Problem mit einem An und Verkauf Geschäft.

Blanko3

Lieutenant
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Juli 2009
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Habe folgendes Problem,meine Frau hat in einem An und Verkauf in unserer Stadt ein Gameboy Advance zum verkauf angeboten.Sie musste ihre Adresse das Datum wann Sie es abgegeben hat den Verkaufspreis und die Nummer unter der Artikel geführt wir Unterschreiben und hat auch eine Ordnungsgemäße Quittung als nachweiß dafür erhalten.Sie hat nichts Unterschrieben wegen einer Garantie die Sie vielleicht übernimmt oder sonst noch irgendwelche AGBs.
Ihr wurde gesagt wen das Gerät verkauft ist bekommt Sie ihr Geld ausgehändigt.Heute waren wir gerade in der Stadt und haben gesehen das das Gerät nicht mehr im Schaufenster lag.Erst ist meine Frau allein hineingegangen und die Verkäuferin teilte ihr mit das meine Frau ihr Geld erst Freitag bekommt wegen einer angeblichen Garantie falls der Käufer das gerät wegen eines defektes bis dahin zurück gibt,dan hat die Verkäuferin mich mitbekommen wie ich mich zu meiner Frau gestellt habe und Sie hatte wahrscheinlich auch mitbekommen wie ich das Gespräch zwischen ihr und meiner Frau schon mitverfolgt habe und auf einmal kam Sie ins stottern und sagte zu meiner Frau lassen Sie mir wenigstens bis Donnerstag Zeit dann können Sie sich ihr Geld abholen.
Irgendwie kam mir das mit der Garantie auch wie eine Ausrede vor,denn wo gibt es so was das ohne Zustimmung des Verkäufers das Gerät mit Garantie verkauft wird.
Was mir aufgefallen ist das der An und Verkauf auch Gutscheine anniemt,das ist doch irgendetwas mit Arbeitsamt.Liegt es vielleicht daran.Wie sollte ich weiter vorgehen wenn ich Morgen das Geld nicht bekomme.:(
 
Hi,

meine Güte...warte doch erstmal bis Morgen ab. Wenn du dann immer noch kein Geld hast drohe mit einem Anwalt und fertig.

VG,
Mad
 
Klarer Fall von ÜBERREAGIERT ;)

Bis Freitag warten? Kann dir ja egal sein was der LAden für Garantien gibt. Vielleicht ist es ja eine Art Rückgaberecht was Kunden eingeräumt wird. Sollte euch erstmal nicht interessieren.
 
Eben manche Leute können sich auch künstlich aufregen. Du hast doch eine Quittung?
Schon mal überlegt das der Laden eventuell eine dreitägige Funktionsgarantie bietet.
Beziehungsweise die Leute die Geräte innerhalb der Zeit bei dem Laden zurückgeben können? (Eventuell auch auf Kulanz?)

Was wäre denn wenn sie euch am ersten Tag das Geld ausbezahlt hätten und der Kunde hätte das Gerät nach 3 Tagen wieder zurückgegeben?

Also mach dir da mal keine Sorgen und wenn sich da so ein komischer Kerl vor einem aufbaut, dann hätte ich schon Verständnis, dass eine Verkäuferin dort ins stocken gerät.
 
Vielleicht hätte sie das Gerät doch besser in der eBucht verkaufen sollen oder Du hier im Marktplatz denn allein die Tatsache dass sie das Geld erst bekommt wenn der Händler das Gerät weiterverkauft ist meiner Meinung nach ziemlich unseriös ausserdem sind Kommas Punkte und Absätze was für Anfänger.
 
Mir geht es auch nicht um den Geldbetrag sondern auch darum das ich mich nicht gerne für Dumm verkaufen lasse.
Aber vielleicht habt ihr ja recht und ich sollte mich mal wieder Beruhigen und einfach abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die Groß- und Kleinschreibung...

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um einen Shop wie "Piggybank" handelt? In dem Fall ist das vollkommen legitim und die Auszahlungsregelung dürfte im Vertrag bzw. den AGB stehen. Einfach mal lesen ;)
 
Nein es handelt sich um einen ganz normalen An und Verkauf und meine Frau wurde auf gar nichts hingewiesen.
 
