max.maier.27
Newbie
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- Apr. 2013
- Beiträge
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Guten Tag,
ich bin aktuell als akademischer Mitarbeiter (50%) an einer Universität angestellt. Mein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Forschung im Bereich Informatik. Ich habe erfolgreich ein Bachelor- und Masterstudium angeschlossen. Neben meiner Tätigkeit an der Universität möchte ich mich nun selbständig machen bzw. als Freelancer für eine bzw. mehrere Firmen arbeiten. Die Aufträge kommen sehr sporadisch. Natürlich soll das ganze Vorhaben nun rechtlich/steuerlich abgesichert sein – ich will das also vollkommen legal und ohne Tricks machen.
1) Ich habe in verschiedenen Foren gelesen, dass es möglich sein soll, Rechnungen als Privatperson zu stellen. Im Lohnsteuerjahresausgleich müsste man dann das verdiente Geld „aus selbständiger Arbeit“ angeben und versteuern. Ist das korrekt? Funktioniert das überhaupt so?
2) Falls (1) nicht in Frage kommt muss ich mich ja anderweitig umschauen. Hier gibt es ja dann die Möglich ein Gewerbe anzumelden bzw. als Freiberufler eingestuft zu werden. Richtig? Meine Arbeit liegt vor allem in der Umsetzung wissenschaftlicher erarbeiteter Konzepte bzw. in der Konzeption, Analytik und Planung von System- bzw. Anwendungssoftware. Kann ich als Informatiker (starke wissenschaftliche Prägung) überhaupt als Freiberufler in Betracht kommen?
Danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Gruß, Max
ich bin aktuell als akademischer Mitarbeiter (50%) an einer Universität angestellt. Mein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Forschung im Bereich Informatik. Ich habe erfolgreich ein Bachelor- und Masterstudium angeschlossen. Neben meiner Tätigkeit an der Universität möchte ich mich nun selbständig machen bzw. als Freelancer für eine bzw. mehrere Firmen arbeiten. Die Aufträge kommen sehr sporadisch. Natürlich soll das ganze Vorhaben nun rechtlich/steuerlich abgesichert sein – ich will das also vollkommen legal und ohne Tricks machen.
1) Ich habe in verschiedenen Foren gelesen, dass es möglich sein soll, Rechnungen als Privatperson zu stellen. Im Lohnsteuerjahresausgleich müsste man dann das verdiente Geld „aus selbständiger Arbeit“ angeben und versteuern. Ist das korrekt? Funktioniert das überhaupt so?
2) Falls (1) nicht in Frage kommt muss ich mich ja anderweitig umschauen. Hier gibt es ja dann die Möglich ein Gewerbe anzumelden bzw. als Freiberufler eingestuft zu werden. Richtig? Meine Arbeit liegt vor allem in der Umsetzung wissenschaftlicher erarbeiteter Konzepte bzw. in der Konzeption, Analytik und Planung von System- bzw. Anwendungssoftware. Kann ich als Informatiker (starke wissenschaftliche Prägung) überhaupt als Freiberufler in Betracht kommen?
Danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Gruß, Max