Meine (negative) Erfahrung mit Asus

Frage mich, wer bestimmt den eigentlich den aktuellen "Zeitwert" ??
20€ für ein teures Board bzw. ~50€ für ne Graka die für wesentlich mehr Geld noch "gehandelt" werden sind doch wohl ein Witz!!
Zeitwert für funktionierende Hardware ! = Zeitwert für funktionsuntüchtig Hardware

Im Übrigen sollte man tunlichst bei Händlern kaufen, von denen man weiß, dass sie auch bei Defekten von älteren Hardwarekomponenten kulant sind.

@ TE
Nachdem, was ich so aus diesem Thread destillieren konnte, wäre es einmal gut zu wissen, an welchem Datum du gekauft hast, wann du zum ersten Mal dich mit dem Händler in Kontakt gesetzt hast und wann der geantwortet hat. Ohne diesen Informationen kann man schlecht etwas über dein Problem sagen (also ob du ein Recht auf ein neues MB bzw. den Kaufpreis hast).

rein rechtlich dürfte er aus der Verantwortung sein aber nicht moralisch.

Faktisch zählt nur die rechtliche Verpflichtung, Moral ist nichts allzu schlagkräftiges, zumal sich der Veerkäufer ohnedies selber moralisch gerechtfertigt sehen wird, da heutzutage jeder nur mehr alles aus der eigenen Perspektive betrachtet und das Ergebnis als alleinig gültig erachtet. Dass sowas keine einbahn ist, wird gerne übersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hc-Yami schrieb:
Wofür sind denn dann diese 3 Jahre Herstellergarantie?

Sieht zum Beispiel so aus:

Der Hersteller Garantiert 3 Jahre eine fehlerfreie Funktion. Sollte das nicht der Fall sein, bekommt man einen Zeitwert gut geschrieben.

Garantie != wenn kaputt dann neu
 
ähm das ist mies ist das alles Bauerfängrerei oder wie?

Dann kann ich mir ja den Pop* abwischen mit meine Urkunde(5 Jahre Grarantie) von Gigabyte oder wie?

oder ähm genau für den zeitwert dann Klopapier kaufen:D

Ich verstehe das so das wenn er 36 Moante Garantie hat ein neues bekommen muß
 
Das darfst du so verstehen wie es in den Garantiebestimmungen drinnen steht... Kann ja sein, das fpü dein Gigabyte Produkt 5 Jahre Garantie gelten, in der du bei Ausfall 100% bekommst?

Garantie muss kein Hersteller geben und wenn er was gibt, ist ihm überlassen wie viel er garantiert. Nur an das was er garantiert muss er sich halten.
 
Zwischenhändler:
Normalerweise wird die Garantie vom Großhändler / Distributor an den Fachhandel weitergegeben.
Defekte Ware daher bitte an die jew. Bezugsquelle weiterleiten.

Endkunde:
Normalerweise wird die Garantie vom Großhändler / Distributor an seine Kunden ( Fachhändler ) und vom Fachhändler an Sie, als Endkunde, weitergegeben.
Defekte Ware daher bitte Ihrem Vertragspartner ( Händler ) zur Weiterleitung übergeben.

Allgemein gilt:
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor dem Kauf bei Ihrer jeweiligen Bezugsquelle über die Garantiezeit Ihres ASUS Produktes die Ihre Bezugsquelle Ihnen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Händlers ( 24 Monate ab 01.01.2002 ) gewährt.

Achten Sie darauf, dass die Seriennummer nicht zerstört oder entfernt wird,
da im Reparaturfall ein Produkt ohne Seriennummer nicht auf Garantie repariert werden kann !

Die Firma ASUS Computer GmbH kann nachträglich keine Verlängerung der Garantie gewähren, da Ihre Bezugsquelle, als Ihr Vertragspartner, für die Gewährleistung und Garantie aufkommt. Ein weiterführender Garantieanspruch der Firma ASUS gegenüber, besteht nicht
(siehe Allgemeine Garantiebestimmungen für Komponenten).

Bitte entnehmen Sie die Details aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bezugsquelle: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Endkunden beträgt 24 Monate ( gilt ab dem 01.01.2002 ) ab Verkaufsdatum Händler -> Endkunde !

Im Reparaturfall sind die Seriennummer und die Kaufquittung Bewertungsgrundlage für die Herstellergarantie.
Die Dauer der Herstellergarantie ist unabhängig vom Kaufdatum und gilt ab Produktionsdatum
( Seriennummer ) des Produkts.


Die Herstellergarantie wird nur in Verbindung mit einer Kopie der Original-Kaufquittung gewährt.

Das direkte Einsenden defekter Produkte an die Firma ASUS Computer GmbH ist nicht möglich.
Pakete, die ohne entsprechende Reparaturnummer eingeschickt werden, werden grundsätzlich nicht angenommen.
http://support.asus.de/repair/repair.aspx?no=347&SLanguage=de-de

lol das Rote soll heißen das wenn man "alte-Neue" Hardware kauft keine Garantie mehr hat

Wenn ich jetzt 2010 ein Mainboard aus dem Produkt Jahr 2008 neu kaufe habe ich keine Garantie mehr.

