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Linux und die Alters-Verifizierung
- Ersteller Dudde
- Erstellt am
Ich sehe da kein Problem.
Einfach bei der Installation der Linuxdistribution schreiben:
Ich sehe keinen Grund, warum irgendwelche Programme irgendetwas verifizieren sollen.
Auch wenn es irgendwann so weit kommen sollte, dass Ausweisnummern abgeglichen werden, einfach nur die über 18 zulassen und fertig.
Ganz nüchtern betrachtet, muss man sich auch die Frage stellen, wie das kalifornische Gesetz überhaupt umgesetzt werden soll. Es gibt ja viele Betriebssysteme.
Beispielsweise ist FreeRTOS ein System, was auf vielen IoT-Geräten läuft, viele Linuxsysteme werden hauptsächlich für Server eingesetzt und BSD-Varianten sind auch oftmals gar nicht als Desktoprechner im Einsatz.
Wie soll denn überprüft werden, ob es sich um einen Server oder einen Desktop handelt?
Oder soll FreeRTOS, was ja besonders platzsparend ist, eine Altersverifikation implementieren???!
Also summa summarum ist das Gesetz einfach kompletter Blödsinn - als Antwort sollte man alle Betriebssysteme einfach erst ab 18 freigeben.
Einfach bei der Installation der Linuxdistribution schreiben:
Das ist ein Satz und fertig.Durch die Nutzung dieses Betriebssystems bestätigen sie, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und nur Personen über 18 Jahren das Betriebssystem benutzen.
Ich sehe keinen Grund, warum irgendwelche Programme irgendetwas verifizieren sollen.
Auch wenn es irgendwann so weit kommen sollte, dass Ausweisnummern abgeglichen werden, einfach nur die über 18 zulassen und fertig.
Ganz nüchtern betrachtet, muss man sich auch die Frage stellen, wie das kalifornische Gesetz überhaupt umgesetzt werden soll. Es gibt ja viele Betriebssysteme.
Beispielsweise ist FreeRTOS ein System, was auf vielen IoT-Geräten läuft, viele Linuxsysteme werden hauptsächlich für Server eingesetzt und BSD-Varianten sind auch oftmals gar nicht als Desktoprechner im Einsatz.
Wie soll denn überprüft werden, ob es sich um einen Server oder einen Desktop handelt?
Oder soll FreeRTOS, was ja besonders platzsparend ist, eine Altersverifikation implementieren???!
Also summa summarum ist das Gesetz einfach kompletter Blödsinn - als Antwort sollte man alle Betriebssysteme einfach erst ab 18 freigeben.
Ich habe jetzt den originalen Text gelesen: https://leginfo.legislature.ca.gov/faces/billNavClient.xhtml?bill_id=202520260AB1043
Da steht ganz klar und deutlich:
Aber: Linuxdistributionen wie z.B. Debian haben gar keine Appstore-Accounts. Es gibt lediglich lokale Systembenutzer. Die werden aber nicht gegenüber den Repositories authentifiziert beim Download. Die Repos beziehen sich auf das System, nicht auf den einzelnen Benutzer. So wie wenn ein modernes, technisches Gerät Updates bezieht.
Ergebnis: Es gibt keine App Store-Accounts, also betrifft dieses Gesetz freie Linuxdistributionen gar nicht. Es gilt nur für z.B. Apple App Store, Android App stores, sofern man Accounts zur Nutzung braucht, Konsolen usw.
Fazit: Viel Drama um nichts.
Da steht ganz klar und deutlich:
(a) An operating system provider shall do all of the following:
(1) Provide an accessible interface at account setup that requires an account holder to indicate the birth date, age, or both, of the user of that device for the purpose of providing a signal regarding the user’s age bracket to applications available in a covered application store.
Aber: Linuxdistributionen wie z.B. Debian haben gar keine Appstore-Accounts. Es gibt lediglich lokale Systembenutzer. Die werden aber nicht gegenüber den Repositories authentifiziert beim Download. Die Repos beziehen sich auf das System, nicht auf den einzelnen Benutzer. So wie wenn ein modernes, technisches Gerät Updates bezieht.
