Zitat:
"Darf ich fragen ob du selbst im Handel tätig bist?
Ist eine Vermutung denn deine Erfahrung/Wissen ist jene von manchen Personen die im Handel tätig sind -> juristisches Halbwissen. "
ja darfst du - ich bin kaufmann im einzelhandel und seit jahren im service tätig! das mit dem halbwissen überlass ich jetzt mal ganz deiner auffassungsgabe.
Zitat:
"Zwei Punkte zur Korrektur:"
"- Bei einer Reparatur einer Sache/Objektes (ich gehe jetzt mal zur Einfachheit von PC Komponenten aus) verlängert sich die Gewährleistung um volle 24 Monate auf das Ersatzteil/Ersatzkomponente (zb Grafikkarte als Beispiel), nicht aber auf den gesamten PC."
Antwort:
->du hast eine gewisse übernahmegarantie(meist 6 monate) auf getauschte teile, solange sie nicht eh schon(oder noch) von der gewährleistung oder der garantie abgedeckt werden.
Bsp. deine grafikkarte geht kurz vor ablauf der 2 jahre kaputt und du lässt sie tauschen. nach 2 jahren und 3 monaten ist sie wieder defekt, dann hast du die möglichkeit diese nochmals tauschen zu lassen. liegt dem eigentlichen fehler ein defektes mainboard zu grunde, bekommst du mit 100%iger warscheinlichkeit ein reparaturkostenangebot.
Zitat:
"-Du kaufst dir ein Auto bei einem Händler (Keine Garantie vom Hersteller), und nach 7 Monaten auf einmal passiert es das die Achse bricht, du machst einen schweren Unfall mit Beschädigung von Flur etc. Ein enormer Sachschaden entsteht. Du lässt einen Sachverständigen dein Auto überprüfen und dieser kommt darauf (abgesehen davon das es im zivilrecht 3 sachverständige gibt) und der gerichtssachverständige bestätigt dies das der Mangel schon vor der übergabe (Besitzwechsel) bestanden hat HAFTET der HÄNDLER für den GESAMTEN entstandenen Schaden; auch bei einer Beweislastumkehr, diese bedeutet ja nur das du die sache ab dem 7ten monat dem händler beweisen musst."
Antwort:
du vergleichst äpfel mit birnen. meinst du ehrlich das man sich für so einen geringfügigen betrag ein gutachten von einem sachverständiger holt, welches dann auch noch vor gericht stand hält? das ist doch genauso realitätsfremd wie dein beispiel oben. bei deinem beispiel handelt es sich im schlimmsten falle sogar um personenschäden welche abgedeckt werden müssen-is doch klar das man sich da nen sachverständigen bzw. rechtsbeistand holt.
Und wieso kommuniziert dann MSI mit dir?
das frage ich mich allerdings auch.
P.S. wie verdammt noch mal zitiert man einzelne Absätze? ich find das ja selbst schon unübersichtlich wenn ich mich lesen müsste. danke
mfg
"Darf ich fragen ob du selbst im Handel tätig bist?
Ist eine Vermutung denn deine Erfahrung/Wissen ist jene von manchen Personen die im Handel tätig sind -> juristisches Halbwissen. "
ja darfst du - ich bin kaufmann im einzelhandel und seit jahren im service tätig! das mit dem halbwissen überlass ich jetzt mal ganz deiner auffassungsgabe.
Zitat:
"Zwei Punkte zur Korrektur:"
"- Bei einer Reparatur einer Sache/Objektes (ich gehe jetzt mal zur Einfachheit von PC Komponenten aus) verlängert sich die Gewährleistung um volle 24 Monate auf das Ersatzteil/Ersatzkomponente (zb Grafikkarte als Beispiel), nicht aber auf den gesamten PC."
Antwort:
->du hast eine gewisse übernahmegarantie(meist 6 monate) auf getauschte teile, solange sie nicht eh schon(oder noch) von der gewährleistung oder der garantie abgedeckt werden.
Bsp. deine grafikkarte geht kurz vor ablauf der 2 jahre kaputt und du lässt sie tauschen. nach 2 jahren und 3 monaten ist sie wieder defekt, dann hast du die möglichkeit diese nochmals tauschen zu lassen. liegt dem eigentlichen fehler ein defektes mainboard zu grunde, bekommst du mit 100%iger warscheinlichkeit ein reparaturkostenangebot.
Zitat:
"-Du kaufst dir ein Auto bei einem Händler (Keine Garantie vom Hersteller), und nach 7 Monaten auf einmal passiert es das die Achse bricht, du machst einen schweren Unfall mit Beschädigung von Flur etc. Ein enormer Sachschaden entsteht. Du lässt einen Sachverständigen dein Auto überprüfen und dieser kommt darauf (abgesehen davon das es im zivilrecht 3 sachverständige gibt) und der gerichtssachverständige bestätigt dies das der Mangel schon vor der übergabe (Besitzwechsel) bestanden hat HAFTET der HÄNDLER für den GESAMTEN entstandenen Schaden; auch bei einer Beweislastumkehr, diese bedeutet ja nur das du die sache ab dem 7ten monat dem händler beweisen musst."
Antwort:
du vergleichst äpfel mit birnen. meinst du ehrlich das man sich für so einen geringfügigen betrag ein gutachten von einem sachverständiger holt, welches dann auch noch vor gericht stand hält? das ist doch genauso realitätsfremd wie dein beispiel oben. bei deinem beispiel handelt es sich im schlimmsten falle sogar um personenschäden welche abgedeckt werden müssen-is doch klar das man sich da nen sachverständigen bzw. rechtsbeistand holt.
Und wieso kommuniziert dann MSI mit dir?
das frage ich mich allerdings auch.
P.S. wie verdammt noch mal zitiert man einzelne Absätze? ich find das ja selbst schon unübersichtlich wenn ich mich lesen müsste. danke
mfg