Deim Händler Muß dir die Garantie geben und nicht Asus
 
Wenn du von z.B.: Amazon ein Produkt kaufst hast du ab dem Verkaufsdatum so und so lange Garantie. Das Kaufdatum muss man halt immer angeben und mit einer Rechnung nachweisen können.
 
jo bei amazon.de ist das locker die sind super da im Service hoffe ich doch mal^^

Der TSteller muß sich an den seinen Händler wenden wie es oben steht und dann ist noch die frage weil wegen Restposten 36 Monate Herstellergarantie
 
Das war nur ein Beispiel, Garantie funktioniert bei jedem Hersteller so...
 
Ich glaube, dass mit dem Zeitwert ist sinnvoll , da könte ja jeder nach knapp 3 Jahren was nagelneues bekommen. Irgendein Thema war hier mal mit einer Graka. Schau bei Ebay

http://cgi.ebay.de/Mainboard-Asus-M...ronik_Computer_Mainboards&hash=item255f311e4e

Es ist halt eine Ausnahme und Asus sind die Hände gebunden.
Vielleicht als Überspannungsschaden über eine Versicherung regeln, wenn sowas versichert ist...

Möglicherweise gibt in der Sparte PC Einschränkungen, da gerade Tuningversuche die Lebensdauer absenken. Ist ja quasi ein Direkteingriff , anders beim Fernseher....
 
Zuletzt bearbeitet:
Da Lobe ich mir doch mein Gigabyte Board

Garantie Mainboards: GIGABYTE gewährt standardmäßig zwei Jahre Garantie. Endkunden haben bei gewissen Produkten die Möglichkeit, die Garantiezeit auf bis zu sechs Jahre zu verlängern.
Service Center Mainboards:
GIGABYTE Germany Branch (G.B.T. Technology Trading GmbH)
Address: Bullenkoppel 16, 22047 Hamburg
Telefonhotline: 01803 / 42 84 68
Quelle:http://www.gigabyte.de/support-downloads/customer-service.aspx

Sogar mit Telefonnummer und keine ellenlange das wenn nicht Prdoktionsjahr und so
 
Die 3 Jahre sind laut Seriennummer noch nicht um,

@ Cybertronic rate mal was ich gerade beobachte, aber ich gehe schwer davon aus, dass ich mir kein Asus Kram mehr hole. Übrigens würde nie übertaktet oder ähnliches.
 
Was ist an dem Gigabyte jetzt anders, außer dass es 1 Jahr weniger Garantie hat?
 
@TE , aber 1000de andere User machen das aber...ist nur eine Absicherung von seitens der Firma denke ich

Ich habe auch ein ASUS , bin sehr zufrieden ...läuft schon 1 Jahr nonstop 24/7 ( M4A78-Pro) mit X6 1090T
 
paul1508 schrieb:
Was ist an dem Gigabyte jetzt anders, außer dass es 1 Jahr weniger Garantie hat?
keine komischen hin und her Schieberrei der Garantie zwischen Händler und Asus oder doch auch anders rum? und bei Gigabyte nur ein paar Zeilen die nicht verwirren^^


Wie es jetzt im Realfall ausschaut bei Gigabyte beim Garantiefall weiß ich nicht

Hc-Yami schrieb:
Die 3 Jahre sind laut Seriennummer noch nicht um,

@ Cybertronic rate mal was ich gerade beobachte, aber ich gehe schwer davon aus, dass ich mir kein Asus Kram mehr hole. Übrigens würde nie übertaktet oder ähnliches.

Dann ist gut wenns laut Seriennummer noch hinhaut
leider sind die Seiten down bei Asus wegen Garantiefall
 
1. Beim Threadstarter hat alles so funktioniert wie es soll... es wäre nur wahrscheinlich um einiges schneller gegangen wenn man direkt an den Hersteller schickt...
2. Wenn man damit unzufrieden ist, ist man es mit jedem Hersteller, weil mehr gibt es halt nicht.
3. Wenn man einen Großhändler, also weder den Händler wo man es gekauft hat, noch den Hersteller dafür zur Verantwortung zieht glaub ich sofort, dass da nix raus kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
:D habe mir jetzt auch mal den Spolier durchgelesen^^

Telefonnummern & Öffnungszeiten
Sie erreichen uns unter folgenden Durchwahlen und zu folgenden Zeiten:

Bitte beachten Sie: Wir verkaufen NICHT direkt an Endkunden
und bieten für diese auch keinen direkten Support. Quelle:https://webshop.wortmann.de/commerceportal/default.asp?PageNo=DEFAULT


Ist alles dumm gelaufen Händler verweist an Großhändler der Bietet keinen Endkundensupport

Fazit:Mieser Händler würde da niewieder kaufen

2. Wenn man damit unzufrieden ist, ist man es mit jedem Hersteller, weil mehr gibt es halt nicht.
Ich habe damals meinen Dolbydigital 5.1 Verstärker 1 Woche vor Ablauf der Garatie oder Gewährleitung noch Repariert bekommen (ist zwar was anderes als ein Mainboard) aber immer hin.

