Problem mit MSI-Garantie

Zitat:

"Darf ich fragen ob du selbst im Handel tätig bist?
Ist eine Vermutung denn deine Erfahrung/Wissen ist jene von manchen Personen die im Handel tätig sind -> juristisches Halbwissen. "

ja darfst du - ich bin kaufmann im einzelhandel und seit jahren im service tätig! das mit dem halbwissen überlass ich jetzt mal ganz deiner auffassungsgabe.

Zitat:

"Zwei Punkte zur Korrektur:"

"- Bei einer Reparatur einer Sache/Objektes (ich gehe jetzt mal zur Einfachheit von PC Komponenten aus) verlängert sich die Gewährleistung um volle 24 Monate auf das Ersatzteil/Ersatzkomponente (zb Grafikkarte als Beispiel), nicht aber auf den gesamten PC."

Antwort:

->du hast eine gewisse übernahmegarantie(meist 6 monate) auf getauschte teile, solange sie nicht eh schon(oder noch) von der gewährleistung oder der garantie abgedeckt werden.
Bsp. deine grafikkarte geht kurz vor ablauf der 2 jahre kaputt und du lässt sie tauschen. nach 2 jahren und 3 monaten ist sie wieder defekt, dann hast du die möglichkeit diese nochmals tauschen zu lassen. liegt dem eigentlichen fehler ein defektes mainboard zu grunde, bekommst du mit 100%iger warscheinlichkeit ein reparaturkostenangebot.


Zitat:

"-Du kaufst dir ein Auto bei einem Händler (Keine Garantie vom Hersteller), und nach 7 Monaten auf einmal passiert es das die Achse bricht, du machst einen schweren Unfall mit Beschädigung von Flur etc. Ein enormer Sachschaden entsteht. Du lässt einen Sachverständigen dein Auto überprüfen und dieser kommt darauf (abgesehen davon das es im zivilrecht 3 sachverständige gibt) und der gerichtssachverständige bestätigt dies das der Mangel schon vor der übergabe (Besitzwechsel) bestanden hat HAFTET der HÄNDLER für den GESAMTEN entstandenen Schaden; auch bei einer Beweislastumkehr, diese bedeutet ja nur das du die sache ab dem 7ten monat dem händler beweisen musst."

Antwort:

du vergleichst äpfel mit birnen. meinst du ehrlich das man sich für so einen geringfügigen betrag ein gutachten von einem sachverständiger holt, welches dann auch noch vor gericht stand hält? das ist doch genauso realitätsfremd wie dein beispiel oben. bei deinem beispiel handelt es sich im schlimmsten falle sogar um personenschäden welche abgedeckt werden müssen-is doch klar das man sich da nen sachverständigen bzw. rechtsbeistand holt.



Und wieso kommuniziert dann MSI mit dir? ;)


das frage ich mich allerdings auch.



P.S. wie verdammt noch mal zitiert man einzelne Absätze? ich find das ja selbst schon unübersichtlich wenn ich mich lesen müsste. danke

mfg
 
Hi,
Entschuldigung, wenn es so rüber kam als ob ich mit Msi gemailt habe, aber ich habe alles von der ersten rma bis zur letzten mit meinem Händler geklärt aber mein Händler hat immer geschrieben was msi ''möchte''.
Ich habe mich jetzt schlau gemacht bei einer Verbraucherzentrale und bin im Recht wegen der sog Gewährleistung:
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ128516809813806/link411171A.html

MfG
 
Janniator schrieb:
Hi,
Entschuldigung, wenn es so rüber kam als ob ich mit Msi gemailt habe, aber ich habe alles von der ersten rma bis zur letzten mit meinem Händler geklärt aber mein Händler hat immer geschrieben was msi ''möchte''.
Ich habe mich jetzt schlau gemacht bei einer Verbraucherzentrale und bin im Recht wegen der sog Gewährleistung:
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ128516809813806/link411171A.html

MfG

Frage, wozu erstellst dann eigentlich einen Topic ?!? :o

Trotzdem einen Nutzungsersatz (Wird meist bei so berechnet: Nutzungsmonate durch durchschnittliche Haltbarkeitsdauer des Produkts - in diesem falle ca. 5-7 Jahre, ergo bei 3-4 Monaten ein paar %) kann der Händler verlangen.
 
Nein eben nicht wenn es in der Gewähleistungszeit(6monate) das erste mal auftritt
 
MeyLee schrieb:
und welche paragraphen haben wir denn falsch angewendet?

ganz einfach - ihr wendet die gesetzliche gewährleistung[welche nur zwischen käufer(einer privatperson!) und verkäufer vorliegt] auf den hersteller msi an. da dieser aber nicht der verkäufer (im rechtlichen sinne) ist, gelten eure aussagen hier nicht.
wer hat das denn wo bitte schön gemacht?
weder ich noch crisibär.

vieleicht solltest du nochmal lesen, was hier geschrieben wurde.

das meiste davon kannst du dir sparen. cih find es langsam peinlich von dir, dass dir bisher immer noch nciht aufgefallen ist, dass wir das heir schon wissen.

