Strafzahlung bei ClickAndBuy

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Tja.... Man sollte doch lieber bei solchen Sachen sich immer mal die AGB^s durchlesen...

Zahl die "noch" 15€ lieber.

Und wieder haste was gelernt :)

Ach und falls schon Mahngebühren angefallen sind, zahl die gleich mit :)
 
1.) Nur weil in den AGBs irgendetwas drin steht, heißt das noch lange nicht, dass das auch wirklich Gesetz ist. Da könnte man ja gleich rein schreiben, dass sich jeder Kunde zu jahrelanger Arbeit in der Sklaverei verpflichtet, wenn es dem Verkäufer so passt ;)

2.) Für einen Betrag von 70 Cent 15 Euro Mahnspesen zu erheben, ist doch etwas mutig. Abgesehen davon ist es die Sache eines Unternehmens selbst seinen Datenstand zu pflegen. Wenn die Abbuchung nicht durchgeht, dann muss man eben die neuen Daten vom Kunden einfordern.
 
du hast denen ne Einzugsermächtigung auf ein Konto erteilt was nicht (mehr) existiert
daraufhin entstanden denen Kosten, nämlich die Rückbuchung der Bank des betroffenen Kontos und Zustellung der Mahnung an dich

das sind ganz normale gängige Gebühren und haben erstmal nichts mit AGBs oder Wucher zu tun, sondern sind stinknormales Geschäft

bezahlen und gut ist, immerhin haben sie gemahnt und dir Zeit eingeräumt, sie können auch anders...
 
andr_gin schrieb:
1.) Nur weil in den AGBs irgendetwas drin steht, heißt das noch lange nicht, dass das auch wirklich Gesetz ist. Da könnte man ja gleich rein schreiben, dass sich jeder Kunde zu jahrelanger Arbeit in der Sklaverei verpflichtet, wenn es dem Verkäufer so passt ;)

2.) Für einen Betrag von 70 Cent 15 Euro Mahnspesen zu erheben, ist doch etwas mutig. Abgesehen davon ist es die Sache eines Unternehmens selbst seinen Datenstand zu pflegen. Wenn die Abbuchung nicht durchgeht, dann muss man eben die neuen Daten vom Kunden einfordern.

lies dir bitte auf seite 1 mein statement durch und hör auf Rechtsberatung durchzuführen, wenn du keine Ahnung vom Recht hast.
 
Gebühren für Rückbuchungen bei den Banken sind unterschiedlich hoch.

Meine Bank, verlangt rund 8 EUR dafür. Daher ist der Betrag in Ordnung.

Was Dunnet geschrieben hat ist absoluter Blödsinn und daher nicht zu beachten.

Der Fehler lag bei dir, jetzt trage die Konsequenzen.
 
@andr_gin Man muss doch den AGB^s nicht zustimmen ^^

Und zu 2tens... Na ja fehlen einen einfach nur die Worte.
 
Ich bin vor einem halben Jahr umgezogen und habe dabei natürlich das Konto in meiner alten Heimatstadt aufgelöst. Ich kaufe gelegentlich Sachen über ClickAndBuy, hatte aber vergessen dort die Daten von meinem neuen Konto einzutragen.
Innerhalb von Deutschland? Hä? Konto auflösen und in der neuen Stadt eröffnen? Seit wann "muss" man so etwas machen??? Wäre mir neu...

Zahl die 15 Ocken und spar dir damit viel Streß! Klar gibt es Möglichkeiten, allerdings hat du das Problem selbst erschaffen und somit lag der Fehler bei dir! Außerdem kann und darf das Unternehmen einen angemessenen Betrag für etwaige Rückbuchungen selbst festlegen... mir ist ein Fall bekannt, da wollte das Unternehmen 65€ Mahnungsgebühren. Der Typ hat geklagt und hatte Pech! Das Gericht sprach und der Verkäufer lachte sich ein´s ;) Tausende Euros an Anwalts- und Gerichtskosten + 65€ + Verzugszinsen + Inkasso....

Also zahlt und gut ist!

Noch was... einer schreibt "ABGs", die anderen "AGBs"... das heißt AGB und ist bereits die Mehrzahl.