Hi,

meine Frau wurde auf gar nichts hingewiesen

Also ohne mich aus dem Fenster lehnen zu wollen: Wenn die es auch nur halbwegs professionell / legal aufziehen sollte in dem Papier, dass deine Frau unterschrieben hat, irgendwas darüber stehen, wie und wann die Vergütung erfolgt!

VG,
Mad
 
Nein es war nur ein Ordner mit den ganzen registrierten Nummer von denen die dort was verkauft haben,also wie eine Tabelle.Es wurde nichts extra mit Aufgeführt was man irgendwie dann Unterschrieben hätte.Ihr wurde direkt noch mitgeteilt wenn das Gerät verkauft ist kann sie sich das Geld abhohlen.
 
Hi,

Es wurde nichts extra mit Aufgeführt was man irgendwie dann Unterschrieben hätte.

Tut mir leid, deine Sätze verstehe ich nicht so ganz. Habt ihr etwas unterschrieben / ein Schriftstück mit nach Hause bekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr einfach so das Gerät dagelassen habt oder doch?

VG,
Mad
 
Nein sie hat außer eine Karte wo das Datum und die Nummer für den Artikel vermerkt ist nichts weiter mitbekommen.
 
Hi,

Nein sie hat außer eine Karte wo das Datum und die Nummer für den Artikel vermerkt ist nichts weiter mitbekommen.

Öhm...macht ihr das immer so dass ihr Wertgegenstände ohne jegliche Sicherheit irgendwelchen fremden Leuten in die Hand drückt?

Ich lasse doch kein Gerät in einem Laden stehen ohne irgendein Schriftstück zu bekommen, dass mir zusichert, dass ich mein Geld dafür kriege bzw dass ich das Gerät überhaupt übergeben habe, oder?

VG,
Mad
 
finde ich auch ziemlich naiv, einfach was im Laden zu lassen ohne
mich vorher über die Modalitäten zu erkundigen und natürlcih am besten noch schirftlich festzuhalten
wie der Ablauf genau funktioniert.

Nichtdestotrotz abwarten, und morgen das geld abholen oder das Gerät zurückverlangen.
 
Geht also der Block verloren, dann gehen die Kunden leer aus?
nett...


nen Gameboy kostet ja nichts, also was solls.
Nochmal würde ich so einem Laden aber nichts überlassen.
 
Vermute mal, hier werden einige Dinge Verwechselt.

Der Laden dürfte im Grunde kein normaler/reiner An- und Verkauf sein, sondern eher ein Vermittler, wie z.B. auch Ebay, der zwischen Verkäufer und Käufer Waren gegen Provision nur Vermittelt. Und, genau wie Ebay mit Paypal, den Zahlungsverkehr übernimmt.

Und zweitens wird hier vermutlich auch Garantie und Gewährleistung verwechselt. Richtig ist, Garantie muß man bewusst geben. Wobei wohl mündlich auch reichen würde. Also nicht unbedingt schriftlich,

Im Gegensatz zur Gewährleistung. Die gewährt eine Privatperson automatisch, wenn Sie die Gewährleistung nicht Vertraglich aus schließen tut. Wobei dieser Auschluß nicht für die beworbenen Eigenschaften der Ware gelten. Also wenn Ihr der Ladenbesitzerin erklärt habt, das der Gameboy voll funktioniert, dann haftet Ihr dafür. Und da die Verkäuferin im Laden jetzt nicht alles selbst Prüfen kann, muß Sie euren Angaben erst einmal trauen. Das gleiche gilt dann vom Käufer. Der muß den weiter gereichten Informationen auch erst mal vertrauen. Und damit die Ladenbesitzerin jetzt nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, weil Ihr z.B. unbewusst falsche Angaben gemacht habt, bekommt der Kunde ein paar Tage Zeit zum Prüfen. Und Ihr erst danach das Geld. Würde Sie euch das Geld vorher geben, müßte Sie im Ernstfall euch Möglicherweise erst auf Geldrückgabe verklagen.Das Problem umgeht sie so.
 
Ja aber es wurde vereinbart nach dem die Ware verkauft wurde sollte sie das Geld bekommen.
Jetzt hat sie mir erzählt das sie es angeblich erst ein viertel Jahr später bekommen sollte und wo die Verkäuferin mich auf einmal gesehen hat den jetzigen Freitag und auf einmal schon Donerstag.Da kann doch einfach was nicht stimmen.:freak:
 
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