Problem mit MSI-Garantie

@Janniator, wie wärs einfach das befolgst was dir einige hier raten (Händler aufsuchen und das mit ihm klären!)

So und nun juristischer Background von einem Jura-Studenten:

- Nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen kannst du die sekundären Gewährleistungsbehelfe in Anspruch nehmen (Preisminderung & Wandlung). Wandlung = Ware zurück, Geld zurück - Der Vertrag wird aufgelöst.

- Wandlung ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt; dann bleibt nur die Preisminderung.

- Bei einer Preisminderung/Wandlung musst du dich nicht mit einer Gutschrift abspeisen lassen. Rückabwicklung bedeutet Rückzahlung von Bargeld! Ausser du hast die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend verwendet, dann kann der Verkäufer allenfalls ein Entgelt für die Nutzung verlangen (in deinem Fall bei 3 Monaten bis zum ersten feststellen des Fehlers .. diese Ansprüche muss der händler aber geltend machen..und ist in den ersten 6 monaten kaum gegeben bei "pc systemen"))
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt auf deutsch knall dem Händler die Reparaturberichte in Kopie auf den Tisch, sag ihm du willst dein Geld wieder haben und beziehst dich auf GEWÄHRLEISTUNG! und nicht auf Garantie, und dann wartest du auf eine Antwort die dir hoffentlich schriftlich gegeben wird.

Bist du damit nicht einverstanden gehst du zum Rechtsverdreher :D Sollte der sich mit Gewährleistungrecht ein wenig auskennen (die wenigsten Anwälte wissen was sie da tun, die verdienen nur Geld) könnten die Chancen recht gut aussehen das du den Kaufpreis komplett wiederbekommst.

Aber in jedem Fall sprich vorher einfach mal ganz normal und easy mit deinem Händler, vieleicht ist er kulant und zahlt alles aus, oft machen die das wenn du das Geld wieder dort lässt, was eigentlich total fair ist.
 
@ Janniator

Meinetwegen kannst du behaupten was du willst is mir völlig egal. Nach nem guten Monat hin und herschreiben hatte ich kein bock mehr mich mit denen zu streiten. Anwalt? Ohne Rechtschutzversicherung ist mir der Spaß dann doch etwas zu teuer sofern ich verlieren sollte.

Aber da du nicht wirklich viel Ahnung haben solltest ( behaupt ich mal ganz dreist ) und hier wohl auch nicht gerade viele sind die ahnung haben, kannst du ja gerne mal zum Anwalt gehen was wohl die einfachste Lösung wäre.

Hier mal ein kleiner Auszug vom Händler/MSI

Sehr geehrter Herr ********,

vielen Dank für Ihre Email.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag sämtliche empfangenen Leistungen sowie gezogene Nutzen herauszugeben sind. Ist dies nicht möglich, wird ein Wertabzug vorgenommen. Da Sie mit dem Notebook arbeiten konnten, ist der Wertabzug somit völlig legitim.

Die Wertminderung kannst du auch überall im Internet nachlesen und ist leider wirklich legitim. Bei mir hat MSI auch zugegeben, dass er Fehler vom Notebook stammt und nicht von mir und sie ihn auch nicht Reparieren können. Nur juckt das nicht ob er von denen stammt oder nicht.

Abgesehen davon bin ich froh, dass sie ihn mir getauscht haben da ich Grafikkarte und Prozessor getauscht hatte.

Nur weil du angefressen bist wie wohl jeder dem es so ergeht, bedeutet das noch lange nicht das der Händler oder der Hersteller dir die vollen Kosten wieder erstatten muss. Versuch dein Glück aber ich glaub nicht wirklich daran.
 
Kurz noch zur Wertminderung ein Wort:

Die Wertminderung liegt im Regelfall zwischen 0.5 und 1 Promille pro Nutzungstag (Reperaturtage kannst du abziehen)
 
xpower ashx schrieb:
Heißt auf deutsch knall dem Händler die Reparaturberichte in Kopie auf den Tisch, sag ihm du willst dein Geld wieder haben und beziehst dich auf GEWÄHRLEISTUNG!.

Das funzt nur wenn er die RMA über den Händler abgewickelt hat oder dessen zustimmung zum direkt versand vorliegt.

Die Marotte alles gleich zum Hersteller zuschicken kann ich nicht nach voll ziehn da man doch mit dem Händler einen Kaufvertrag hat.
 
xerox18 schrieb:
Das funzt nur wenn er die RMA über den Händler abgewickelt hat oder dessen zustimmung zum direkt versand vorliegt.

