Problem mit MSI-Garantie

Janniator

Lt. Commander
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Hi,
Ich habe das in meiner Sig. genannte Notebook jetzt schon zum dritten Mal in RMA.
Msi hat mir auch schon ein neues, ähnliches Notebook als Austausch-Gerät angeboten, habe ich aber aufgrund des Preises abgelehnt (Mein NB hat 850€ gekostet und das Austauschgerät ca. 720€). Ich habe wie in der Garantie beschrieben nach dem Kaufpreis verlangt. Nun bekomme ich heute eine Mail, dass MSI mir nicht den vollständigen Kaufpreis zurrück zahlt weil das Gerät schon ein Jahr in Nutzung war (November 2009)!
Habe ich nun das Recht mich dagegen zu wehren oder bleibt mir nix anderes übrig, als das Angebot hinzunehmen?
 
so wie ich es weiß müssen die hier denn vollen Preis erstatten, denn du gibst es ja nicht einfach so zurück, sondern weil es eben ein Problem gibt was MSI nicht lösen kann.
 
Wenn ich mich nich komplett irre, dann sollten die verpflichtet sein, dir den Kaufpreis zu erstatten - soweit ich weiß (MUSS nich richtig sein, ist aber mein Wissensstand) hast du ne gesetzliche 2-Jahres-Garantie, innerhalb derer die das Teil zurücknehmen MÜSSEN wenns defekt ist. (Ich bin mir nur bei der Frist nich sicher, beim Rest schon^^)
Viele Hersteller werden dir sagen du müsstest ihnen das zum reparieren schicken und eventuell noch ohne Ersatzgerät, das ist aber schlichtweg nicht richtig.
Wenn du dir etwas gekauft hast und das innerhalb der Garantiezeit in einem durch die Garantie abgedeckten Maße (sprich: Eindeutig nicht deine Schuld) kaputtgeht, dann kannst DU entscheiden ob du das Geld oder n Ersatzgerät willst, die müssen da drauf eingehen, auch wenn sie dir etwas anderes sagen werden (wäre auch schön blöd von denen dir in dem Fall die Wahrheit zu sagen).
 
Du kannst nicht nach dem Kaufpreis gehen, schau dir die Produktdaten an. Wenn die Daten mit deinem übereinstimmen, würde ich zuschlagen. Ein Notebook mit dem gleichen Kaufpreis nach einem Jahr zu verlangen ist Unsinn. Das kann nämlich ein ordentliches Upgrade bedeuten. Außerdem sieh es doch so: Wenn das Ersatzgerät technisch deinem Alten entspricht, erhältst du ja quasi ein Neugerät.

@Aesfaloth: Du weisst aber schon das jeder Händler eigene Garantiebedingungen aufstellt, die der Käufer vor dem Kauf akzeptiert? Also erst bei den AGB von MSI schauen und nicht ins BGB oder sonstwo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heen schrieb:
Du kannst nicht nach dem Kaufpreis gehen, schau dir die Produktdaten an. Wenn die Daten mit deinem übereinstimmen, würde ich zuschlagen. Ein Notebook mit dem gleichen Kaufpreis nach einem Jahr zu verlangen ist Unsinn. Das kann nämlich ein ordentliches Upgrade bedeuten.

Darum gehts ihm soweit ich das verstehe ja nichtmal. Er will sein komplettes Geld zurück, also alles was er gezahlt hat und dafür denen das Notebook zurückgeben.
Und da steht ihm nach deutschem Recht nunmal der gesamte Kaufpreis zu, da gibts kein wenn und aber für den Verkäufer/Hersteller.
 
vielen dank für die shcnellen Antworten, mein bisheriger wissensstand ist ebenso :D und ich habe seit dem 2.RMA Fall auf mein VOLLSTÄNDIGEN Kaufpreis gebeten und jetzt beim dritten Mal habe ich auch nochma extra darauf hingewiesen, trotzdem bekomme ich erst ein Austauschgerät als Vorschlag und jetzt sone halbe Geschichte! Kann man denn so ignorant sein?! Langsam hab ich das Gefühl ich brauch nen Anwalt für die Sache :D
 
Also bis jetzt waren da keine rechtlich deckbaren Antworten enthalten (nur um 2 Jahre gesetzliche Garantie zu nennen oder "kein wenn und aber" :D - so einfach ist es nicht es gibt Gewährleistungsrecht und kein Garantierecht nur als kleine info)

So jetzt zu dir - brauche noch ein paar antworten um dich juristisch korrekt zu beraten.

1. Hast du das Gerät bei einem Händler gekauft?
2. Wann ist das Gerät das erste mal defekt gewesen?
3. Randfrage: was war laut reparaturbeleg von msi den kaputt?
 
Du wärst im Gerichtsfall auf jeden Fall dann im Recht, wenn die Garantiezeit halt noch nicht um ist. Frage ist allerdings: Mag man sich den Stress geben? Die Unternehmen sind ein wenig reicher als du will ich behaupten und haben daher nen deutlich längeren Atem.
Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland ja nun leider nicht das Gleiche.


@Chrisibär
Die zwei Jahre bin ich mir eben nicht sicher gewesen, den Rest der Aussage allerdings schon^^" Für mich ist lediglich die Zeitdauer unsicher gewesen.
 
Und das weißt du wohler?
Das MSI nach fast einen Jahr noch einen solch hohen Zeitwert ansetzt,
sollte dich nicht ärgern, sondern ernsthaft freuen. Das ist wirklich nett!

