Mindfactory RMA Gebrauchtware erhalten

DerZock

Lieutenant
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Ich bin gerade auf 180. :mad:
Meine Palit Gtx 1070 Gamerock Premium ist nach knapp 6 Monaten defekt gegangen. Erst grüne Streifen, dann gar kein Bild mehr.
Ich habe sie daraufhin zu Mindfactory zurückgeschickt und aufgrund von Service Level Gold direkt eine "neue" bekommen.
Allerdings habe ich schon beim Auspacken gemerkt, dass es sich nicht um eine neue Karte handelt.
- keine Schutzkappen an den Anschlüssen
- keine Folie
- Kratzer
- Kühlerlamellen verbogen
- Und jetzt kommst: Ich glaube der Kühler war auch schon einmal abmontiert, da die Schrauben Abnutzungsspuren haben. Die Garantieaufkleber, die die Schrauben schützen sehen auch manipuliert aus.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Bei so einer teuren Karte akzeptiere ich natürlich keine Gebrauchtware! Kann ich erneuten Austausch fordern oder sollte ich lieber eine Gutschrift verlangen?
Habt jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Laden?
 
Dokumentiere das Ganze ausführlich mit Fotos und schildere den Fall dem Händler. Es ist besser, wenn du einfach einen neuen Ersatz forderst oder eine vergleichbares Ersatzmodell (oder besser) aus der 1070-Serie. Verlange am besten direkt in der ersten Mail den Retourenschein für die kostenlose Rücksendung, falls dir keiner vorliegt.
 
Berechtigte Reklamationen werden nach Eingang der defekten Ware und erster Prüfung innerhalb der ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang direkt bei uns getauscht und nicht erst an den Lieferanten weiter gegeben.
https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/18

Wieso gehst du davon aus, bei einem Austausch eine neue Karte bekommen zu müssen? Wenn du einen Austausch über den Hersteller machen würdest, bekommst du meistens auch eine reparierte.

Mindfactory wird deine Karte letztlich an den Hersteller schicken und den Austausch dann ins Lager für weitere Kunden stellen. Du erwirbst mit dem Service einen Vorabaustausch, von Neuware ist dort nirgendwo die Rede.
 
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Is die Karte denn bei MF verfügbar?
Falls ja, anrufen, Sachverhalt schildern und auf ne neue Karte bestehen (aber bitte freundlich).

Evtl wurde die Karte einfach eingelagert, ohne Überprüfung - Fehler passieren halt, dass muß keine Absicht sein.

@xexex
Weil der Kunde bei der Mangelbeseitigung die Wahl hat (unter Beachtung der Zumutbarkeit).
Du hast schließlich eine Neuware gekauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
xexex schrieb:
Wieso gehst du davon aus, bei einem Austausch eine neue Karte bekommen zu müssen? Wenn du einen Austausch über den Hersteller machen würdest, bekommst du meistens auch eine reparierte.

Mindfactory wird deine Karte letztlich an den Hersteller schicken und den Austausch dann ins Lager für weitere Kunden stellen. Du erwirbst mit dem Service einen Vorabaustausch, von Neuware ist dort nirgendwo die Rede.

Weil er einen gesetzlichen Anspruch darauf hat :)

Der Verkäufer muss als Ersatz eine Sache gleicher Art und gleichen Typs liefern. Ist nach dem Vertrag eine neue Sache geschuldet, muss er als Ersatz eine neue Sache liefern. Er kann also nicht etwa eine Sache liefern, deren Erhaltungszustand dem der ursprünglich gelieferten Sache im Zeitpunkt der Ersatzlieferung entspricht.​

Faust, in BeckOK BGB § 439 Rn. 27
 
xexex schrieb:
Wieso gehst du davon aus, bei einem Austausch eine neue Karte bekommen zu müssen? Wenn du einen Austausch über den Hersteller machen würdest, bekommst du meistens auch eine reparierte.

Mindfactory wird deine Karte letztlich an den Hersteller schicken und den Austausch dann ins Lager für weitere Kunden stellen. Du erwirbst mit dem Service einen Vorabaustausch, von Neuware ist dort nirgendwo die Rede.

Hiermit ist alles gesagt.
Anrufen & nachfragen kannst du natürlich, aber ein Recht auf eine neue Karte hast du nicht. Punkt.
Für 5 € die du mehrbezahlt hast, kannst du das auch nicht wirklich erwarten ;)

Allerdings sind das bei MF auch nur Menschen. Wenn dir die Karte absolut nicht zusagt dann mach deinen Standpunkt klar und frage nach einem weiteren Austausch.

