In der AGB steht: 3.6.
1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.
3.7.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Rücklastschriftgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
3.8.
Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist 1&1 berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 2,56 pro Rechnung zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige eMail-Adresse bei seinen Kundendaten angegeben hat, ist 1&1 ebenfalls berechtigt 2,56 EUR pro Monat zu verlangen. In diesem Fall fällt keine gesonderte Gebühr für die postalische Rechnung an. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist 1&1 berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.
3.9.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet 1&1 für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 1&1 vorbehalten
Deshalb bin ich mir unsicher.