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xbox garantie

ullen

Lieutenant
Registriert
Feb. 2007
Beiträge
622
hi


ich habe mir heute ne xbox 360 gekauft, aber leider ist das modell laut etikett schon im märz 2006 gefertigt worden.:mad:

in dem garantieheft steht was von 1 jahr garantie.:mad: das kann doch garnicht sein oder?

1.ab wann gilt die garantie??? ab herstellungsdatum oder ab kaufdatum??
2.und wielange ist sie??
3. was muss ich mit einschicken falls ich den rrod bekomme? alle controller, hefte, kabel und so oder nur die konsole ansich?
4. brauch ich den original karton?


ich hoffe ihr könnt mir helfen

mfg ullen
 
natürlich ab kaufdatum...
einfach den kaufbeleg aufbewahren.

beim RoD hast du 3 jahre garantie.
für alles andere gilt die normale :)
 
1. ab kaufdatum. meine ist auch aus 2006...ist kein problem.
2. normalerweise hast du 2 jahre garantie, bei rod problemen wurde kürzlich auf 3 jahre von ms verlängert.
3. in der regel brauchst du nur die konsole einschicken (festplatte kann man meistens auch zuhause behalten) - aber bitte vorher mit dem support klären. das wird je nach fehlerbeschreibung individuell entschieden.
4. original karton ist immer wichtig ! so kann man die konsole optimal einschicken, und auch später beim verkauf bekommst du einiges mehr als ohne. also immer schön aufbewahren.

gruß Interceptor
 
Hoffentlich ist die Box Neuware. Denn für Zweitkäufer einer gebrauchten Box gibt es überhaupt keine Garantie, auch nicht bei RRoD, sofern die Box bei MS vom Erstbesitzer registriert wurde. Nennt sich "persönliche Garantie".
 
Inwiefern "rechtlich abgesichert"?

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Anbieters, er kann demzufolge die Garantiebedingungen auf gut deutsch "frei Schnauze" diktieren. Von "keine Garantie" (sowas gibt es teilweise bei Toshiba) bis zu "lebenslanger Garantie" ist alles möglich, auch der Ausschluß von Frauen ;)

Ich will ja selber dieser Tage ne 360 kaufen und wollte eigentlich schon bei Ebay zuschlagen, weil ich dachte RRoD ist ja kein Problem, schick ich zu MS, krieg ich ne Neue für Umme. Denkste. Selbst wenn die Box nicht registriert ist, kann man ein Problem bekommen, wenn MS bei Defekt zusätzlich den Kassenbeleg will und der namentlich auf den Vorbesitzer ausgestellt ist. Garantieübertrag ist nicht drin, damit sitzt man doof da. Gibt schon genug Hilferufe im Netz von Leuten, die mit ihrer Ebay Box bei MS böse aufgelaufen sind.

Das hindert natürlich nicht daran, dass der Vorbesitzer die Garantie abwickelt, aber wer macht schon diesen Aufwand, gerade bei Ebay?
 
Der Hersteller kommt trotz der freiwilligen Garantie im Falle eines Defektes (z.B. RRoD) nicht um die gesetzliche Gewährleistungspflicht herum. Ein solcher Mangel muss behoben werden, egal ob Erstkunde oder nicht.
 
Zumindest beim RRoD kann man über den Händler die Gewährleisung in Anspruch nehmen, denn MS hat mitterweile offen Fehler zugegeben und daher ist der Beweis erbracht, dass bereits im Kaufzeitpunkt die Box einen "schleichenden Plattfuß" hatte. Das ist ja immer das Problem bei der Beweislastumkehr. Ohne offizielle Herstelleraussage kann man nichts beweisen und stünde ab dem 7. Monat nach Kauf mit leeren Händen da.

MS bietet aber keine Gewährleistung sondern Garantie. Gewährleistung bietet der Händler und nur der, denn mit dem hab ich den Kaufvertrag, nicht mit Microsoft, es sei denn, die würden in einem hauseigenen Onlineshop die Boxen verkaufen. Also kann MS mit der Garantie machen was sie wollen. Für Gewährleistung ist nur der Händler zuständig.

Siehe Wiki ;)

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
 
Äh ja, richtig. Tut aber dem eigentlichen Problem keinen Abbruch: Wenn sowas passiert bringt man das Gerät zurück. Ob man es nun direkt an MS schickt oder damit zurück zum Laden läuft ist hierbei egal; es muss gehandelt werden.
(Nicht, dass ein Händler etwas anderes tun würde, als das Gerät an MS zu schicken ;))

Immernoch unabhängig davon ob es sich um den RRoD, den Erstkäufer oder den Weihnachtsmann handelt :)
 
Nein, zur Gewaehrleistung verpflichtet ist der Verkaeufer immer nur dem Erstkaeufer gegenueber, weil nur mit diesem ein Vertrag besteht.
Es kann also nicht der Weihnachtsmann oder der Zweitkaeufer Gewaehrleistungsansprueche geltend machen.
 
Steht das in der Wikipedia irgendwo?
Außerdem: Wie möchte man im Geschäft, z.B. MM oder Saturn, anhand der Rechnung erkennen, ob ein Kunde mit Xbox und Rechnung in der Hand ein Erstkäufer ist oder nicht?
 
hi

auf meinem kassenbeleg steht nicht mein name drauf. könnte das ein problem sein???


mfg ullen
 
Nein, das ist garkein Problem. Solange der Kassenbeleg ein Original ist wird der Händler nicht drumherum kommen Dir (oder einer anderen Person, da die Rechnung nicht auf einen Namen ausgestellt wurde) im Rahmen der Gewährleistungspflicht eine Reparatur bzw. ein Austauschgerät zu geben.
 
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