Neue AIO gesucht, Alder-Lake S

PR3D4TOR

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Servus,

Bin gerade dabei mein System etwas umzugestalten, neuer Unterbau steht schon (Alder-Lake) samt Umrüstung von HDDs auf SSDs, jetzt kommt noch Gehäuse und Kühlung.

Hatte bisher eine Corsair AIO (360er), war ganz zufrieden damit, jedoch gibt es für die alte Version kein Umrüstkit für LGA 1700.

Wichtig hierbei ist mir:

  • relativ leise bei akzeptabler Kühlleistung (ohne OC) eines 12700K
  • RGB-BlingBling ist erwünscht

Als Gehäuse werde ich entweder das Corsair 5000X RGB oder ein Fractal Design Meshify 2 wählen.

Meine Auswahl bisher:

H150i Capellix
Liquid-Freezer 360 A-RGB
Eisbaer Pro Aurora 360

-> Welche der drei (oder andere) würdet ihr wählen in Bezug auf Lautstärke out of the box mit Software-Anpassungen?
Am einfachsten wäre die H150i mit iCue, da auch Corsair RGB RAM und ggf. ein Corsair iCue Gehäuse samt Tastatur/Maus vorhanden ist.

Jedoch höre ich insbesondere über die Arctic Kühlung sehr gute Sachen. Die Alphacool Version soll auch sehr gut sein.
 
Das ist auch meine Vermutung. Corsair ist von den Pumpen her nicht so das Gelbe vom Ei.

Kannst du mir vlt. noch den Unterschied zwischen Eisbaer Aurora non-Pro und der o.g. Eisbaer Pro nennen?

Klar, Datenblatt liest sich etwas anders, aber die Pumpe und Lüfter scheinen geändert zu sein? Was ist die bessere Version? `LGA 1700 Kompatibilität nur mit der non-Pro?

Laut Alphacool Homepage ist die Pro auch kompatibel mit dem LGA 1700:
https://forum.alphacool.com/threads/alder-lake-lga-1700-und-intel-sockel-p-4189-compatibility.2355/
 
die pro variante ist eher für HEDIT berreich gedacht ala Threadripper und XENON sieht man auch an den sockeln die unterstützt werden aber laut alphacool passt auch der sockel 1700 bei der pro variante sehe ich gerade

den einzigsten vorteil den die eisbär hat man kann wasser nachfüllen wenn mal über die dauer etwas fehlt und man kann die pumpe wechseln wenn sie mal verrecken sollte deswegen habe ich mir damals die eisbär gekauft und nie bereut
 
Zuletzt bearbeitet:
klarer vorteil wie eben erwähnt man kann bei der eisbär flüssigkeit nachfüllen und im worstcase kann man die pumpe wechseln der aio wenn sie mal defekt ist und eben kupferkühler

auf der anderen seite bietet liquid ein super preisleistungs packet mit einem 38mm dicken radiator aber man brauch eben dann auch entsprechend platz um sie zu verbauen und man kann leider weder was nachfüllen noch die pumpe wechseln

ich persönlich würde die 10€ aufpreis zahlen für die eisbär
 
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Vorteil der Eisbär:
  • Kupfer-Radiator
  • Modular aufgebaut: Pumpe austauschbar, nachfüllbar, da "echter" AGB im Kühlkörper

Nachteil:
- keine(!) Garantie, Alphacool gibt quasi nur zwei Jahre Gewährleistung (https://forum.alphacool.com/threads/alphacool-eisbär-280-garantie.1274/)

Vorteil der Liquid Freezer:
  • 6(!) Jahre Garantie
  • im Vergleich sehr dicker Radiator
  • VRM-Lüfter

Nachteil:
- eigentlich keiner...

Für mich ist die fehlende Garantie eigentlich Killer. Auch wenn Alphacool wohl im Gewährleistungszeitraum recht kulant ist.
Und rein subjektiv: Sind beides nicht die schönsten Lösungen. Allerdings ist die Eisbär (egal ob Pro oder non-Pro) schon ein Klotz.