Ergebnis: Es gibt keine App Store-Accounts, also betrifft dieses Gesetz freie Linuxdistributionen gar nicht. Es gilt nur für z.B. Apple App Store, Android App stores, sofern man Accounts zur Nutzung braucht, Konsolen usw.
Fazit: Viel Drama um nichts.
RMS_der_Zweite
Ensign
- Registriert
- Feb. 2026
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- 161
Hatte gelesen, dass einfach ein weiteres Attribut zum GECOS-Feld dazukommt, so dass in /etc/passwd dann eben auch das Alter stehen kann.
Applikationen können das abfragen, genau wie UID und die anderen Attribute, fertig.
Applikationen können das abfragen, genau wie UID und die anderen Attribute, fertig.
Dr.lud.Zock
Cadet 2nd Year
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- Jan. 2023
- Beiträge
- 23
@TorenAltair z.b. https://blog.system76.com/post/system76-on-age-verification (System76 die Firma die Coreboot und Pop!OS entwickelt)
btw: Die Aussage dass die alters validierung mit einem Linux System ad absurdum geführt wird gehe ich mit; ein minderjähriger erstellt sich ein linux-system und validiert sich dann als volljährig. Besser gehts nicht !
Allerdings bei einem Deepdive, es gibt im Kernel bereits "felder" die dieser Validierung näher kommen, nur existiert bisher keine mir bekannte implementierung / Api das vorm "Init" abzugleichen. Die technischen details zu so einem Verfahren übersteigt sowieso meine Kompetenz...
@MORPEUS Danke, für dein Video und deepdive analyse. Der FTM Ansatz hat mir sehr gefallen ♥️
btw: Die Aussage dass die alters validierung mit einem Linux System ad absurdum geführt wird gehe ich mit; ein minderjähriger erstellt sich ein linux-system und validiert sich dann als volljährig. Besser gehts nicht !
Allerdings bei einem Deepdive, es gibt im Kernel bereits "felder" die dieser Validierung näher kommen, nur existiert bisher keine mir bekannte implementierung / Api das vorm "Init" abzugleichen. Die technischen details zu so einem Verfahren übersteigt sowieso meine Kompetenz...
@MORPEUS Danke, für dein Video und deepdive analyse. Der FTM Ansatz hat mir sehr gefallen ♥️
samuelclemens
Lt. Commander
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- Nov. 2017
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- 1.072
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Es gibt um Welten mehr PCs mit über 18 Jährigen Besitzern als von minderjährigen Benutzern. Wäre also wesentlich weniger Aufwand letztere zu "markieren".rollmoped schrieb:Auch wenn es irgendwann so weit kommen sollte, dass Ausweisnummern abgeglichen werden, einfach nur die über 18 zulassen und fertig.
Außerdem sollte eine amtliche oder Behördliche Erlaubnis zur abfrage dieser Daten vorliegen wo der "Jugendschutz" wirklich vorliegt.
Stellt euch analog dazu mal vor ihr müsstet im RL bei jedem Einkauf, Laden, Geschäft oder öffentlichen Einrichtung erst einmal euren Personalausweis vorzeigen und einscannen lassen bevor ihr es betreten dürft nur um sicherzustellen das an den wenigen Orten wo Jugendliche absolut nicht rein dürfen oder etwas bestimmtes nicht kaufen/konsumieren dürfen auch nicht reinkommen/bekommen.
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre etwas komplett freiwilliges.RMS_der_Zweite schrieb:Hatte gelesen, dass einfach ein weiteres Attribut zum GECOS-Feld dazukommt, so dass in /etc/passwd dann eben auch das Alter stehen kann.
Applikationen können das abfragen, genau wie UID und die anderen Attribute, fertig.
Im Gesetz steht implizit und sinngemäß nur, dass gegenüber dem App Store das Alter angegeben werden muss, damit der Appstore die Altersbeschränkung bei der App-Installation prüfen kann, wenn es App-Store-Accounts gibt und wenn die App pro Benutzer installierbar ist.
