Umtauschrecht

daniel1111

Lieutenant
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Ich habe eine Frage zum Umtauschrecht bei Notebooks: In meinem konkreten fall würde ich mir gerne ein MacBook Air kaufen. Nun bin ich mir aber nicht sicher ob mir die kleine 1,86GHz version schnell genug ist. Kann ich dann das MacBook Air bestellen (online) und wenn es mir nicht schnell genug ist zurückgeben oder umtauschen? (vorausgesetzt natürlich es geht in einwandfreiem zustand, aber benutzt zurück) Ist dies so möglich oder nicht?

Viele Grüße Daniel
 
Soweit ich weiß ist es durch das Widerrufsrecht 14 Tage lang möglich Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben zumindest im Versandhandel.
Vielleicht kann da ja noch jmd. etwas zu sagen.
 
das gilt auch wenn das notebook schon benutzt worden ist?

PS:Ich würde es von Amazon oder Apple selber bestellen, gelten beide als versandhändler?
 
Amazon war mir klar, aber wie das mit Apple ist, war ich mir jetzt nicht sicher,hab aber grade die wikipedia definiton des fernvertrages gelesen^^. Gut, danke für die Antworten schonmal. Ich denke dann werd ichs einfach mal testen, aus den ganzen tests werd ich nämlich auch nicht wirklich schlau obs praktisch für mich reicht oder nicht.
 
Wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von FK-Mitteln zustande kommt, du Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer ist, dann liegt grds. ein Fernabsatzvertrag vor, bei dem du ein Widerrufsrecht hast.
Das die Sache benutzt wurde, hat auf das Widerrufsrecht als solches keinen Einfluss.
 
Entscheidend ist, dass Du als Verbraucher auftrittst.
(Im Grunde für private, nicht-gewerbliche Zwecke das Laptop kaufst).

Dann hast Du ab Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht. Dazu genügt es, innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken (Aufgabe bei der Post entscheidend).

Je nach den Umständen kannst Du jedoch zum Wertersatz verpflichtet sein. Die meisten großen Versender wie Amazon, HOH und Cyberport nehmen es da (meist!) nicht so genau.
In jedem Fall würde ich aber so wenig, wie möglich auspacken bzw. öffnen und anpacken.
Außerdem natürlich Display-Schutz dran lassen usw...

Ob Dir das Laptop ausreicht, wirst Du ja dann auch schon nach wenigen Stunden / Tagen merken. Dann sollte es noch keine großen Gebrauchsspuren haben. IdR wirst Du dann also mit ner Rücksendung keine Pronleme bekommen.

PS: Übrigens gilt selbiges nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm auch für geöffnete (!!) Musik-CDs - was bisher eben nicht so ausgelegt wurde! Die Crux an der Sache: Die zurückgesandten CD(s) hatten kein "Schutzband" auf der Schutzfolie, die auf den Verlust des Widerrufsrechts bei Öffnung hinwiesen!
Wer es also ausprobieren will... ;)
[Ich übernehme selbstverständlich keine Gewähr ;) ]

Gruß,
gogo
 
Das die bloße Schutzhülle keine Versiegelung ist, dürfte eigentlich schon vom Wortlaut her klar sein. Vermutlich werden die Presswerke einfach demnächst einen Hinweis aufdrucken, denn das Ganze ist so ja sicher nicht im Sinne des Erfinders.
 
spraadhans schrieb:
Das die bloße Schutzhülle keine Versiegelung ist, dürfte eigentlich schon vom Wortlaut her klar sein. Vermutlich werden die Presswerke einfach demnächst einen Hinweis aufdrucken, denn das Ganze ist so ja sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Ist wohl klar.
Dennoch überraschend, dass ein OLG so eine "Lapalie" ausreichen lässt, um einen Ausschluss des Widerrufsrechts anzunehmen. Umso trauriger, dass durch das Urteil kein "schlauer Verbraucher" den "Nutzen" hatte, sondern ein lausiger Abmahn-Anwalt Recht bekommen hat. Dieser hatte den Händler nämlich wegen unlauterer Wettbewerbsmethoden (unzulässiger Ausschluss eines Widerrufsrechts) verklagt. :(

Naja... wer Glück hat, kann sich ja so noch nen paar CDs "Probeanhören"....

..muss jeder selbst wissen. ;)
 
und warum ist du nicht in einen Gravis-Store oder einen Aplle-Laden und machst ein paar Tests mit dem Gerät?
 
Weil 14 Tage daheim testen doch schöner ist, als sich mit den ganzen Ipadjüngern herum zu schlagen...
 
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