Hausdurchsuchung wegen Raubkopien?

Acrylium

Rear Admiral
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Mir hat ein Geschäftspartner eine interessante Geschichte erzählt, und ich wüsste nun gern wie ihr den Wahrheitsgehalt davon beurteilt. Ich kenne mich in der Materie der raubkopierten Software nämlich nicht sonderlich gut aus und das beurteilen zu können.

Bei zwei Bekannten von ihm hätte die BSA mit der Polizei unangekündigt vor deren Haustür (von wo aus sie ein Gewerbe betreiben) gestanden, samt Durchsuchungsbefehl und hätten dann alle Computer und Datenträger auf der Stelle mitgenommen und für Monate bis zum Prozessbeginn einbehalten. Die beiden Bekannten sind dann wegen der gewerblichen Nutzung von Windows sowie Photoshop und dem Vorhandensein etlicher kopierter MP3s zu mehreren Jahren Haft sowie zur Zahlung einer ziemlich hohen Summe verurteilt worden.

So als Normalbürger frage ich mich jedoch: Ist es wahrscheinlich, dass nur aufgrund des Verdachts der gewerbsmäßigen Nutzung illegaler Software gleich eine Hausdurchsuchung genehmigt wird? Muss so ein Verdacht nicht zumindest einmal irgendwie konkretisiert werden oder irgendwelche stichhaltigen Hinweise vorweisen können bevor es gleich so solch drastischen Maßnahmen kommt?

Ich will keine Diskussion über Sinn- und Unsinn von Kopierschutzmaßnahmen oder so starten, lediglich ob solche Geschichten als Urban-Legends ein zu stufen sind oder ob sich sowas tatsächlich tagtäglich in Deutschland abspielt?
 
Na um jetzt das ganze beurteilen zu können müsste man erst einmal wissen was die Behörden als Grundlage für diese Hausdurchsuchung anbrachten.

Für eine derartige Durchsuchung bedarf es ja eines Richterbeschlusses, denn Gefahr im Verzug zählt bei derartigen Straftaten nicht. Sollte dieser Richterbeschluss ausgestellt worden sein obwohl keine hinreichenden Belege für den Tatverdacht vorlagen, dann dürfte es ein leichtes sein die Durchsuchung im Nachhinein anzufechten und damit automatisch auch das erlangte Beweismaterial "unschädlich" zu machen. Jeder halbwegs gute Anwalt würde das hin bekommen.

Vermutlich aber gab es tatsächlich einen hinreichenden Tatverdacht. Dazu reichen z.B. auch Internetprotokolle bei denen den Tätern das Herunterladen der illegalen Software nachgewiesen werden kann. Gibt ganze Anwaltsbüros die sich mit nichts anderem befassen als mit der Beweissammlung im Internet.

Wenn man nun mitbekommt, dass das Windows welches illegal geladen wurde, vom Anschluss eines Gewerbebetriebs aus herunter geladen wurde, dann ist dies wohl für einen Tatverdacht ausreichend.
 
Acrylium schrieb:
.... der gewerblichen Nutzung von Windows sowie Photoshop und dem Vorhandensein etlicher kopierter MP3s zu mehreren Jahren Haft sowie zur Zahlung einer ziemlich hohen Summe verurteilt worden.......

Mit Sicherheit nicht!
Es gab mal einen Fall im Raum Göttingen, dort wurde wegen einer angbelich heruntergeladenen Videodatei mit pornographischen Inhalt eine Hausdurchsuchung gemacht. Gefunden wurde - nichts.

Allerdings das man wegen Photoshop, Windows und (vielen) MP3s in Haft gekommen ist, zumindestens in Deutschland, ist an den Haaren herbeigezogen, außer wenn die beiden Herrschaften die Sachen kopiert, professionell gefälscht und verkauft haben. Dann könnte(!) es sein. Allerdings bezweifel ich das eher.

