"Vater" gestorben ... wird man benachrichtigt oder ähnliches?

A

alffrommars

Gast
Kurz zusammengefasst ...

- meine Mutter hat den Mann geheiratet und ist geschieden
- ich bin in der Ehe geboren, er ist nicht mein Erzeuger aber hat die Vaterschaft nie angefochten, sondern unterschrieben
- habe seit 28 Jahren kein Kontakt zu dem Menschen
- soweit ich weis lag er die letzte Jahre im Heim, hatte ne Betreuerin

Letze Woche ist er gestorben ...

Meine "Tante" hat mir nen Zettel in Briefkasten geworfen und ich soll doch beim Beerdigungsinstitut anrufen und mich kümmern. Offiziell weiß ich nichts von seinem Tot, nur über dritte und es interessiert mich auch ehrlich gesagt nicht.


Nun die Frage / Fragen :D

Welche Pflichten habe ich etc.? Bisher habe ich nichts offizielles von seinem Tot.
Wird man in irgend einer Form benachrichtigt? Geht ja sicher ums Geld am Ende damit die nen Depp haben der die Beerdigung zahlt?

Vll. hat ja hier schonmal jemand die gleiche Erfahrung gemacht?

Gruss
alffrommars
 
Ich weiß aus meinem Umfeld von einem Fall, in dem die beiden leiblichen Söhne nicht benachrichtigt wurden. Der Tod des Vaters ist schon 7 Jahre her. Sie haben es per Zufall erfahren, die Information ist aber noch nicht amtlich verifiziert. Es bestand seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr, Wohnorte sind/waren in verschiedenen Bundesländern. Beide Söhne sind sehr verwundert gewesen, dass keinerlei Information an Sie heran getragen wurde, Sie versuchen gerade eine offizielle Bestätigung über den Tod zu bekommen. Was gar nicht so einfach ist bisher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du kein leiblicher Verwandter bist, wirst Du nicht benachrichtigt - so wie Du es schreibst, könnte es sein das Du hinten raus fällst (nicht erbberechtigt) - bin aber kein Anwalt, dass müsstest Du prüfen lassen.

Bist Du leiblicher Verwandter bekommst Du Nachricht vom Nachlassverwalter. Das ist mir auch schon zwei mal passiert mit mehr oder weniger entfernten Verwandten.

Der Zirkus mit dem Erbe ist eine monatelang dauernde Angelegenheit, weil alle möglichen Verwandten kontaktiert werden müssen wenn kein eindeutiges Testament vorliegt.
In einem Fall, wo das Erbe beträchtlich war, hat der Staat erst mal alle Konten eingefroren und niemanden, selbst die Brüder & Schwestern hatten keinen Zutritt mehr zum Haus oder Konten!
Abwicklung hatte knapp ein Jahr gedauert mit Anwaltsbesuchen und Vorlage von Dokumenten!
 
Na mir wurde bisher gesagt Freunde / Verwante das dadruch das es die Vaterschaft unterschrieben hat es egal ist ober er nicht mein Vater ist. Er ist mein Vater obwoh er es nicht ist :confused_alt:


Erben will ich nichts und da gibts auch nichts zu erben.

Will nur weder auf Schulden noch auf Beerdigungskosten sitzen bleiben von nem Menschen mit dem ich nichts zu tun habe und der mir gelinde gesagt egal ist.

Darum gehts ... nich das dann einer kommt und sagt wir bekommen noch x tausend € von dir.

Geht ja schon beim Beerdigunsinsitut los ... warum soll ich mich da melden?
Ich hab die nich beauftragt den "Fall" zu übernehmen. Also zahle ich auch schonmal sicher nichts an die.
 
Also zum Erben - egal ob Schulden oder Guthaben - bist du nicht verpflichtet, du kannst die Erbschaft auch ganz legitim auf dem Amt (Nachlassgericht) ausschlagen.
 
Ja aber dafür gibts doch sicher auch Fristen? Wann beginnt diese? Wenn man ja z.b. nicht benachrichtigt wird? Dann heisst es Frist verstrichen ...

