann auchkeine Schnäpchen sondern Angebote. Firmen nutzen sowas häufig.
Der private Notebookdealer wird kaum div. Teile haben um zig Kunden befriedigen zu können wenn da mal was ausfällt. Frag bei dem Hersteller des Teils an ob die einen Austauschservice haben.

PS. Lösch Deine Festplatte !
 
1) Nicht alles, was im Fernsehen kommt, stimmt.

2) Wenn das Notebook vor drei Monaten gekauft wurde, also neu im Laden mit Rechnung usw. dann fällt es höchstwarscheinlich unter die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Ersatzgeräts besteht nicht. Es kann jedoch durchaus sein, dass der Hersteller das freiwillig anbietet (das ist dann die Garantie, was mich bei FSC jedoch wundern würde).
 
Gewährleistung/Rückgabe recht sind meistens nur 2 Wochen oder auf Kolanz 3 Monate :D

Greetz
DrMirror
 
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