PKW wirtschaftl. Totalschaden und Fragen dazu.

blueGod

Commander
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Hallo zusammen,

ich hatte gestern einen klassischen Auffahrunfall. Ein Mercedes hinter mir hat mich auf einen Vordermann aufgeschoben. Ergebnis (lt. BMW) 21660€ Schaden.

Jetzt zu meinen Fragen: Lt. BMW liegt der Wiederbeschaffungswert bei 17350€ und somit gilt der Wagen (auch unter Anwendung der 130% Regelung) als wirtschaftlicher Totalschaden.
Wundern tun mich 2 Dinge: 1) wenn ich 17350 € x 1,3 rechne, komme ich auf eine Summe die über dem angegebenen Schaden liegt. 2) Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Wagen mit 99000km einen Wiederbeschaffungswert von nur 17350€ hat (insbesondere bei der Ausstattung – sofern das mit eingerechnet wird). Wie kommen die auf den Wert? Angeblich läuft auch schon eine Händlerinterne Auktion auf den Wagen – hierüber hatte man mir nichts erzählt.

Der Unfall ist noch sehr frisch und ich werde zeitnah einen Termin bei BMW haben. Fest stehen für mich 2 Punkte. 1) Reparieren lassen möchte ich ihn so oder so nicht. 2) Ich möchte mich ungerne mit nur 17350€ abspeisen lassen.

BMW hat am Tag des Unfalls mit meiner Einverständnis eine RA-Kanzlei beauftragt, die sich um alles kümmern soll (auch Schmerzensgeld usw.). Die Schuld des Mercedes-Fahrers ist lt. Polizei und Zeugen klar festgestellt worden und auf dem Unfallbericht steht „keine weitere Bearbeitung durch die Polizei“. Verwarngeld ist vom Mercedesfahrer ebenfalls schon gezahlt worden.
Ich habe eben erst von der Schadenshöhe erfahren und werde auch morgen nochmals mit der Kanzlei sprechen, ich weiß allerdings nicht so recht auf wessen Seite die stehen.
Eine Rechtsschutz-Versicherung habe ich für Alles außer Verkehr - von daher war ich über den Vorschlag von BMW froh.

Über den ein oder anderen Tipp von euch wäre ich sehr dankbar!
 
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Wenn du im ADAC bist, bietet dieser eine kostenlose Erstberatung.
Auch für "Normal"-Mitglieder.
 
Diese händlerinterne Auktion ist afaik normal: Dein Restwert ist 17350,-€. Die Versicherung bietet den Wagen mit Totalschaden in einem Portal an. Der Höchstbietende bekommt dann den Zuschlag. Du würdest diesen Betrag bekommen und den Differenzbetrag zu den 17350,-€ von der Versicherung. War damals zumindest bei meinem Totalschaden so. Allerdings war es damals so, dass die Entscheidung bei mir lag, was mit dem Fahrzeug passiert. Von der Versicherung bekommt man immer nur den Differenzbetrag. Bspw. bietet der Höchstbietende dann 5000,-€, du bekommst von der Versicherung 12350,-€. Wenn du die Kiste privat für 7000,-€ losbekommst, dann bekommst du eben 7000,-€ plus die 12350,-€ von der Versicherung und hast 2000,-€ mehr.

Info ohne Gewähr, dass es immer noch so geregelt wird. Bei mir ist das ganze inzwischen fast 10 Jahre her und in Summe waren Fahrzeugwert und Schaden im Bereich 5000,-€ bis 6000,-€.

Gruß

Micha
 
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Da du nicht schreibst, was genau es für eine Ausstattung etc. hat. Mach doch einfach folgendes; Suche unter Mobile ein vergleichbaren BMW mit deiner Ausstattung, Laufleistung usw.. Dann siehst doch für welche Preise die gehandelt werden. So hast du diesbezüglich schonmal einen Anhaltspunkt.
 
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Ich glaube kaum, dass die Versicherung über den Wiederbeschaffungswert verhandelt...

