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Mindfactory Zusammenbau Umtausch
- Ersteller JLM9903
- Erstellt am
Robo32
Fleet Admiral
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 24.118
Sjem schrieb:14 Tage Rückgaberecht ohne Grund...
Deine Infos sind veraltet...
Ja, kannst du. Du fragst wahrscheinlich, weil der PC ja speziell für dich gebaut wurde und damit eine Einzelanfertigung ist, die ja vom Umtausch ausgeschlossen sein kann.
Das gilt hier aber nicht, denn es ist ohne Wertverlust möglich, den PC wieder auseinander zu bauen und die Komponenten einzeln wieder zu verkaufen. In so fern, ja, du hast 14 Tage Rückgaberecht.
Das gilt aber nicht, wenn du zum Beispiel ein Foto auf Leinwand drucken lässt. Denn das Foto von deinem Gesicht kann der Shop unmöglich weiter verkaufen (sorry^^) und Farbe von der Leinwand kratzen geht auch nicht. Also ein Weiterverkauf oder Rückbau geht nicht.
edit:
Stimmt, das habe ich vergessen. Ab 2014 haben Händler das Recht einen Grund zu erfahren. Außerdem trägst du bei einem Wert unter 40 € die Versandkosten.
Das gilt hier aber nicht, denn es ist ohne Wertverlust möglich, den PC wieder auseinander zu bauen und die Komponenten einzeln wieder zu verkaufen. In so fern, ja, du hast 14 Tage Rückgaberecht.
Das gilt aber nicht, wenn du zum Beispiel ein Foto auf Leinwand drucken lässt. Denn das Foto von deinem Gesicht kann der Shop unmöglich weiter verkaufen (sorry^^) und Farbe von der Leinwand kratzen geht auch nicht. Also ein Weiterverkauf oder Rückbau geht nicht.
edit:
Stimmt, das habe ich vergessen. Ab 2014 haben Händler das Recht einen Grund zu erfahren. Außerdem trägst du bei einem Wert unter 40 € die Versandkosten.
Zuletzt bearbeitet:
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen
•zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Denke mal, dass das auch für einen selbst zusammengestellten PC gilt.
Bei Defekt kannst du das Teil aber sicherlich zurückschicken.
@Smily - bist du sicher, zerlegen kann man den PC sicherlich wieder, aber nicht ohne Wertverlust die Teile weiterverkaufen.
•zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Denke mal, dass das auch für einen selbst zusammengestellten PC gilt.
Bei Defekt kannst du das Teil aber sicherlich zurückschicken.
@Smily - bist du sicher, zerlegen kann man den PC sicherlich wieder, aber nicht ohne Wertverlust die Teile weiterverkaufen.
Das sind zwei unterschiedliche Punkte. Wenn ein du ein defektes Gerät bekommst, kannst du vom Hersteller verlangen, nachzubessern.
Willst du die Bestellung Widerrufen, weil dir das Gerät nicht gefällt, kannst du das tun. So wie ich das sehe, bekommst du aber nicht die Service-Pauschale für den Zusammenbau zurück, sondern nur den Wert der Komponenten.
Siehe auch: http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/21
Willst du die Bestellung Widerrufen, weil dir das Gerät nicht gefällt, kannst du das tun. So wie ich das sehe, bekommst du aber nicht die Service-Pauschale für den Zusammenbau zurück, sondern nur den Wert der Komponenten.
Siehe auch: http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/21
Suxxess
Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 7.264
Nein denn dadurch ist es ein Einzelstück und du hättest kein gesetzliches Widerspruchsrecht mehr.JLM9903 schrieb:Auch auf einen individuell zusammengebauten PC ?
Allerdings kauft du ja Einzelkomponenten und bezahlst Mindfactory dann für den Zusammenbau.
Auf die jeweiligen Einzelkomponenten hättest du wiederum ein Widerspruchsrecht.
Ist halt die Frage ob Mindfactory im Fall der Fälle sich darauf bezieht, dass es ein für dich persönlich
individuell gefertigtes Einzelstück handelt oder halt nicht. Ich würde vorher anrufen und nachfragen wie sie das handhaben.
Wenn es defekt ist dann kannst du dir sofort ein neues geben lassen oder den Händler nachbessern lassen.
Nach Möglichkeit würde ich auf den Sofortaustausch bestehen. ( Das kann der Händler nur ablehnen wenn es für ihn unverhältnismässige Kosten bedeuten würde. )
*Edit*
Die wollen 100 € für den Zusammenbau haben? Die spinnen...
http://www.hardwareversand.de Die nehmen dafür nur 30 Euro
Zuletzt bearbeitet:
A
AdoK
Gast
Ist ja nicht so, als dass man an solche Informationen direkt bei Mindfactory kommen kann ...
Siehe Widerruf unter http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/48 und die AGB unter http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59
Siehe Widerruf unter http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/48 und die AGB unter http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59
Ich würde anrufen oder Mailen. Ich denke Rückgabe sollte möglich sein, allerdings nicht die Dienstleistung des Zusammenbaus. Sowas würde ich auch nicht fordern. Die Technik an sich sollte aber möglich sein, da man den Zusammenbau ja extra dazubucht. Hab aber bisher nur Hardware getauscht. Daher kann ich nicht 100% sagen ob es klappt.