Die Ersatzkarte -Sollte- natürlich nicht in einem schlechteren Zustand als die eingeschickte Karte sein.

"Faust, in BeckOK BGB § 439 Rn. 27" (BTW im MF Vertrag steht nur Austausch & nichts von einer -NEUEN- Karte nehme ich mal an. Von daher greift auch dieses Urteil nicht. " Ist nach dem Vertrag eine neue Sache geschuldet, muss er als Ersatz eine neue Sache liefern"

Viel Spaß damit wenn du das MF so erklärst.

Recht haben & Recht bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe.
 
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ildottore schrieb:
Ist nach dem Vertrag eine neue Sache geschuldet, muss er als Ersatz eine neue Sache liefern.

Nur hat er keinen Vertrag über die Lieferung einer neuen Sache beim Defekt abgeschlossen. Er hat nur ein Zusatzservice über einen Vorabaustausch, damit er nicht selbst mehrere Wochen auf eine Reparatur warten muss. Damit hat er auch kein Recht irgendwas neues zu bekommen.

Die Tatsache, dass möglicherweise der Kühler schon mal abgenommen wurde, bestätigt sogar, dass diese Karte vermutlich beim Hersteller repariert wurde.

Verbogene Lamellen kommen übrigens sogar bei Neuware vor. Wenn es nur ein paar sind, beeinträchtigt das die Funktionsweise der Karte in keinster weise.
 
Bei service level gold steht nichts davon, dass du eine neue bekommst.
Es ist nur eine art "vorabaustausch".


edit: xexex war schneller
 
Manche haben echt Probleme... :-/
Wie kleine Kinder, denen man den Lolli weggenommen hat.

Die Ersatzkarte funktioniert, und gut is'!
Informieren würde ich den Händler aber schon, damit das im Falle eines weiteren Defektes dokumentiert ist.
 
Also in dem Belegt von MF steht, dass der Austausch im Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.
Auch wenn nirgends von Neuware die Rede ist, ware meine Erwartungshaltung eine andere. Hätte ich das gewusst, hätte ich Gutschrift statt Austausch gewählt.
 
DerZock schrieb:
Auch wenn nirgends von Neuware die Rede ist, ware meine Erwartungshaltung eine andere. Hätte ich das gewusst, hätte ich Gutschrift statt Austausch gewählt.


Wobei auch dort wieder die Entscheidung ob Gutschrift oder Austausch beim Händler liegt.
Anspruch hast du nur auf eine funktionierende Karte.

Und dafür kann MF nichts, macht jeder Händler so (außer Amazon aber das Motto Kunde ist König zerstört den Einzelhandel.)
 
Ist die frage, ob du bei einer Gutschrift auch den kompletten kaufpreis bekommen hättest?
Eine Kostennutzungspauschale wird bestimmt abgezogen.
 
Der Austausch im Rahmen der Gewähr is keine Kulanz (oder isses doch erstmal nur n Vorabaustausch)!

Du hast das Geld für eine mangelfreie Neuware bezahlt und damit auch entsprechenden Anspruch.
Grad bei CPU oder GraKa weiß man nie wer da ggf dran rumgefingert hat...
Bei ner Maus oder Tastatur würd ich das nich so eng sehen ;)
 
DerZock schrieb:
Also in dem Belegt von MF steht, dass der Austausch im Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.

Deine Frage beantwortest du dir doch damit praktisch selbst. Der Hersteller tauscht auf Kulanz deine Karte gegen eine andere. In die Pflicht kann er nicht herangezogen werden, da er den Schaden weder eindeutig prüfen kann noch eine Reparatur vornehmen kann. Er kommt dir im Rahmen der Kulanz entgegen und erspart dir die Wartezeit auf deine Austauschkarte vom Hersteller.

DerZock schrieb:
Auch wenn nirgends von Neuware die Rede ist, ware meine Erwartungshaltung eine andere. Hätte ich das gewusst, hätte ich Gutschrift statt Austausch gewählt.

Mindfactory würde dir vermutlich eh nur eine Zeitwertgutschrift anbieten. Auch hier hast du kein Recht auf die Erstattung der ursprünglichen Kaufsumme.

Wenn es dir so wichtig ist bei Problemen Neuware zu bekommen, solltest du in der Zukunft vielleicht nicht beim billigsten Krüschelanbieter kaufen. Amazon ist zum Beispiel bekannt dafür, meistens gegen Neuware zu tauschen. Einen Anspruch darauf hättest du zwar nicht, in mir bekannten Fällen wird dort aber selbst nach einem Jahr einfach die gleiche (Neu)Ware losgeschickt.