Und AiO kauft man sich, wenn wir ehrlich sind, vor allem wegen der Optik. Wäre die Optik egal, tut es auch weiterhin jeder halbwegs solide Luftkühler ^^"
 
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PR3D4TOR schrieb:
Bin gerade dabei mein System etwas umzugestalten, neuer Unterbau steht schon (Alder-Lake) samt Umrüstung von HDDs auf SSDs, jetzt kommt noch Gehäuse und Kühlung.
Was heißt bei dir steht schon? Schon die Sachen gekauft und verbaut? Bei ASUS kannst du einfach deinen bestehenden Kühler weiter verwenden, dafür sind die doppelten Löcher im Board.
1637581582308.png
 
kachiri schrieb:
Nachteil:
- keine(!) Garantie, Alphacool gibt quasi nur zwei Jahre Gewährleistung (https://forum.alphacool.com/threads/alphacool-eisbär-280-garantie.1274/)
Das ist kein Nachteil, Gewährleistung ist besser als Garantie.
Nachteilig wäre, dass der Hersteller keine weitergehende Herstellergarantie bietet über die zweijährige Gewährleistung hinaus.

Garantie ist immer freiwillig und zu den Konditionen des Herstellers, Gewährleistung ist gesetztlich geregelt und für den Verbraucher die bessere Regelung.
 
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Also wenn dann würde ich zur Alphacool Aurora non Pro raten. Eben aus den oben genannten Gründen plus einem weiterem:

Modular Aufbau - Einzelne Komponenten können bei Defekt getauscht werden. Zusätzlich Option zur Erweiterung.
Richtiger AGB in der Pumpe integriert. Mindert die Gefahr von Luft im Kreislauf.
Kann wieder befüllt werden.

Und

Reiner Kupfer Radiator. Also bessere Kühlleistung und geringere gefahr von Korusion da kein Mix von unterschiedlichen Metallen.

BTW. Muss es ein 360er Radi sein? oder reicht auch ein 280er? 280er sind nur minimal kleiner dafür aber brauchst du auch nur zwei Lüfter.

Bei beiden Gehäuse wäre der Einbau einer 280er AIO im Deckel möglich und auch allgemein zu empfehlen. Ich hab zwar meien AIO am Boden liegen aber da ich selber eine Alphacool Aurora habe und der AGB entsprechend groß ausfällt brauch ich mir keine Gedanken machen zwecks Luft im Kreislauf und mögliche zusätzliche Lärmquellen.
 
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Die Vor- und Nachteile hat ja @kachiri schon sehr schön auf den Punkt gebracht. Aber manchmal ist Optik ja nicht alles und ´ne AiO passt besser ins airflow-Konzept. So bei mir mit der 360er Liquid Freezer. Und das ist ja ein echter Schnapper. Bisher (knapp 11 Monate) keine Probleme - und 6 Jahre Garantie sind mir Sicherheit genug.
 
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prian schrieb:
Das ist kein Nachteil, Gewährleistung ist besser als Garantie.
Das erläutere mir. Gewährleistung bedeutet, gemäß Gesetz, erstmal nur, dass der Händler dafür haftet, wenn der Defekt auf ein zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Mangel zurückzuführen ist. In den ersten sechs Monaten muss er dir beweisen, dass dem nicht so ist. Ab dem 7. Monat ist man als Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag.
Fast unmöglich und in der Regel extrem aufwendig.

Die gesetzliche Gewährleistung "sichert" dir quasi nur, ein zum Kaufzeitpunkt einwandfreies Produkt erhalten zu haben.

Eine Garantie geht in der Regel darüber hinaus. Denn mit einer Garantie "sichert" dir der Hersteller quasi zu, dass sein Produkt im Garantiezeitraum nicht kaputt geht und wenn doch, er (i.d.R.) kostenfrei tätig wird.

Die Gewährleistung ist quasi nicht mehr als ein gesetzlicher "Mindestschutz" davor, dass man dir Schrott andreht...


Bezüglich 280er AiOs:
Gerade beim Einbau im Deckel hat man mit 280er AiOs schnell das Problem, dass sie aufgrund der VRM-Kühler nicht passen. Auch wenn es im Gehäuse grundsätzlich möglich ist, wird es durch die meisten MBs verhindert.
 
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@kachiri

Hm, das ist ein Argument. Da tendiere ich tatsächlich eher zu Arctic. 6 Jahre bleibt sowieso kein CPU-Kühler in meinem System. Nur GWL ist etwas schwach meiner Ansicht nach.


@xexex

Alles bis auf Kühler, Gehäuse schon verbaut. Derzeit mit einem Luftkühler (Arctic eSports Duo 34). Haben mir hier auch ein Umrüstkit mitgegeben.

@prian

Inwiefern ist Gewährleistung Garantie vorzuziehen? Bei der Gewährleistung gibts, nach österreichischem Recht zumindest, nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr, was je nach Händler/Hersteller ein Problem sein kann. Und da ich aus Österreich bestelle bzw. hier wohne gilt nationales Recht.