@ andr_gin: Der Mahnungsbetrag hat nichts mit dem Kaufbetrag von 0,70€, sondern ist einheitlich. Egal ob es nun 500€ oder 70 Cent sind...
 
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@GameOC: wenn du z.B. bei der Sparkasse ein Konto hast und dann umziehst. Ich habs auch nicht geglaubt als ich 20km weiter weg kein Geld auf mein Sparkassen-Konto einzahlen konnte, weil ich zu einer anderen Sparkasse gehöre.
 
Ob die Höhe hier angemessen ist wäre noch zu klären.

Allerdings haben die AGB Bestand und der TE hat diesen zugestimmt.
Somit:

a) ist er seiner Informationspflicht nicht nachgekommen.
b) hat er die Rücklastschrift durch a) zu verschulden.

Es war, nach den vom TE gegebenen Informationen, ganz klar das Verschulden des TE.
Click&Buy hat hier keinen Fehler begangen.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Dann werde ich den Betrag jetzt lieber gleich begleichen, ich hatte leider den entsprechenden Eintrag in den AGB erst nicht gefunden.

Innerhalb von Deutschland? Hä? Konto auflösen und in der neuen Stadt eröffnen? Seit wann "muss" man so etwas machen??? Wäre mir neu...
Naja es gibt so Banken, die dezentralisiert für jedes Bundesland eine Zentralbank haben und man kann dann nicht Einzahlen am Automaten usw. wenn man nicht auch bei der Bank in dem Bundesland ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
gut so ;-)
 
DUNnet schrieb:

Super Einstellung :freak: Du bist also einer der Leute die aus reiner Ignoranz glauben, dass man sich an Vertragsbestandteile nicht halten muss. AGB sind bindend - wenn du das nicht wahrhaben willst, darfst du gerne Klagen. Ich hoffe dass die Rechtschutzversicherung dir hier auch schnell klarmacht, dass sie so eine Klage dein eigenes Risiko ist und man hier nicht die Allgemeinheit dafür zahlen lässt.

Die Gebühren die hier in Rechnung gestellt werden, fallen nur Teilweise auf Betreiberseite an. Jede Bank verlangt Gebühren für Rücklastschriften. Kleinere Unternehmen haben hier Kosten von fast 10 Euro. Größere Unternehmen haben hier natürlich deutlich weniger. Die Kosten fallen für das Unternehmen an PLUS einer Verwaltungsgebühr. Wieviel das genau ist wirst du wohl nie rausfinden. Die Pauschale von 15 Euro ist in der Hinsicht üblich und machen sehr viele Firmen exakt gleich. Wenn du bei einer Firma schon länger Kunde bist kannst du auf Kulanz hoffen, aber bei einem Anbieter wie ClickAndBuy denke ich dass du dir den Aufwand sparen kannst.
 
Was hier einige für ne Scheiße reden!
Die AGB sind kein willkürlicher Austobungs-Bällespielplatz von Firmen in denen sie sich Wasserdicht gegen alles Absichern können!
Gerichtsurteile belegen das, egal ob es da um Inhaltliche, Allgemeinrichtende oder förmliche Mängel an AGBs und sonstigen "Haken hier setzten" Feldern geht!

Und so eine Panikmache von wegen aus 15€ werden tausende :D
Und noch besser ist es dass hier 23 Jährige meinen andere anzustänkern sie wären der fachmännische Anwalt schlechthin und haben darüber ihre Masterarbeit geschrieben!

Fakto:
AGB sind nicht zwingend Gültig, gültig ist in Deutschland das Gesetz! Nicht mehr - nicht weniger!
Inkassounternehmen haben keinerlei rechtliche Befügniss über Schulden und Eintreibung, das hat nur das Gericht bzw. deren Exekutive die Polizei und die Gerichtsvollziehung!

Also: Wie ich sagte, melde dich dort penetrant und entschlossen! Mach es denen unangenehm (den natürlich sind die Hansel vom 08/15 Telefonsupport GAR NICHT darüber informiert und versuchen es immer mit abwimmeln!) indem zu zu Anfang gleich nach den Namen fragst und notierst oder die direkte Durchwahl zu dem Sachbearbeiter!