im übrigen ist in deinen ausführungen wieder etwas falsch:
1.:
msi GARANTIERT für den nutzungszeitraum(welche msi selber festlegt) von 2 jahren ein mangelfreihes produkt. im falle eines defektes, hat der hersteller den mangel zu beseitigen. wie er dem kunden ein mangelfreies produkt liefert entscheidet der hersteller ganz alleine (reparatur/austausch oder sogar geld zurück), da es sich ja um eine freiwillige leistung seinerseits handelt.
msi garantiert dem endkunden gar nichts, sondern nur dem händler. ob er das weitergibt ist ne andere sache des händlers.

der händler GEWÄHRLEISTET dem kunden 2 jahre ....[7quote]
soweit ok, aber
gelten für ihn die GARANTIEBEDINGUNGEN des herstellers. diese gibt der händler an seinen kunden(der TE) weiter.
das ist falsch. die hersteller garantie gilt nicht automatisch dann für den kunden, sdonern NUR wenn der händler sie auch weiter gibt. das muss er aber nicht machen. der händler kann sich auf die beweislastumkehr berufen und den kunden dumm darstehen lassen. der kunde hat hier von msi KEINE garantieleistung zu erwarten!

im falle des te ist das vom händler freiwillig weitergereicht wurden.

der kunde hat hier nur die anspruch auf die gewährleistung des händlers und sonst NICHTS! das der händler so nett ist und den garantieanspruch den er gegenüber msi hat an den kunden weiterreicht ohne auf den beweis seitens des kundens zu bestehen ist bloß eine nettigkeit. das müsste er nicht machen.
 
Janniator schrieb:
Nein eben nicht wenn es in der Gewähleistungszeit(6monate) das erste mal auftritt

wer hat dir bitte so etwas erzählt? :o

1. tens: es ist mal komplett egal ob du in der gewährleistungszeit (ausgangslage von 24 monaten - gibt ja zb bei immobilien eine längere gewährleistungsdauer) einen mangel (zum zeitpunkt der übergabe) für die inanspruchnahme der gewährleistung im 1.ten oder 23 monat entdeckst (ausser das sich halt die beweislast ab dem 7ten monat auf deine seite schlägt/umkehrt)

2.tens: Nutzungsgebühren bei Austausch eines Gerätes wurden zwar vor 2 oder 3 Jahren vom EuGH in einem Präzedenzfall aufgehoben, dies bezog sich aber auf den Austausch, nicht auf eine Wandlung. Bei einer Wandlung gibt es zwar bei der Judikatur zB in Bestandsachen (der Verkäufer muss ja nicht die Zinsen des Kaufpreises herausgeben und der Käufer kein Benutzungsgebühr bezahlen) aber dies ist nicht eindeutig geregelt!

Aber wie gesagt kannst es gerne auch deinem Anwalt (würde hier einen nehmen der sich in Gewährleistungsrecht mehr als gut auskennt - da Gewährleistungsfälle nie eindeutig sind) übergeben wenn der Händler sich nicht darauf einlässt. Oder auch beim VKI etc ;)
 
So, das Endergebnis verkünde ich nun nach endlosen Mails und Telefonaten, das bin ich euch schuldig:

Ich bekomme mein vollständigen Kaufpreis wieder.
Ob es nun gerichtlich so sein muss oder hauptsächlich kulanz ist, sei da hingestellt, fakt ist aber, dass nachdem ich mit rechtlichen Schritten gedroht habe Einsicht kam und mein Ziel erreicht habe.
Zum Schluss kann ich nur an alle ähnlichen Fälle apellieren: Lasst euch nichts gefallen von eurem Händler und habt Geduld bei so etwas, es lohnt sich!! ;)

MfG janniator und an alle ein herzliches Dankeschön, es war leichter durch eure vielen Tipss und Kritiken den überblick zu behalten ;)
 
Glückwunsch!
Wenigstens ist jetzt die Diskussion zwischen MeyLee und Dese zuende, wer nun mehr Semester als Jura-Student verschwendet hat...
 
Schön das er sein Geld wiederbekommt/ wiederbekommen hat ;)

Der Satz hier aber gefällt mir am besten in dem ganzen Thread
(würde hier einen nehmen der sich in Gewährleistungsrecht mehr als gut auskennt - da Gewährleistungsfälle (fast) nie eindeutig sind)
warscheinlich von jemandem geschrieben der sich wie ich, jeden Tag auf der Arbeit mit solchen Fällen beschäftigen muß ;)
 
xpower ashx schrieb:
Der Satz hier aber gefällt mir am besten in dem ganzen Thread
warscheinlich von jemandem geschrieben der sich wie ich, jeden Tag auf der Arbeit mit solchen Fällen beschäftigen muß ;)

Nicht ganz, aber auf der Uni hatten wir's und damals war das schon so nervig die Schlussfolgerungen zu deuten
 
Quackmoor schrieb:
Glückwunsch!
Wenigstens ist jetzt die Diskussion zwischen MeyLee und Dese zuende, wer nun mehr Semester als Jura-Student verschwendet hat...

ich nicht ein einziges. hab kein jura studiert. soweit ich das verstanden hab war das crisibär. aber ich bin's gewohnt, dass inden foren die leute vieles durcheinander bringen/werfen.
 
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