KK_OC_KK schrieb:
Ist halt nur Komisch das z.b Amazon nach sag mal 1,5 Jahren den vollen Kaufpreis ohne wenn und aber zurueckzahlt und welche Heandler sich weigern und denke das Sie im Recht sind und machen koennen was sie wollen und sogar die Garantie auf Funktion verweigern .
Frag mal bei den ganzen Hardware-Händlern nach, wie groß die Marge für sie ist. Die ist winzig bei Hardware. Amazon ist da halt kein Vergleich, da breitere Produktpalette. Da wird so ein Minusgeschäft im Zweifel ausgeglichen. Wobei man auch dazu sagen muss, dass "problemlos" bei Amazon schon lange nicht mehr "problemlos" ist. Die haben auch gemerkt, dass reparieren und eine ordentliche Abwicklung über die Garantie des Herstellers weniger Geld kostet, als dem Kunden nach 1,5 Jahren entweder den Einkaufswert zu erstatten oder gar eine ganz neue Karte zu schicken.
Der TE muss ja nicht auf das Angebot einsteigen. Er kann auch warten, bis Palit bzw. deren Partner das RMA-Verfahren abgeschlossen haben. Wann das sein wird, kann Alternate halt auch nicht sagen, wenn der Reparatur-Dienstleister dazu keine Auskunft gibt.
Das Angebot von Alternate ist immer noch nicht Dreist, sondern immer noch ein freiwilliges Entgegenkommen.
Otsy schrieb:
Mache Alternate auf den Rechtsweg aufmerksam, welchen du (erfolgreich) beschreiten wirst, sofern sie keinen realistischen, den Zeitwert berücksichtigenden Vorschlag unterbreiten möchten.
Es geht hier um eine Garantie-Abwicklung. Da ist Alternate raus
Hach. Ich liebe es, wie keiner Peil von Garantie und Gewährleistung hat und glaubt, dass die Gewährleistung ein Freifahrtschein ist.
P.S.: In Zukunft auf die Garantiebedingungen der Hersteller achten. Es ist schon praktisch, wenn nicht noch der Händler zwischen Kunde und Hersteller hängt. Dann lässt sich das vielleicht auch etwas einfacher trennen.
Für alle noch einmal: Alternate ist hier lediglich Mittelsmann. Seitens des TE bestehen einzig und allein Ansprüche gegenüber Palit. Natürlich hätte der TE die Möglichkeit gehabt, den Defekt über die Gewährleistung abzuwickeln. Nur dann hätte er dem Händler nachweisen müssen, dass der vorliegende Defekt auf einen bereits zum Kaufdatum vorliegenden Mangel zurückzuführen ist. Viel Spaß beim Bezahlen des Gutachters.