Kann man bei Mindfactory noch sicher bestellen?

arvan schrieb:
Garantie != gesetzliche Gewährleistung
Leider ist das so nicht richtig, auch wenn viele Menschen beide Begriffe synonym verwenden.

Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 heißt der richtige Begriff in Deutschland Sachmängelhaftung, nicht Gewährleistung. Die Begriffsverwendung ist IMO wichtig und sollte in rechtlichen Diskussionen beachtet werden.

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um gesetzliche Vorschriften, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.

Bei der Garantie hingegen handelt es sich um ein frewiliges Versprechen, in der Regel eines Herstellers, der alleine Art und Umfang einer Garantie bestimmt ---> Herstellergarantie.

Eine Garantie kann auch von einem Verkäufer, oder einem sonstigen Dritten abgegeben werden. Allerdings ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusicherung - von wem auch immer.

Eine Garantie eines Herstellers z. B. ist dessen freiwillige Selbstverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum für Mängel am Produkt einzustehen. Die Ausgestaltung und der Umfang einer solchen Garantie ist den jeweiligen Garantiebedingungen zu entnehmen. An dieses Garantieversprechen/Garantievertrag ist der Hersteller gegenüber dem Käufer eines von ihm hergestellten Produktes gebunden. Der Käufer kann diese Garantie einfordern und ggf. auch gerichtlich einfordern.

§ 443 I BGB definiert die Garantie als jede zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten, den Kaufpreis zu erstatten, oder die Waren auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist, oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder der einschlägigen Werbung, wie sie vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, beschrieben sind. Anders als bei dem Mängelbegriff können Gegenstand einer Garantie auch solche Umstände sein, die keine Beschaffenheit der Kaufsache darstellen.
 
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@Froki Dir ist klar das != nicht gleich bedeutet und das geht auch aus meinem Text hervor. Habe ich aber nochmal nun deutlich klar gemacht.
Und der Begriff Gewährleistung ist ja definitiv noch in Verwendung.
 
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Es geht darum, dass es Sachmängelhaftung heißt. Und diesen Begriff sollte man bei Streitigkeiten auch verwenden.
 
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Cardhu schrieb:
Was willst du dann?
Nicht dumm von der Seite angemacht werden ... :p
Ergänzung ()

Die Unterschiede zwischen Garantie und Sachmängelhaftung sind von Bedeutung, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sachmängelhaftung zwingend sind und nicht zum Nachteil des Käufers verändert werden können, während Garantien freiwillig angeboten werden und deren Konditionen frei gestaltet werden können.

Das muss in rechtlichen Diskussionen klar abgegrenzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Der Begriff "Gewährleistung" wird umgangssprachlich verwendet, ist aber rechtlich nicht mehr präzise.

Das sollte man auch als Hobby- bzw. Stammtischjurist wissen.
 
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Froki schrieb:
während Garantien freiwillig angeboten werden
Wie es schon damals in der HöHa hieß:
"Garantie" ist in erster Linie das vertraglich vereinbarte Recht des Verkäufers (nicht Herstellers!) auf "Nachbesserung".
Das muss nicht zum Nachteil des Kunden sein und dann die Dinge auch vereinfachen.
Aber es ist halt vertraglich und nicht gesetzlich.
Es muss daher erst mal "abgehakt" werden, bevor das BGB belangt wird - sofern es nicht gegen jenes verstößt.
 
mchawk777 schrieb:
Es muss daher erst mal "abgehakt" werden, bevor das BGB belangt wird
Nein.

Der Käufer entscheidet in Deutschland frei darüber, ob er die Sachmängelhaftung des Verkäufers, oder die Leistungen eines Garantieversprechens, von wem auch immer abgegeben, in Anspruch nimmt.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt nämlich unabhängig von der (Hersteller)garantie. Diese verpflichtet den Verkäufer, das Produkt mangelfrei zu liefern, und der Käufer hat das Recht, Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen, falls ein Mangel vorliegt. Die (Hersteller)garantie ist eine freiwillige Leistung z. B. des Herstellers und bietet zusätzliche Rechte. Der Käufer kann also entscheiden, welchen Weg er gehen möchte, ohne bei der Inanspruchnahme der (Hersteller)garantie auf die Sachmangelhaftung verzichten zu müssen. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen der (Hersteller)garantie zu beachten, da diese von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein können (vgl statt vieler: NK-BGB/Ulrich Büdenbender, 4. Auflage 2021, BGB § 443 Rndnrn. 3, 4).

mchawk777 schrieb:
Wie es schon damals in der HöHa hieß:
Amen ... :D
 
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@Löschknecht
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Was soll das denn sonst heißen?
Aber mich wundert jetzt weniger, dass ausgerechnet du da was anderes rausliest.
 
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Froki schrieb:
Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt nämlich unabhängig von der (Hersteller)garantie.
Wer redet von der Herstellergarantie? Ich zumindest nicht.
Wenn Garantieleistungen vertraglich vereinbart wurden, sind diese auch zu beachten.
 
Ich würde dort nichts mehr kaufen.
Das Thema ist durch.
Insolvenzverfahren = Imageverlust/Misstrauen
 
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Mondgermane schrieb:
Insolvenzverfahren = Imageverlust/Misstrauen

Erstmal hat das Insolvenzverfahren Auswirkung auf die Gesundheit der Betroffenen, auch der Mitarbeiter. OK, man ist geschäftlich mit seinem Business gescheitert, aus welchen Gründen auch immer. Jetzt die betroffenen Verantwortlichen zu verdammen führt nicht zum Ziel, sondern verschlimmert nur die Situation.

