Xes
Admiral
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Und wie willst du denn zweifelsfrei nachweisen woher die getestete Hardware des Magazins kam? Der Tester kann sich die ja möglicherweise auch über andere Wege beschafft haben. Das muss ja im Zweifel der Ankläger beweisen.MGFirewater schrieb:Dafür gibt es nda mit richtig hohen Strafen. Also vorab veröffentlichen würde ich den Test nicht wollen.
Selbst für den absolut unwahrscheinlichen Fall, dass die Hersteller sich tatsächlich die Mühe machen und z.B. über eine in den Treiber integrierte Spionagefunktion versuchen zu tracken wann welche Seriennummern wo online gehen, schaltet man den Test eben erst eine Minute nach Fall des NDA öffentlich frei und erklärt die Hardwaretester der Mutterfirma als Teil der hauseigenen Qualitätskontrolle die vorab eine Qualitätsprüfung der gelieferten Ware durchführen.
Ich glaube es dürfte schwierig werden, den Händlern per NDA zu untersagen selbst intern ihre eigenen eingekauften und bezahlten Produkte auf Funktion, Leistungsfähigkeit und Qualität zu testen und diese Tests nach Fall des NDAs, spätestens zum Verkaufsstart öffentlich verfügbar zu machen.