Wehrdienst :P

@morphium
Hm ... Also auch bei mir wurden alle befördert und viele hatten die AGA nicht bestanden ... Alle wurden zum Gefreiten befödert ...
ZDv 20/7 ?
Hm ... HG ist glaub ich keine Pflichtbeföderung, naja^^
@Prom07
Naja 170€ Kindergeld vs 1100-1200€ aufs Konto ? ...
In meiner Einheit gibt es definitiv keine Schulterglatzen ^^
Selbst SAZ 8 Mannschaften geht (wurde noch nicht ganz abgeschafft) hat eine bei uns bekommen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
AeS schrieb:
Zu mal, welche Begründung liegt für die Freistellung vor?
Verdienst du genug? Hast du dich besonders ausgezeichnet?
Der beginn einer Ausbildung zählte nicht dazu, ich rede von richtigem finanziellen, beruflichen und wirtschaftlichen Erfolg.

Beides falsch darfst weiter raten.
Ergänzung ()

drago-museweni schrieb:
@Saiga wenn du noch nicht gearbeitet hast du noch Garnichts für dein Land getan, und Studiengebühren, wer was werden will nach der normalen Schulzeit soll auch ein wenig zahlen, einen Techniker oder Meister schenkt mir auch keiner der kostet einiges mehr wie des bissel Studiengebühren.

Für deine Steuern bekommst du auch einiges wie deine Schule, Polizei, Straßen, soziale Sicherungssysteme usw.

Wie auch immer wer hat eig. gesagt das ich nie gearbeitet habe ?
Zudem Schule in Deutschland ist erstmal ein Witz schau mal das Bildungssystem in Finnland an.
Polizei ist auch lächerlich.
Straßen naja vlt. die Autobahnen haben das auch auch nur dem Herrn H. zu verdanken.
Soziale Sicherung und was habe ich von der ?
Ergänzung ()

Prom07 schrieb:
Na dann sei mal froh, dass du deine dämlichen Vorurteile nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen musst.
Solltest du aufgrund köperlicher Defizite untauglich gemustert werden, sollte das für dich eher ein Grund zur Sorge sein.
Solltest auf aufgrund eines beginnenden Arbeitsverhältnisses freigestellt worden sein, dann kann die Bundeswehr dich immer noch catchen. ;)


Falsch ich war nichtmal bei der Musterung wie gesagt ich mach sowas bestimmt nicht mit.
Arbeitsverhältniss ist auch falsch.
 
Selbst wenn du die Schule für einen Witz hältst warst du auf dieser, und so schlecht kann die auch nicht sein wenn man sieht wieviele Leute Studieren, und wenn interessiert hier Finnland.

Das mit dem arbeiten habe ich mir gedacht so wie du einiges geschrieben hasst, zumal es nur als Beispiel gedacht ist, da der Wehrdienst meist nach der Ausbildung oder nach dem beenden von höheren Schulen angefangen wird, und ein Schüler hatt hald noch nichts gearbeitet, und nach dem Dienst wird ja der Staat wieder belastet durchs Studium.

Ja besagter Herr H. hat nur angefangen damit richtig ausgebaut wurden diese später, und das ist ja schon ne weile her.

Was ist an der Polizei lächerlich bitte, zumindest bei uns in Bayern machen sie Job gut. (Klar sollten diese etwas mehr durchgreifen vor allem bei Raudis)
 
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Saiga schrieb:
Beides falsch darfst weiter raten.
Habe ich behauptet das ich dank einer Freistellung um den Bund herum gekommen bin?
Habe ich behauptet eine Leistung erbracht zu haben und somit bewiesen zu haben, keine große Klappe zu haben?
Du bist hier deiner Behauptung Rechenschaft schuldig geblieben und je länger du diese heraus zögerst, desto lächerlicher machst du dich.
Also doch nur eine große Klappe vorhanden, tja.
Hat der Herr wenigstens Zivildienst abgeleistet und so einen Beitrag zur Gesellschaft geleistet?
Schließlich sind die Zivildienstleistenden wirklich wichtig für diverse Einrichtungen, ohne sie würden viele Arbeiten nicht erledigt werden oder mit schwindender Qualität.
 
Ich finde es nur immer schade das Leute sich immer so angegriffen fühlen müssen.
Anschließend mich dann als "lächerlich" etz bezeichnen.
Ich mein es zwingt ja niemand hier zu schreiben.

Zudem "Freistellung" bedeutet nicht mal zur Musterung gehen und auch kein Zivildienst.
 
Damit es hier mit dem eigentlichen Thema weitergehen kann:

Pflichtbeförderungen sind der DG des G und OG. Aber: Das heisst noch lange nicht, dass man nach der AGA direkt zum G (3. - A3) und später zum OG (6. - A4 ernannt wird. Eine nichtbestandene RekBes bspw. AGA, sowie fehlende körperliche Eignung (bezogen auf Sportleistungsabnahmen) kann auch dazu führen, eben nicht befördert zu werden.
Das liegt frei im Ermessen des KpChefs, des KpFw's sowie KpTrpFhr's.
Desweiteren muss eine nicht bestandene AGA laut ZDV in der Stammeinheit nachgeholt werden. Dies wird laut Regelwerk verlangt, ebenso wie mind. eine bestandene ATN, (300 2987 ATB Sicherungssoldat).