Erklär denen das es um 79 Cent geht und das Konto dort falsch eingetragen war, ich würde sogar soweit gehen und sagen ich hätte keine Kontodaten geändert, das System muss diese nicht übernommen haben - FERTIG! Die sind für ein DAU sicheres System verantwortlich!

Klappt das nicht - wieder und wieder!

Wenn Inkasso: Nichts machen, entspannen und nur mal bei der Schufa auskunft über dich holen und gegen Negativeinträge vorgehen!

Brief von tollen Anwälten und Kanzlein: Aufbewahren, Beweismittel! Ansonsten, entspannen :)
Erst wenn was Gerichtliches kommt agieren, den das sind die einzigen auf die DU hören musst!


Gruß
 
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GameOC schrieb:
Innerhalb von Deutschland? Hä? Konto auflösen und in der neuen Stadt eröffnen? Seit wann "muss" man so etwas machen??? Wäre mir neu...

Ist ganz normal. Wenn du beispielsweise bei der Sparkasse von einem Landkreis in den anderen ziehst, kannst du zwar Geld abheben aber um Überweisungen tätigen zu können musst du ein neues Konto im neuen Landkreis eröffnen. Logischerweise lässt man sein altes dann auflösen.

Die Banken haben da so ihre eigenen Grundsätze..
 
Genau, die 15€ kommen auch durch die entstandene Arbeit für die Rückbuchung zustande.
Verwalter wollen auch bezahlt werden ;)
 
@ Ruff_Ryders88: Ähm...? Die Sparkasse ist regional aufgebaut, ja. Deshalb auch diese Problem, dass betrifft nicht nur Einzahlungen, sondern den gesamten Servicebereich, z.B. Überweisungen. Das Problem hatte ich früher... als ich noch in der Ausbildung war und die Schule gute 180km vom Wohnort entfernt war.

Falls man aber umzieht, meldet man dies der Sparkasse einfach und das Problem besteht nicht mehr! Habe ich ebenfalls bereits getestet, da ich von meinem Heimatort mal gute 2 Jahre in 200km Entfernung gewohnt habe... keine Probleme (gleiches Konto, gleiche EC Karte). Wie das nun bei Landesbanken ist, ka...

@ DUNnet: Ja, und so einen Aufwand wegen 15€, desweiteren bleibt er von der Benutzung ausgeschlossen. Auch ist nur eine Schufaauskunft in Jahr kostenlos, danach kostet es 7€, oder der Dauerzugang für 15€. Was bingt es, sich nach einiger Zeit ne Auskunft zu holen und man freut sich "ja ja die Inkasso macht nix"... zwei Monate später wundert man sich weshalb man keinen neuen iPhone 5 Knebbelvertrag abschließen kann.... und die Schufa4Free Auskunft ist auch schon verbraucht... also echt...

Selbst Schuld, dann kann man auch die 15€ zahlen. Ist mir auch schon passiert... Würde es jetzt bei 50€ und aufwärts verstehen oder die Forderung keine Berechtigung hätte (habe auch mal einige Fakepost und Forderungen von dubiosen Firmen erhalten, für Sachen die ich nicht abgeschlossen habe - die haben natürlich keinen Cent gesehen! Und haben nach guten 2,5 Jahren aufgegeben ;) )
 
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DUNnet schrieb:
Also: Wie ich sagte, melde dich dort penetrant und entschlossen! Mach es denen unangenehm

Das ist übrigends der Grund warum es 15 Euro sind ;) Sonst wären die Verwaltungskosten niedriger und du müsstest z.B. nur 5 Euro dafür bezahlen.
 
DUNnet schrieb:
Und so eine Panikmache von wegen aus 15€ werden tausende :D
Und noch besser ist es dass hier 23 Jährige meinen andere anzustänkern sie wären der fachmännische Anwalt schlechthin und haben darüber ihre Masterarbeit geschrieben!