Die Marotte alles gleich zum Hersteller zuschicken kann ich nicht nach voll ziehn da man doch mit dem Händler einen Kaufvertrag hat.

völlig richtig

das msi dir geld anbietet is ne reine kulanzleistung. ne wertminderung für die breits erbrachte leistung ist ebenfalls legitim. das kann übrigens auch der händler machen. wenn du gewährleistungsrechte bei deinem händler einfordern willst, hättest du das notebokk auch über ihn reklamieren müssen. dann ist da noch die beweislastumkehr nach dem gefahrenübergang (ersten 6 monate). d.h. du musst, wenn du vom kaufvertrag zurücktreten willst, den ersten fehler innerhalb der ersten 6 monate beanstandet haben. wenn dies nicht so ist, kann er das notebook immer und immer wieder reparieren lassen - jedenfalls bis die 2 jahre gewährleistung um sind. auszahlen muss er nicht. gewährleistet wird ein mangelfreihes gerät-mehr nicht. so steht es auch im bgb!
anwalt nehmen ist oft auch nur reine geldverschwendung. die zocken dir noch 100-120 euronen ab und wissen eigentlich schon im vorraus das sie falsch liegen.

nehm das tauschnotebook bzw. den zeitwert von msi - es sei denn du hast über den händler abgewickelt.

uiuiui ein edler jura student rät dir auch noch bullshit. er liegt falsch. etwaige mängel die du gegenüber dem hersteller angiebst, fallen unter dessen garantiebedingungen. was er aus seiner bgb biebel zitiert, gilt aber nur für den händler und beschreibt das gewährleistungsrecht. da du aber immer gleich msi angerufen hast, gilt das für dich nicht. dein händler hätte,wenn du es jetzt hinschickst, den ersten mangel von dir(und dann auch noch ausserhalb der ersten 6 monate!).

ist doch ganz einfach

du <-> msi = Garantie (eine freiwillige leistung des herstellers)
du <-> dein händler (gesetzlich geregelte gewährleistung)

nur mal so zum verständnis. ein enermax netzteil hat 3 jahre garantie. d.h. dein händler muss nach ablauf der 2 jahre gewährleistung ein schei* für dich tun. das letzte jahr musst du selber die rma über netz abwickeln, porto zahlen und mit dem ausfall leben.

und ich befass mich mit dem mist tagtäglich. es sollte eigentlich als schutz für den käufer fungieren, nur kennen sich die wenigsten mit ihren rechten aus. auch dieser thread strotzt nur so vor gefährlichem halbwissen.

P.S. meine rechtschreibfehler sind, im gegensatz zum anwalt, gratis
 
Zuletzt bearbeitet:
MeyLee schrieb:
wenn dies nicht so ist, kann er das notebook immer und immer wieder reparieren lassen - jedenfalls bis die 2 jahre gewährleistung um sind. auszahlen muss er nicht.

Bitte wirf nicht mit Unwissen um dich und berate einen Hilfesuchenden falsch.
Aus dem BGB § 440 "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen"

MeyLee schrieb:
uiuiui ein edler jura student rät dir auch noch bullshit. er liegt falsch. etwaige mängel die du gegenüber dem hersteller angiebst, fallen unter dessen garantiebedingungen. was er aus seiner bgb biebel zitiert, gilt aber nur für den händler und beschreibt das gewährleistungsrecht.

Dazu solltest du mal meinen Beitrag um 21:33 lesen (hier nur kurzer Auszug:
"@Janniator, wie wärs einfach das befolgst was dir einige hier raten (Händler aufsuchen und das mit ihm klären!)" - die weiterführende Beratung war natürlich auf den Händler bezogen.

MeyLee schrieb:
du <-> msi = Garantie (eine freiwillige leistung des herstellers)

Und mit diesem Beitrag hast du dich mal selber von deinem Halbwissen zur Schau gestellt :D. Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers :D

So nun mal ein Auszug was überhaupt eine Garantie ist:

"Unter Garantie versteht man die Verpflichtung eines Unternehmers, eine mangelhafte Sache zu verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen"

-> Das kann sowohl ein Händler oder auch ein Hersteller sein, jedoch sind diese Leistungen freiwillig solange sie nicht in den AGB des Unternehmers festgehalten sind, auch solche die in der Werbung bekannt gemachten Inhalte der Garantie.

Bekanntes Beispiel ist unser MM & S*turn.

