Rechner verkauf für 400 Euro

Wäre eine "böse" Idee, aber naja! Das problem ist, dass ich den Prozzi erst kaufen muss und wenn es nur mögliche Verkäufe sind, bin ich lieber Vorsichtig
 
Wie ist das eigentlich muss ich ein Garantie oder Gewährleistung stellen, wenn ich das Ding bei E-bay verhöckere? Wenn so ein Honk das Ding zerschießt muss ich das dann ersetzt oder hat der dann Pech?
 
Musst du nicht. Du solltest aber explizit am Ende deiner Auktion darauf hinweisen, dass du als Privatverkäufer keinerlei Garantie- bzw Gewährleistungsansprüche gibst.
 
Und das ist dann auch Rechtskräftig und er kann dann nichts mehr machen?
(will nur sicher gehen)
 
Also, du kannst als Privatverkäufer natürlich nur den Gewährleistunganspruch für Mängel ausschließen, von denen du selbst nichts weißt.

Wenn du also eine defekte Ware absichtlich versendest, ohne darauf aufmerksam gemacht zu haben, hat der Käufer definitiv einen Gewährleistungsanspruch, weil du den Mangel verschwiegen hast. In diesem Fall bringt es natürlich nichts, wenn du Gewährleistungsansprüche deinerseits ausschließt.

Nach meinen Kenntnissen ist Garantie eine freiwillige Leistung; du als Privatverkäufer schreibst, dass du von Gewährleistungsansprüchen zurücktrittst.
Kannst ja auf die Herstellergarantie verweisen.

Allerdings bin ich kein Jurist und kann hier nichts versprechen, ob das alles dann rechtskräftig ist weiß ich nicht, aber in eBay liest man den Satz häufiger.

Warte am besten noch weitere Meinungen ab, vielleicht weiß da jemand genaueres.
 
Das habe ich gestern auf der Ebay-Rechtsabteilung auch gelesen, aber danke für den Tipp! Ich hab auch nicht vor kaputte Teile zuverkaufen!

Wer mehr weis, bitte SCHREIBT mir!

Danke
 
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