Metin2: Prozess in Augsburg: Echter Dieb klaut virtuelle Kleider

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Computerspiel

Prozess in Augsburg: Echter Dieb klaut virtuelle Kleider
20.10.2010 19:10 Uhr

Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Mensch wegen eines Diebstahls in einem Computerspiel von einem Gericht verurteilt worden - in Augsburg.

Der Angriff kam aus der realen Welt. Ungezählte Schlachten hatten die Kämpfer schon geschlagen, hatten gemeinsam mit anderen Schamanen und Ninjas gefährliche Abenteuer bestanden. Dann aber loggte sich ein fremder Spieler ein und stahl ihnen das, was sie in ihrer Phantasie-Welt des Online-Spiels „Metin 2“ doch am meisten brauchten: ihre Rüstung.

Die Figuren waren halb nackt

Weil er die Computerspiel-Figuren von zwei Freunden auszog, um ihre Kleider zu verkaufen, stand ein 16-Jähriger am Mittwoch in Augsburg vor Gericht. Es war das erste Mal, dass es in Deutschland wegen Diebstahls von virtuellen Gegenständen in einem Computerspiel zu einem realen Prozess kam - und zu einem Urteil: 80 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der 16-Jährige leisten. „Das kann er aber nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun“, scherzt Richter Hartmut Wätzel. Er schätzt den entstandenen Schaden auf 1000 Euro - auch das muss der 16-Jährige wiedergutmachen.

Die zwei Geschädigten, 26 und 19 Jahre alt, hatten den Jugendlichen übers Internet kennengelernt und ihm ihre Passwörter für das Online-Spiel verraten. Als sie das nächste Mal selbst spielen wollten, fanden sie ihre Figuren halb nackt vor.

Weil das Strafgesetzbuch „Diebstahl“ als Entwendung einer beweglichen Sache definiert, wurde der 16-jährige Augsburger offiziell wegen „unbefugter Datenveränderung“ verurteilt. „Virtueller Diebstahl von geldwerten Vorteilen ist gesetzlich noch nicht geregelt“, erklärt Wätzel. Die gestohlene Ausrüstung der Computer-Figuren aber wird im Internet für echtes Geld gehandelt.

Dass es deshalb wegen solcher Online-Gegenstände auch echten Ärger geben kann, hat auch die Bochumer Polizei schon erfahren müssen: Im Januar 2009 ermittelte sie wegen gestohlener „Phönixschuhe“ und „Himmels-Tränenbänder“. Zum Prozess kam es in diesem Fall aber nicht. Von Karin Seibold und Sascha Borowski

http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,2273604_regid,2_puid,2_pageid,4293.html

Vor paar Tagen hiess es noch so:

Augsburg Diebstahl im Online-Spiel: 16-Jähriger muss vor Gericht 15.10.2010 15:03 Uhr

Kuriose Welt:: Weil er zwei Freunden im Online-Spiel "Metin2" die virtuellen Rüstungen geklaut hat, muss ein 16-Jähriger in Augsburg vor das - reale - Amtsgericht. Dem Jugendlichen droht Geld- oder Freiheitsstrafe.

"Metin2" ist ein sogenanntes Massen-Rollenspiel. Weltweit versammeln sich dabei tausende Menschen gleichzeitig vor ihren Computern, um über das Internet in einer Fantasiewelt miteinander und gegeneinander anzutreten.

Bei Massen-Rollenspielen (im Fachjargon MMORPG genannt) geht es freilich längst nicht nur um Spaß und Punkte, sondern auch um echtes Geld. Um in den virtuellen Welten Erfolg zu haben, kann man sich mit harter Währung Ausrüstung, Waffen und Ähnliches für seine "Spielfigur" hinzukaufen - und so seine Chancen verbessern..

So auch bei Metin2. Über 17 Millionen Fans tummeln sich in der virtuellen Fantasiewelt, brachten dem Anbieter Gameforge allein 2009 durch den Verkauf virtueller Güter angeblich einen dreistelligen Millionenumsatz ein.

Und einen 16-Jährigen aus dem Raum Augsburg vor Gericht. Der Heranwachsende muss sich nämlich kommende Woche wegen rechtswidriger Datenveränderung vor dem Amtsgericht verantworten.

