Recht auf Kontolöschung?

scratch

Lieutenant
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Feb. 2009
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Ich wollte gestern auf der Seite my.com, auf der ich mich mal vor 3-4 (?) Jahren angemeldet hatte - soweit ich weiß, um an der Beta zu Armored Warfare teilzunehmen - meinen Account löschen. Dafür gibt's nirgends eine Option, also schrieb ich denen ein Ticket und heute hieß es:

Dear Player,
Although we understand your request, the deletion process for this account cannot be done due to policy.
For information about our policy, please refer to our Term of Use (ToU) that provides explanatory insight about our policies and game rules:
https://legal.my.com/us/games/tou/
Thank you for your understanding.

Ich finde das jetzt nicht so tragisch - habe das Konto nie genutzt und die sollten keine Daten groß von mir haben - aber ich frage mich, wie es hier um den Datenschutz und mein Recht auf Vergessen, etc steht. In den Nutzungsbedingungen steht relativ weit unten,

10.8.1. You have the right at any time without notice to My.com and without explanation to terminate the present Terms in unilateral extrajudicial order by discontinuing the use of the Account.

Das ist, wenn ich nicht was übersehen habe, das einzige in den Bedingungen, was mich und die Beendigung der Nutzung angeht. Trotzdem haben sie ja weiterhin meine EMail und könnten mir Werbung schicken (gibt keine Möglichkeit, allgemein der Werbung zu widersprechen, nur je Spiel).


Hat da jemand Ahnung davon? Ich kann damit leben, mich interessiert das aber auch im Allgemeinen, und eigentlich würde ich schon gern den Herren zur Löschung des Accounts behelfen.
My.com hat übrigens den Sitz laut Terms of Use in den Niederlanden.


Vielen Dank!
 
Ich kann Dir natürlich nur das Stichwort "DSGVO" und das Datum der zwingenden Umsetzung derselben, den 25.05.2018, liefern, damit beschäftigen "mußt" Du Dich dann schon selbst. Aber ab diesem Datum kannst Du als EU-Bürger mehr oder weniger überall die Löschung persönlicher Daten verlangen und auch einklagen. Setzt halt ggfs. einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt und entsprechende eigene Bemühungen und Mittel voraus ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die tatsächliche Umsetzung der neuen DSGVO. Das können bis auf wenige Großkonzerne in vollem Umfang wohl nur wenige Firmen leisten. Viele Firmen kennen die Problematik gar nicht oder unterschätzen sie.
 
@Idon:
Und was hat D. M. n. die Umsetzung(sfähigkeit) der DSGVO mit der Gültigkeit und vor allein Dingen eben Einklagbarkeit derselben bzw. der darin verbrieften Rechte ab dem 25.05.2018 zu tun?

Ich beschäftige mich schon "etwas länger" u. a. auch mit diesem Thema und kann Dir daher sagen, daß es (mehr als) genügend Rechtsanwaltskanzleien gibt, die nur noch auf das Startdatum warten, um Mitbewerber ggfs. in Grund und Boden zu klagen ...

Die DSGVO ist bzw. wird u. a. für "Abmahnanwälte" eine derartige Spielwiese und Einladung zum "Fressen" ...! Wer sich nicht darauf vorbereitet (hat) und meint, daß dieser Kelch schon irgendwie an ihm vorübergehen werde, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit (s)ein blaues Wunder erleben ... Jm2c! ;)
 
Natürlich werden da viele Firmen eine bittere Erfahrung machen, ich sehe das ja bei uns und bei den Unternehmen, in die ich ebenfalls Einblick habe. Das ändert nichts daran, dass ein Berufen auf die DSGVO zumindest die erste Zeit in der Praxis wenige Ergebnisse bringen wird - und das ist ja das, was der TE wohl haben möchte; warum auch immer.

Dass er das spätestens über den Klageweg erreichen kann habe ich nicht in Abrede gestellt oder stellen wollen. Lediglich der Hinweis darauf, dass das u. U. dauern kann. Eventuell wäre also darüber nachzudenken, ob man den Account nicht doch einfach inaktiv lässt.
 
Ok, 'tschuldigung! Dann hatte ich Dich vielleicht etwas mißverstanden. Aber schon die staatlicherseits möglichen Bußgelder werden vermutlich in einigen Unternehmen "die Köpfe rollen lassen". Es hat schon einen guten Grund, daß reihenweise auch oder gerade nicht in Europa ansässige Unternehmen, die bisher mit Datenschutz mal so gut wie gar Nichts am Hut hatten, sich intensiv mit der DSGVO / GDPR beschäftigen(t haben). Und daß Recht haben und Recht bekommen auch auf diesem Feld nicht dasselbe sind ist mir durchaus klar. Und daß Recht bekommen als Einstiegshürde sehr oft die Zahlung eines entsprechenden "Startgeldes" an den Rechtsanwalt des Vertrauens voraussetzt ... Warten wir's mal ab, wie heiß diese Suppe gegessen werden wird! Gekocht wurde sie auf jeden Fall schon einigermaßen "heiß" ...
 
Die einfache Alternative - wenn man selber Eigeninitiative ergreifen möchte - wäre es alle Beiträge zu löschen/ändern und persönliche Informationen zu entfernen. Falls die Fake-Email, die man angibt, bestätigt werden muss kann man Dienste wie 10minutemail nutzen.
 
Interessant, danke. Mal schauen, wohin die Reise geht - habe denen nun erstmal geschrieben, dass sie sowieso ab 25. Mai zur Löschung verpflichtet sind und nochmal die Löschung beantragt.

[edit]
PS: Leider ist es auch nicht möglich, die EMail-Adresse dort zu ändern.
 
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