Bisher hab ich ja auch nix in der Hand das er tot ist, nur vom hören / sagen.
 
Naja.... es kommt halt drauf an wie risikofreudig du bist. Es sind ca. 6 Wochen ab Verlesung der Erbschaft, die du Zeit hast. Du hast ja Kenntnis, auch wenn das keiner weiß außer die Tante und möchtest du im schlechtesten Fall unter EID vor Gericht lügen und dafür dann in den Knast gehen wenn es raus kommt oder die Wahrheit sagen und dann doch die Schulden an der Backe haben? Den Stress würde ich mir nicht geben. Dann lieber ab zum Gericht, wisch unterschreiben, fertig.
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Ich weiß aus meinem Umfeld von einem Fall, in dem die beiden leiblichen Söhne nicht benachrichtigt wurden. Der Tod des Vaters ist schon 7 Jahre her.

Beide Söhne sind sehr verwundert gewesen, dass keinerlei Information an Sie heran getragen wurde,



ehhhh, ich bin eher verwundert, wie man 7 Jahre kein Kontakt mit seinem leiblichen Vater hat.
Da kann dann der Tot des Vaters auch egal sein. :S
 
@blackraven
Dann geh ich lieber in Knast weil da ist es warm und man bekommt essen ... als auf der Straße zu leben.


Hab beim Beerdigungsinstitut angerufen und die haben gesagt ich bin in der Pflicht ... bitte zahlen sie mindestens 2000€.

Beauftragt hat die das Heim wo er war ... mit dem Tot erlöschen alle Vollmachten aber man wird nicht benachrichtigt und einfach das ganze an den teuersten Bestatter übergeben :confused_alt:

Ich hab doch garkein Vertag mit dem? Der ist ja einseitig von den aus.


Die wolln Geld von mir das ich nicht habe^^
Für nen neuen TV für 700€ muss ich lange sparen und die wollen direkt mal aus der kalten 2k aufwärts haben?
 
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@ Sabr
Sie hatten nicht 7 Jahre keinen Kontakt, sondern eher um die 35 Jahre. Der Tod ist 7 Jahre her. Trotzdem sind beide davon ausgegangen benachrichtigt zu werden, auch wenn sie das recht Emotionslos aufgenommen haben. Es gibt ja auch Rechte und Pflichten, die mit dem Tod erlöschen. Manche wollen auch nur ein persönliches Kapitel abschließen. Deswegen sollte man so etwas schon wissen und wir alle dachten in Deutschland wird man ganz sicher benachrichtigt. Was aber nicht der Fall war.


@ Alf
So wie es ausseht bist du als Kind tatsächlich in der Totenfürsorgepflicht. Außer im Testament ist etwas anderes nieder geschrieben. Bleibt nur die Frage, ob du tatsächlich als Kind zählst, also er wirklich die Vaterschaft anerkannt hat.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kinder-muessen-Beerdigung-der-Eltern-zahlen-article11557661.html
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/beerdigung_pflichten.php
 
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Und da hat das Heim das Recht mich zu übergehen und selbst nen Bestatter auszuwählen? Ohne meine Kenntniss?

Was wenn ich ihn von nem anderen Institus (aus meiner Stadt) überführen lasse?
Ich hab mit den ersteren keine Geschäftsbeziehung ... die bleiben auf dem Geld sitzen bzw. müssen es sich vom Heim holen?
 
Hab beim Beerdigungsinstitut angerufen und die haben gesagt ich bin in der Pflicht ... bitte zahlen sie mindestens 2000€.
ok, also wenn Du tatsächlich als "Sohn" anerkannt bist, MUSST Du mit dem Erblaßverwalter sprechen! Der wird Dir dann ein Formular zukommen lassen das Du ausfüllen musst. Da steht dann auch noch drin welche Verwandten Du noch kennst und einfach nur die Frage "Erbe annehmen - X oder Erbe ausschlagen - X".

Der o. g. Satz / Zitat ist kompletter Blödsinn!

Mit ausschlagen bist Du aus der Sache raus - allerdings dann komplett, einen TV noch abgreifen oder die geschätzte Briefmarkensammlung ist dann auch nicht mehr!
 
