Schadenersatz vom Provider

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B

Bumbelbee

Gast
Hi @ all!

Und zwar hätte ich da mal ne Frage!

Ich bin Kunde bei Kabel BW und habe dort meine DSL und Telefonflat 100 M/bit für 49,95€ im Monat! Seit Donnerstag haben Sie massive Probleme in ganz Baden-Württemberg! Weder mein Internet noch mein Telefon geht seit Donnerstag Mittag! Da ich aber beruflich das Internet brauche, Surfe ich nun ''Teuer'' via UMTS und Telefonieren muss ich übers Handy!

Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf? Ich meine es kann doch nicht sein, dass ich 50€ im Monat für was bezahle und es nun schon seit 4 Tagen nicht nutzen kann und auch bis dato keine Besserung in Sicht ist!

Wenns mal nen halben Tag down wäre ok aber doch nicht schon über ne halbe Woche?


Siehe HIER
 
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Was steht denn in deinem Vertrag, zu wieviel Prozent eine Verfügbarkeit garantiert wird? Solange der Vertrag erfüllt wird, kannst du wenig machen.
 
Nunja heute ist der 4 Tag! Wäre also schon über ein 1%! Vertrag find ich imo leider nicht :(

So habe imo den Passus hier gefunden!


6.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereichs von Kabel BW liegende und von Kabel BW nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Unterbrechungen der Stromversorgung und Ausfall von Telekommunikationsverbindungen entbinden Kabel BW für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Falls die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.


Versteh ich das richtig, das der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen Kabel BW von ihrer Plicht zur Leistung entbindet? Wäre ja ein Dicker Hund!
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das Internet und die Seite von Kabel BW kennst du? ;) Dort findet man bspw. auch die AGB, und dort heißt es, dass eine Verfügbarkeit von 97,5 % gewährleistet wird, also ca. 355 Tage.

kabelbw_agb.jpg
 
Ich finde es in der heutigen Zeit eigentlich ziemlich unverschämt so eine geringe Verfügbarkeit dem Kunden aufzuzwingen. Besonders wenn man sich auch mal anschaut, wie lange das Umschalten zwischen Geschwindigkeiten oder der Wechsel von Providern dauert.

Ist zwar OT aber wenn ich das schonwieder in den AGB sehe, dann finde ich sowas einfach nurnoch unmöglich.

Stellt euch einfach mal vor, es kommt zu einem Notfall und das Telefon funktioniert nicht.
 
Wenn man die Leitung ernsthaft beruflich nutzt dann sollte man aber eine Businessleitung haben.
Es wird eine höhere Verfügbarkeit garantiert als bei Privatanschlüssen.
Meist ist sogar ein 8std. Entstörservice dabei Rund um die Uhr.
 
@fandre
Es gibt nichts was immer problemlos und störungsfrei funktioniert. Und dagegen muß sich ein Unternehmen in den AGBs absichern weil sonst jeder Hinz und Kunz bei 10 Minuten Ausfall nach 1000€ Schadensersatz ruft. Und das Argument "stimmt nicht" greift nicht weil der Mensch halt so ist. Ich erinnere an Klagen gegen McDonalds weil man sich selbst den Kaffee über die Beine kippt und dafür Unsummen kriegt.

@Topic
Sicher ist es ärgerlich und beruflich noch schlimmer. Aber in dem Fall hilft immer fragen. Einfach anschreiben (per Einschreiben am besten) und die entstandenen Mehrkosten REALISTISCH angeben. Und damit meine ich die Telefon- & Internetkosten und nicht irgendwelche angeblich entgangenen Aufträge.
Viele Unternehmen geben in solchen Fällen Kulanzen um den Kunden zufrieden zu stellen auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch drauf gibt. Fragen kostet nix (oder in dem Fall das Porto)
 
Hm, wo ist das Problem?
Natürlich ist es bitter, wenn die leitung weg ist. Aber wenn man den Vertrag unterschreibt und die AGBs abnickt, muss man imho damit leben.
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich habe nur eine DSl light leitung und masiive probleme mit Verbindungsabbrüchen.
Trotzdem kann ich nix machern, da die Anbieter quasi ihre Forderungen diktieren können und man sie annehmen kann, oder ben ohne Internet ist.

Fazit: Aufregen bringt auch hier nix. Kundenservie informieren, warten. Aber an der Hotline nix von gewerblicher Nutzung sagen, kann, ohne das Ich kabel D genau kenne, in die Hose gehen.
 
Versteh ich das richtig, das der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen Kabel BW von ihrer Plicht zur Leistung entbindet? Wäre ja ein Dicker Hund!

Es kommt darauf an. Natürlich gilt das nicht für jede Art von Ausfall der Telekommunikationsverbindung. Es gilt in Deutschland das Verschuldensprinzip. Das heißt Schadensersatz kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Schaden auf einer Pflichtverletzung beruht, die der Schuldner auch zu vertreten hat.

Meint also, dass für Ausfälle, auf die KB keinen Einfluss hat auch nicht haftbar gemacht werden kann. Das ist eigentlich logisch und entspricht gängigen Rechtsprinzipien. Oder willst du Schadensersatz zahlen für etwas, was du nicht zu vertreten hast?

Aber natürlich heißt es nicht, dass für jeden Ausfall Kabel BW nicht verantwortlich ist. Selbstverständlich kann es auch sein, dass sie die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
Zur Beweispflicht: den Nachweis zwischen deinem Schaden und der Pflichtverletzung in Form eines Ausfalls müsstest du erbringen, ist aber naturgemäß einfach. Kabel Bw müsste dagegen beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. So sieht vereinfacht dargestellt die Rechtslage aus.

P.S. heißt es nicht eigentlich bumblebee statt bumbelbee...?;)
 
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Glaube nicht das du da viel machen können wirst. Und du hast ne Privatanschluss? Denn wenn du dein INet/Telefon auch gewerblich nutzt, solltest du dringend über ein Businessanschluss nachdenken. Da hast du besseren/schnelleren Service bei Problemen - und warscheinlich auch eher die Möglichkeit da Schadenersatz zu erhalten. Was bei ner Privatleitung wohl schwer werden dürfte~




cya
cr@zy
 
Gerade wenn man beruflich sowohl auf Telefon als auch auf Internet angewiesen ist, ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, auf VoIP-Technologien zu setzen... Und die Quittung für die Sparmaßnahmen bekommt man dann oft noch so präsentiert.
 
Selbt die Standleitung die ich habe/mit der ich arbeite hat nur 98% Verfügbarkeit ^^Wenn du die verbindung beruflich brauchst schließe einen Buisness Vertrag ab...

Andernfalls.. Selber Schuld ;)
 
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Rechtlich ist es durchaus möglich, die monatliche Grundgebühr anteilig der Ausfallzeit zu reduzieren, also in deinem Fall ca. 1,66 pro Tag. Man sollte dies aber nicht einfach so machen, sondern mit Rücksprache des Providers. Und für deine UMTS-Nutzung kannst du keinen Schadensersatz fordern. Und an deiner Stelle würde ich auch mal kleine Brötchen backen, dass du einen Privatanschluss als Geschäftsanschluss nutzt und alleine das schon vermutlich gegen die AGBs verstößt.
 
Tja dann bist du aber im falschen Vertrag für berufliche Nutzung gibbet extra Tarife und da hast du auch ausreichend Schadensersatzansprüche ... nur gelle die kosten halt etwas mehr ... alles wollen und nix für zahlen :freak:

Geiz ist jaaaa so Geil!
 
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