Hier hat mal einer geschieben das er bei mindfactory.de eine 275GTX oder ahnlich gekauft hatte und als die nach 22 Monaten kaputt ging sogar noch mehr Geld bekommen hat als der Verkaufspreis war wegen mit Ausfallsentschädigung weil er ja nicht mehr Zocken konnte.
 
Amusens schrieb:
Ich habe damals meinen Dolbydigital 5.1 Verstärker 1 Woche vor Ablauf der Garatie oder Gewährleitung noch Repariert bekommen (ist zwar was anderes als ein Mainboard) aber immer hin.

Hier hat mal einer geschieben das er bei mindfactory.de eine 275GTX oder ahnlich gekauft hatte und als die nach 22 Monaten kaputt ging sogar noch mehr Geld bekommen hat als der Verkaufspreis war wegen mit Ausfallsentschädigung weil er ja nicht mehr Zocken konnte.

1. Wenn es zu reparieren geht wirds eh repariert. Aber beim Threadstarter ging das anscheinend nicht. Es gibt natürlich auch Hersteller die bei Versagen innerhalb der Garantiezeit Ersatz bieten usw. aber unter den Mainboard-herstellern denke ich nicht, das kann man zu leicht ausnutzen.

2. Ging auf die Gewährleistung, innerhalb von 2 Jahren.
 
Garantie in der Umgangssprache

In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Im Rahmen der Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde das Kaufvertragsrecht umfassend überarbeitet. Insbesondere die Regeln über das Mängelfolgenrecht wurden stark verändert.

Zuvor wurden diese Regelungen als Gewährleistung bezeichnet; der Sinn lag darin, mit der Bezeichnung klarzumachen, dass es sich um eine Regelung handelt, die vollständig vom allgemeinen Teil des Schuldrechts abgetrennt war. Das neue Regelungsregime hingegen hat diese Eigenschaft nicht mehr. Das Mängelrecht beim Kaufvertrag ist jetzt im Wesentlichen durch das allgemeine Schuldrecht bestimmt; dessen Regelungen werden nur in bestimmten Rahmen durch das Kaufvertragsrecht modifiziert, sind aber ansonsten anwendbar. Deshalb wird vielfach argumentiert, dass die Bezeichnung „Gewährleistung“ jetzt aufgegeben werden sollte. Da der Verkäufer nun prinzipiell nach den ganz normalen Regeln für Mängel, also auf seiner Seite eine Nichterfüllung seiner Pflichten, haften muss, solle jetzt besser von Mängelhaftung gesprochen werden. Das deutsche BGB verwendet den Begriff „Gewährleistung“ selbst nur am Rande (vgl. §§ 358, 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen.

Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer beziehungsweise dem Besteller im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Die nähere Ausgestaltung der einzelnen Mängelansprüche ergibt sich aus den in §§ 437, 634 BGB genannten einzelnen Vorschriften des Kauf- und Werkvertragsrechts, wobei zum Teil auf Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts verwiesen wird. Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.
Übersicht der Mängelrechte [Bearbeiten]

Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:

* im Kaufrecht:
o (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
o dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
o oder Minderung (§ 441 BGB),
o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
o Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),

* im Werkvertragsrecht:
o (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB),
o dann Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen und Vorschuss bei Selbstvornahme (§ 637 BGB)
o oder Rücktrittsrecht (§ 634 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
o oder Minderung (§ 638 BGB),
o Anspruch auf Schadensersatz (§ 634 Nr. 4 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
uff Gewährleistung hat es insich
 
Zitat von Händler
Hallo XY

Es ist genau das passiert, was ich auch erwartet hatte.....es kam eine Zeitwertgutschrift. Ein neues trauriges Kapitel im Buch "Asus und der Service"!!! Sauhaufen.....sorry!!!

Die Kopie der Gutschrift habe ich Ihnen angehängt......bitte nennen Sie mir Ihre Bankverbindung, damit ich Ihnen den Betrag sofort anweisen kann.

Bitte nicht auf mich böse sein......dafür kann ich wirklich nichts! Hätte ich das geahnt.........

Hat der Händler wirklich so eine eMail an dich versandt? Fände ich schon etwas befremndlich.

Alleine schon der Satz "dafür kann ich wirklich nichts" - so etwas würde bei mir im geschäftlichen Alltag alle Alarmglocken zum klingen bringen.

Und ich hätte da mal eine Frage an die Hobbyjuristen hier : Wenn hier diese erwähnten 36 Monate Garantie nicht umgesetzt werden können, wegen irgendwelchen Ausschlußkriterien. Wofür dann überhaupt noch den Mehrwert für Produkte bezahlen, die mit mehr als 24 Monate Garantie beworben werden, wenn im Falle des Falles eh der Kunde der Dumme ist?

Sowas würde ich dann wieder vom Bauch her als Bauernfängerrei bezeichnen.
 
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