Und wie hast du das gemacht?Hipplch schrieb:Ich brauchte nichts zahlen. Ist allerdings schon 16 Jahre her. In meinem Fall ist der Schuldner auch in die Schweiz gezogen, dort wurde dann sein Gehalt gepfändet.
Einen Anwalt beauftragt?
Ergänzung ()
Quatsch.uincom schrieb:Lol, natürlich ist das Problem die schweizer Adresse und das schweizer Bankkonto des Gläubigers. Hier geht es um Probleme, die Deutsche beim vollstrecken in der Schweiz haben.
Die Adresse habe ich doch längst
Hatte ich doch geschrieben.
Außerdem hatte ich auch geschrieben, dass der Schuldner zahlen kann. Also ist das Konto auch nicht das Problem.