fatony
Commander
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Ja! Solange du ihn nicht ausdrücklich sagst,dass der damit aufhören soll.chappy086 schrieb:Jetzt meine Frage Nummer 1: Darf er das?
Mag zwar eiskalt erscheinen,aber muss wohl durchgezogen werden. anscheinend hat der vermieter keine manieren.
chappy086 schrieb:Dann ist letztens passiert dass unser Schlafzimmer nach Benzin gestunken hat weil er in der Werkstatt seinen Tank in die Grube ausgelassen hat. Ihm war es relativ egal, er sperrt die Werkstatt zu und lässt mir somit nicht die Möglichkeit zu lüften.
Frage 2: Was kann ich tun.
1. Schau im Mietvertrag ,ob was dazu geschrieben ist.
2. Weise ihn darauf hin, er soll es sein lassen. Es sei denn er hat lust auf ein Rechtsstreit ( davor holst du natürlich die Polizei. Die sollen sich das mal ansehen bzw. mal riechen -> Hintergrund : Du hast einen Beweis ,dass es so war. Egal ob das lächerlich erscheinen mag.
chappy086 schrieb:Schimmel ist im Kinderzimmer aufgetaucht (Ist e nicht in Verwendung, dort hausen meine 2 Katzen). Er gibt mir die Schuld. Er meint ich lüfte nicht.
Wir lüften jedoch täglich mehrmals.
Das Fenster ist beinahe immer offen. Jetzt kommt er letztens rein und will mir vorschreiben dass ich alle Rollo immer offen haben muss. Ein Fenster ist genau gegenüber vom Fernseher und da ist halt die Rollo immer zu.
Frage 3: Darf er mir das vorschreiben?
Er darf gar nichts vorschreiben. Es steht nicht im Mietvertrag,dass das Rollo immer offen haben musst. Wofür zahlst du dann Miete ?
Hol dir nen Anwalt ( gut ,wenn du ne Rechtschutzversicherung hast ) und nimm an einer Beratung teil bei deiner Rechtschutzversicherung / Anwalt : Du hast ein Recht,dass die Miete solange um bis zu 85% ( je nach ausmaß ) gesenkt wird ( 1. Monat sicher ) ,bis der Vermieter den Schimmel beseitigt hat. Wenn er dann damit droht die Miete zu erhöhen,dann drohe mit einem Anwalt. Du hast es nämlich ( glaube ich ) mit einen einsamen "Macho-Vermieter" zu tun, der denkt er könne sich alles erlauben.
chappy086 schrieb:Die Betriebskostenabrechnung ist ein weiterer Punkt.
Ich hab 95m² und lebe unten in dem Haus, er hat 150m² und lebt oben. (Die Werkstatt nimmt unten den restlichen Platz weg, die benutze ich aber nicht). Jetzt frage ich mich (Frage 4. Kann er einfach die Gemeindeabgaben teilen? Sollte das nicht nach m² abgerechnet werden?
Keiner kanns wissen.Sowas sollte in deinem Mietvertrag stehen.
chappy086 schrieb:Weiters hat er mir am Anfang gesagt beim Einzug er habe KEINEN Schlüssel zur Wohnung.
Ich hab rausgefunden dass er einen hat. (Hab mich 1 mal ausgesperrt und musste hinein).
Frage 5: Darf er einen haben?
Ich glaube er betritt die Wohnung wenn ich nicht da bin.
hmmmm....dazu habe ich leider keine ahnung. Frag einen Anwalt !