News Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung rechtswidrig

Duran schrieb:
In den Safe, der mehrfach abgeschlossen ist schaut auch keiner einfach so rein.

Mit Durchsuchungsbeschluss darf die Polizei auch in den Safe schauen. Notfalls muss die Feuerwehr oder THW Amtshilfe leisten und den Safe gewaltsam öffnen.
 
DKK007 schrieb:
U.a. zur Korruption der zuständigen EU-Kommissarin.
Gut, das kennen wir ja bereits aus guten alten Verteidigungsminister-Zeiten.
 
Blende Up schrieb:
Aber umso schöner, dass Dein Post mich verleitet hat auf die Suche zu gehen. Und jetzt hab ich da direkt im Bundestag die Möglichkeit nachzusehen, inklusiver aller Dokumente und Debattenvideos. Dickes Danke dafür :daumen:

Den Link kannte ich wiederum noch nicht. Danke dir dafür! :)

Vielleicht gefällt dir ja auch abgeordnetenwatch.de. Da lassen sich z. B. alle bisherigen Abstimmungen einer bestimmten Person nachschlagen.
 
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HaZu schrieb:
zum Glück gibt es diese Grundgesetze. Was hier los wäre ohne die obersten Gerichte. Schade, dass so viele Politiker dagegen arbeiten.
wird vielmehr zeit, dass Politiker, die absichtlich gegen diese Gesetze zu verstoßen versuchen, rechtliche Konsequenzen mal fürchten sollten.
Ist mir bis heute unverständlich, wie Politiker für ihre Handlungen nicht persönlich haftbar gemacht werden können.
 
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sehr gute Entscheidung der obersten europäischen Richter 👌 ✌️

Man muss immer sehen, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nichts anderes
ist wie die Garantie, dass sich zwei oder mehr Personen privat ohne dass sie
abgehört werden austauschen können.

Das ist natürlich ein absolutes Menschenrecht, dass weder der Staat noch
andere systematisch und großflächig private Gespräche abhören dürfen.
Wenn so einer Systematik generell die Türe geöffnet wird, dann wären
wir nicht weit entfernt von Stasi Methoden, die auch ohne Grund alle
möglichen Leute abgehört haben.
 
Rainbowprincess schrieb:
wird vielmehr zeit, dass Politiker, die absichtlich gegen diese Gesetze zu verstoßen versuchen, rechtliche Konsequenzen mal fürchten sollten.
Ist mir bis heute unverständlich, wie Politiker für ihre Handlungen nicht persönlich haftbar gemacht werden können.

Wichtig wäre auch, dass Kriminelle und Verfassungsfeinde wie Höcke gar nicht erst gewählt werden.
https://aktion.campact.de/weact/hocke-stoppen/teilnehmen

Da sind auch wie sich nun gezeigt hat auch noch Gesetzessänderungen nötig, um die Wahl von Verfassungsfeinden als Minister oder Ernennung als Beamte zu verhindern.
Denkbar wäre dazu ein neues Amtsdelikt im StGB, so dass sich selbst strafbar macht, wer wissentlich einen Verfassungsfeind als Beamten ernennt.

https://www.lto.de/recht/hintergrue...r-verwaltung-beamte-verfassungsfeinde-wahlen/
 
HaZu schrieb:
zum Glück gibt es diese Grundgesetze. Was hier los wäre ohne die obersten Gerichte. Schade, dass so viele Politiker dagegen arbeiten.
Und dann sind diese Politiker nicht mal von der AFD, komisch oder?
 
Hallo zusammen,

@DKK007
DKK007 schrieb:
Mit Durchsuchungsbeschluss darf die Polizei auch in den Safe schauen. Notfalls muss die Feuerwehr oder THW Amtshilfe leisten und den Safe gewaltsam öffnen.
Ja. Stimmt. Das Zauberwort und der Unterschied wird aber durch die Begrifflichkeit "Anlaßlos" definiert. Die wollen ja z. b. ohne Anlaß sozusagen durch die Handmühlenfirmen die Geräte durchforsten lassen. Nur als Paradebeispiel. Das gleiche ist dann im Prinzip ohne Verschlüsselung bzw. End-To-End möglich.

Jetzt wird es wieder nicht ohne Richterliche Genehmigung, sprich nur bei bzw. mit entsprechendem Anlaß bzw. Verdacht möglich sein. Und ich bin der Ansicht, genauso sollte es sein.