Fazit: Garantien sind nicht auf Hersteller beschränkt, jeder Unternehmer kann so eine Leistung anbieten!

mfg
von jemanden der zwar nicht alles weiß, bei juristischen Dingen aber zumindest eine bessere Background-Ausbildung hat als du MeyLee
 
"@Janniator, wie wärs einfach das befolgst was dir einige hier raten (Händler aufsuchen und das mit ihm klären!)"

Der Händler ist aus der Nummer raus.
Da er von MSI direkt ein Angebot auf kulanz bekommen hat.

Hätte er den rechtlich richtigen weg über den Händler gemacht würde ihm der volle Kaufpreis zusteht.
 
xerox18 schrieb:
Der Händler ist aus der Nummer raus.
Da er von MSI direkt ein Angebot auf kulanz bekommen hat.

Hätte er den rechtlich richtigen weg über den Händler gemacht würde ihm der volle Kaufpreis zusteht.

Naja raus ist er noch nicht,da ja nach 6 monaten nur eine beweislastumkehr stattfindet, ergo er also bis zu den vollendeten 24 monaten der käufer einen gewährleistungsmangel bei übergabe beweisen muss. ist meistens schwierig, jedoch da er das gerät in seinem fall schon nach 3 monaten? direkt (?) zu msi (hersteller) geschickt hatte, hat er zumindest ein paar mögliche beweise für einen mangel bei übergabe. natürlich ist das in seinem falle sinnlos da jetzt weiter zu machen da dies ja nur in einem prozess (zivilrecht - da keine fahrlässige handlung gegeben ist) nach einer klage usw. zu tragen kommt, falls der händler sich querlegt (bei so einem betrag sinnlos :) - vorallem wegen des guten kulanzangebots des herstellers).
 
Ich gehe mal davon aus das MSI das Altgerät schon verwertet hat somit ist das Gerät aus dem Kaufvertrag nicht mehr existent.

Ansprechpartner ist nun MSI die das Tauschgerät/Auszahlung stellen.
 
Chrisibär schrieb:
Und mit diesem Beitrag hast du dich mal selber von deinem Halbwissen zur Schau gestellt :D. Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers :D

So nun mal ein Auszug was überhaupt eine Garantie ist:

"Unter Garantie versteht man die Verpflichtung eines Unternehmers, eine mangelhafte Sache zu verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen"

-> Das kann sowohl ein Händler oder auch ein Hersteller sein, jedoch sind diese Leistungen freiwillig solange sie nicht in den AGB des Unternehmers festgehalten sind, auch solche die in der Werbung bekannt gemachten Inhalte der Garantie.

Bekanntes Beispiel ist unser MM & S*turn.

Fazit: Garantien sind nicht auf Hersteller beschränkt, jeder Unternehmer kann so eine Leistung anbieten!

mfg
von jemanden der zwar nicht alles weiß, bei juristischen Dingen aber zumindest eine bessere Background-Ausbildung hat als du MeyLee

scheinbar nicht

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

oder noch eine link

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

da steht genau das drin was ich auch schon gesagt habe

Zitatauszug:

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist.

was du meinst ist die gesetztliche gewährleistung, welche in diesem fall aber keine rolle spielt. das notebook wurde nämlich nicht über den Vertragspartner retourniert, sonder direkt über den hersteller.

zitat:

Hinweis: Die untenstehenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich den Verkauf von Händlern (d.h. Unternehmern i.S.d. BGB) an Verbraucher i.S.d. BGB
->und damit ist die gewährleistung gemeint


mal ganz ehrlich... wenn ich 2 minuten googlen muss um zu beweisen das du falsch liegst, spricht das nicht gerade für professionalität.

mfg
 
MeyLee schrieb:
wenn ich dazu mal was sagen darf:
doch.

was crissibär schrieb ist richtig.
was du ergoogelt hast widerspricht dem nicht einmal.

crissibät bezog sich mir "falsch" auf deine aussage, dass garantie nur vom hersteller gegeben wird. z.m. hat er den satz von dir vorher so verstanden (ich auch). und das ist falsch. garantie kann auch der händler geben. und dein zitat, welches sagt, dass der händler eine herstellergarantie weitergeben kann widerspricht dem nicht.

der händler kann auhc eine eigene garantie aussprechen, unabhängig vom hersteller (ist übrigens durch aus üblich, manchmal gegen aufpreis).

das er nicht die gewährleistung damit meinte ist eigentlich offensichtlich.

