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Gast
Computerspiel
Prozess in Augsburg: Echter Dieb klaut virtuelle Kleider
20.10.2010 19:10 Uhr
Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Mensch wegen eines Diebstahls in einem Computerspiel von einem Gericht verurteilt worden - in Augsburg.
Der Angriff kam aus der realen Welt. Ungezählte Schlachten hatten die Kämpfer schon geschlagen, hatten gemeinsam mit anderen Schamanen und Ninjas gefährliche Abenteuer bestanden. Dann aber loggte sich ein fremder Spieler ein und stahl ihnen das, was sie in ihrer Phantasie-Welt des Online-Spiels „Metin 2“ doch am meisten brauchten: ihre Rüstung.
Die Figuren waren halb nackt
Weil er die Computerspiel-Figuren von zwei Freunden auszog, um ihre Kleider zu verkaufen, stand ein 16-Jähriger am Mittwoch in Augsburg vor Gericht. Es war das erste Mal, dass es in Deutschland wegen Diebstahls von virtuellen Gegenständen in einem Computerspiel zu einem realen Prozess kam - und zu einem Urteil: 80 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der 16-Jährige leisten. „Das kann er aber nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun“, scherzt Richter Hartmut Wätzel. Er schätzt den entstandenen Schaden auf 1000 Euro - auch das muss der 16-Jährige wiedergutmachen.
Die zwei Geschädigten, 26 und 19 Jahre alt, hatten den Jugendlichen übers Internet kennengelernt und ihm ihre Passwörter für das Online-Spiel verraten. Als sie das nächste Mal selbst spielen wollten, fanden sie ihre Figuren halb nackt vor.
Weil das Strafgesetzbuch „Diebstahl“ als Entwendung einer beweglichen Sache definiert, wurde der 16-jährige Augsburger offiziell wegen „unbefugter Datenveränderung“ verurteilt. „Virtueller Diebstahl von geldwerten Vorteilen ist gesetzlich noch nicht geregelt“, erklärt Wätzel. Die gestohlene Ausrüstung der Computer-Figuren aber wird im Internet für echtes Geld gehandelt.
Dass es deshalb wegen solcher Online-Gegenstände auch echten Ärger geben kann, hat auch die Bochumer Polizei schon erfahren müssen: Im Januar 2009 ermittelte sie wegen gestohlener „Phönixschuhe“ und „Himmels-Tränenbänder“. Zum Prozess kam es in diesem Fall aber nicht. Von Karin Seibold und Sascha Borowski
http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,2273604_regid,2_puid,2_pageid,4293.html
Vor paar Tagen hiess es noch so:
Augsburg Diebstahl im Online-Spiel: 16-Jähriger muss vor Gericht 15.10.2010 15:03 Uhr
Kuriose Welt:: Weil er zwei Freunden im Online-Spiel "Metin2" die virtuellen Rüstungen geklaut hat, muss ein 16-Jähriger in Augsburg vor das - reale - Amtsgericht. Dem Jugendlichen droht Geld- oder Freiheitsstrafe.
"Metin2" ist ein sogenanntes Massen-Rollenspiel. Weltweit versammeln sich dabei tausende Menschen gleichzeitig vor ihren Computern, um über das Internet in einer Fantasiewelt miteinander und gegeneinander anzutreten.
Bei Massen-Rollenspielen (im Fachjargon MMORPG genannt) geht es freilich längst nicht nur um Spaß und Punkte, sondern auch um echtes Geld. Um in den virtuellen Welten Erfolg zu haben, kann man sich mit harter Währung Ausrüstung, Waffen und Ähnliches für seine "Spielfigur" hinzukaufen - und so seine Chancen verbessern..
So auch bei Metin2. Über 17 Millionen Fans tummeln sich in der virtuellen Fantasiewelt, brachten dem Anbieter Gameforge allein 2009 durch den Verkauf virtueller Güter angeblich einen dreistelligen Millionenumsatz ein.
Und einen 16-Jährigen aus dem Raum Augsburg vor Gericht. Der Heranwachsende muss sich nämlich kommende Woche wegen rechtswidriger Datenveränderung vor dem Amtsgericht verantworten.
Der 16-Jährige und zwei Freunde waren ebenfalls zusammen in der Welt von Metin2 unterwegs. Die Spielcharaktere seiner zwei Bekannten waren durch Nachrüstungen mittlerweile 1000, beziehungsweise sogar 3500 Euro wert.
Der Jugendliche bekam dann von seinen beiden Freunden den Auftrag, ihre beiden wertvollen Spielcharaktere weiter aufzurüsten. Dazu gaben sie ihm auch ihre Zugangsdaten für Metin2. Doch der 16-Jährige machte den Ermittlungen zufolge genau das Gegenteil. Statt die Figuren seiner Freunde weiter auszubauen, entfernte er deren teuer gekaufte Rüstungen.Warum, ist noch nicht ganz klar.
Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des Jugendlichen jedenfalls als Datenveränderung, eine Straftat, auf die bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht.
Der Prozess vor dem Jugendrichter des Augsburger Amtsgerichts findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil soll am Mittwoch fallen. (bo)
http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,2269409_regid,2_puid,2_pageid,4490.html