Da steht nirgendwo, dass ein App-Store überhaupt Benutzeraccounts haben muss, geschweige denn, dass Systembenutzer ein Alter haben müssten oder systemweite Programme es abfragen müssten.
Das Gesetz macht auf Betriebssystemen gar keinen Sinn, auf denen sich jeder Programme selbst kompilieren kann - gilt da aber im Prinzip auch gar nicht. Es ergibt auch für keinen Linux-App-Store Sinn, nicht nur weil man keinen App-Store-Account hat, sondern auch, weil nur root die Programme systemweit, und nicht per Benutzer installieren kann.
Zum GECOS-Feld das Alter hinzuzufügen, ergibt null Sinn, weil auf einem frisch installierten Linuxsystem schon ~40 Benutzer sind, die einfach nur der Isolation von Prozessen dienen. Das ist nicht wie z.B. auf einem iOS-Gerät, wo man erst eine Apple-ID braucht, um den App-Store zu benutzen.
Update: Das ist vereinfacht für Playstations und dergleichen gedacht, um das Alter beim installieren des Spiels zu prüfen.
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber ich habe nicht immer Zeit und leider auch jetzt nicht groß, werde mich morgen zu dem Thema nochmal äußern. Und dann möchte ich auch gerne erstmal die ganzen Seiten hier lesen und auf eventuelle Fragen antworten.Andarkan schrieb:Der TE scheint sich ja sehr für seinen eigenen Thread zu interessieren...
Die Quellen die ich auch hatte, wurden hier ja schon genannt + einiges eben in der Linux Comm. gelesen.
Dazu kommt eben nochmal die größte Frage die ich mir stelle. Die großen (Ubuntu etc) werden das schon schaukeln, aber so kleinere Projekte wie z.B Mint usw wurden halt genannt das diese mehr Schwierigkeiten hätten.
Ohne jetzt aber alles gelesen zu haben (Danke erstmal für die zahlreichen Antworten) kann ich da jetzt aber schlecht drauf eingehen.
Verzeiht mir also das ich nicht ständig aktiv bin wenn ich mal ein Thema öffne oder nicht schnell genug antworten kann, ich habe leider nicht immer die Zeit. Die Uhrzeit wo ich den Thread eröffnet habe, sollte aber auch darauf hindeuten das ich es schonmal erfragen wollte um mir das dann sobald ich Zeit habe (morgen) durchzulesen und auf Fragen zu antworten.
Es geht kein Post unter, ich lese sowas gerne und ich werd auch versuchen Threads zu öffnen wenn ich weiß das ich spätestens nächsten Tag richtig Zeit habe. Manchmal kommt mir aber nunmal ein Thema/Frage hoch, die ich schnell stellen möchte um schonmal einige Antworten zu haben. Das ist hier doch wohl kein Verbrechen?
Wenn das ungern gesehen wird werd ich das unterlassen und den Post nur schonmal vorschreiben bevor ich ihn eröffne
Nein ist es nicht, mach dir keinen Stress.Dudde schrieb:Das ist hier doch wohl kein Verbrechen?
tty_ghost
Cadet 1st Year
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Nein, da steht:rollmoped schrieb:Fazit: Viel Drama um nichts.
und(1) Provide an accessible interface at account setup that requires an account holder to indicate the birth date, age, or both, of the user of that device for the purpose of providing a signal regarding the user’s age bracket to applications available in a covered application store.
(e) (1) “Covered application store” means a publicly available internet website, software application, online service, or platform that distributes and facilitates the download of applications from third-party developers to users of a computer, a mobile device, or any other general purpose computing that can access a covered application store or can download an application.
(2) “Covered application store” does not mean an online service or platform that distributes extensions, plug-ins, add-ons, or other software applications that run exclusively within a separate host application.
also alles was binaries bereitstellt. Das können halt auch einfach Webseiten sein wo Tools gehostet werden aber auch Package managers und deren Mirrors.