2 Jahre Gewährleistung habe ich so oder so. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Zusätzlich zur Gewährleistung kann der Hersteller eine davon unabhängige freiwillige Garantie anbieten. Sehe da keine Nachteile bei einer zusätzlichen Garantie zur Gewährleistung.

@Prisoner.o.Time

Einbau ist oben geplant. Mir wäre eine 360er AIO lieber, da einfach leistungsfähiger bzw. mehr Potential.
 
PR3D4TOR schrieb:
Nur GWL ist etwas schwach meiner Ansicht nach.
Finde ich auch. Auch wenn Alphacool wie gesagt da doch scheinbar sehr kulant ist und die Gewährleistung eher im Sinne des Kunden auslegt. Aber es hebt schon so ein wenig den Vorteil der "Wartbarkeit" auf.
Und AiOs können nun einmal anfälliger als Luftkühler sein. Und da ist man bei 6 Jahren Garantie halt besser aufgehoben, als bei 2 Jahren.

Den Vorteil des Kupfer-Radiators in Bezug auf Kühlleistung hebt der größere Radiator der Artic ja auch irgendwo wieder auf. Das Problem des Materialmix Kupfer/Alu ist in der Regel nicht sonderlich relevant, wenn es die Hersteller richtig machen.
 
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kachiri schrieb:
Das erläutere mir. Gewährleistung bedeutet, gemäß Gesetz, erstmal nur, dass der Händler dafür haftet, wenn der Defekt auf ein zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Mangel zurückzuführen ist. In den ersten sechs Monaten muss er dir beweisen, dass dem nicht so ist. Ab dem 7. Monat ist man als Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag.
Das ist korrekt, aber Januar 2022 gilt ein Jahr (Gesetz muss noch gegossen werden).
Und das ist auch das Problem mit der Gewährleistung, die Beweislastumkehr.

Wenn aber die Gewährleistung "zieht", dann ist der Kunde besser aufgestellt als bei einer freiwilligen Herstellergarantie, das wollte ich damit aussagen.

Wenn man die Wahl hat, bist Du als Kunde mit Gewährleistung meist besser dabei, denn das ist gesetztlich geregelt.

kachiri schrieb:
Fast unmöglich und in der Regel extrem aufwendig.
Das ist oft ein Problem, das ist leider korrekt.

kachiri schrieb:
Die gesetzliche Gewährleistung "sichert" dir quasi nur, ein zum Kaufzeitpunkt einwandfreies Produkt erhalten zu haben.
Nein, das ist falsch, das geht über den gesamten Gewährleistungszeitraum

https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung

Aber nicht falsch verstehen, ich sehe es auch gerne, dass ein Hersteller von seinem Produkt so überzeugt ist, dass er freiwillig das eine oder andere Jahr noch Garantie darauf gibt, zu welchen Konditionen auch immer.

PR3D4TOR schrieb:
2 Jahre Gewährleistung habe ich so oder so. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Zusätzlich zur Gewährleistung kann der Hersteller eine davon unabhängige freiwillige Garantie anbieten. Sehe da keine Nachteile bei einer zusätzlichen Garantie zur Gewährleistung.
Es gibt auch keine Nachteile, wenn der Hersteller freiwillig eine längere Garantie gibt als die Gewährleistung ist, aber eben zu seinen Konditionen.
Wenn die z.B. lauten, dass der Hersteller die Hälfte der Materialkosten und der Kunde die andere Hälfte + Arbeitszeit zu tragen hast, dann ist das auch eine Garantie, keine sehr gute in diesem fiktiven Beispiel.
Man kann dann darauf eingehen oder auch nicht.
 
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Hier mal ein schöner Vergleich zwischen einer 280er und 360er AIO. Letzten Endes musst du entscheiden was dir lieber ist und worin die Vor / Nachteile von 2x 140mm vs 3x 120mm Lüftern besteht.
 
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prian schrieb:
Nein, das ist falsch, das geht über den gesamten Gewährleistungszeitraum
Ja, natürlich. Aber es sind eben keine Mängel abgedeckt, die erst mit der Zeit entstehen. Ein Fehler muss, damit er unter die Gewährleistung fällt, auf einen Mangel bei Kauf zurückzuführen sein. Das ist aber quasi unmöglich zu beweisen...
Insofern ist die Verlängerung des Zeitraums bis zur Beweislastumkehr schon einmal eine Hilfe. Eigentlich ist die Beweislastumkehr in den meisten Fällen ohnehin total... sinnlos.

