Problem mit MSI-Garantie

Wenn das Gerät in der Reparatur ist muss man das auch auf die Nutzung einberechnet damit wird aus eine Jahr locker ein paar Monaten. Und es Spielt doch keine Rolle was das Austauschangebot kostet wenn es von der Leistung und Austastung wie deiner ist, oder sogar ein Tick besser weil eine neue CPU verbaut ist oder Restliche Hardware. Hier einfach vergleichen und nicht gleich durchdrehen, hier ist ein Anwalt der sicher mehr aus der Sache machen kann.

@Heen

Wenn ich das Gerät zu einer Reparatur Schiecke und die dauert in Regel ein paar Monaten und der TE hatte es 3x gemacht. Hier findet aber kein Nutzen statt und somit muss es abgezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist manchmal unverständlich wieviele "Juristen" sich hier im Forum tummeln,
die von primärer-sekundärer Mängelhaftung, Gewährleistungsrecht, Produkthaftungen, Garantiefällen keine Ahnung haben ... und dann vermischt etwas wiedergeben :D
 
Von unten nach oben lesen.

Sehr geehrte/r Herr Quackmoor,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Versand des Gerätes ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Eine Alternativlösung ist die Stornierung der Gutschrift und der Versand eines Neugerätes.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr MSI Systems Team

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Guten Tag,
ich gebe Ihnen bis zum 30.06.2010 Zeit mir mein Eigentum(Das Notebook MSI GX620-8443VHP mit der Seriennummer XXXXXXXXXXXXXXXXX) zurückzugeben.
Zu schicken an folgende Adresse:
XXXXXXXXXXXXX

Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass sie mir das Notebook in betrügerischer Weise abnehmen wollen und ich werde Strafanzeige gegen Sie erstatten.
Wenn Sie noch Fragen haben sollten, wende Sie sich an mich oder an meine Rechtsberatung:

Rechtsanwalt Wins
Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Strandstraße 98
18055 Rostock
Telefon: (0381) 208 70 50

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXX
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Am 22.06.2010 19:57, schrieb MSI Change Notes: Sehr geehrte/r Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte wenden Sie sich zwecks weiterer Vorgehensweise an Ihren Vertragspartner.
Sie haben keinen Kaufvertrag mit der Firma MSI Technology GmbH abgeschlossen. . . . . .

Ihr MSI RMA Team

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Guten Tag,
Nach Paragraf 433 BGB haben wir einen Kaufvertrag abgeschlossen. In dem Kaufvertrag(vom 19.02.2009) wird mir von MSI das Notebook mit der Seriennummer XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXx zum Kaufpreis von 899,- EUR überlassen. Dieses Notebook wies in der Gewährleistungszeit von 2 Jahren einen Mangel auf, der nicht durch äußerliche Einflüsse entstand. Nach Paragraf 437 BGB und 439 BGB habe ich Ihnen 2 mal eingeräumt den Fehler zu beheben. Dies habe Sie abgelehnt und mangels eines Ersatzgerätes sofort, ohne mich zu fragen, eine Gutschrift beim Händler veranlasst. Diesem habe ich nicht zugestimmt und dem stimme ich auch nicht zu. Ich trete deshalb nach Paragraf 437 BGB vom Kaufvertrag zurück und fordere das Notebook aus der Reparatur zurück. Ihnen steht das Notebook rechtlich nicht zu, da es immer noch mein Besitz ist. Ich habe es Ihnen nur zur Reparatur überlassen, die ja mehrmals fehlgeschlagen ist.
Da ich mehrere Fälle mit demselben Fehler gefunden habe, kann man von einem Fabrikationsfehler ausgehen, bei dem das Notebook auf Garantie ersetzt werden muss.

Ich fordere Sie also zum wiederholten Male auf mir mein Notebook mit der Seriennummer XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX aus der RMA zurückzuschicken.


Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXX

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Am 21.06.2010 17:11, schrieb MSI Change Notes: Sehr geehrte/r Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

der Versand des defekten Gerätes ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Anbei ein Auszug aus der Ihnen zugesandten Mail (Erhalt der RMA#):

"Bitte senden Sie das Gerät im kompletten Lieferumfang (Akku, Netzteil, beiliegende Software, Handbücher und sonstiges Zubehör wenn noch vorhanden) ein, da wir Ihnen aufgrund mehrfach angefallener Reparaturen unter bestimmten Vorraussetzungen das Gerät austauschen werden."

Da kein vergleichbares Austauschgerät auf Lager war haben wir eine Rückabwickung in Form einer Gutschrift veranlasst.

Ihr MSI RMA Team

http://www.msi-computer.de

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Guten Tag,
mein Name ist XXXXXXXX. Ich verlange, dass Sie das unreparierte
Notebook mit der Seriennummer XXXXXXXXXXXXXXXXx aus der RMA mit
der Nummer XXXXXXXXXXXXX an mich:

XXXXXXXXXXXXXXXXx
XXXXXXX

zurücksenden. Ich tue dies, damit ich meine Gewährleistungsansprüche
nach Paragraf 440 BGB gegenüber dem Händler geltend machen kann.
Auch wenn Sie die Sache mit einer Umwandlung in eine Gutschrift als
abgeschlossen sehen, ich habe dieser Umwandlung bzw. Gutschrift nie
zugestimmt, deshalb ist sie nicht rechtsgültig. Wenn Sie die Sache an
mich zurücksenden, werde ich meine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Händler geltend machen.
Ich gebe Ihnen eine Frist bis Mittwoch, den 30. Juni 2010, um meine
Forderungen zu erfüllen, bevor ich Rechtsschritte einleite.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXX


Im Anhang, die Rechnung des Notebooks vom Händler XXX.com.



