Madman1209 schrieb:
Hi,
das mag sein, das Bundesverfassungsgericht sollte aber vielleicht einfach mal schauen, ob sich seit 2005 (!) nicht vielleicht ein bisschen was getan hat in der Technik...
An der Problematik hat sich nichts geändert seitdem die (theoretischen) Grundlagen der Informationstechnologie formuliert wurden. Also vor meiner Geburt und wahrscheinlich sogar deiner..
Auch wenn du anscheinend nicht mehr magst, aber es wäre schon interessant, was sich da so fundamental geändert haben sollte.
Abgesehen davon, dass es auf der DefCon und vergleichbaren Veranstaltung mittlerweile Freizeitsport geworden ist, Wahlcomputer zu hacken (weil vergleichsweise simpel)
https://defcon.org/images/defcon-25/DEF CON 25 voting village report.pdf
https://www.youtube.com/results?search_query=def+con+voting+village
Madman1209 schrieb:
falls das auf mich gemünzt sein sollte stelle ich dem einfach mal deine allumfassende Aussage
Beweisführung läuft anders. Man kann beweisen, dass Etwas ist, aber nicht dass Etwas nicht ist. Übertragen kann nachgewiesen werden, dass es Lücken/unerwünschte Funktionen gibt. Jedoch kann man das Nichtvorhandensein entsprechender Fehler nicht allgemeingültig widerlegen. Es kann nur nachgewiesen werden, dass ausführlich danach gesucht wurde.
Madman1209 schrieb:
tut auch niemand, "Unmöglich" hatte ich nirgends geschrieben. "Unmöglich" ist es aber eben bei der Briefwahl und selbst bei der Urnenwahl auch nicht. "Hinreichend aufwändig um unter realistischer Betrachtung als sicher zu gelten" wäre der richtige Terminus. Aber ich verstehe scheinbar ja auch mein Job nicht...
Keine Ahnung was dein Job ist..
Die analoge Wahl ist durch jeden Wähler nachvollziehbar(!) und durch Anwesenheit in der Regel kontrollierbar(!). Diese Grundsätze werden bei digitalen Mitteln grundlegend verletzt. Siehe Urteil vom BVerfG. Zudem ein systematischer, landesweiter Betrug durch diese Prinzipien recht schwer ist. Im Gegensatz zu digitalem Einsatz, wo kritische Punkte des Verfahrens unter der Kontrolle sehr weniger Personen liegt.
Madman1209 schrieb:
Erstens geht es hier nicht um die Bundestags- sondern eine Vereinswahl.
Wahlgrundsätze gelten in der Regel für alle Wahlen, für die Gesetze Wahlen vorsehen, ohne dass sich explizit auf die Wahlgrundsätze bezogen wird. Da zählt in der Regel der Grundsatz, dass nicht zählt was der Gesetzgeber geschrieben hat, sondern was er beabsichtigt hat. Da unterstellen Gerichte in aller Regel, dass wenn der Gesetzgeber "Wahlen" schreibt grundsätzlich demokratische Wahlen im Sinne des (Bundes-)Wahlrechts vorsieht.
Madman1209 schrieb:
Drittens gibt es selbstverständlich Möglichkeiten, digitale Abstimmungen vollumfänglich zu anonymisieren.
Wenn du da Wege kennst, die vor Gericht und Gutachtern bestand haben kannst du dir eine Goldene Nase verdienen. Also leg bitte los!
Im Zweifelsfall ist es gut für die Branche, jedes Gutachten spült Geld in die Kassen
Madman1209 schrieb:
Und viertens werden FOSS und Audits sogar bei Geheimhaltungsthemen auch höchster Ebene genutzt und da hat niemand auch nur im Ansatz ein Problem damit.
Die haben in der Regel auch völlig andere Ansprüche als das Wahlrecht und BVerfG formulieren. Selbst die DSGVO ändert daran wenig, die schreibt bewusst vor, dass an vielen Stellen eine Pseudoanonymisierung reicht, eben weil eine echte Anonymisierung unter Beibehaltung von Nutzwert der Daten nahezu unmöglich ist.