Gruß

Micha
 
Den Wiederbeschaffungswert legt auch nicht die Versicherung fest, sondern ein Gutachter und da hat man immer das Recht auf einen eigenen, Ausnahmen wie Bagtelgrenze ist hier wohl egal.
Du brauchst auch keine Verkehrsrechtsschutz, da die Kosten für Deinen Anwalt die gegnerische Versicherung trägt, auch hier natürlich am vorliegenden Fall ausgehend.
Das Restwertangebot der Versicherung musst Du selbstredend nicht annehmen, hatte letztes Jahr auch den Fall und hab das Fahrzeug anderweitig verkauft. Die Versicherung interessiert das nicht, die zahlen halt maximal die Differenz aus Wiederbeschaffung und Restwert, wie @jurilein schon gesagt hat, auch wird die Versicherung nicht verhandeln.

Aber ob ich jetzt dem Anwalt nicht trauen würde. Ich weis ja nicht. Ich denke der handelt schon in Deinem Interesse auch wenn er von BMW vermittelt wurde.

Was @Thorle sagt, ist natürlich auch sehr sehr wahr. Wir können die Richtigkeit, nur mit der Angabe BMW und 99000km absolut nicht einschätzen.
 
blueGod schrieb:
BMW hat am Tag des Unfalls mit meiner Einverständnis eine RA-Kanzlei beauftragt, die sich um alles kümmern soll (auch Schmerzensgeld usw.). Die Schuld des Mercedes-Fahrers ist lt. Polizei und Zeugen klar festgestellt worden und auf dem Unfallbericht steht „keine weitere Bearbeitung durch die Polizei“.

Das war schon der erste Fehler. Die Händler haben meisten Verträge mit irgendwelchen Kanzleien und diese Kanzleien haben dann hunderte Fälle, die sie lieblos bearbeiten bzw. einfach nur abarbeiten. Die bekommen ihr Geld ja sowieso, ob sie was für Dich tun oder nicht. In den meisten Fällen behandeln die alle solche Fälle eher Stiefmütterlich.

Da Du keine Schuld am Unfall hast, trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten vom Anwalt, Gutachter, etc. pp.. Du hättest Dir in Ruhe einen guten Anwalt für Verkehrsrecht suchen können, diesen dann beauftragen sowie einen guten Gutachter suchen (auf keinen Fall den der gegnerischen Versicherung akzeptieren!).

Da der Anwalt und Gutachter von BWM beauftragen worden sind, wirst Du (falls sie Dir nicht gefallen) nicht ein zweites Mal bezahlt bekommen, falls Du Andere willst. Ist alles etwas blöd gelaufen.
 
Die These "Anwälte bekommen ihr Geld sowieso, ob sie was für dich tun oder nicht" halte ich für sehr gewagt.

Warum eigentlich immer von schlimmsten ausgehen?
Die guten Anwälte für Verkehrsrecht warten auch nicht auf genau den Threadersteller, die haben mit Sicherheit auch ihre hunderte Fälle.

Die nächste Frage ist, hast Du von BMW ein Gutachten bekommen oder einen Kostenvoranschlag inkl. geschätztem Restwert?
Ich lese hier bisher nichts von einem von BMW beauftragten Gutachter.
 
Zuerst mal tut mir das für dich Leid, hoffe dir gehts wenigstens gut.

Wenn du mit den 17000€ nicht einverstanden bist, dann kontaktiere zuerst mal den eingesetzten Anwalt und sag ihm das. Der Anwalt ist auf jeden Fall nicht auf der Seite des Unfallgegners. Der zahlt. Ob er zu BMW gehört oder nicht spielt für dich keine Rolle. Wenn der BMW-Anwalt einen Gutachter schickt, der den Wiederbeschaffungswert auf 26.000€ festlegt hat BMW davon nicht mehr als bei 17.350€ Wiederbeschaffungswert . Daher ist er klar auf deiner Seite. Die größere Frage ist wie viel Mühe sie sich geben.

Das Mandat notfalls einem anderen Anwalt zu übertragen sollte kein Problem sein.

Wer hat den Gutachter bestellt? War überhaupt schon ein Gutachter da oder sind die 17k nur geschätzt von BMW? Wenn du schon ein Gutachten hast müsste da auch ein Restwert abgegeben sein. Der ist aber nur dann relevant wenn du das Unfallauto selbst verkaufen willst. Dann bekommst du 17350€ abzüglich Restwert.

