Jugendschutz in Videos (3)

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AW: ComputerBase: Jugendschutz

Danke für die ausführliche Erklärung. Dann hoffen wir mal darauf, dass sich das Problem in Zukunft mit dem "age-ab18-tag" in Luft auflöst.
 
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Da ich nicht nachtaktiv bin, muss ich mir die Videos über YouTube, was nicht gerade umständlich ist, anschauen.

Ist zwar ein eigenartiges Gefühl, dass man so eingeschränkt wird, wenn man überlegt das man volljährig ist, aber nun gut, dieser Schutz hat seine Daseinsberechtigung.

Dennoch, wenn ich an die guten alten Zeiten denke, nichts kann einen an irgendetwas hindern. Irgendwie kommt man immer an das, was man gerade unbedingt möchte.
 
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@CB-Redaktion

Artikel schrieb:
Auch die teils vorgebrachte und von einigen Seiten umgesetzte Lösung über die Eingabe der Personalausweisnummer wird von deutschen Gerichten nicht mehr als ausreichend angesehen, da eine fiktive Personalausweisnummer mittlerweile auf vielen Webseiten im Internet nach Belieben generiert werden kann. Somit stellt auch dieses Verfahren keinen wirkungsvollen Schutz mehr dar.

Ihr habt nicht zufällig auch "die deutschen Gerichte" zur Hand, die das sagen (Aktenzeichen reicht mir vollkommen)? Zumindest, was die Inhalte "ohne Jugendfreigabe" angeht, sagt die KJM und auch die Fachliteratur (Liesching/Schuster. Jugendschutzrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck München, Seite 368) etwas anderes:

KJM-Webseite schrieb:
Konkrete Vorgaben zu ihrer Ausgestaltung macht der Gesetzgeber im JMStV nicht, er schreibt lediglich das einzuhaltende Schutzniveau vor. Somit sind unterschiedliche Varianten Technischer Mittel möglich. Bekanntere Beispiele aus der Praxis sind etwa die Jugendschutzvorsperre bei Sky Deutschland (vormals Premiere), bei der zur Freischaltung der Sendung erst ein spezieller Jugendschutz-PIN eingegeben werden muss, oder der so genannte Perso-Check (auch Personalausweiskennziffernprüfung) im Internet, bei dem die Personalausweisnummer als Schlüssel für den Zugang zum Angebot dient. Technische Mittel müssen nicht das strenge Schutzniveau Geschlossener Benutzergruppen erfüllen, zu denen ausschließlich Erwachsene Zugang haben dürfen. Vergleichsmaßstab sind vielmehr die aus dem traditionellen Fernsehen bekannten Sendezeitgrenzen.

http://www.kjm-online.de/de/pub/jugendschutz_in_telemedien/technische_mittel.cfm

Es wäre zudem sehr nett, wenn ihr mir erläutern könntet woher (Quelle) ihr diese Aussage habt:

Artikel schrieb:
Erschwerend kommt hinzu, dass man ein „positiv bewertetes Altersverifikationssystem“ einsetzen muss, um auf der sicheren Seite zu sein. Selbst in der Praxis bei Vertragsabschlüssen bewährte Methoden wie beispielsweise Postident scheiden leider aus, da eine einmalige Prüfung des Alters und abschließende Speicherung dieser Information im Benutzerprofil im Allgemeinen nicht als ausreichend angesehen wird. Gleiches gilt auch für eine einmalige Altersverifikation mit dem neuen elektronischen Personalausweis (nPA). Schließlich könnten die Login-Daten eines einmal freigeschalteten Accounts mit Minderjährigen geteilt werden. Rechtlich zulässig ist diese Variante nur dann, wenn ein (kostenpflichtiges) Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer besteht, bei dem davon ausgegangen werden kann, dass der Benutzer seine Login-Daten nicht an andere Benutzer weitergeben würde. Eine einmalige Altersverifikation bei kostenlosen Mitgliedschaften wie auf ComputerBase bietet somit immer noch keinen Spielraum, um Inhalte ab 18 Jahren nach einer einmaligen, erfolgreichen Altersverifikation uneingeschränkt freizugeben.

Diese Aussagen beziehen sich nur auf jugendgefährdende Inhalte, die eine geschlossene Benutzergruppe erfordern, nicht aber auf Inhalte ohne Jugendfreigabe: http://www.kjm-online.de/de/pub/jugendschutz_in_telemedien/geschlossene_benutzergruppen.cfm

Das würde nämlich auch die obige Aussage erklären, wenn/falls Vorgaben für jugendgefährdende Inhalte und Vorgaben für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte durcheinander geworfen wurden.
 
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es ist gut, dass computerbase sich so viel zeit nimmt seinen eigenen standpunkt auszuformulieren. das schafft eine menge verständnis seitens der nutzer für die aktuellen einschränkungen.
 
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Ja schön und gut. ABer dann hätte euch das doch vor Einführung eurer "Videoplattform" einfallen dürfen.
Das das ganze so wie es aktuell ist nur wenig Sinn macht, ist doch wohl kla. Und der Grund warum ihrs nicht dürft war mir auch vorher kla.