mal ganz ehrlich... wenn ich 2 minuten googlen muss um zu beweisen das du falsch liegst, spricht das nicht gerade für professionalität.
mfg
mal ganz ehrlich, ... wenn du weniger darauf auf wärst irgendwem was zu beweisen, dann wär dir das auch aufgefallen. ;)
 
es geht hier aber um den speziellen fall. und da wurde keine zusatzgarantie abgeschlossen(von händlerseite). ergo ist der händler aus der geschichte raus, wenn es um austausch oder kaufpreiserstattung geht. was der händler machen kann, ist die garantie des herstellers an den kunden weiterzugeben. d.h. wenn der hersteller reparieren will, muss der händler(und auch der käufer) dies gewähren lassen. solange ein mangel nicht innerhalb der ersten 6 monate beim händler angegeben wurde handelt es sich defakto um ein garantiefall.
und was garantie ist haben wir ja nun geklärt.

um noch einmal das bsp. mm und saturn aufzugreifen. hier hat man die möglichkeit eine zusatzgarantie zu kaufen. dadurch sichert sich der käufer, gegenüber dem händler, eine weiterführende garantie auf 3 oder 5 jahre. haften tut in diesem fall die media saturn gruppe. diese beinhaltet austausch/reparatur oder kaufpreiserstattung bei mehrfachreparatur, sogar wenn es sich um eigenverschulden handelt. für diesen speziellen service muss man allerdings zahlen!

und beweisen will ich hier niemanden etwas. darum geht es mir gar nicht. es geht um aufzeigen der tatsachen, welche hier nicht richtig dargestellt werden.
 
Dese schrieb:
wenn ich dazu mal was sagen darf:
doch.

was crissibär schrieb ist richtig.
was du ergoogelt hast widerspricht dem nicht einmal.

Das darfst du und Danke ;)

Um das ganze aber jetzt mal zu einem relaxxten Ende zu bringen, gibt es was neues vom TE?
 
MeyLee schrieb:
es geht hier aber um den speziellen fall.
bei deinem post ging es nicht um den fall hier sondern um eine sache, die du crissibär als falsch beweisen wolltest aber nicht getan hast.

jetzt auf den fall hier zu kommen ist ausweichen. aber es ist ein willkommenes ausweichen, da der te schleißlich sein problem gelöst haben will und mehr nicht.

und bzgl des falls haben deine letzten ausführung durch aus ihre richtigkeit, bis auf eine kleinigkeit:

der te hat immer noch gewährleistungsrecht beim händler. es ist zwar so, dass nach 6 monaten (also mittlerweile trifft das zu) die beweislast umgekehrt wurde, aber solange der händler darauf nicht besteht ist das wurscht.

aber du hast durch aus recht, dass der händler die ihm gewährte garantie an den te weiterreichen kann. ist ja nur positiv für den käufer. nur, hat scih der te nicht direkt an msi gewannt? hab's net mehr so in errinnerung. aber dem mit dem weiterreichen hat ja auch niemand widersprochen. von daher musst du das nicht immer wieder ansprechen ;)

der te sollte sich innerhalb der 2 jahre zu erst an den händler wenden, da msi keine garantie für endkunden offenbar bietet. der händler hat das dann mit msi zu klären.

und beweisen will ich hier niemanden etwas. darum geht es mir gar nicht. es geht um aufzeigen der tatsachen, welche hier nicht richtig dargestellt werden.
verzeih, aber du hast wie oben gezeigt selbst eingies nicht richtig gezeigt. und wenn dir das beweisen nciht so weichtig gewesen wäre, warum dann die sprüche mit dem googeln? wobei die auch noch selfowned waren, da falsch geschlussfolgert ;)
aber egal, lassen wir das.


jedenfalls, die frage die sich mir stellt und immer noch im raum ist, darf er hier vollen kaufpreisrückerstattung erwarten? was ist, wenn der händler es als gewährleistungsfall akzeptiert, dann?
 
ich denke mal er geht auf das angebot von msi ein. eine alternative hat er ja nicht.

ich hör an dieser stelle auf, weil das hier zu nichts führt.

@dese und chrisibär

ihr solltet mal auf diesen speziellen fall eingehen und die entsprechenden §en auch richtig darauf anwenden. verallgemeinerungen helfen dem thread ersteller herzlich wenig und langweilen den rest der leser. jeder kann sich selbst informieren was der unterschied zw. garantie und gewährleistung ist. selbst nach mehrmaliegen lesen ist dies nicht einfach zu verstehen. man sollte sich schon etwas länger mit dieser geschichte ausseinander setzten um auch etwaige schlupflöcher(wie sie händler immer wieder nutzen) umgehen zu können.


