Wiederverkauf von Lizenzen rechtswidrig

-eraz-

Commodore
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Tja, tolle Sache nicht wahr?
Was soll man dazu mehr sagen, ich finde diese Entscheidung einfach Schwachsinnig. :freak:
 
Der Unterschied liegt aber darin, dass sich die betroffene Software per Download von Oracle verkauft wird und es keinen Datenträger gibt.

Software mit Datenträger, also z.B. Win mit CD, kann normalerweise verkauft werden, weil es den Erschöpfungsgrundsatz gibt. Das bedeutet, der Rechteinhaber kann nach seinem Verkauf nicht weiter über die Sache bestimmen, sondern der neue Besitzer kann über die Sache nach Belieben verfügen, also den Weiterverkauf oder anzünden. Oracles Downloadsoftware fällt aber anders unter das Urheberrecht, weil sie ohne Datenträger ist und Oracle so den Wiederverkauf untersagen kann.

Downloadsoftware ist schon an sich eine merkwürdige Sache, aber dann auch noch so eine Herumbestimmerei dran zu hängen macht es völlig inakzeptabel.
 
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