Der 16-Jährige und zwei Freunde waren ebenfalls zusammen in der Welt von Metin2 unterwegs. Die Spielcharaktere seiner zwei Bekannten waren durch Nachrüstungen mittlerweile 1000, beziehungsweise sogar 3500 Euro wert.

Der Jugendliche bekam dann von seinen beiden Freunden den Auftrag, ihre beiden wertvollen Spielcharaktere weiter aufzurüsten. Dazu gaben sie ihm auch ihre Zugangsdaten für Metin2. Doch der 16-Jährige machte den Ermittlungen zufolge genau das Gegenteil. Statt die Figuren seiner Freunde weiter auszubauen, entfernte er deren teuer gekaufte Rüstungen.Warum, ist noch nicht ganz klar.

Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des Jugendlichen jedenfalls als Datenveränderung, eine Straftat, auf die bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht.

Der Prozess vor dem Jugendrichter des Augsburger Amtsgerichts findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil soll am Mittwoch fallen. (bo)
http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,2269409_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
 
Und nun?

Eigene Meinung ? oder einfach nur nen Post mehr?
 
Ein sicherlich interessanter Fall.

Es fehlt hier aber an einer geeigneten Diskussionsgrundlage. Nur Zitate zu bringen reicht hierfür beiweitem nicht aus - und dabei hätte bereits ein einziger Satz diesen Umstand grundlegend ändern können.

Schade, denn so wird hier alsbald dichtgemacht werden.

MfG,
Dominion.
 
Tja sorry, ich wollte noch was unterbringen:

http://www.antenne.de/nachrichten/b...puterfigur-Klamotten-geklaut--verurteilt.html

Ich erspar es mal, alles nochmal zu posten, sondern bringe nur den interessantesten Teil

Richter Hartmut Wätzel verurteilte den 16-Jährigen wegen „unbefugter Veränderung von Daten“ zu 80 Stunden sozialer Arbeit. Außerdem muss er den beiden Mitspielern aus dem „world wide web“ je mindestens 500 Euro Wiedergutmachung zahlen. Das Gericht hatte den realen Verlust des Werts der Computerfiguren auf insgesamt 1.000 Euro beziffert. Der Amtsrichter sah freilich auch gleich noch den Gesetzgeber gefordert. Er merkte in seinem Urteil an, dass hier ein Nacharbeiten bezüglich der Gesetzgebung erforderlich sei, denn er habe auf Grund der rechtlichen Unsicherheit den Angeklagten nicht wegen Diebstahls, sondern eben „nur“ wegen „unbefugter Veränderung von Daten“ belangen können.

Es gingen ja schon viele Themen durchs WorldWideWeb, in denen es um Spielercharaktäre ging, sei es, dass die eifersüchtige Freundin oder Frau, oder die verschmähte Frau den Account gelöscht hat oder sowas.

Dass dabei Spielfiguren mit ideellem Wert oder auch durch die Möglichkeit, echte Penunze in den Spielacc zu stecken, ein grosser Schaden entstehen kann, schien ja bisher grade an Deutschland vorbei zu gehen.

In Japan dagegen gab es schon vor knapp 2 Jahren eine Gerichtsverhandlung wegen dem Löschen einer Spielfigur

http://computer.t-online.de/japan-f...d-und-realen-datendiebstahl/id_16644394/index

Mögliche Haftstrafe für Datenmissbrauch

Mit den Zugangsdaten ihres Online-Geliebten wählte sich die Frau bei MapleStory ein und löschte dessen Charakter unwiderruflich. Dafür droht der rachsüchtigen Frau nun eine handfeste Strafe in der realen Welt – nicht für den Online-Mord, sondern für Diebstahl und Missbrauch der Konto-Daten. Dafür drohen ihr nach japanischem Recht nun eine Geldstrafe von 4000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahre.

Was haltet ihr davon, wenn man nun auch in Deutschland einen Präzedenzfall geschaffen hat, um sich bei sowas rächen zu können?

Sicher ist hier auch vielen ein Browsergamern oder Onlinezockern ein Vorfall bekannt, in dem sich jemand mit ergaunerten Daten "eingehackt" oder mit für einen andern Zweck erhaltenen Zugangsdaten in einem Acc herumgetrieben und Unheil angerichtet hat.