@dense

nein-er hat kein recht den gesamten kaufpreis zurückerstattet zu bekommen. weder vom hersteller noch vom händler. eine für den gebotenen nutzungszeitraum eingeforderte wertminderung ist völlig legitim. der händler wäre ja schön dumm, wenn er den gewährleistungsfall anerkennen würde und dadurch selber für ersatzt sorgen müsste. der thread ersteller hat schlicht und einfach den falschen weg gewählt und muss daher auf die kulanz von msi hoffen. die vorlage die er seinem händler gegeben hat, wird dieser sicherlich dankend annehmen. die beweislast liegt nunmehr beim TE und der Händler muss die breits geleistete RMA abwicklung seitens msi nicht für seinen gewährleistungsfall anerkennen.


und bitte versteht das jetzt nicht gleich als kritik an eurer person


mfg
 
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MeyLee schrieb:
um noch einmal das bsp. mm und saturn aufzugreifen. hier hat man die möglichkeit eine zusatzgarantie zu kaufen. dadurch sichert sich der käufer, gegenüber dem händler, eine weiterführende garantie auf 3 oder 5 jahre. haften tut in diesem fall die media saturn gruppe. diese beinhaltet austausch/reparatur oder kaufpreiserstattung bei mehrfachreparatur, sogar wenn es sich um eigenverschulden handelt. für diesen speziellen service muss man allerdings zahlen!
händler könenn garnatien auch geben ohne es als bezahlangebot zu verpacken. das ist irrelevant. crissibär wies darauf hin, dass die einschränkung auf hersteller bzgl des aussprechens von garantien falsch ist. jeder kann eine garantie aussprechen, dabei ist es irrelevant ob er sie sich bezahlen läßt oder nicht.

eine garantie ist eine freiwillige leistung zu der man sich verpflichten kann. die verpflichtung ist natürlich gesetzlich geregelt (im gegensatz zur kulanz kann man sich darauf dann berufen). aber das ist nicht nur auf hersteller begrenzt oder auf kaufbare grantien bei händlern.
Ergänzung ()

MeyLee schrieb:
@dese und chrisibär

ihr solltet mal auf diesen speziellen fall eingehen und die entsprechenden §en auch richtig darauf anwenden.
diese äusserung passt nur zu mir, nicht zu crissibär. ich habe mich bloß in die diskussion eingemischt ohne bezug dem te wirklich hilfreich gewesen zu sein. crissibär schon.

und welche paragraphen haben wir denn falsch angewendet?
verallgemeinerungen helfen dem thread ersteller herzlich wenig und langweilen den rest der leser.

dann lass das halt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zu Info, Ich regel alles mit meinem Händler, auch der Mailverkehr erfolgt über meinem Händler;)
 
und welche paragraphen haben wir denn falsch angewendet?

ganz einfach - ihr wendet die gesetzliche gewährleistung[welche nur zwischen käufer(einer privatperson!) und verkäufer vorliegt] auf den hersteller msi an. da dieser aber nicht der verkäufer (im rechtlichen sinne) ist, gelten eure aussagen hier nicht.

nochmals:

msi GARANTIERT für den nutzungszeitraum(welche msi selber festlegt) von 2 jahren ein mangelfreihes produkt. im falle eines defektes, hat der hersteller den mangel zu beseitigen. wie er dem kunden ein mangelfreies produkt liefert entscheidet der hersteller ganz alleine (reparatur/austausch oder sogar geld zurück), da es sich ja um eine freiwillige leistung seinerseits handelt.

der händler GEWÄHRLEISTET dem kunden 2 jahre ein mangelfreies produkt. wenn sich wie in diesem fall aber die beweislast auf seiten des käufers befindet, muss der händler die GEWÄHRLEISTUNG nicht anerkennen(jedenfalls solange nicht, bis der anfängliche mangel bewiesen ist). da der TE diesen beweis nicht antreten kann(weil er ja innerhalb der ersten 6 monate nicht bei seinem händler retourniert hat, sondern bei msi) gelten für ihn die GARANTIEBEDINGUNGEN des herstellers. diese gibt der händler an seinen kunden(der TE) weiter.


anderes Bsp.

