Lizenz bei Ebay ersteigern?

Ich kann eine Lizenz kaufen und diese eine Lizenz zehnmal bei Ebay verkaufen.
Sie wird sicher telefonisch bei allen aktivieren lassen. Legal ist dies trotzdem nicht.

Microsoft könnte jetzt natürlich die ehrlichen Käufer noch mehr Gängeln. Aber dann ist der Ärger bei den Kunden groß.


Aber wenn ich ein Smartphone für 150€ kaufe, was normalerweise über 400€ kostet, ist dann auch der Hersteller schuld, weil es nicht genug gegen Diebstahl gesichert ist?
Bei dem Preis kann man ziemlich sicher sein Hehlerware zu erwerben. Genauso wie man bei einem Preis von 20€ für Win7 von einer Fälschung ausgehen kann.
Der Key funktioniert, aber das tut ein Key aus nem Keygenerator ebenfalls.
 
Ich sage es nochmal: Es ist Sache des Herstellers, sein Software zu schützen !

Im Übrigen könnte es vielerlei Gründe geben, warum ein Smartphone, das ursprünglich mal 400 Euro gekostet hat, für 150 Euro angeboten wird; das müssen nicht notwendigerweise immer nur kriminelle Machenschaften sein; im Gegenteil ! Willst Du denn alles unter Generalverdacht stellen ?

Diese Dinge sind in Deutschland gesetzlich geregelt; beispielsweise gibt es die Regelungen zum gutgläubigen Erwerb.

Jedenfalls ist es nicht die Aufgabe des Konsumenten, Hilfspolizei zu spielen oder für den Anbieter, der den Schutz seiner Software vernachlässigt, Detektiv !

Wie gesagt, wenn ich Microsoft meinen Schlüssel melde, und der gibt den frei, habe ich in Bezug auf gutgläubigen Erwerb das meine getan !
 
de la Cruz schrieb:
Ich sage es nochmal: Es ist Sache des Herstellers, sein Software zu schützen !

Dann schau besser noch mal im StGB nach, was Hehlerei ist. Sobald der Key geklaut ist, und der Kaeufer vorsaetzlich handelt, kann auch er belangt werden.

Die Frage ist halt nur, ob der Kaeufer vorsaetzlich handelt, wenn er von einem dubiosen Shop die Ware 75% unter Marktpreis erwirbt...
 
Ich dachte immer der Käuferschutz bei Paypal gilt nicht für Softwarelizenzen, wie jemand hier nahegelegt hat? Dann wäre es u.U. keine gute Idee eine Lizenz bei Ebay zu ersteigern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ochse schrieb:
Ich dachte immer der Käuferschutz bei Paypal gilt nicht für Softwarelizenzen, wie jemand hier nahegelegt hat? Dann wäre es u.U. keine gute Idee eine Lizenz bei Ebay zu ersteigern.
Ließ Dir das mal durch, dort bekam JanKrohn per PP sehr wohl sein Geld zurück:
https://www.computerbase.de/forum/threads/lizenz-bei-ebay-ersteigern.1403675/#post-16429194
de la Cruz schrieb:
Ich sage es nochmal: Es ist Sache des Herstellers, sein Software zu schützen !
Und ich sag es nochmal, das Entbinden den normalen Konsumenten nicht von seiner Aufmerksamkeitspflicht. Wenn eine Software deutlich günstiger als im Laden ist, dann muß er sehr wohl davon ausgehen, daß damit was nicht stimmt. Ist wie bei allen Waren auch, und Hehlerware wird ohne Ersatz einfach eingezogen. Bei PayPay und Co bekommt man immerhin wieder sein Geld zurück, wenn es eine Fälschung ist. Kauf Dir doch mal billig im Ausland eine Rolex oder sonstwas, und versuch damit, beim Zoll vorbeizukommen. Willst Du denen dann ernsthaft erzählen, daß die günstige Rolex bei der vertrauenswürdigen Person mit Migrationshintergrund ein Sonderangebot sei, an dem es nichts zu zweifeln gibt? :rolleyes:

Der Test von JanKrohn hat es doch gezeigt, alle billigen Key-Angebote zu Windows und Office sind Fälschungen. Und wer dann immer hier noch nach vermeidlichen Schnäppchen sucht, der sollte IMHO auch das Geld nicht mehr zurückbekommen, das ist einfach nur fahrlässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lese aus dem Post weder heraus, dass JanKrohn Käuferschutz beantragt hat noch, dass ihm dieser gewährt wurde. Und selbst wenn, hatte er vielleicht nur Glück.

Auszug aus den Paypal-Käuferschutzrichlinien:
3.3. Die folgenden Artikel sind nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen;
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur fuer das Office 2013 hatte ich einen Kaeuferschutz-Fall eroeffnet, und auch den Kaufbetrag erstattet bekommen. Ironischerweise war das die einzige nicht physische Lizenz, die nach Richtlinien nicht vom Kaeuferschutz abgedeckt ist.

Ausgeschlossen sind denke ich nur nicht physische Gueter. Wenn die Lizenz auf einem CoA geliefert wird, ist dieses vom Kaeuferschutz abgesichert, ebenso wie die zugehoerige DVD.
 

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