Zahle doch ein paar EUR zu und kauf dir eines das dir gefällt.


Aesfaloth schrieb:
Du wärst im Gerichtsfall auf jeden Fall dann im Recht, wenn die Garantiezeit halt noch nicht um ist.
Ist es nicht eher so, dass der Kunde nach einen halben Jahr nachweisen muss,
dass der Defekt von Anfang an bestand?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach deutschem Recht ist der Hersteller aber nicht für Gewährleistung verantwortlich, sondern der Händler und selbst dann wäre es legitim bei einem Jahr Nutzung eine Nutzungsgebühr abzuziehen.
Dass der Hersteller selbst bereit ist, hier in der Tat Geld zu erstatten ist schon recht ungewöhnlich.

Was war es denn für ein Notebook, dass sie dir angeboten hatten?
 
gesetzliche 2-Jahres-Garantie

Nicht Garantie...gesetzlich heißt es Gewährleistung

Ich glaube, dass sie ein Defekt 3x richten dürfen.

Danach kannst du den vollen Kaufpreis zurückverlangen....aber ob er dann den Zeitwert bewertet?
 
Einfach einen Anwalt fragen, hier wird dir sicher keiner zu 100% genau sagen.
 
Bemme90 schrieb:
Nicht Garantie...gesetzlich heißt es Gewährleistung

Ich glaube, dass sie ein Defekt 3x richten dürfen.

Danach kannst du den vollen Kaufpreis zurückverlangen....aber ob er dann den Zeitwert bewertet?

gewährleistung = ist ein festgeschriebenes recht
garantie = freiwillig leistung des erzeugers oder auch händlers

2x darf repariert werden beim 3.ten mal kann man eine wandlung oder preisminderung durchführen. Kunde kann hier entscheiden.
 
Welches Gerät haben sie dir denn angeboten ? Wenn es einen Wert von 720Euro hat, muss es ja um einiges besser sein wie das GX623N. Abgesehn davon sind 720Euro noch wahrer Luxus für solch ein Gerät. Bei Ebay bekommst du nichtmal 400-500Euro für das Teil.

War es 3x wegen dem gleichen Schaden in der RMA ? Wenn ja, welcher ? An sich ist MSI dort sehr kullant und es gilt grundsätzlich, bei jedem Hersteller, Zeitwert !

Bei einem Freund hat MSI gerade ein CX620 Austauschgerät geschickt für ein ständig defektes GX623N. Dort war MSI allerdings enorm kullant, da er bereits CPU und Grafikkarte gewechselt hatte und somit der Originalzustand nicht mehr vorhanden war !
 
Ich hatte das gleiche Problem, ich kann dir mal die alten Mails raussuchen. Wenn du ältere Themen von mir suchst, findest du auch nützliche Beiträge.
Ich habe für ein 1,5 Jahre altes GX620 ein neues GE600(i5) bekommen, es Lohnt sich also am Ball zu bleiben.
Verbraucherzentralen haben auch immer nützliche Ratschläge.
 
Also nochmal zur Geschichte:
Habe das Gerät Ende November gekauft und war dann ab 24.12.2009 im Einsatz.
Das Problem: Bei Spielen wird der Bildschirm schwarz und ton hängt sich bzw. das ganze NB.
Kurz im Internet geguckt und mir war klar das Problem ist kein Einzelfall.
Im Februar habe ich es dann das erste Mal eingeschickt, ohne erfolg. (gerät Ende April bekommen)
dann im Mai wieder eingeschickt (Gerät Mitte Juni bekommen)
dann ende August wieder eingeschickt (Gerät seitdem weg)

Beim dritten Mal habe ich dann ein Austauschangebot bekommen, wobei mir aber der neuwertige Preis nicht gefiel (es sollte hier nach dem Preis gehen beim austauschen und nich um die Leistung gehen, das ist eine Frechheit!)
darauf hin vollständigen Kaufpreis verlangt (zum 1000. mal) und jetzt heute die Mail bekommen, dass eben eine Nutzungsgebühr beantragt wird.

edit:
Der schaden war immer derselbe!
Austauschangebot: MSI GE600-i3343W7P
Händler: Notebook.de
 
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Ich verstehe dein Problem nicht. Du hast das Gerät definitiv genutzt. Auch wenn es mangelhaft war, du kannst nach 9 Monaten nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Wie gesagt, am sinnvolslten wäre, das neue Modell zu nehmen.
 
Hast du das Gerät bei einem HÄNDLER gekauft ?!

Wenn JA, dann ist das überhaupt nicht so kompliziert wie du es dauernd darstellst ;)
 
Janniator schrieb:
es sollte hier nach dem Preis gehen beim austauschen und nich um die Leistung gehen, das ist eine Frechheit!

Wo lebst du denn ? Schonmal dran gedacht, das sich Preise für Notebooks verändern ? Das GX623 gibts seit Ewigkeiten für um die 600Euro, NEU, auch wenns nur ein WXGA Display besitzt, kommt es immerhin mit einem Core2Duo P8700 ! http://geizhals.at/deutschland/a454293.html

Sicher ist es ärgerlich, das dein Gerät so häufig bei MSI ist, aber was sagt eigentlich dein 1. Ansprechpartner dazu, dein Händler ???

Und nochmal, wenn die dir ein Austausch Gerät anbieten, heist es NIE, das es exakt das gleiche es, es ist ein gleichwertiges !!
 
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