Ich denke, in gewissen Bereichen wäre in dem vorliegenden Fall von Augsburg wohl eher die Meinung gewesen, wer einem andern sein Passwort gibt, ist selbst schuld. Zumindest ist sowas oftmals durch die AGB/Rules nicht erlaubt und daher die Reaktion seitens einer Spieladministration.

Wenn der Richter aber den Gesetzgeber in der Pflicht sieht, dass hier auch eine bessere rechtlichen Grundlage geschaffen werden muss, so führt dieses doch sicher auch wieder zu der Diskussion, dass die Vorratsdatenspeicherung erforderlich wird, damit man auch noch nach Wochen oder Monaten feststellen kann, wessen IP in einem Account eingeloggt war.
 
Ich glaube kaum, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der wachsenden MMORPG-Kriminalität begründet wird ;) Dieses Urteil verändert in keiner Weise die Rechtslage in Deutschland, sondern zeigt lediglich, dass dieses Verhalten nach Ansicht der Augsburger Richter gegen die bestehenden Gesetze verstößt.

Die Nutzungsbedingungen der Spiele haben damit rein gar nichts zu tun. Ich kann dir auch den Schlüssel zu meinem geleasten Auto geben, obwohl laut Vertrag nur ich fahren darf. Das wäre zweifelsohne ziemlich dumm - aber weshalb sollte ich immer noch "selbst schuld" sein, wenn du das Ding umgehend weiter verkaufst, um dir mal nen richtig netten Urlaub zu gönnen?

Dass deine antenne.de aus dem Hinweis des Richters, dass hier kein Diebstahl vorliegen könne (wurde ja schon erläutert) gleich eine Aufforderung an den Gesetzgeber rausliest, halte ich übrigens für sehr gewagt. Entweder der Richter hat noch mehr gesagt, oder der Redakteur... Naja, hatte zumindest einen schlechten Tag.
 
Späte Erweiterung

Nach dem Prozess am 20.10. kam das Thema um den 08. November auch bei anderen Webseiten an. Aber insgesamt gesehen gab es nur sehr wenig Resonanz im Internet, obwohl es sich doch um ein Urteil aus diesem Bereich ging.

http://www.buffed.de/buffedde-Brand...n-fuer-virtuellen-Diebstahl-ableisten-799979/

http://www.onlinewelten.com/games/a...afe-virtuellen-diebstahl-92650/#comment188728

Bei der PC-Games wurde das Thema nur in einem Nebensatz in einem Bericht über WOW genannt und das sogar erst am 15.11. http://www.pcgames.de/World-of-Warc...ebstahl-in-Metin-2-MMO-News-des-Tages-799152/

Das Thema zieht auch juristisch gesehen noch sehr kleine Kreise, obwohl doch offenkundig wurde, dass es hier einige Lücken gibt.

Zitat:
Diebstahl virtueller Gegenstände beim Strafrecht nicht hinreichend abgedeckt

Strafbarkeitslücke muss dringend geschlossen werden

(16.11.10) - Das deutsche Strafrecht ist in Teilen noch nicht an das Internet-Zeitalter angepasst. So deckt es insbesondere nicht hinreichend den Diebstahl virtueller Gegenstände ab, wie ein aktueller vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelter Fall von "Cyber-Diebstahl" offenbarte. Der Angeklagte, der in einem Online-Rollenspiel wertvolle Ausrüstung (Items) von Spielcharakteren Dritter gestohlen haben soll, konnte von dem Richter nur verurteilt werden, da sich dieser durch eine nicht unum-strittene Behelfskonstruktion zu helfen wusste.

"Da laut dem Strafgesetzbuch nur bewegliche Sachen gestohlen werden können, greift der Tatbestand des Diebstahls bei virtuellen Gegenständen nicht. Der Richter musste aufgrund dieser Strafbarkeitslücke eine Strafbarkeit über Umwege konstruieren. Das ist keine saubere Lösung", moniert Rene Zoch, 2. Vorsitzender von "no abuse in internet" (naiin).

