Chrisibär
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2010
- Beiträge
- 1.974
@Janniator, wie wärs einfach das befolgst was dir einige hier raten (Händler aufsuchen und das mit ihm klären!)
So und nun juristischer Background von einem Jura-Studenten:
- Nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen kannst du die sekundären Gewährleistungsbehelfe in Anspruch nehmen (Preisminderung & Wandlung). Wandlung = Ware zurück, Geld zurück - Der Vertrag wird aufgelöst.
- Wandlung ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt; dann bleibt nur die Preisminderung.
- Bei einer Preisminderung/Wandlung musst du dich nicht mit einer Gutschrift abspeisen lassen. Rückabwicklung bedeutet Rückzahlung von Bargeld! Ausser du hast die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend verwendet, dann kann der Verkäufer allenfalls ein Entgelt für die Nutzung verlangen (in deinem Fall bei 3 Monaten bis zum ersten feststellen des Fehlers .. diese Ansprüche muss der händler aber geltend machen..und ist in den ersten 6 monaten kaum gegeben bei "pc systemen"))
So und nun juristischer Background von einem Jura-Studenten:
- Nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen kannst du die sekundären Gewährleistungsbehelfe in Anspruch nehmen (Preisminderung & Wandlung). Wandlung = Ware zurück, Geld zurück - Der Vertrag wird aufgelöst.
- Wandlung ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt; dann bleibt nur die Preisminderung.
- Bei einer Preisminderung/Wandlung musst du dich nicht mit einer Gutschrift abspeisen lassen. Rückabwicklung bedeutet Rückzahlung von Bargeld! Ausser du hast die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend verwendet, dann kann der Verkäufer allenfalls ein Entgelt für die Nutzung verlangen (in deinem Fall bei 3 Monaten bis zum ersten feststellen des Fehlers .. diese Ansprüche muss der händler aber geltend machen..und ist in den ersten 6 monaten kaum gegeben bei "pc systemen"))
Zuletzt bearbeitet: