Umtauschen einer CPU

es gibt genug "Hardcore Übertakter", welche sich 8 mal die gleiche CPU kaufen um dann die leistungsfähigste herauszusuchen. Warum sollte das mit nur 1er nicht funktionieren? ;) Wenn du aber zum Beispiel eine CPU kaufst, den Kühler montierst, der dabei war, auch die Wärmeleitpaste benutzt, kann es passieren dass der Artikel nicht mehr zum vollen Kaufpreis zurückgenommen wird. Aber normalerweise sollte es trotzdem kein Problem geben, wenn man seinen eigenen Kühler/eigene Wärmeleitpaste benutzt.

Gruß
 
Naja Probieren geht über Studieren.

Ansonsten Pech gehabt und im Internet verkaufen!

Ganz einfach, wenn der Shop nicht mit macht!

Jeder normal denkende, weiß sowas eigendlich!

Mfg
 
Das 14 tägige Umtauschrecht gilt natürlich,
allerdings sind da soweit ich weiß auch die Bedingungen eindeutig.
- ungeöffnete Originalverpackung

So eine CPU bekommst du nur aus der Verpackung, wenn du das Siegel zerstörst, oder
die Verpackung beschädigst.
Außer du hast eine "tray"-CPU gekauft.

Eine Rücknahme trotz offensichtlicher Öffnung ist Kulanz.
 
Mich stört es nicht, wenn es euch nicht passt diese Antwort.
Sinnlos ist dieser Beitrag auch nicht!

Wiso so viel Geld? Gehts noch?

Da muss sich jeder dran halten an solche Regeln ist nur mal so!
 
@cartridge:

nö, der Inhalt von sebis Beitrag war nur die logische Konsequenz wenn der Shop eben beim Rücktausch nicht mitmacht.

Keiner kauft sich ne CPU, ohne zu wissen worauf er sich da einlässt.
 
SB1888 schrieb:
Das 14 tägige Umtauschrecht gilt natürlich,
allerdings sind da soweit ich weiß auch die Bedingungen eindeutig.
- ungeöffnete Originalverpackung

So eine CPU bekommst du nur aus der Verpackung, wenn du das Siegel zerstörst, oder
die Verpackung beschädigst.
Außer du hast eine "tray"-CPU gekauft.

Eine Rücknahme trotz offensichtlicher Öffnung ist Kulanz.


Schwon wieder falsch :freak:

Im Rahmen des Widerrufrechtes muss es dem Kunden möglich sein das Produkt zu Testen, daher darf man die Verpackung öffnen, den Artikel in Betreib nehmen und testen.

Das Darf man prinzipiell sogar im Laden wenn kein Ausstellungsstück vorhanden ist.

Das gillt nur nicht bei Software und Medien (Filme, Serien usw auf DVD/BD)
 
@SeBi1896: weil man wohl kaum annähernd den preis der ware bekommt o.O
Tja damit muss man rechnen, das ist ein Risiko bei Gebrauchter Hardware :)

Aber bei vorlegung des Kaufdatum + der mitgelieferten Rechnung ist die Preis minderung minimal,
auser man hat ein abgekochten Bieter.

Also ganz einfach, solch eine Wertminderung aus dem Wege zu gehen!

Steht schon zu haufe hier im Threed!

Da gibts so ein Sprichwort, hoffe ich hab den richtig Zitiert!

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht!
 
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