Limit schrieb:
... Wenn du einen Mpeg-Codec benutzt musst du erstmal nichts bezahlen, nur wenn du ihn verkaufst. ....
Das stimmt so nicht, denn jeder der ein Programm und zwar
egal unter welchen Lizenzbestimmungen veröffentlicht, das einen Mpeg-Encoder enthält muss,
das gilt auch für die EU, eine Lizenzgebühr an den Standard-Eigner zahlen, deshalb wird eben beisüpielsweise Audiograbber
ohne MP3-Codec veröffentlicht, es kann mit einem MP3-Codec zusammenarbeiten, aber den muss man sich von woanders beschaffen. In den USA ist die Rechtslage
deutlich schärfer, dort muss sogar jeder der ein Programm
egal unter welchen Lizenzbestimmungen veröffentlicht, das einen Mpeg-
Decoder enthält Lizenzgebühren an den Lizenzeigner zahlen, deswegen können die Fedora-Core- und Debian-US-Veröffentlichungen Mpeg-Formate nichtmal wiedergeben.
@Benjamin_L
WMV-HD ist genauso Industriesstandard wie H.264, dh. auch dort darf, nach den gleichen Bestimmungen wie bei H.264 jeder Dritte einen kompatiblen Codec entwickeln und veröffentlichen, gegen Gebühr, das ist schlecht für die FOSS-Gesellschaft, aber es gibt keinen Unterschied zu H.264 in diesem Punkt.
Und ganz nebenbei kann VLC 0.8.2 bereits WMV-HD problemlos auch auf Linux wiedergeben, zwar im Vergleich zu Windows arschlahm, weil die Hardwarebeschleunigung durch die Grafikkarte fehlt, aber problemlos. Das ist in den USA nicht legal, aber in den USA ist der CSS-Descambler von VLC auch nicht legal und Ffmpeg (Codec für Mpeg-Video-Formate) ist in den USA auch nicht legal, kein Unterschied.