@Adam_smith
Man kann in Deutschland Beweise die durch eine illegale Hausdurchsuchung zustande gekommen ist nicht "unschädlich" machen. Diese Beweise haben weiterhin Beweislast und sind widerum gültig in einem Prozess.
Oder wie stellst du dir das vor, wenn die Beamten dabei noch ein Mordopfer samt Tämter mit Tatwaffe in der Hand antreffen. Dann wird der Richter garantiert nicht sagen diese Beweise (Waffe + Zeugenaussagen der Beamten) nicht rechtsgültig sein und der Typ würde aus der Tür spazieren. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich denk mal das das so net stimmt. da ich mir net vorstellen kann das die polizei einfach so für gewerbetreibende en durchsuchungsbefehl beantragt un alles konfisziert.

sollte einer der beiden jedoch mal auffällig gewesen sein (in welcher art und weise auch immer) is das durchaus möglich
 
ich finde die ganze sachlage ein bischen übertrieben.eine geldstrafe kann man bekommen,
aber gleich eine freiheitsstrafe,daran glaube ich nicht .
wenn der jenige illegal geschäfte gemacht hat und die sachen weiterverkauft hat,
kann man richtig bestraft werden.man muss ausserdem mehrmals aufgefallen sein,
ein richterlicher beschluss wird nicht gleich erteilt.
 
Der Begründete VErdacht reicht aus um einen Beschluss zu erwirken. Sicherlich ist hier aber zu sagen, dass schon eine Gewisse Summe an Schaden durch die Straftaten entstaden ist, um einen Aufwand dieser Grössenordnung rechtfertigen zukönnen.


Und bei Gewerblichen wird es immernoch anderes als wie bei privaten gehandhabt.

So ist meine Sicht der Dinge
 
Wie ich es verstanden habe ging es doch darum, dass diese Software genutzt wurde um den Gewerbebetrieb zu betreiben. Sprich: z.B. professionelles Grafikdesign mit illegaler Software ...
Keine Ahnung ob es dann zu Haftstrafen kommen kann (wenn z.B. zudem noch Vorstrafen vorliegen).

@Turbostaat:

Hast recht, ganz so einfach wie in den USA ist es hier nicht. Sofern aber wirklich grobe Verstöße gegen die Vorgaben zur Beweismittelgewinnung vorliegen können diese Beweismittel ungültig werden.
 
Man müsste wissen was in der Anklageschrift und in der Urteilsbegründung gestanden hat, um das Strafmaß beurteilen zu können. Wenn aber Haftstrafen verhängt wurden, dann kann man davon ausgehen, dass es in diesem Fall um mehr als nur "ein paar Raubkopien" ging. Offensichtlich sind die Ermittler bei der Durchsuchung fündig geworden, andernfalls hätten sie die beschlagnahmnten Computer und Datenträger nicht so lange behalten dürfen.
 
ich finde die ganze sachlage ein bischen übertrieben.eine geldstrafe kann man bekommen,
aber gleich eine freiheitsstrafe,daran glaube ich nicht .
Sind dir die zahlreichen "Raupkopierer-Werbespots" entgangen?
Mami wann kommt Papa nach Hause? .. Noch x-mal singen

Wie schon gesagt wurde: Je nach Grad des Vergehens ist das keineswegs abwegig. Ich halte das also auf jeden Fall für möglich. Es fehlen leider die ganzen Hintergrundinfos
 
Hausdurchsuchung wegen Raubkopien?

sicher warum nicht ? wenn anzeige erstattet worden ist und dringender tatverdacht besteht.
aber ins gefängnis für einige jahre ? ne da gehört schon ein bischen mehr dazu, wir sind hier nicht in china.