Linked halt auf youtube. -.-

Warum gibt es eigendliche keinen Proxyservice den man vor seine Seite schalten kann? Der Service übernimmt halt die Filterung, und bei diesem Service muss man sein Alter verifizieren.
Ist man alt und runzelig, wird man weiter auf die gewaltverherrlichende Seite von Computerbase geleitet... oder so. :lol:
 
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Was ich an der Gesetzeslage lustig finde: Man mutet dem Erziehungsberechtigten zu, den Zöglingen Abends rechtzeitig den Internetzugang zu verweigern, jedoch vertraut man ihm nicht hinsichtlich der Zugangsverwehrung Dritter zu einem altersverifizierten Account.
 
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Das ist richtig. Jedoch ist es nach meiner Erfahrung wesentlich einfacher, Kinder vom Internet (im direkten Einflussbereich der Eltern, also zu Hause) fernzuhalten, als sie Nachts am herum geistern zu hindern.

Und wenn meine Zwerge Kontakt zu "Irgendjemandem" mit Zugang zu adultem Content haben, gibt es schon längst ein konkreteres Problem als altersgerechter Internetkonsum.
 
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Warum nicht einfach keine eigenen Videos bereitstellen und nur Youtube Videos linken?
 
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Genau so sehe ich das auch, der ganze Text der hier als Begründung steht ist auch mehr als fadenscheinig, denn davon ab das CB sich hier als einzige mir bekannte seite überhaupt drum kümmert, könnte man es ja immer noch durch einfache Einbindung von Material von Dritten umgehen.

Aber nein, bei CB scheint es ja nach wie vor oberste Priorität die Nutzer auf möglichst viele Arten zu schikanieren/verärgern :p
.
 
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Oder aber die Leute für unsinnige Regelungen hörig zu machen... who knows. :p
 
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komm schon, als wenn irgendwelche kinder die diesen trailer wirklich sehen wollen es nich auch zwischen 23-6 uhr machen könnten, zusätzlich gibs soviele perversionen im TV und in der wirklichen Welt, sodass dieser jugendschutz einfach nur Fail ist.... 23-6 Uhr ich mein das bringt mal absolut nichts, nur das sich leute wie ich darüber aufregen, sowas absolut sinnfreies, jugendschutz ..... und dann musik im TV von Massiv oder sonstigen vollidioten mit Texten die wesentlich beeinflußender und Hirnrissiger sind als jegliches Bild material von irgendwelchen PC spielen, total affig....

aber hauptsache weiter unsere jugend bzw jungen erwachsenen im Krieg verheizen aus imperialistischen gründen.... diese doppelmoral ist einfach nur zum kotzen
 
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So ein Dummfug, dann kann ich dieses Video also nie sehen da ich um diese Uhrzeit entweder schon schlafe oder keine lust mehr habe auf ein aufregendes Video.
Und an Jugendschutz glaube ich schon lange nicht mehr.

Im Fernsehn laufen zu jeder Tages- und Nachtzeit Filme aus der nationalsozialistischen Vergangenheit
mit Greultaten und den schrecklichsten Bildern die man sich nur vorstellen kann.
Da könne Jugentliche dann entscheinden!?
 
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typisches resultat davon das kinder heute von den medien und nicht mehr von den eltern erzogen werden, diese sich nichtmal drum kümmern was das kind zu sehen bekommt,
 
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Pandora schrieb:
Genau so sehe ich das auch, der ganze Text der hier als Begründung steht ist auch mehr als fadenscheinig, denn davon ab das CB sich hier als einzige mir bekannte seite überhaupt drum kümmert, könnte man es ja immer noch durch einfache Einbindung von Material von Dritten umgehen.

Aber nein, bei CB scheint es ja nach wie vor oberste Priorität die Nutzer auf möglichst viele Arten zu schikanieren/verärgern :p
.

Danke, so ähnlich wollte ich das gerade schreiben.
So ein Schwachsinn, einfach Youtube verlinken und gut ist.

Dass man eine einmalige Altersverifikation nicht mit dem Account verlinken kann, weil der Account ja von mehreren Usern genutzt werden könnte ist doch auch völliger Humbug.

Bei Lovefilm habe ich einmal ein PostIdent gemacht und jetzt kann die ganze Familie per Blu-Ray Player und Notebook auf den OnDemand-Content zugreifen - inkl. Steven Seagal und Softcore. Da stört sich auch kein Gericht dran! :rolleyes:
 
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Hast du schon mal nach den Preisen geschaut, die für PostIdent verlangt werden? Da kann CB zumachen, wenn sich 10.000 Leute darüber verifizieren lassen.
 
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Wem es das wert ist kann doch zahlen, der Rest lässt es sein.
 
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Nicht derjenige, der sich überprüfen lässt, muss zahlen. CB ist die Firma, an die die Rechnung geht.
 
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Auf anderen Seiten wird das doch auch an die Benutzer weitergegeben - quasi als Registrierungsgebühr.
 
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Und CB bräuchte eine entsprechende Verwaltungskraft nur dafür. Schau dir die Userzahlen auf CB an, wenn sich auch nur ein 1/5 davon verifizieren lässt, ist ein Mensch auf Monate mit der dazugehörigen Arbeit ausgelastet. Alleine schon die ganzen Transferzahlungen, Junge, mit dem Buchhalter will ich nicht tauschen. Btw, will der dann auch Geld dafür. Wenigstens 35.000 € im Jahr will er sicher haben. Wo soll CB die hernehmen?

Das ist doch alles nicht praktikabel.
 
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