Vodafone will die TAE Dose nicht anschließen lassen.

"Kunde" ist in dem Link der Mitbewerber. Nicht zu verwechseln mit "Endkunde". Der Endkunde hat selbstverständlich keinen Vertrag über einen Zugang zur TAL.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...gungMarkt11_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

-> Seite 6

Code:
Unter einer einzelnen Teilnehmeranschlussleitung ist daher im Regelfall dasjenige
 Teilstück eines Teilnehmeranschlussnetzes zu verstehen, welches als Leitung vom 
Hauptverteiler bis zur Teilnehmeranschlusseinheit (TAE) als 
Telekommunikationsabschlusseinrichtung beim Endkunden reicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ding ist von 2007 und obsolet. Genau das hast Du ja im Beitrag #39 selbst festgestellt.
 
Beweis durch Behauptung? Die BNA ist ein unglaublich träger Verein, aber sie arbeitet darauf hin dass grundsätzliche Entscheidungen möglichst nicht komplett revidiert werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit spricht daher dafür dass die grundsätzliche Definition über Anfangs und Endpunkt einer TAL zwar angepasst, aber nicht komplett geändert wird.
Mit anderen Worten: Beweis durch Behauptung funktioniert hier nicht. Präsentiere bitte eine aktuellere Definition als Beweis Deiner Behauptung - wenn Du kannst.
 
Die Zuständigkeit bis zur TAE liegt darin begründet dass der APL seitige Anschluss nur vom Netzbetreiber vorgenommen werden darf.
Es wäre daher absolut unlogisch die Zuständigkeit irgendwo in der Mitte des Kabels zu ändern.
In der Praxis wird die Hausverkabelung aber so gut wie immer vom Elektriker vorbereitet und der Netzbetreiber klemmt diese an den APL.
 
Soviel gemache wegen klingeldraht mit 2 Adern :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Gott...puhlt die Kabel aus der Wand und schließt diese bescheuerte Dose wieder an. Das kann doch nicht so schwer sein.

Und dass es hier jetzt deshalb drei Seiten Diskussionen um Zuständigkeiten und rechtliche Verantwortlichkeiten gibt, ist ja wohl auch nicht normal. Wenn man so was nicht selber hinbekommt und auch niemanden im Bekanntenkreis hat, dann muss man eben einen Techniker beauftragen.

Und kein Schw*** interessiert sich von Telekom und Co. dafür, was jemand in seinen vier Wänden verkabelt. Für selbst initiierte Problemlösungen und Verkabelungen ist noch niemand an die Wand gestellt worden. Also kann da jeder beauftragte Elektriker (oder Heimwerker) ran, ohne von den Teleblödies angezeigt zu werden.

Wenn ich schon lese 'Die Telefondose liegt lose am Boden, und es ist am Putz ein Loch zu sehen. Irgendwie scheint das nicht richtig angebracht zu sein.' ... sie ist aus der Wand gerissen, da kann weder der Vermieter, noch die Telekom was für. 'Da müsste sich doch der Anbieter drum kümmern oder nicht ?'... nein, der Trottel, der sie herausgerissen hat. Und wenn es die Kinder waren, dann darf sich Mama selbst um einen Techniker bemühen. Soviel zu 'Kann der Vermieter da was machen ( SAGA / GWG ) oder muss die Frau dann auf Ihre kosten einen Techniker holen?'

Und jetzt kommts: 'wie kann sowas passieren das die Kabel runter fallen? Ist doch vielleicht ein Indiz das es zuvor falsch angeschlossen worden ist. Die Kinder haben ja keine Kraft den Putz da kaputt zu machen.' Das ist doch wohl auch nicht ernst gemeint, oder? Klar, die Dose war nicht Kinder sicher montiert, verklagt doch die Vermieter, die Telekom oder gleich den Hersteller der Anschlussdose. Hauptsache man ist selber nicht Schuld, oder?

Bin ich hier bei 'Versteckte Kamera' gelandet???
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hayda Ministral, Hägar Horrible, h00bi und 2 andere
Zurück
Oben