Strafanzeige selbst stellen, oder per Anwalt?

estre

Commander
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3.006
Hi Leute,

ich habe momentan einen kleinen Rechtsstreit am Hals. Der Fall ist ziemlich eindeutig, ich habe etwas gekauft (Privatgeschäft), die Ware allerdings nie erhalten. Der Verkäufer antwortet nicht auf meine E-Mails und auch die Adresse die er mir gegeben hat existiert nicht (eine Anfrage beim Einwohnemeldeamt bestätigt diese Annahme).

Nun möchte ich gerne Strafanzeige stellen, da hier offensichtlich eine betrügerische Absicht vorherrscht (Streitwert beträgt knapp 500€).
Wie macht man soetwas üblicherweise ? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und Anwaltskosten sind u.U ja relativ hoch. Deswegen dachte ich, dass ich einfach zur Polizei gehe damit sich die Staatsanwaldschaft darum kümmert und ich somit keine Kosten trage.

Ist dieser Weg gängige Praxis in solchen Fällen, oder ratet ihr lieber zu einem Anwalt und den damit verbundenen Mehrkosten?

Vielen DAnk für Eure Tipps!

Grüße
 
Selber. Auf die nächste Polizeistelle, Anzeige erstatten und den Sachverhalt zu Protokoll geben.
 
Da du das Geld wohl zu 95% sowieso nie wieder sehen wirst, würde ein Anwalt deinen Schaden praktisch nur noch vergrößern, also wie kisser sagte, zum nächsten Polizeirevier, Anzeige stellen, fertig.

Mitbringen solltest du (ausgedruckt) die gesamte Korrespondenz, einen Kontoauszug o.ä aus dem die Zahlung hervorgeht und wenn möglich noch eine kopie der Kleinanzeige/Auktion bzw des Angebotes.
.
 
Hey,

danke für Eure Beiträge!

@Pandora:
Wie kommst du darauf, dass ich das Geld nicht mehr wiedersehen werde? Ich will dir grundsätzlich nicht widersprechen, ich habe auch wenig Hoffnung, allerdings ist deine Aussage nicht etwas zu pauschal?

Immerhin habe ich den Betrag auf ein in Deutschland existierendes Konto überwiesen. Dieses Konto muss ja irgend einer real existierenden Person gehören .... DAs Problem ist nur, dass man ohne weiteres nicht an dessen Adresse kommt. Weder ich selbst, noch ein Anwalt.
Aber wenn der Staat z.B. eine Bankauskunft bei Hart4'lern braucht, dann wird diese natürlich direkt erteilt ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey,

nope, keine Chance, da ich das Geld ja selbst überwiesen habe, also proaktiv und somit genau wissend was ich da mache.
Hätte er das Geld von meinem Konto abgebucht hätte man noch etwas machen können (ich glaube, dass man es noch innerhalb von 6 Wochen zurückholen kann), aber so habe ich keine Handhabe ...
 
Klar gibt es diese Person und ihr Konto, aber die überwiegende Mehrheit der Betrüger wird das wohl nicht als Hobby machen sondern einfach kein Geld haben und auch unmittelbar kaum wieder zu welchem kommen und wo nichts ist kannst du dir halt nichts (zurück)holen.

Ein Anwalt wäre zwar sicher schneller, aber da es hier m.M.n nicht auf Zeit ankommt, kannst du auch die Staatsanwaltschaft arbeiten lassen, die genauen Daten des Betrügers wirst du so oder so noch von dieser bekommen und je nachdem wie sich das ganze entwickelt kannst du dir das ganze am ende auch noch titulieren lassen bzw Gerichtsvollzieher losschicken etc (kostet aber auch alles Geld, daher muss man dann wieder individuell abwägen).
.
 
Selber schon so ein fall gehabt , die Polizei macht da nicht viel , die sache wurde dann irgendwan eingestellt , kein öffentliches intressse oder sowas , naja trotzdem viel glück .
 
@Pandorra:
Ich danke dir, das klingt doch sehr vernünftig was du da schreibst. Ich werde jetzt mal alle Dokumente zurechtsuchen und morgen zu Polizei gehen....

@Quad-Core
Das kann mir natürlich auch passieren. Mir reicht es schon, wenn ich irgendwie an die Adresse des Kontoinhabers komme, eine Staatsanwaldschaft hat da bessere Möglichkeiten als ein "normaler" Anwalt.
Wenn ich die Adresse habe kann ich immer noch überlegen was ich damit anstelle. Da gibt es ja dann auch Dienstleister wie "Infodatex" die Informationen über den Arbeitgeber rausbekommen können. Dann wüsste ich zumindest ob bei dem Betrüger überhaupt etwas zu holen ist ....


Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Was noch zu bedenken ist.

Die Polizei / die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um den strafrechtlichen Aspekt der Tat. Will heißen, auch wenn der Betrüger ermittelt und verurteilt wird, bekommst Du aufgrund dessen nicht automatisch Dein Geld zurück.

Das musst Du dann zivilrechtlich einfordern. Das sind zwei paar Schuhe. Und das zivilrechtliche kannst Du auch erst in die Wege leiten, wenn der Sachverhalt gerichtlich geklärt wurde.
 
estre@ Anhand der Kontodaten kann die Polizei den Betrüger stellen , allerdings weiß ich nicht ob man dir die Adresse so raus gibt , die andere sache wäre das die Staatsanwaldschaft Anklage erhebt , dan geht das ganze vor Gericht , und du bekommst am ende auch Adresse usw für den zivilrechtlichen weg .
 
Du gehst von einem dummen Betrüger aus, der sein eigenes Konto für den Betrug benutzt hat!
Ich glaube, die "besseren" Ganoven haben dazugelernt und verwenden nicht die eigene Bankverbindung.
 
^^ Und wie wollen die dann ans geld kommen ? so einfach geht das nicht .
 
Und das zivilrechtliche kannst Du auch erst in die Wege leiten, wenn der Sachverhalt gerichtlich geklärt wurde.

Das ist grds. Käse, weil Straf- und Zivilrecht nichts miteinander zu tun haben. Sobald man einen Beklagten hat, kann der zivilrechtlich verklagt werden, das aber dann am besten mit Anwalt.
 
Schrieb ich etwas davon, dass das Eine mit dem Anderen was zu tun hat?

Ganz im Gegenteil. Durch den Strafprozess hat der Geschädigte eben nichts. Und das habe ich auch so geschrieben...
 
Pandora schrieb:
Da du das Geld wohl zu 95% sowieso nie wieder sehen wirst, würde ein Anwalt deinen Schaden praktisch nur noch vergrößern
sehe ich genau so . wer mit dir so etwas abzieht hat eh kein einkommen oder lebt im ausland . das geld kannste knicken . mund abwischen und weiter gehts .
 
BlubbsDE schrieb:
Schrieb ich etwas davon, dass das Eine mit dem Anderen was zu tun hat?

Ganz im Gegenteil. Durch den Strafprozess hat der Geschädigte eben nichts. Und das habe ich auch so geschrieben...

Aber mit dem Zivilprozess muss man eben nicht bis zur strafrechtlichen Klärung warten, auch wenn das aus Vereinfachungsgründen mglw. üblich ist.
 
Wie auch immer.

In so einem Fall ist einem der Beklagte gar nicht bekannt. Und wird es oft erst durch den Strafprozess.

Aber es stimmt. Staatsanwaltschaften sind in der letzten Zeit ja nicht bekannt für ihr schweigsames Verhalten.
 
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