Leider ist das so nicht richtig, auch wenn viele Menschen beide Begriffe synonym verwenden.arvan schrieb:Garantie != gesetzliche Gewährleistung
Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 heißt der richtige Begriff in Deutschland Sachmängelhaftung, nicht Gewährleistung. Die Begriffsverwendung ist IMO wichtig und sollte in rechtlichen Diskussionen beachtet werden.
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um gesetzliche Vorschriften, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.
Bei der Garantie hingegen handelt es sich um ein frewiliges Versprechen, in der Regel eines Herstellers, der alleine Art und Umfang einer Garantie bestimmt ---> Herstellergarantie.
Eine Garantie kann auch von einem Verkäufer, oder einem sonstigen Dritten abgegeben werden. Allerdings ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusicherung - von wem auch immer.
Eine Garantie eines Herstellers z. B. ist dessen freiwillige Selbstverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum für Mängel am Produkt einzustehen. Die Ausgestaltung und der Umfang einer solchen Garantie ist den jeweiligen Garantiebedingungen zu entnehmen. An dieses Garantieversprechen/Garantievertrag ist der Hersteller gegenüber dem Käufer eines von ihm hergestellten Produktes gebunden. Der Käufer kann diese Garantie einfordern und ggf. auch gerichtlich einfordern.
§ 443 I BGB definiert die Garantie als jede zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten, den Kaufpreis zu erstatten, oder die Waren auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist, oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, beschrieben sind. Anders als bei dem Mängelbegriff können Gegenstand einer Garantie auch solche Umstände sein, die keine Beschaffenheit der Kaufsache darstellen.