Zu Guenstig um wahr zu sein.

ach was die anderen erzaehlen dir nur quatsch, das ist das superschnaepchen, schlag zu am besten mit ueberweisung sonst ueberlegt sich der verkaeufer das vll nochmal anders.

:>
 
Verkäufer anschreiben, Abwicklung über nen Treuhandservice. Früher war das mal iloxx. Wenn sich der Verkäufer nicht drauf einlässt auch wenn du die Kosten übernimmst: Finger weg!
 
Doch ist richtig, schon alleine der Besitz von Healerware ist strafbar, Unwissenhaeit schützt vor Strafe nicht. Wenn du den Kram dann noch verkaufst und das kommt raus, dann viel Spaß!
 
Es ist Hehlerware - mit healer (=engl. für "Heiler") hat das nichts zu tun :-)
Ja, ich bin ein Klugscheisser :-P

Ansonsten habt Ihr Recht, denn als Weiterverkäufer erwirbst Du
nicht das Eigentum an gestohlener Ware und wirst somit unwissentlich
zum Hehler, wobei Du durch Verbotsirrtum wohl nicht belangt wirst.
Eine Kenntnis des Status als gestohlene Ware muss DIr erstmal nachgewiesen werden.
 
Zumindest dann, wenn das Konto auch tatsächlich demjenigen gehört, der dich abgezogen hat .... sofern der Kontoinhaber überhaupt noch irgendwie verfügbar ist ;)
Vielleicht ist er (Geld abgehoben und auf nach Ghana) auch schon lange nicht mehr in Deutschland ...
 
Ich hab einen Laptop gerade hier stehen

http://www.amazon.de/Fujitsu-Lifebo...1_5?s=computers&ie=UTF8&qid=1310145263&sr=1-5

Funktioniert ohne Probleme keine Gebraucht-spuren, nichts.
Ergänzung ()

Ach ja vllt noch zu erwaehnen, es war als Bastlergeraet ausgestellt und start gebot bei 1Euro. Aber wer verkauft bitte 2 einwandfrei Laptops als Bastlergeraet? Ok, OS musste neu installiert werden aber das war es auch schon.
 
Wieso findet man das Angebot bei eBay nicht unter beendete Angebote :confused_alt:
 
Ich hab nur das Wort des Bekannten, weder Quittung noch ebay link. Deshalb bin ich auch unsicher.
 
Dann laß Dir aber schnellstens eine Quittung über den Kauf des Gerätes geben, bevor man Dir eine Mitwisserschaft unterstellt, 'à la, "bei dem Preis musste man annehmen, daß es gestohlen ist," wenn das Gerät bei Dir "abgeholt" wird.
Du hast einen Anspruch auf eine Quittung. (§§368 ff. BGB)
 
Hehe, du hast natürlich Recht, ein peinlicher Fehler von mir :)

Also ich wäre da sehr vorsichtig, was den Verbotsirrtum angeht. Wenn das Gerät einen Straßenpreis von 1000irgendwas € hat und du es für 350€ bekommst, dann kann dir ganz leicht unterstellt werden, das du es wußtest, bzw. durch das Zeitalter des Internets hättest rausfinden können, wenn man dir noch technische Kenntnisse nachweisen kann, dann müßte der normale Menschenverstand eigentlich schon warnen, wenn dir ein Gerät für deutlich weniger Geld, als üblich angeboten wird.

Sicher kann man darüber streiten, fakt ist aber das es strafbar ist Hehlerware zu kaufen und/oder zu verkaufen, wie auch immer die Strafe aussehen wird.

chancaine schrieb:
Es ist Hehlerware - mit healer (=engl. für "Heiler") hat das nichts zu tun :-)
Ja, ich bin ein Klugscheisser :-P

Ansonsten habt Ihr Recht, denn als Weiterverkäufer erwirbst Du
nicht das Eigentum an gestohlener Ware und wirst somit unwissentlich
zum Hehler, wobei Du durch Verbotsirrtum wohl nicht belangt wirst.
Eine Kenntnis des Status als gestohlene Ware muss DIr erstmal nachgewiesen werden.
 
Wieso sollte man bei einer Auktion von Hehlerware ausgehen? Vielleicht hat man auch einfach Glück und es haben nicht so viele Leute geboten oder es hat keinen interessiert. Es war ja kein Festpreis. Wenn ich was ersteigere für den Bruchteil des eigentlichen Wertes ist das doch gut. Das ist doch das Prinzip von eBay. Handelsübliche Preise kann ich auch woanders zahlen.

Man muss nur aufpassen, von wem man kauft und was man bekommt. Aber es soll schon vorkommen, dass man bei eBay das eine oder andere Schnäppchen machen kann ;)
 
messias schrieb:
Sicher kann man darüber streiten, fakt ist aber das es strafbar ist Hehlerware zu kaufen und/oder zu verkaufen, wie auch immer die Strafe aussehen wird.

Wo leitest du den Vorsatz her?
 
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