Ich halte es für extrem wahrscheinlich, daß alle möglichen Geheimdienste mit Lobbyfirmen / Lobbyisten ihre Finger mit im Spiel haben / hatten. Alleine schon was durch die ZDF-Doku in Sachen Kutcher aufgedeckt wurde, läßt einem schon Schaudern.

So long....
 
DKK007 schrieb:
Allerdings gibt es dafür Beratungsgremien und den Wissenschaftlichen Dienst, die entsprechende Gutachten erstellen können.
Nützt aber nur, wenn auf diese dann auch gehört wird.

Bei Scheuers Maut gab es auch viele Hinweise, dass dies gegen EU-Recht verstößt. Schade dass Politiker dann nicht haften, wenn sie die vorsätzlich ignorieren und damit einen Schaden verursachen.
Gesetze sind halt auch Auslegungssache. Es passiert ja doch recht oft, das das eine Gericht so entscheidet, die höhere Instanz dann das Urteil revidiert usw.

Das hört sich immer so simpel an, den meisten scheint einfach der Prozess der dahinter steht nicht klar zu sein.
 
DKK007 schrieb:
Mit Durchsuchungsbeschluss
Ja, aber erst dann, und nicht weil Frau F. mal nen schlechten Morgen hatte und da rein schauen will....
Der letzte Vorschlag war ja auch, mit richterlichem Beschluß ist die begrenzte Aufzeichnung okay, und mit einem weiteren Beschluß darf da auch wer reinschauen. Das wäre für mich ein gangbarer Weg gewesen. Aber soweit mir bekannt, ging das einigen nicht weit genug. Und ich gehe mal stark davon aus, dass das auch die Innenminsterin war. Und insofern wurde das abgelehnt...
 
Rainbowprincess schrieb:
wird vielmehr zeit, dass Politiker, die absichtlich gegen diese Gesetze zu verstoßen versuchen, rechtliche Konsequenzen mal fürchten sollten.
Ist mir bis heute unverständlich, wie Politiker für ihre Handlungen nicht persönlich haftbar gemacht werden können.
Frage ich mich insbesondere, weil unsere aktuellen "etablierten" Parteien das ja doch recht gerne gegen die AfD hätten. Aber dann würden diese Parteien sich selbst natürlich auch daran hindern, solche Gesetze zu verabschieden, wie es ja Frau Faeser mehrfach probiert hat, und deshalb wird es halt nicht getan.

Blende Up schrieb:
Ja, aber erst dann, und nicht weil Frau F. mal nen schlechten Morgen hatte und da rein schauen will....
Da die Hürde für einen Durchsuchungsbeschluss auf dem Niveau der Beleidigung "Du bist 1 Pimmel" auf Twitter ist, nachdem du ein Geständnis abgelegt hast (!), um das Beweismittel (Handy / Notebook / Desktop) sicherzustellen, würde ich das nicht als reales Hindernis sehen.
 
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Duran schrieb:
@DKK007
Es gibt keine Durchsuchungsbeschlüsse für private Fotoalben aus der Familie.

Der Durchsuchungbeschluss gilt für alles.

Gerade Familienfotos können sehr aussagekräftig sein, wie es um ein Beziehungen bestellt ist. Und sei es dadurch wer nicht drauf ist.

Familienfotos zählen auch nicht zur besonders geschützten Intimsphäre. Und wenn die Inhalte doch entsprechende Inhalte aufweisen, stellt sich da direkt die Frage der Strafbarkeit nach § 184b StGB.

https://dejure.org/gesetze/StPO/110.html

ZeT schrieb:
Gesetze sind halt auch Auslegungssache. Es passiert ja doch recht oft, das das eine Gericht so entscheidet, die höhere Instanz dann das Urteil revidiert usw.

Die Frage wäre, wie "oft" das wirklich ist.

Von den meisten Urteilen der Amtsgerichte hört man nie etwas und die werden nicht alle angefochten.
 
Wir reden ja von nicht Strafbarkeit.
Denn es geht hier um Kontrolle die zu jeder Zeit 24/7 stattfindet.

Dafür unterschreibt dir ein Richter nichts.
Und die privaten Fotos sind privat, eben weil sie nie nach außen kamen. Demnach kann keiner davon wissen und auch nicht dort nachsehen wollen. Im Gegensatz zum geplanten Gesetz. ;)
 
Wie gesagt, es steht ja nur selten im Durchsuchungsbeschluss, dass konkret nach Gegenstand/Dokument X gesucht wird. Sondern einfach, das nach Beweismitteln für die Tat gesucht wird.