Fakto:
AGB sind nicht zwingend Gültig, gültig ist in Deutschland das Gesetz! Nicht mehr - nicht weniger!
Inkassounternehmen haben keinerlei rechtliche Befügniss über Schulden und Eintreibung, das hat nur das Gericht bzw. deren Exekutive die Polizei und die Gerichtsvollziehung!
1. http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
2. Ein Master macht noch keinen Anwalt. Manche Anwälte allerdings tatsächlich einen Master.
3. Wenn einem Inkassounternehmen eine Forderung abgetreten wird, hat es die gleichen Befugnisse wie der ursprüngliche Gläubiger. Aus der Tatsache, dass ohne einen vollstreckbaren Titel nicht direkt vollstreckt werden kann gleich eine generelle Sorglosigkeit abzuleiten ist wirklich daneben.

Willst du dem TO absichtlich Schaden zufügen? Zu etwas anderem taugen deine Beiträge jedenfalls kaum...

Ich würde übrigens gern mal da AZ von besagtem BVerfG-Urteil sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GameOC: wahrscheinlich wird das bei Ihm einfach ähnliche gründe haben...

@DUNnet: wie ich dir bereits auf seite 1 geschrieben habe, AGBs greifen nur dann wenn das Gesetz den Sachbereich offen lässt. Hör jetzt einfach auf so einen Mist zu verzapfen. AGBs sind ZWINGEND GÜLTIG, WENN DAS GESETZ DIESE NICHT FEST REGELT UND DIE VERTRAGSPARTNER DIESE AKZEPTIERT HABEN.
In diesem Fall ist es den Vertragspartnern überlassen, die Höhe der Mahngebühren festzulegen, dies wurde von click & buy gemacht und TE hat diese akzeptiert. Fertig

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss des
Vertrages stellt. Sie können von der Verwenderin selbst oder auch von einem Dritten
vorformuliert sein. --> von den Parteien nicht im einzelnen ausgehandelt.
--> Rationalisierungseffekt (Vereinfachung von Vertrags- und Geschäftsabwicklungen).
--> Spezialisierungseffekt (regeln ein Rechtsverhältnis umfassend, wo das Gesetz nur
lückenhafte oder unpassende dispositive Normen bereithält.

- AGB sind keine Rechtsnormen
- AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn eine gegenseitige Willensübereinstimmung
(ausdrücklich oder konkludent) vorliegt. --> wenn der Verwender den Vertragspartner bei
Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen hat und dieser andererseits die Möglichkeit hatte,
diese zur Kenntnis zu nehmen.
--> erfordert Kenntnisnahme in zumutbarer weise, zudem verständlich und drucktechnisch
lesbar.
 
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AGB´s haben nur dann, und auch nur in diesen passagen, keine oder nur sinngemäße gültigkeit, wenn der sachverhalt durch gesetze, oder höschstrichterliche entscheidungen anderweitig geregelt ist, oder eine klausel in eklatanter weise die rechtssituation zu gunsten einer vertragspartei verschieben, oder diese klausel sittenwiedrig ist.

all das liegt hier nicht vor. im gegenteil, click and by hat allein schon aus dem schuldhaften versäumnis einen schaden, der allein schon durch schadensersatzansprüche abgedeckt ist. dies ist der tatsächliche schaden, durch die rücklastschriftgebühren der bank. hinzu kommen marktübliche bearbeitungs und mahngebühren. da bist du mit 15€ noch gut bedient.

es ist zwar doof wegen eines betrages unte 1€ jetzt eine strafzahlung von 15€ leisten zu müssen, aber die verhältnismäßigkeitsfrage stellt sich hier nicht (siehe oben), also kann ich nur empfehlen schnellstens zu zahlen.

nichtzahlung hat viele u.u. sehr unangenehme und weitreichende konsequenzen. es sind nicht nur erhebliche kosten, die auf dich zukähmen, und gegen die du kein wirksames rechtsmittel hättest, es kann auch zu einträgen in wirtschaftsdateien kommen, die dich über lange zeit in deinen persöhnlichen wirtschafts-möglichkeiten stark einschränken können.

ps sachen wie "scheiß auf agb" haben in so einem thread absolut nix verloren !!!
 
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