Gibt es denn noch weitere direkte Erbberechtigte?

Wenn du Leistungen vom Sozialamt beziehst, dann wird auch das die Kosten der Bestattung übernehmen.
Ansonsten musst du dich mit dem Bestatter auseinander setzten. Eine einfache Urnenbestattung auf einem Sammelgrab kostet keine 2.000 EUR...
 
Woher weis ich wer der Erblaßverwalter ist? Ich hab 1. Null Plan von und 2. überhaupt nichts in der Hand ...

edit:
Die "Trulla" meinte Rosenhain 500€ für 20 Jahre ... und mit verbrennen sind es dann so 1800 bis 2000€.
Der ist ja schon seit 1.10. kalt und das verursacht auch noch Kosten.
 
Dann lies doch mal die geposteten links durch! Bist doch schon Ü18!
Da jede menschliche Leiche bestattet werden muss besteht ein gesetzlicher Bestattungszwang. Grundsätzlich trifft diese Pflicht die nächsten Angehörigen, sind diese jedoch unbekannt, übernimmt dies die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt...
Hat ein Totenfürsorgeberechtigter der nicht Erbe ist die standesgemäßen Beerdigungskosten bezahlt, kann er diese vom Erben zurückverlangen. Ist der Erbe nicht solvent oder hat z.B. ausgeschlagen müssen die Kosten von den gesetzlich Unterhaltsverpflichteten übernommen werden, also Ehegatte oder Eltern oder Kinder des Verstorbenen.

Du kannst jetzt entweder darauf hoffen, dass die Gemeinde nicht rausbekommt, dass er einen Sohn hatte oder alternativ an einer Kostenminimierung arbeiten und eine Sozialbestattung organisieren, kostet rd. 800 Euro im billigsten Fall (wohnortabhängig).
Bedenke aber, dass Deine Tante dem Heim/Betreuer/Gemeinde schon stecken wird, dass er einen Sohn hatte.

Musst Du halt noch etwas mehr Hardware im Marktplatz vertickern. Ist ja anscheinend Dein kostenintensives Hobby.

In der Praxis werden die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn dies für sie nicht grob unbillig ist, insbesondere wenn der Nachlaß des Verstorbenen nicht ausreicht und sie selbst mittellos sind. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise/kreisfreie Städte) übernommen werden. Sind die Angehörigen aber selbst vermögend, müssen sei auch bei einem verschuldeten Nachlaß die Kosten der Beerdigung übernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet: (was ergänzt)
Wer soll die Beerdigung eines Menschen denn sonst bezahlen, wenn nicht die Kinder?

Der Steuerzahler?

Solange Du Kind bist, kommen Deine Eltern für alles auf, was mit Deiner Aufzucht und Ausbildung zusammen hängt.
Wenn Du dann erwachsen bist und Deine Eltern alt und gebrechlich, kommst Du für sie auf.
So funktioniert das Ganze.

Gibt es weitere Verwandte, mit denen Du die Kosten teilen kannst?
 
@ThomasK_7
Jo weil die Festplatten von nem Kumpel sind ... und was geht dich das überhaupt an?


Nö meine Tante hat das alles angeleiert und ich darfs ausbaden.
Das Heim hat gesagt sie müssen sich um nichts kümmern das machen wir, nur das meine Tante nicht in der Lage ist dies zu entscheiden da sie nicht die Rechte / Vollmachten dafür hat.

Das Heim bekommt anscheint "Prozente" das sie nur da Bestatten lassen.

Anscheint wurde ja schon ausgemacht wie er unter die Erde soll ... ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann entscheide Du es und wähle die kostengünstigste Variante (anonyme Urnenbestattung)
 
alffrommars schrieb:
Will nur weder auf Schulden noch auf Beerdigungskosten sitzen bleiben von nem Menschen mit dem ich nichts zu tun habe und der mir gelinde gesagt egal ist.
Du kannst im Vorwege prüfen lassen, ob es ein Erbe gibt welches sich anzunehmen lohnt oder ob Du es besser ausschlagen solltest, weil nur Schulden zu erben sind.
 
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