Die Ausführung von Jurilein ist ggf. etwas verwirrend geschrieben. Du bekommst nach dem aktuellen Stand 17.350€ und verlierst das Eigentum an deinem Unfallauto. Von wem du das Geld bekommst ist erstmal nebensächlich.
 
Wenn du nicht schuld bist kannst du zu einem RA deiner Wahl gehen und der Anwalt rechnet direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab. Dazu benötigst du keine Rechtsschutzversicherung.

Die Schadenshöhe sowie den Wiederbeschaffungswert würde ich übrigens von einem Unabhängigen Gutachter feststellen lassen (nicht Dekra oder sonstige Konstrukte welche gerne von Versicherungen eingesetzt werden).
 
Ich hattte vor 5 Jahren einen ähnlichen Fall:

Es war auch mein BMW und der Reswert wurde vom Gutachter auch einige Tausend Euro zu gering eingeschätzt (ähnlicher Restwert wie deiner).
Dies habe ich dem Gutachter dann auch mitgeteilt und gesagt, dass ich mit der Summe kein ähnliches Fahrzeug finde (lag vor allem an der Austattung, war ein 120d mit NP von 50k). Gleichzeitig habe ich ihm ähnliche Fahrzeuge von mobile.de geschickt. Anschließend willigte er ein und der Restwert wurde deutlich angehoben. Oft werden die Restwerte nicht am realen Markt sondern über Schwacker oder ähnliches verglichen. Gerade bei besonderer Austattung, also wenn es kein 0815-ausgestatteter Wagen ist, gibt es dann Differenzen.

Der Gutachter ist ja neutral (bzw. sollte er sein), also nicht auf der Seite der Versicherung. Man kann auch selber einen Gutachter beauftragen (glaube ich). Und Gutachter sind auch nur Menschen und können nicht jedes Fahrzeug immer exakt bewerten ;)

EDIT: Poste doch sonst einfach mal deinen Wagen mit (grober) Austattung. Dann können wir dir evt. mehr helfen ;)
 
Die Schuld des Mercedes-Fahrers ist lt. Polizei und Zeugen klar festgestellt worde

Ich hatte soaws schön öfter und nie hat die Polizei festgestellt wer "Schuld" war sondern nur Ihre Sicht der Dinge notiert. Die Schuld wurde immer vor Gericht geklärt. ist das nun anders?
 
Wenn kein Verfahren, dann kein Gericht? *g*
Wenn der Unfall-Gegner seine Schuld eingesteht, wird es kein Verfahren geben. Wozu auch.
 
Darum geht es mir nicht, es geht darum das die Polizei keine Schuld feststellt.
 
AFAIK machen die das auch nicht, sondern schildern wie du schon sagtest nur ihre Sicht der Dinge. Die impliziert dann auch wen Sie für schuldig halten. Wenn weder der betroffene Fahrer, noch dessen Versicherung dagegen vorgeht könnte man das laienhaft auch als Feststellung der Schuld bezeichnen.
 
Mracpad schrieb:
laienhaft auch als Feststellung der Schuld bezeichnen
So viel Laie kann man gar nicht sein, um das so zu bezeichnen. Zumindest nicht, wenn man ansatzweise das Grundprinzip der Gewaltenteilung verinnerlicht, mithin ein Mindestmaß an Demokratieverständnis hat.
 
Vermutlich hast du Recht und der TE existiert nicht oder lebt in einem Iglu. Genau wie diejenigen hier, welche geantwortet haben ohne sich an der Formulierung des TE zu stören.
 
blueGod schrieb:
Angeblich läuft auch schon eine Händlerinterne Auktion auf den Wagen – hierüber hatte man mir nichts erzählt.
Das hast du ja auch alles dem Anwalt übertragen.

blueGod schrieb:
1) Reparieren lassen möchte ich ihn so oder so nicht.
Dann greift die 130% Regelung bei dir nicht.

blueGod schrieb:
Ich habe eben erst von der Schadenshöhe erfahren und werde auch morgen nochmals mit der Kanzlei sprechen, ich weiß allerdings nicht so recht auf wessen Seite die stehen.
Da kannst du dich, wenn es dir zu wenig ist, vermutlich nur mit eigenem Gutachter wehren - vorher natürlich die Kommunikation mit dem Anwalt suchen.
 