Einer Insolvenz vorraus geht immer ein Mahnbescheid. Anschließend wird das vorläufige Zahlungsverbot beantragt, bedeudet man darf keine Rechnungen mehr bezahlen und als Drittschuldner darf man nicht an den Gläubiger zahlen (Habe mal vor langer Zeit aus taktischen Gründen einen Titel als Drittschuldner gegen mich selbst erwirkt, nachdem jemand dachte, er könne mich ungestraft verarschen).

Ich sehe die Insolvenz eher positiv. Man hat die Chance neu anzufangen bzw. das Business auf neue Wachstumswege zu führen. Jetzt sind Fachleute am Werke, die nicht zum ersten Male eine Firma vor dem Ende bewahrt, vor dem Abmelden des Gewerbes. Die bisherigen Verantwortlichen GF sind weg, was auch neue und positive Energie freisetzt. Es ist ja nicht mehr so wie früher beim Konkurs.

Meine Meinung zum Kaufen bei Mindfactory, solange des den Käuferschutz von Paypal gibt, gerne.
 
klaus_ue schrieb:
Jetzt die betroffenen Verantwortlichen zu verdammen führt nicht zum Ziel, sondern verschlimmert nur die Situation.
klaus_ue schrieb:
Meine Meinung zum Kaufen bei Mindfactory, so
lange des den Käuferschutz von Paypal gibt, gerne.
Wieso sollte ich weiterhin ein Unternehmen mit meinem Geld unterstützen, dass völlig intransparent gehandelt hat. Zudem wurde mein (und jedes andere) Kundenkonto ohne Hinweis, Benachrichtigung oder erkennbaren Grund gelöscht (was ist im übrigen dann mit all meinen Daten im Hintergrund passiert frage ich mich?). Also hat das Unternehmen doch offensichtlich kein Interesse an einer Weiterführung der Geschäftsbeziehung mit mir. Kapitel also für mich beendet 👌🏻
 
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Ich sag mal so:
MSI Board November 24 gekauft, also vor dem crash.

War defekt, hab es letzte Woche Mittwoch in RMA geschickt zu ihnen.

Gerade eben kam die Versandmitteilung über das Ersatz Board. Ohne heckmeck oder sonst was.
 
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Meine Palit RTX 5060 Ti 16 GB hatte ich bei Mindfactory bestellt und kam heute sicher an und sitzt schon im Rechner.
 
Meine Guthaben ist auch vor einigen Tagen überwiesen worden, sieht für mich wieder nach normalem Betrieb aus.
 
Mondgermane schrieb:
Ich würde dort nichts mehr kaufen.
Das Thema ist durch.
Insolvenzverfahren = Imageverlust/Misstrauen

Was für ein Blödsinn: Nahezu jeder Online-Händler dieser Größe (Notebooksbilliger, Alternate, Mindfactory, ...) ist mehr oder minder gleich seriös und unseriös. Die können alle recht zeitnah krachen gehen, wenn intern oder extern etwas passiert. Wirkliche Sicherheiten sind da bei kaum einem vorhanden. Die Gebäude (und eventuelle Ladengeschäfte) sind meist gemietet, gehört einem Händler tatsächlich ein Gebäude, so doch meist über eine andere Firma, die dem Besitzer ebenfalls gehört. Da mietet man sich ein, damit bei einem Ausfall nicht gleich alles weg ist.

Das einzig wertvolle ist der Lagerbestand. Alles andere ist doch mehr unter Ulk zu verbuchen. Selbst die Kundendaten sind kein Vermögen wert ...

Das mit den gespeicherten Kundendaten ist ärgerlich, aber wer darauf vertraut, das JAHRELANG weit über die gesetzliche Frist hinaus Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt, macht eh was falsch.
 
Knergy schrieb:
Das mit den gespeicherten Kundendaten ist ärgerlich, aber wer darauf vertraut, das JAHRELANG weit über die gesetzliche Frist hinaus Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt, macht eh was falsch.
Du weißt aber, dass die Aufbewahrungspflichten gemäß § 257 HGB zwischen 8 und 10 Jahren liegen? ;) Aber was das jetzt mit gelöschten Kundenkonten und co zu tun haben soll, ist bei deinem Beitrag jetzt auch ein bisschen fraglich :confused_alt:
 
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rg88 schrieb:
bekommt man auch sein Geld?
Mit einer Antwort kann man sich zumindest freuen aber nichts damit anfangen.
Habe jetzt abgewartet. Heute kam die Gutschrift zu meinem Rechner den ich zurückgeschickt hatte. WhatsApp und E-Mail Kontakt war sehr gut und hat nun 9 Tage (inkl. We) gedauert was echt fair ist zumal ja auch noch Feiertage dazwischen waren. Mindfactory ist also nach wie vor sehr gut 👍
 
Habe für ein Zweitbuild gestern in der früh mal den Ryzen 7700 bestellt und per Blitzüberweisung bezahlt.
Eingang der Kohle haben Sie bisher noch nicht bestätigt(das ging in der Vergangenheit immer recht flott, nicht dass mich das stören würde da eh WE ist), aber das liegt wohl an der fehlenden Manpower, da wurde vermutlich auch ordentlich rasiert. In so einem Sanierungsfall wird wahrscheinlich auch jede Zahlung über prüft und abgesegnet, bevor es weitergeht. Jedenfalls sieht das Angebot ja wieder recht prächtig aus und hoffe natürlich das es für MF weitergeht.
 
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