Du hast das Recht, den PC auf Funktion zu prüfen. Bekommst du die Teile einzeln, darfst du daraus also einen ganzen PC bauen, sonst gehts ja nicht. Und es ist egal ob der Shop das für dich baut oder ob du das selbst machst.mugam schrieb:bist du sicher, zerlegen kann man den PC sicherlich wieder, aber nicht ohne Wertverlust die Teile weiterverkaufen.
Natürlich werden dabei die Kartons geöffnet und auch die Plastiktüten mit den Kabeln. Aber ein Mainbord nutzt sich ja nicht ab. Aber das ist dann Risiko des Händlers, deswegen haben die Onlinehändler auch immer so eine B-Waren Abteilung
In so fern kann man den Ursprungszustand schon wieder herstellen, so dass man die Hardware funktionstüchtig weiter verkaufen kann.
Wenn du einen Bohrhammer kaufst und mit dem 10 Tage deine Wände zerprügelst, ist das Gerät voller Staub und Macken. Und das ist dann kein Testen mehr!
MR.SAMY
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2007
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- 881
Guter Artikel darüber. Ist aber von 2003. "Rückgaberecht auch bei Baukasten-PCs"
BlueGene
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 493
Widerrufsrecht
Grundsätzlich steht Ihnen als Verbraucher auch bei Erbringung dieser Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Indem Sie jedoch im Rahmen des Online-Bestellvorgangs dem Beginn der Ausführung der beauftragten Dienstleistung ausdrücklich zustimmen, verlieren Sie mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung dieses Widerrufsrecht.
http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/21
Suxxess
Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 7.264
Also wenn du wirklich dort kaufen willst dann mach das. Aber bestelle die Komponenten einzelnt und bezahle dann einem Schüler 50 Euro für den Zusammenbau. So behälst du dein Widerspruchsrecht und ermöglichst einem aus deinem Bekanntenkreis sich etwas geld zu verdienen. 
J
Jabdah
Gast
@JLM9903
Kauf Dir die Komponenten einzeln und bau es selber zusammen. Das macht Spass und die hast eine Sorge weniger
Ich würde niemals einen Fertig-PC kaufen, aber ich kaufe auch keine Anzüge bei C&A ( Beispiel ), von daher kann ich meine Meinung nicht als Maßstab bringen
Kauf Dir die Komponenten einzeln und bau es selber zusammen. Das macht Spass und die hast eine Sorge weniger
Ich würde niemals einen Fertig-PC kaufen, aber ich kaufe auch keine Anzüge bei C&A ( Beispiel ), von daher kann ich meine Meinung nicht als Maßstab bringen
Agricola
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2011
- Beiträge
- 1.347
JLM9903 schrieb:Auch auf einen individuell zusammengebauten PC ?
kurz: Nein.
Wenn MF das trotzdem anbietet ist das gut, gesetzlich sind sie aber nicht dazu verpflichtet. Vorher fragen (am besten schriftlich) wäre sinnvoll.
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 8.410
Es gibt genau dazu schon Urteile. Zusammengestellte PCs sind nicht vom Widerruf ausgeschlossen. Sind sind zusammengebaut zwar sowas wie ein Einzelstück, können aber mit zumutbarem Aufwand wieder zerlegt werden und sind somit nach Widerruf nicht unverkäuflich.
Nur wenn speziell angefertigte Dinge ohne großen Aufwand nicht wieder in den Ursprungszustand gebracht werden können (z.B. weil Material abgetragen wird oder aufgetragen wird wie z.B. bei Möbelstücken) ist der Widerruf ausgeschlossen. Es wurde jedoch schon mehrfach von Gerichten bestätigt, dass ein aus handelsüblichen Bauteilen zusammengebauter PC mit zumutbarem Aufwand wieder zerlegt werden kann und die die Teile somit relativ einfach wieder genutzt bzw. verkauft werden können.
Nur wenn speziell angefertigte Dinge ohne großen Aufwand nicht wieder in den Ursprungszustand gebracht werden können (z.B. weil Material abgetragen wird oder aufgetragen wird wie z.B. bei Möbelstücken) ist der Widerruf ausgeschlossen. Es wurde jedoch schon mehrfach von Gerichten bestätigt, dass ein aus handelsüblichen Bauteilen zusammengebauter PC mit zumutbarem Aufwand wieder zerlegt werden kann und die die Teile somit relativ einfach wieder genutzt bzw. verkauft werden können.
gandalf100
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2012
- Beiträge
- 584
Ist etwas kaputt oder was ist eigentlich das Problem? Vielleicht reicht es ja, wenn ein Teil getauscht wird? Man muss bedenken, die hätten auf einen Schlag etwa 10 gebrauchte Einzelteile dort liegen, irgendwie ziemlich anstrengend, auch für die anderen Kunden, die kriegen vermutlich deine Teile dann...
Zuletzt bearbeitet:
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