Mal ein Beispiel in Bezug auf eine AiO: Ich kaufe die AiO. Ich baue sie ein und für mich ist auf Anhieb kein Mangel zu erkennen. Ich benutze die AiO also. Alles wunderbar. Nach 4 Monaten merke ich, dass der Lüfter anfängt zu rattern. Das kann auf einen Mangel zum Kaufzeitpunkt zurückzuführen sein, muss aber nicht. In den ersten 6 Monaten bin ich aber safe - ich bekomme Garantie Ersatz.
Ab dem 7. Monat oder demnächst ab den 13. Monat könnte der Händler durchaus von mir verlangen, nachzuweisen, dass ich den Defekt nicht z.B. selbst verursacht habe...

Ist auch sehr konstruiert. Bei einem Lüfter wird wohl kein Händler groß Problem machen... Allgemein wird Gewährleistung bis zu gewissen Summen ohnehin sehr kulant ausgelegt. Letztes eine Tastatur nach 9 Monaten getauscht, die Probleme gemacht hat. Wurde nicht einmal überprüft. Händler hat mir eine neue Tastatur aus dem Regal geholt und mitgegeben. Musste nicht einmal irgendwas unterschreiben...
 
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Ich tendiere derzeit eher zum Arctic Liquid Freezer.

Zw. 280 und 360mm scheint ja wirklich kaum ein Unterschied zu bestehen. 2x 140mm vs. 3x 120mm. Nach dem Video würde ich sogar 2x 140mm wählen.
Vermutlich würde erst der Arctic 420mm mit 3x 140mm spürbare Kühlvorteile bringen?
https://geizhals.at/arctic-liquid-freezer-ii-420-a-rgb-acfre00109a-a2625780.html

Wie siehts mit dem 420er aus? Der ist ja recht monströs und fraglich ob der ins Corsair 5000X passt.

Gibt es sonst noch Alternativen? Corsair ist wegen der Pumpe eher auszuschließen?
 
PR3D4TOR schrieb:
Aha, dachte ich mir schon (2011, TR4, etc.) also nicht das Optimale für LGA 1700.

Gut, dann wohl Liquid-Freezer 360 A-RGB oder Eisbaer Aurora non-Pro.


Ich glaub du hast da etwas falsch verstanden, AIO's die auch für Threadripper und co sind, sind Grundsätzlich besser. Weil Sie einen viel größeren Kühlerboden haben und die Kühlfinnen auf dem Kühlboden auch viel länger gezogen sind.

Deswegen sollte man immer eine AIO nehmen die eben auch für Threadripper und co ist weil Sie viel mehr Abwärme aufnehmen kann weil die Fläche eben viel größer ist. Es gibt AIO's die decken nicht mal den CPU Heatspreader ab mit den Kühlfinnen!

Deswegen gibt es nur 3 AIO's die man empfehlen kann.

Alphacool Eisbär PRO

Arctic Liquid Freezer (oder RGB variante davon)

Alpenföhn Gletscherwasser High Speed


Alle anderen sind Fehlkonstruktionen, da wollen die Hersteller nur ein Stück vom Kuchen abhaben. Denn der Markt für AIO's ist Millionen Euro schwer und wer lässt sich sowas durch die Lappen gehen?
 
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@kachiri
Die Aussage ist eben nicht korrekt, die Gewährleistung ist für alle Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit da, aber die Beweislastumkehr torpediert das für Verbraucher.

Aus dem Link oben von der Verbrauchtschutzzentrale:

Inhalt der Gewährleistung​

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.
Aber:
Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Nach einer Gesetzesänderung gilt diese Vermutung ab 2022 für ein ganzes Jahr. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand
Das ist das Problem an der Regelung, ich finde das nicht gut.

Allerdings ist das auch für Händler kompliziert, die haben KEINE Gewährleistung.
Wenn also eine Platte - wo der Händler zwei Jahre Gewährleistung geben muss ggü. dem Endkunden, der Hersteller aber nur ein Jahre Garantie bietet - defekt wird, dann hat der Händer im schlimmsten Fall die A-Karte gezogen. Deshalb beharren vielen Händer auf diesen Nachweis nach 6 Monaten bzw. 12 Monaten ab kommendem Jahr.

Da sieht man wieder, gut gemeint, scheiße umgesetzt.

Weiterführende Info:
https://www.verbraucherzentrale-nie...eren/garantie-gewaehrleistung/ware-mangelhaft
 
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