Die gemeinnützige Einrichtung, die sich der Bekämpfung von Internet-Kriminalität widmet, fordert daher die Strafbarkeit derartigen "virtuellen Diebstahls" klar zu regeln. "Denn im Prinzip darf eigentlich niemand für etwas bestraft werden, was nicht ausdrücklich im Gesetz unter Strafe gestellt ist. Es gilt das Analogieverbot", so Zoch.

Das Amtsgericht Augsburg hatte den 16-jährigen Angeklagten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Obendrein muss er den durch die Plünderung der Online-Spielcharaktere entstandenen Schaden in Höhe von 1.000 Euro wiedergutmachen. Der zuständige Richter, der nach dem Urteil selbst auf die Strafbarkeitslücke aufmerksam machte, hatte sich in dem aktuellen Fall behelfs-mäßig auf den Straftatbestand der unbefugten Datenveränderung berufen. (naiin: ma)

Quelle:

http://www.itseccity.de/content/markt/kommentare/101116_mar_kom_naiin.html
 
Ob wir da jetzt wirklich ein neues Gesetz brauchen?
Ich finde Rechtsprechung in Sinne von „unbefugter Datenveränderung“ ist durchaus angemessen.
Es ist immer noch ein Spiel.
Sollen wir jetzt vom Gesetzgeber bestraft werden, weil wir beim spielen schummeln?

Dann doch lieber ersteres: Wegen „unbefugter Datenveränderung“

Es liegt doch ehr in der Verantwortung der Programmierer und der User: Keine Passwörter weitergeben bzw bugfrei programmieren.
 
Der Diebstahl virtueller Güter kann auf verschiedene Art und Weise stattfinden und das eben auch auf verschiedenen Internetplattformen.

Hier geht es um ein Online-Computerspiel. Ich kenne Metin2 selbst nicht, weiss nicht, ob es dort von den Regeln oder AGB her erlaubt oder verboten ist, seinen Charaktär von andern Personen spielen zu lassen.

Aber ich spiele zum Beispiel Browsergames. Hier ist es erlaubt, seinen Account für eine bestimmte Zeit von andern Spielern betreuen zu lassen, eine Urlaubsvertretung, die dem Betreiber gemeldet und beantragt werden muss.

Früher wurde das ganze beantragt und der Vertreter musste vom zu betreuenden Account die kompletten Zugangsdaten, Login und Passwort erfahren.

Später war es möglich, das ganze online nur anhand des Login-Namens zu beantragen. Der User des zu vertretenden Accounts musste dabei aber den Login-Namen des Vertreters eingeben. Der Vertreter konnte über seinen Account dann während der UV per Link auf den zu vertretenden Acc zugreifen.

Dass dabei aber der Login-Name statt der Spielername notwendig war, war auch eine Schwächung des Datenschutzes und Spieler machten sich auch ab und zu an Versuche, Accounts zu "hacken".

Der Urlaubsvertreter hat nun mehrere Möglichkeiten, ins Spielgeschehen einzugreifen. Er kann aus dem vertretenen Account auch die Items verkaufen. Er kann, wenn der eigentliche Besitzer seiner Gang nicht bescheid sagt, dass man ihm Schliessfachzugang nehmen soll, die Gang berauben und wenn der zu vertretende Account ein Ganganführer ist, kann der Vertreter auch die Gang übernehmen und Leute raus werfen.

Hier obliegt es natürlich in erster Linie dem Spielbetreiber, ob derartige Diebstähle nun erlaubt sind und im eigenen Ermessen des Spielers liegen bzw. der Besitzer des vertretenen Accounts die Verantwortung trägt oder nicht.

Und in den Spielen, die ich kenne, gehört dieser Diebstahl zur Spielerverantwortung.
Und es handelt sich in den meisten Browsergames nunmal bei den Gegenständen um Dinge geringfügigeren Wertes. Aber wenn nun für den Kauf von Items Coins oder Credits, die für Bares Geld gekauft werden können, genutzt werden müssen, so sieht die Welt schon mal gleich ganz anders aus.

Und in dem Fall sollte es dann auch keinen Unterschied mehr machen, ob man nun als erlaubter Vertreter eines Accounts gegen seinen Auftrag gehandelt hat oder ob man sich unerlaubten Zugriff verschafft hat.
 
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