Dennoch muss hier erwähnt werden, dass sich nunmal nicht jedes Bataillon, eher noch Kompanien, an die auferlegten Anweisungen halten.

Eine "Schulterglatze" im 4, nein sogar im letzten Dienstmonat, ist kein Mythos, sondern durchaus möglich und auch desöfteren der Fall.

Der Dienstgrad des HG bleibt laut Norm weiterhin eine Leistungsbeförderung, dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. Aber wie es beim Bund so schön heißt: "Ausnahmen bestätigen die Regel".
Jedoch gilt auch hier, dass Folge-ATNs bestanden werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wir kriegen des öfteren "schulterglatzen" nach der grundausbildung - und nicht jeder davon bekommt ne pommes draufgepappt! das sind einfach leute, die die grundausbildung nicht bestanden haben - die sind zB bei einer wichtigen prüfung (signalgast) durchgefallen und aus... die wiederholen auch nicht, lohnt sich bei 9 monaten ja nicht... also werden die irgendwie auf dpäk gesetzt und aus!
 
morphium schrieb:
wir kriegen des öfteren "schulterglatzen" nach der grundausbildung - und nicht jeder davon bekommt ne pommes draufgepappt! das sind einfach leute, die die grundausbildung nicht bestanden haben - die sind zB bei einer wichtigen prüfung (signalgast) durchgefallen und aus... die wiederholen auch nicht, lohnt sich bei 9 monaten ja nicht... also werden die irgendwie auf dpäk gesetzt und aus!

Also wenn das stimmt...das ist ja unglaublich !
Hätte nicht gedacht das bei der Marine solche Zustände herrschen.
 
was für zustände?
 
Welche Zustände ?

Soldat xy besteht seine Rekrutenbesichtigung (oder eine ander wichtige Prüfung in der AGA) nicht.
Er wird also nicht zum Gefreiten befördert und erfährt dann bei seiner Stammeinheit das er die Rekrutenbesichtigung nicht nachholen kann, lohnt sich nicht !
Soldat xy bleibt 9 Monate eine Schulterglatze...

Hab ich beim Heer nie erlebt sowas, jeder GWDL'er besteht seine AGA, wenn es sein muss eben im 2. Anlauf. Bei uns wurde auch erst von der Schießbahn abgerückt wenn auch der letzte die Übungen bestanden hatte. Und in der Stammeinheit wurde großen Wert darauf gelegt das jeder eine Schützenschnur in Gold erwirbt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also bei uns war das so, die die Rekrutenbesichtigung nicht geschafft haben, kamen erst garnicht in die Stammeinheit, sondern durften nochmal die 2Monate (bei mir warens noch 2) mitmachen allerdings als Hilfsausbilder und diese wurden dann aber auch befördert.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wiggum
was bringt es, einen gwdl'er, der sowieso nur 9 monate abzgl urlaub dienst leistet, ein zweites mal für 3 monate in die GA zu stecken? dann hast du einen soldaten, der 6 monate seinen dienst geleistet hat, noch 15 tage urlaub nehmen muss und somit nur noch 2,5 monate restdienstzeit hat... wie willst du diesen denn bitte vernünftig einarbeiten?
 
Gar nicht morphium - Das werden dann "Kaffeeshopschlampen" ^^

Bei uns konnte man so schlehct sein wie man wollte - Jeder wurde zum G befördert und wenn AGA nicht bestanden wurde, dann lapidar "Muss in Stammeinheit nachgeschult werden".
Aber einer meiner Kameraden hat inzwischen folgende Karierre hingelegt:

AGA - Zuglappen, unsportlich, doof, faul, ständig MSG
Stammeinheit: OHG- rausgegangen worden weil zu faul und zu langsam --> RegStab - nach einer woche rausgegangen worden --> Ausweisstelle - Die hat den jetzt als Wart in die Turnhalle gesetzt wo der den ganzen Tag nur gucken muss ob man auch wirklich für nen Fußball unterschrieben hat.

Der wurde weder nachgeschult noch sonst irgend etwas. ^^
 
also bei uns werden die schulterglatzen ganz normal eingearbeitet und machen dann ihren dienst im stab, nachschub, it-leiste, sonst wo!
 
morphium schrieb:
@wiggum
was bringt es, einen gwdl'er, der sowieso nur 9 monate abzgl urlaub dienst leistet, ein zweites mal für 3 monate in die GA zu stecken? dann hast du einen soldaten, der 6 monate seinen dienst geleistet hat, noch 15 tage urlaub nehmen muss und somit nur noch 2,5 monate restdienstzeit hat... wie willst du diesen denn bitte vernünftig einarbeiten?

Davon die komplette Grundausbildung zu wiederholen war ja garnicht die Rede.
Ich dachte es geht um einzelne, nicht bestandene, Teile der AGA.
 
man kann jeden test mindestens einmal wiederholen... sollte das dann ebenfalls nicht geklappt haben, wird die atn nicht erteilt und die grundi ist nicht bestanden...
 
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