@ jurilein, Es geht auch nicht um ein Verhandeln mit der Versicherung, es geht um das argumentieren beim Gutachter der seine Schätzung an die Versicherung weitergibt.

@Thorle, danke Dir, genau das habe ich bereits gemacht - und sehe mich in der Annahme, dass der Wagen mehr wert ist, bestätigt.

@NeoHazard, ja das mit dem ersten Fehler und der lieblosen Abarbeitung kann ich bis hierhin bestätigen. Es war halt eine Extremsituation. Da klang BMW-Filiale und empfohlender Anwalt vernünftig. Im Nachhinein würde ich das aber anders machen.

@FrankenDoM. Das Gutachten wurde über BMW bei der Dekra angestoßen. Das Gutachten habe ich erst seit Freitag vorliegen. Schaden liegt final bei 25.000€ inkl. Steuern. Der Wiederbeschaffungsawert bei knapp 18500€.

@h00bi, Das mit dem Mandat neu übertragen wird nicht mehr so einfach gehen. Ich habe nunmal einen Anwalt gewählt. Eine einfache Übertragung wird da kaum klappen sofern die nicht grob gegen Ihre Pflichten verstoßen.

@alex1515 genau das wurde mir ebenfalls geraten. Ich werde Dienstag morgen mit dem Gutachter KOntakt aufnehmen und meine Recherchen erläutern. Das mit der genauen Ausstattung erspare ich euch. Ich denke ichweiß schon ziemlich genu was der Wagen auf dem Gebraucht markt bringt - sehe mich da auch durch diverse Einschätzungen aus dem BMW Forum bestätigt.

@Stevo86 @Mracpad , vielleicht hab ich mich da falsch ausgedrückt. Der Mercedes Fahrer hat zugegeben aufgefahren zu sein und hat aufgrund dieses Vergehens auch schon ein Verwarngeld der Polizei aktzeptiert. Das habe ich mit Schuld gemeint. Dass die Polizei keine Schuld sondern nur Abläufe feststellt ist mir klar. Der Kern der Aussage ist allerings, dass die "Schuld" klar ist und es kein Anfechtungs-Verfahren vor Gericht geben wird. Zumindest hat das der Mercedes Fahrer - mit dem ich in Verbindung stehe - gesagt.

@voodoo44 ich habe keinem Anwalt irgendeine Auktion übertragen. Das macht BMW. Der Wert der bei der Auktion rauskommt ist der Wert, den mir die Versicherung - wie u.a. jurilein schon richtig geschrieben hat - vom Wiederbeschaffungswert abzieht.

Ich werde mich mit einem eigenen Gutachter wehren wenn die Dekra wirklich uneinsichtig sein sollte. Das wird sich alles morgen klären, ich hoffe aber mal darauf dass meine Argumente greifen.

Nochmal danke für alle hilfreichen antworten. Wie ihr euch vorstellen könnt war einiges an Recherche notwendig und ich war zweilich sehr eingebunden - daher die sehr späte Antwort.

Eine letzte Frage habe ich allerdings noch. Ich bin an irgendeiner Stelle darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Wiederbeschaffungswert inkl. Steuer ist und ich nur den Netto Betrag ausgezahlt bekomme. Ist das so richtig. Ich lese dazu verschiedene Meinungen.


 
Zuletzt bearbeitet:
"BMW hat am Tag des Unfalls mit meiner Einverständnis eine RA-Kanzlei beauftragt, die sich um alles kümmern soll"
Ich dachte, die RA Kanzlei soll sich "um alles" kümmern? Die kümmern sich also auch darum, das Auto zu versetzen - du bekommst einfach nur den Geldwert. Aber vielleicht interpretiere ich dein "um alles kümmern" auch falsch, indem ich hier annehme, du hättest das eben "alles" abgetreten.
 
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