Wenn sie dir dein Notebook geben, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und erhälst den vollen Preis zurück, wenn nicht, bekommst du ein Neues.(Was ich für dich hoffe.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bin ich jetzt wohl der Vollidiot nur weil ich Im November 2009 ein Gerät gekauft habe, wo ein Problem besteht, das anscheinend auf ein schwerwiegenden Konstruktionsfehler hinweist?! Ich habe 850euro investiert in ein Gerät was nicht funktioniert und dann soll ich nach 9Monaten nich mein Kaufpreis zurrück verlangen wobei es jetzt zum dritten Mal eingeschickt wurde?! Ich sehe das leider nicht so, ich habe in ein Produkt investiert was nicht funktioniert wie in der Beschreibung und somit habe ich ein Recht auf mein Geld, egal wie alt es ist, Hauptsache es ist noch in den ersten 2Jahren nach dem kauf. Ich würde sogar sowiet gehen das ich ein Recht auf Entschädigung auf die Monate bekomme, wo ich das Gerät nicht nutzen konnte!
@ iTzZent: Ich lebe in Deutschland wo es eig Verbraucherrechte gibt, die sowas verhindern sollen!
@ Quackmoor: Sehr sehr vielen dank, das wird mir seeeehr helfen!!!:)
edit: Gibt es einen Link, wo die Garantei von MSi beschrieben ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Janniator schrieb:
@ iTzZent: Ich lebe in Deutschland wo es eig Verbraucherrechte gibt, die sowas verhindern sollen!
versteh mich bitte nicht falsch, aber was so manch einer an vorstellungen hat von den rechten die man in deutschland hat, sind selten deckungsgleich mit den deutschen rechten. man sollte sich schon ertmal informieren, bevor man auf sein recht behart.
 
Ich gebs auf ;) ... viel spass mit Garantieabwicklung @MSI

Zu deiner Info von MSI:

"Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen."
 
vielen vielen dank an alle für die Tipps und Infos! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich doch noch interessiert, bei welchem Händler hast du denn gekauft?
 
Notebook.de

MfG
 
Leider bin ich kein Unternehmer:
''III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer''
 
II. 5. Mängelhaftung

(a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.

Das ist für dich wichtig, innerhalb von 6 Monaten ab Kauf/Übergabe hat der Händler eine Beweislast, die restlichen 18 Monate du (Beweislastumkehr).
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, nicht genau gelesen.

Beweislast dürfte kein Problem sein, wenn du die Unterlagen von MSI noch hast (der alten Reklamationen).
 
@ Janniator

Mal ernsthaft sei froh, dass sie dir noch ein Gerät für €720 geben wollen. Ich hatte ebenfalls das GX623 und es war 3mal wegen des gleichen Fehlers in Rep. und mir wollten sie €530 anbieten. Du wirst niemals den vollen Betrag zurück bekommen, dass is eigentlich überall so immerhin konntest du das Gerät (mehr oder weniger) 1 Jahr benutzen. Anders wäre es auch etwas zu einfach würde ich mal schwer behaupten. So kann ich mir ja nach 2 Jahren mein komplettes Geld wieder zurückholen wenn ich lustig bin.

An deiner Stelle würd ich das GE600 nehmen und wenn du kein bock mehr auf MSI haben solltest verkauf das teil einfach.
 
@ Soulblighter

Nein werde ich nicht und mit Sicherheit kann ich keine Geräte austauschen wenn ich lustig bin, schließlich liegt ein dDefekt vor den MSi bestätigt hat.
Kurz gesagt:
Nur weil du vllt keine Geduld oder Standhaftigkeit aufgebracht hast (ich behaupte das jetzt einfach mal dreißt)
muss ich nicht dasselbe tun!

mfg
 
@Heen

III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Für den Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, und im allgemeinen fährst du als Kunde mit dem Angebot recht gut. Das Ding kostet im Einkauf nur noch einen Bruchteil vom VK, das wird dir selbst der Händler nicht ersetzen, höchstens mit viel Druck vom Anwalt, und selbst da würde ich sagen Chancen 50:50, ich erlebe die Praxis täglich, nimm das Angebot an oder geh mit dem Anwalt an den Händler, wenn dieser sich sperrt.

PS: Gewährleistungsrecht ist fies, und du beanspruchst Garantie, was wiederum eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, und im Fall MSI wundert es mich sowieso das die das mit dem Endkunden regeln, obwohl es auf Ihrer Seite ausgeschlossen wird. Da ist jeder Hersteller anders, meistens bekommen die Händler die Gutschriften und der Kunde bekommt dort eine Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß ist Garantie in Deutschland in einem bestimmen Maßstap keine freiwillige Leistung sondern Gestz zum Schutze des Verbrauchers, und wennn der Händler die Gutschrift bekommt, verstehe ich nicht warum ich als Kunde dan nicht mein Geld zurrück bekomme, shcließlich macht der Hersteller Verluste woran er ja selber schuld ist im Grunde genommen und wo ich meiner Meinung nach nicht die Verantwortung trage.

Mfg
 
FALSCH, Garantie ist eine freiwillie Sache von jedem Hersteller ! Kein Hersteller ist zu einer Garantie verpflichtet ! Das was du meinst, ist die Gewährleistung, und das sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe.

Wenn du schon so "penibel" bist, und MSI schon bald verklagen willst oder mit nem Anwalt drohst, dann informier dich doch bitte vorher !
 
Kläre das mit deinem Händler, sage ihm oder schreibe ihn an das du mit dem Austausch nicht zufrieden bist und dein Geld haben möchtest, viel Spaß dabei:D
 
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