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Zu Guenstig um wahr zu sein.
- Ersteller Lykant
- Erstellt am
craxity
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
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- 2.195
Das ist einfach falsch.Wenn du die Ware weiterverkaufst und sie sich als gestohlen herausstellt, machst du dich auch strafbar. Soviel dazu.
chancaine
Captain
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- Feb. 2006
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- 3.174
Es ist Hehlerware - mit healer (=engl. für "Heiler") hat das nichts zu tun :-)
Ja, ich bin ein Klugscheisser :-P
Ansonsten habt Ihr Recht, denn als Weiterverkäufer erwirbst Du
nicht das Eigentum an gestohlener Ware und wirst somit unwissentlich
zum Hehler, wobei Du durch Verbotsirrtum wohl nicht belangt wirst.
Eine Kenntnis des Status als gestohlene Ware muss DIr erstmal nachgewiesen werden.
Ja, ich bin ein Klugscheisser :-P
Ansonsten habt Ihr Recht, denn als Weiterverkäufer erwirbst Du
nicht das Eigentum an gestohlener Ware und wirst somit unwissentlich
zum Hehler, wobei Du durch Verbotsirrtum wohl nicht belangt wirst.
Eine Kenntnis des Status als gestohlene Ware muss DIr erstmal nachgewiesen werden.
Zumindest dann, wenn das Konto auch tatsächlich demjenigen gehört, der dich abgezogen hat .... sofern der Kontoinhaber überhaupt noch irgendwie verfügbar ist 
Vielleicht ist er (Geld abgehoben und auf nach Ghana) auch schon lange nicht mehr in Deutschland ...
Vielleicht ist er (Geld abgehoben und auf nach Ghana) auch schon lange nicht mehr in Deutschland ...
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- Sep. 2009
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- 134
Ich hab einen Laptop gerade hier stehen
http://www.amazon.de/Fujitsu-Lifebo...1_5?s=computers&ie=UTF8&qid=1310145263&sr=1-5
Funktioniert ohne Probleme keine Gebraucht-spuren, nichts.
Ach ja vllt noch zu erwaehnen, es war als Bastlergeraet ausgestellt und start gebot bei 1Euro. Aber wer verkauft bitte 2 einwandfrei Laptops als Bastlergeraet? Ok, OS musste neu installiert werden aber das war es auch schon.
http://www.amazon.de/Fujitsu-Lifebo...1_5?s=computers&ie=UTF8&qid=1310145263&sr=1-5
Funktioniert ohne Probleme keine Gebraucht-spuren, nichts.
Ergänzung ()
Ach ja vllt noch zu erwaehnen, es war als Bastlergeraet ausgestellt und start gebot bei 1Euro. Aber wer verkauft bitte 2 einwandfrei Laptops als Bastlergeraet? Ok, OS musste neu installiert werden aber das war es auch schon.
- Registriert
- Feb. 2009
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- 39.128
wann kommt der link zur auktion?!
M
Mr. Snoot
Gast
Wieso findet man das Angebot bei eBay nicht unter beendete Angebote 
- Registriert
- Feb. 2009
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- 39.128
wegen fakegefahr 
H
heiner.hemken
Gast
Dann laß Dir aber schnellstens eine Quittung über den Kauf des Gerätes geben, bevor man Dir eine Mitwisserschaft unterstellt, 'à la, "bei dem Preis musste man annehmen, daß es gestohlen ist," wenn das Gerät bei Dir "abgeholt" wird.
Du hast einen Anspruch auf eine Quittung. (§§368 ff. BGB)
Du hast einen Anspruch auf eine Quittung. (§§368 ff. BGB)
messias
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 1.144
Hehe, du hast natürlich Recht, ein peinlicher Fehler von mir 
Also ich wäre da sehr vorsichtig, was den Verbotsirrtum angeht. Wenn das Gerät einen Straßenpreis von 1000irgendwas € hat und du es für 350€ bekommst, dann kann dir ganz leicht unterstellt werden, das du es wußtest, bzw. durch das Zeitalter des Internets hättest rausfinden können, wenn man dir noch technische Kenntnisse nachweisen kann, dann müßte der normale Menschenverstand eigentlich schon warnen, wenn dir ein Gerät für deutlich weniger Geld, als üblich angeboten wird.
Sicher kann man darüber streiten, fakt ist aber das es strafbar ist Hehlerware zu kaufen und/oder zu verkaufen, wie auch immer die Strafe aussehen wird.
Also ich wäre da sehr vorsichtig, was den Verbotsirrtum angeht. Wenn das Gerät einen Straßenpreis von 1000irgendwas € hat und du es für 350€ bekommst, dann kann dir ganz leicht unterstellt werden, das du es wußtest, bzw. durch das Zeitalter des Internets hättest rausfinden können, wenn man dir noch technische Kenntnisse nachweisen kann, dann müßte der normale Menschenverstand eigentlich schon warnen, wenn dir ein Gerät für deutlich weniger Geld, als üblich angeboten wird.
Sicher kann man darüber streiten, fakt ist aber das es strafbar ist Hehlerware zu kaufen und/oder zu verkaufen, wie auch immer die Strafe aussehen wird.
chancaine schrieb:Es ist Hehlerware - mit healer (=engl. für "Heiler") hat das nichts zu tun :-)
Ja, ich bin ein Klugscheisser :-P
Ansonsten habt Ihr Recht, denn als Weiterverkäufer erwirbst Du
nicht das Eigentum an gestohlener Ware und wirst somit unwissentlich
zum Hehler, wobei Du durch Verbotsirrtum wohl nicht belangt wirst.
Eine Kenntnis des Status als gestohlene Ware muss DIr erstmal nachgewiesen werden.
chancaine
Captain
- Registriert
- Feb. 2006
- Beiträge
- 3.174
Wahrscheinlich hast Du recht, wobei ich wohl argumentieren würde, dass der Verkäufer ja auch einfach
knapp bei Kasse sein könnte und ganz schnell an Kohle kommen muss.
(wobei es heute ja in jeder Innenstadt alle 250 Meter nen An- und Verkauf gibt, lol)
knapp bei Kasse sein könnte und ganz schnell an Kohle kommen muss.
(wobei es heute ja in jeder Innenstadt alle 250 Meter nen An- und Verkauf gibt, lol)
mumpel
Commodore
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 4.555
Wieso sollte man bei einer Auktion von Hehlerware ausgehen? Vielleicht hat man auch einfach Glück und es haben nicht so viele Leute geboten oder es hat keinen interessiert. Es war ja kein Festpreis. Wenn ich was ersteigere für den Bruchteil des eigentlichen Wertes ist das doch gut. Das ist doch das Prinzip von eBay. Handelsübliche Preise kann ich auch woanders zahlen.
Man muss nur aufpassen, von wem man kauft und was man bekommt. Aber es soll schon vorkommen, dass man bei eBay das eine oder andere Schnäppchen machen kann
Man muss nur aufpassen, von wem man kauft und was man bekommt. Aber es soll schon vorkommen, dass man bei eBay das eine oder andere Schnäppchen machen kann
FidelZastro
Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 3.032
messias schrieb:Sicher kann man darüber streiten, fakt ist aber das es strafbar ist Hehlerware zu kaufen und/oder zu verkaufen, wie auch immer die Strafe aussehen wird.
Wo leitest du den Vorsatz her?
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