Nur das was dann mitgenommen wird, muss vollständig dokumentiert werden.

Das führt hier aber zu weit weg vom Thema.
 
Es geht nicht um Taten. Es geht um vollständige Kontrolle auch ohne Taten.
Hast du nicht gesehen in welchem Thema du dich befandest?

"Verschlüsselung schwächen". Ich kann auch Dinge verschlüssen wie das Savegame von meinem Spiel. Und wenn jemand dort nachsehen will ist das nicht strafbar.
Verschlüsselt werden auch gerne Passwörterlisten und andere Sachen. Die würde ich nicht mal bei einer Ermittlung freigeben, weil es meine sind. Sollen die sich doch abmühen. ;)
 
Vollständige Kontrolle wäre selbst ohne Verschlüsselung nicht möglich, da die Datenmengen keiner auswerten kann.

Erst recht in Deutschland, wo es in einigen Behörden schon bei den digitalen Akten und Anträgen scheitert.
 
So, jetzt noch das Verbot von Grundchemikalien für Privatpersonen kippen, (ist genau so sinnlos, wie die Chatkontrolle), und dann schaut die Welt schon wieder besser aus.

Die ganzen Boomer, die jetzt noch in den Laboren stehen, und bald in Pension gehen, haben in ihrer Jugend und Freizeit bis 2021 noch fest im Gartenhäuschen experimentieren dürfen, und so schon früh einen Zugang zur chemischen Wissenschaft gefunden.

Mittlerweile droht auf den Besitz von Schwefelsäure über 15% oder HNO3 über 3% eine mehrjährige Haftstrafe. Wieso? Selbe Begründung, wie bei der Chatkontrolle: "Um Terrorismus und Verbrechen zu bekämpfen."

Sobald man irgendein(!) Gewerbe anmeldet, ist der Besitz plötzlich legal und kein Hahn kräht mehr danach. Für Private gibt es stattdessen bis zu 3 Jahre Haft in D.

Die Einbrüche in Häuser mittels konz. HNO3 kamen z.B. erst NACH dem Verbot. GB hat bezüglich Chemikalien die strengsten Regeln des Kontinents - trotzdem wurde da vor 2 Wochen jemand mit konz. Ammoniaklösung angegriffen… die Einschränkungen bringen also rein gar nichts.

M.E.n. stehen der Generalverdacht unbescholtener und die Kriminalisierung von Privatpersonen diesbezüglich auch in keinem Verhältnis zum angeblichen "Sicherheitsgewinn" -> daher ist die Regelung unverhältnismäßig und stellt obendrein einen drastischen Eingriff in den privaten Bereich dar. Wäre also auch ein Fall für den EGMR.

Als Beispiel seien hier noch etwaige Hausdurchsuchungen zu nennen, die stattgefunden haben, weil sich Leute Kleinstmengen an reinem Pökelsalz (10-50g) im Internet bestellt hatten.

Da hagelte es Strafanzeigen, auch bei jenen, wo der Kühlschrank bereits voller rohem Fleisch zur Verarbeitung war, also nachweislich (und aufg. der Menge) nicht von einer Zweckentfremdung auszugehen war. Das ist doch absolut geistesgestört…
 
Weyoun schrieb:
Es ist immer wieder interessant, wie EuGH und BGH regelmäßig die Entscheidungen der paranoiden (meist konservativen) Politiker zurückpfeifen müssen.
Bis dann vielleicht irgendwann die "richtigen" Richter installiert werden.

Zum Urteil: natürlich richtig und wichtig, aber wir werden weitere Aufweichungsversuche in Zukunft sehen. Selbstverständlich nur zu unser aller Wohl und wer was anderes behauptet ist aktuellebeleidigungbittehiereinsetzen.
 
NedFlanders schrieb:
Bis dann vielleicht irgendwann die "richtigen" Richter installiert werden.
"Installiert"? Zum Glück werden Richter bei uns (BGH) vom Richterwahlausschuss gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt und nicht "installiert" (das klingt sehr nach Diktatur). Kritisch sehen könnte man höchstens, dass diese Wahl zum einen geheim ist, man also nicht sieht, wer für oder gegen einen Kandidaten gestimmt hat und zum anderen der entsprechende Bundesminister auch noch zustimmen muss. Der Minister kann also nicht zwingend einen Wunsch-Kandidaten durchpeitschen aber ablehnen kann er ihn schon.
 
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