@Drachton

die spots dienen doch wenn wir ehrlich sind als reine abschreckung. wenn wirklich wegen ein paar mp3 files und ner windows kopie demnächst haftbefehle erstellt werden, dann sollte man jetzt aber schon anfangen an die gefängnisse anzubauen. die werden dann bei weitem nicht mehr reichen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
drachton die werbespots sind auch ein bischen übertrieben,grins.
um eine haftstrafe zu bekommen,muss schon vieles aufeinander kommen.
wir haben noch ein mildes rechtssystem,im gegensatz zu anderen ländern.:)
 
Palomino schrieb:
....., andernfalls hätten sie die beschlagnahmnten Computer und Datenträger nicht so lange behalten dürfen.

Theorethisch ist es so das, wenn auf dem Rechner auch nur eine einzige illegale Datei drauf ist bzw ein Rohling mit einer Kopie gefunden wurde, der Rechner für immer weg bleibt. Das sind dann Beweismittel welche in der Asservaten landen und dort auch nicht mehr so schnell rauskommen.

Und da viele Rechner noch nicht geprüft wurden kann es auch mal passieren das ein PC samt Zubehör mal für 2 und mehr Jahre "verschwindet" und danach kann man ihn getrost abschreiben.
 
Die Werbespots sind nicht zu eurer Unterhaltung (Belustigung) ... die zeigen auf was passiert, wenn..

Das es natürlich keine Haftstrafen für mindere Vergehen gibt, dürfte klar sein. Ab einem bestimmten Strafmaß gehts wohl aber ab in den Knast und genau das möchten die Werbespots auch mitteilen. Das vielleicht ein paar Kiddies davon Angst bekommen und nichts mehr herunterladen, kommt der ganzen Kampagne noch entgegen. Aber auch ne saftige Geldstrafe wird den einen oder anderen zum nachdenken bringen
 
Ich bezweifle auch, dass die mehreren Jahre Haft wirklich war sind. Zum Thema Hausdurchsuchung gibts übrigens einen interessanten Vortrag eines Anwalts:
http://de.youtube.com/results?search_query=schweigerecht+hausdurchsuchung&search=Search

Dieser nennt dort auch ein Beispiel von einem regelrechten Ring, der illegale Software vertrieben hat und selbst dort sei der Kopf der Bande mit einer geringen Bewährungsstrafe verurteil worden.

Das Problem an dieser Geschichte ist sicher, dass es vermutlich um eine Werbeagentur oder sowas in der Richtung gehandelt hat. Wenn die Leute also wirklich durch Nutzung der illegalen Software Geld verdient haben, dürfte die Strafe tatsächlich nicht so glimpflich ausfallen.
 
Adam_Smith schrieb:
...Sollte dieser Richterbeschluss ausgestellt worden sein obwohl keine hinreichenden Belege für den Tatverdacht vorlagen, dann dürfte es ein leichtes sein die Durchsuchung im Nachhinein anzufechten und damit automatisch auch das erlangte Beweismaterial "unschädlich" zu machen....

Das dachte ich bis vor kurzem auch. In den USA ist es so - eine illegale Durchsuchung kann dafür sorgen, selbst eine Mordwaffe mit Opfer nicht als Beweis genommen werden darf.

In Deutschland gibt es die Rechtsauffassung "des vergifteten Asts (Zweig?)". Eine Beweiskette, die mit einer illegalen Handlung startet (Durchsuchung ohne Rechtsgrund), muss nicht zwangsläufig komplett ungültig sein, es liegt IMO am Richter und an den Beweisen selbst, ob sie Rechtskräftig sind oder nicht.

Zum Thema: ich hatte einen Arbeitskollegen, der hat privat kopiert und diese auch privat verteilt (nie Geld geflossen), bei dem war die Polizei und hat das Haus durchsucht, Hardware migenommen und so weiter. Ins Gefängnis kam er nicht, er wurde auch nicht abgeholt oder sonst was. Die weitere Story kenne ich aber nicht, also ob es zur Verhandlung und einer Verurteilung welcher Art auch immer kam.
 
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