Apple, Nintendo und Sony(Nur auf Konsolen bezogen) geben auf ihre produkte 1 jahr garantie. das heisst nach ablauf des ersten jahres kann der käufer weder beim händler noch beim hersteller auf eine magelbeseitigung hoffen. es sei denn sein gekauftes produkt wies innerhalb des ersten halben jahres einen mangel auf und dieser mangel wurde auch beim händler beanstandet. ind diesem speziellen fall hat der käufer ein weiterhin bestehendes GEWÄHRLEISTUNGSRECHT gegenüber seinem verkäufer/händler! der Händler muss also für das restliche jahr(also das 2. jahr) ein mangelfreihes produkt sorgen. da hier auch die gewährleistung greift kann der kunde bei einer mehrfachreparatur auf sein geld bestehen. der Händler wiederum haftet in diesem fall mit seinem eigenem kapital/vermögen, da er die Garantie des herstellers nicht weiterreichen kann. da das jeder händler möglichst versucht zu umgehen, wird er auf die ANFÄNGLICHKEIT DES MANGELS bestehen und im zweifelsfall die Belege eines dritten nicht anerkennen.


ich hoffe das es nun verständlicher ist


@janniator

hast du auch den ersten mangel gleich über deinen händler beantstandet oder direkt über msi? ist dieser mangel innerhalb des ersten halben jahres entstanden? wenn JA sprechen wir in deinem fall von GEWÄHRLEISTUNG!


mfg
 
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Ganz kurz an alle als OT: es heißt Chrisibär, nicht crissibär :D

MeyLee schrieb:
anderes Bsp.

Apple, Nintendo und Sony(Nur auf Konsolen bezogen) geben auf ihre produkte 1 jahr garantie. das heisst nach ablauf des ersten jahres kann der käufer weder beim händler noch beim hersteller auf eine magelbeseitigung hoffen. es sei denn sein gekauftes produkt wies innerhalb des ersten halben jahres einen mangel auf und dieser mangel wurde auch beim händler beanstandet. ind diesem speziellen fall hat der käufer ein weiterhin bestehendes GEWÄHRLEISTUNGSRECHT gegenüber seinem verkäufer/händler! der Händler muss also für das restliche jahr(also das 2. jahr) ein mangelfreihes produkt sorgen. da hier auch die gewährleistung greift kann der kunde bei einer mehrfachreparatur auf sein geld bestehen. der Händler wiederum haftet in diesem fall mit seinem eigenem kapital/vermögen, da er die Garantie des herstellers nicht weiterreichen kann. da das jeder händler möglichst versucht zu umgehen, wird er auf die ANFÄNGLICHKEIT DES MANGELS bestehen und im zweifelsfall die Belege eines dritten nicht anerkennen.

Darf ich fragen ob du selbst im Handel tätig bist?
Ist eine Vermutung denn deine Erfahrung/Wissen ist jene von manchen Personen die im Handel tätig sind -> juristisches Halbwissen.

Zwei Punkte zur Korrektur:

- Bei einer Reparatur einer Sache/Objektes (ich gehe jetzt mal zur Einfachheit von PC Komponenten aus) verlängert sich die Gewährleistung um volle 24 Monate auf das Ersatzteil/Ersatzkomponente (zb Grafikkarte als Beispiel), nicht aber auf den gesamten PC.

- "das heisst nach ablauf des ersten jahres kann der käufer weder beim händler noch beim hersteller auf eine magelbeseitigung hoffen." -> kein kommentar, aber als Beispiel.
Du kaufst dir ein Auto bei einem Händler (Keine Garantie vom Hersteller), und nach 7 Monaten auf einmal passiert es das die Achse bricht, du machst einen schweren Unfall mit Beschädigung von Flur etc. Ein enormer Sachschaden entsteht. Du lässt einen Sachverständigen dein Auto überprüfen und dieser kommt darauf (abgesehen davon das es im zivilrecht 3 sachverständige gibt) und der gerichtssachverständige bestätigt dies das der Mangel schon vor der übergabe (Besitzwechsel) bestanden hat HAFTET der HÄNDLER für den GESAMTEN entstandenen Schaden; auch bei einer Beweislastumkehr, diese bedeutet ja nur das du die sache ab dem 7ten monat dem händler beweisen musst.

Janniator schrieb:
Nur zu Info, Ich regel alles mit meinem Händler, auch der Mailverkehr erfolgt über meinem Händler;)

Und wieso kommuniziert dann MSI mit dir? ;)
dann ist die sache für dich eh einfacher, dann besteht du jetzt auf WANDLUNG (nach 2x erfolgloser Reparatur des selben mangels) - was das ist hab ich dir paar posts weiter oben schon erklärt ;)
 
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