Klein-gewerbe/unternehmer und Fahrtkosten

4Helden

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

kurze frage zur nutzung vom Privaten Auto für Betriebliche Fahrten beim Kleingewerbe.
Meine Frau hat diese Woche Angefangen auf Kleinunternehmerbasis Schmuck zu verkaufen.
Sprich, Sie verkauft Schmuck und erhällt dafür Monatlich eine Provision, je nach Monatsumsatz.
Wie sieht es mit Fahrten zum Kunden aus bzw. im Rahmen der Tätigkeit.
Müssen diese Fahrten Penibel in einem Fahrtenbuch geführt werden?
Oder reicht da auch ein Exceltabelle aus, die man am Ende dem Finanzamt zur Verfügung stellt.
Der Wagen wird ganz Normal Privat bezahlt,läuft also nicht über das Gewerbe als Firmenwagen.

Es müssen ja auch nur die Fahrten aufgelistet werden die direkt mit dem Nebengewerbe zu tun haben.
Das sehe ich doch richtig?
 
Also ich als kompletter Laie in dem Gebiet würde vermuten, da kommt nicht viel bei rum, da Privat, wenn überhaupt eine Art Pauschale. Aber hoffentlich weiß da Jemand anderes mehr und kann das genauer beantworten.
 
Frage mich was das FA mit den Kosten am Hut hat, diese muss doch derjenige zahlen der die Provision bezahlt, die bekommt man doch nicht vom FA erstattet?
 
werkam schrieb:
Frage mich was das FA mit den Kosten am Hut hat, diese muss doch derjenige zahlen der die Provision bezahlt, die bekommt man doch nicht vom FA erstattet?
Ich vermute eher, es geht im darum, die Fahrtkosten mit den Einkünften gegenzurechnen um so das Einkommen zu schmälern.
 
Khaotik schrieb:
Ich vermute eher, es geht im darum, die Fahrtkosten mit den Einkünften gegenzurechnen um so das Einkommen zu schmälern.
Jup.So schauts aus. Über die Kilometerpauschale von 30 Cent am ende des Jahres.
 
Sind die denn höher als die pauschalen Abzugswerte?
 
Wenn das Fahrzeug nicht mehr wie 50% für das Gewerbe genutzt wird, ist diese Methode die bessere als die 1% Regel.
 
HerbertGozambo schrieb:
Ich rate zu einem penibel geführten Fahrtenbuch.
Wo am Ende X km stehen. Plus alle Kosten erfassen... . Dann hat man die exakten Kosten.
Demgegenüber halte ich: KM "gut" aufschreiben, x 30 Cent = Summe für Fahrtkosten.
Wenn man da keine Tagträume erzählt geht Methode 2 schneller und genauso einfach durch beim FA. Nur kann man beim Fahrtenbuch bei der kleinsten Kleinigkeit alles verwerfen.


4Helden schrieb:
Wenn das Fahrzeug nicht mehr wie 50% für das Gewerbe genutzt wird, ist diese Methode die bessere als die 1% Regel.
Das Wort heißt ALS.

Wenn das Wirtschaftsgut unter 50% Nutzung ist, ist es nicht betriebtsnotwendig.
1% setzt betriebsnotwendig vorraus.
Was spricht gegen pauschalierte Fahrtkosten? 30Cent deckt bei weitem nicht deine tatsächlichen Kosten ab, bringt aber immerhin etwas ein.
 
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Wenn man am Ende nur mit der Kilometerpauschale Abrechnet, ist es da egal ob ich die Fahrt mit Fahrzeug A oder B getätigt habe?

Wie gesagt. Das Auto ist das Private Auto meiner Frau, und läuft nicht über das Nebengewerbe.
Ich bin der Meinung es reichen die Strecken aus die im Rahmen des Gewerbe getätigt werden. zb. Auslieferung der Ware, Kundenbesuche etc. Was Privat gefahren wird muss nicht aufgeschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry das ich das jetzt so mache aber:
4Helden schrieb:
Wenn man am Ende nur mit der Kilometerpauschale Abrechnet, ist es da egal ob ich die Fahrt mit Fahrzeug A oder B getätigt habe?
P4ge schrieb:
KM "gut" aufschreiben, x 30 Cent = Summe für Fahrtkosten.
Lesen, einfach nur Lesen.
Das sind pauschalierte "einfache" Fahrtkosten. Diese stehen den tatsächlichen Kosten überhaupt nicht gegenüber, aber so kann man wenigsten etwas ansetzen. Wie immer gilt: Nicht übertreiben, auf die Liebe des FA hoffen. Alternative gesetzliche Vorgaben nutzen (Fahrtenbuch, %-Methode)
 

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