Auch hat "Buffy Wicks" (Sponsor of Bill) [https://legiscan.com/CA/sponsors/AB1043/2025] schon sehr viel Mist verzapft und ist deshalb auf der Bundesebene überall raus geflogen. Sie weiß halt wirklich nicht was sie da rein geschrieben hat.
Zuletzt bearbeitet:
foofoobar
Rear Admiral
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Bei Open Source wird man das nicht verhindern können, Open Source ist ja auch immer: take it or leave/fork it.Neko/Arc schrieb:Es geht ja auch darum wie freiwillig manche Programmierer die Schnittstellen eingebaut haben bevor es überhaupt notwendig wurde (vorauseilender Gehorsam). Ich finde das sollte man schon als bedenklich sehen können.
BTW: Was ist eigentlich aus der Nummer "Kein Funk mehr mit Open Source" geworden?
OK, du hast da wohl recht.tty_ghost schrieb:Nein, da steht [...] und [...] also alles was binaries bereitstellt. Das können halt auch einfach Webseiten sein wo Tools gehostet werden aber auch Package managers und deren Mirrors.
Aber was bedeutet das für Open Source Software? -> Man wird nur noch Software für über 21-jährige schreiben, weil es schon sehr naiv anmuten würde, wenn man hohe Strafen riskiert, obwohl man mit dem Produkt nichts verdient.
Es ist ja egal was die Software macht - am Ende würde irgendein Richter darüber entscheiden ob es jugendgefährdend war. Und man weiß ja, dass bei Gerichten oft sehr fragwürdige Ergebnisse herauskommen. Schon ein Browser, Mediaplayer oder Bildviewer kann eigentlich nur ab 21 sein.
Wenn ich ein Programm schreiben würde, würde ich mich dieser Gefahr ganz sicher nicht aussetzen wollen und es dann generell erst ab 21 freigeben, egal was es tut.
Wie ich es umsetzen würde, wenn es sein muss: Bei der Betriebssystem-Installation schon das Alter des Nutzers abfragen und jeden abweisen der unter 21 ist. Wenn der Nutzer 21 ist, intern ein generisches Datum festlegen, z.B. 1. Jan 1970.
So bleibt die Privatsphäre gewahrt, weil keiner das echte Geburtsdatum kennt und gleichzeitig ist sichergestellt, dass kein Minderjähriger "geschädigt" wird.
Es ist dann einfach wieder nur eine zusätzliche Bürokratie, die Schnittstellen zur Altersabfrage zu implementieren, damit dem Gesetz genüge getan wurde.
Zuletzt bearbeitet:
tty_ghost
Cadet 1st Year
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- März 2026
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- 9
Was jetzt das vollenden des 21 Lebensjahres damit zu tun hat, weiß ich nicht genau, das bezieht sich ja auf Alkohol und hat sehr viel damit zu tun dass die US Bundesstaaten ansonsten ihre Fördermittel für die Interstates verlieren wenn sie es nicht einhalten.
Realistisch wirds gekillt, entweder durch den 9th Cir. (United States Court of Appeals for the Ninth Circuit) oder durch den US Supreme Court. Kann man aus dem Urteil "McIntyre v. Ohio Elections Commission" ableiten, wo festgestellt wurde, dass man Meinungsäußerung (in diesem Fall als Wahlkampfplakete) auch anonym äußern müssen kann.
Frage ist eher ob bis dahin Unternehmen aus Kalifornien in andere US Staaten ziehen. Den "California exodus" würde das beschleunigen.
Realistisch wirds gekillt, entweder durch den 9th Cir. (United States Court of Appeals for the Ninth Circuit) oder durch den US Supreme Court. Kann man aus dem Urteil "McIntyre v. Ohio Elections Commission" ableiten, wo festgestellt wurde, dass man Meinungsäußerung (in diesem Fall als Wahlkampfplakete) auch anonym äußern müssen kann.
Frage ist eher ob bis dahin Unternehmen aus Kalifornien in andere US Staaten ziehen. Den "California exodus" würde das beschleunigen.
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