Letztendlich solltest du dich aber nicht über den Anbieter beschweren. Der Umfang vom "Service Level Gold" wird eindeutig auf der Webseite angegeben und beinhaltet für eine geringe Summe einen Vorabaustausch. Der Anbieter kann nichts dafür, dass du darunter etwas anderes erwartest.
 
Zuletzt bearbeitet:
xexex schrieb:
Mindfactory würde dir vermutlich eh nur eine Zeitwertgutschrift anbieten. Auch hier hast du kein Recht auf die Erstattung der ursprünglichen Kaufsumme.
.

Davon würde ich auch ausgehen. Daher würde ich von einer Gutschrift Abstand halten. Versuch die Sache mit MF zu klären.
 
Liebe Reichsbürger,

egal was Mindfactory schreibt oder behauptet. DerZock hat Neuware gekauft. Die Neuware ist innerhalb von sechs Monaten kaputt gegangen. Also hat der Zock Gewährleistungsrechte, wenn der Mangel schon beim Kauf vorlag. Das wird bei einem Auftreten innerhalb der ersten sechs Monate bei Verbrauchern vermutet. Also hat der Zock die Rechte aus § 439 BGB (guckt mal rein, ihr werdet dadurch nicht zum Personal der BRD GmbH, versprochen). Und darf damit nach seiner Wahl zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung entscheiden - und zwar durch den Händler, nicht durch den Hersteller, mit dem er schließlich nie einen Vertrag geschlossen hat. Mit der Frechheit, die MF als "Goldstatus" verkauft hat das überhaupt nichts zu tun. Und wenn man nun Nacherfüllung verlangt, so das obige Zitat aus einem juristischen Fachkommentar, dann hat man wiederum Neuware zu kriegen und nichts Gebrauchtes oder wieder Hergerichtetes, ganz egal wie sehr das eurem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht.

Viele Grüße aus der Bundesrepublik!
 
Der Kunde hat das Recht auf Neulieferung, anderen Artikel oder Gutschrift komplett, wenn der dritte Versuch fehlgeschlagen ist.
Bis dahin hat er das Recht auf Nacherfüllung/Nachbeserung. Das bedeutet normalerweise Reparatur. Wenn er den Vorabtausch
von MF nimmt bekommt er logischerweise eine andere reparierte Karte. Die sollte natürlich ca. den selben Zustand wie die defekte haben.
Einfach mal bei MF anfragen ob die nicht eine andere Tauschkarte haben.
 
Fangen wir oben an: Im EU-Recht ist nicht explizit geregelt, ob ein Austauschgerät neu sei muss. So weit ich weiß, hat der EuGH dazu auch noch nie ein Urteil gefällt.

Im BGB wird auf diese Problematik auch nicht genauer eingegangen. Eigentlich sollte es dazu Urteile deutscher Gerichte geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas noch nie in Deutschland verhandelt werden musste. - Ich kenne allerdings keine. Da wäre ein Blick in einen BGB-Kommentar hilfreich.
Bei den Fundstellen im Netz Juristen sind geteilter Meinung. Die einen sagen, dass es einen Anspruch auf ein Neugerät gibt, die anderen halten ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät für statthaft - durchaus auch abhängig von der Nutzungsdauer des Originalgeräts.
Nach der Beschreibung hier halte ich die Austauschkarte nicht für gleichwertig, aber wenn sie funktioniert kann man natürlich auch argumentieren, dass es bei einer Grafikkarte in der Regel nicht so sehr darauf ankommt, in welchem optischen Zustand sie ist. Ich gehe davon aus, dass der Anwalt eine Händlers dieses Argument bringen würde. - Vielleicht urteilt ja irgendwann ein casemoddender Richter über so etwas.

Sowohl in Dänemark als auch in den Niederlanden gibt es Urteile, die den Händler verpflichteten, ein Neugerät zu liefern. Eine österreichische Anwältin, die eigentlich sonst eher die Gegenseite vertritt, hält während der ersten 6 Monate auch ein Neugerät für angemessen: Gewährleistung: Muss ein Ersatzgerät fabrikneu sein?

Das alles nützt aber natürlich in Deutschland nichts. Selbst wenn ein deutsches Amtsgericht auch schon ein derartiges Urteil gefällt haben sollte, hätte das noch keine Allgemeingültigkeit.
 
Das ist aber der erste Fehler. Neu gibt's nur innerhalb der ersten 14 Tage oder 3 vergebliche Versuche.
 
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